Plädoyer für eine neue Familienpolitik

Vorbemerkungen

Leere Kassen bei Bund, Ländern und Kommunen zwingen zum Umdenken und Sparen, was in den meisten Fällen bedeutet, daß eine Kürzung in vielen Bereichen der öffentlichen Aufgaben vorgenommen werden müssen. Streichungen in den Leistungsbereichen sind oft der erste Schritt, der dadurch ausgeglichen werden muß, daß statt der Leistungen aus öffentlichen Kassen, denen von Versicherungsträgern und Freien Verbänden der Wohlfahrtspflege der einzelne Bürger mehr Verantwortung für den eigenen Bereich übernehmen muß, d.h. sehr viel mehr aus eigener Tasche zu zahlen verpflichtet wird  bei weiter steigenden Beiträgen an öffentlichen Abgaben und Beiträgen. Das verfügbare Einkommen wird geringer, die Zahl  Nichterwerbstätigen steigt ständig, so daß die öffentlichen Ausgaben für diesen Bevölkerungsteil  höher werden und nicht mehr bezahlbar sind.

Das betrifft sowohl das Rentensystem, die Gesundheitsreform und vor allem auch die Familienpolitik. Letzteres soll thesenartig  benannt werden, um die Weichen dafür zu stellen, die hausgemachten hohen Kosten zu senken und durch ein Umdenken und eine Uminterpretation gesetzlicher Vorgaben Familienpolitik zu einem Aktivposten der Gesellschaft werden zu lassen.

Familienpolitik ist eine Querschnittsaufgabe der Politik, die nahezu alle Ressorts betrifft. Sie kann deshalb auch nur mit einer quer durch die Ressorts gehenden Arbeitsgruppe umgestaltet werden.  Dabei müssen, das wird einige schwer treffen, für die Gesamtheit jedoch positiv sein, alte Zöpfe abgeschnitten werden. Das hat dazu geführt, daß Wählerstimmen vieler Bürger verloren gehen, teils in radikalen Parteien ihren Unmut ausdrücken. Die derzeit größte Partei, die der Nichtwähler, kann bei einem Umdenken und einer sich anschließenden Umverteilung der Ressourcen dafür sorgen, daß diese Stimmen in weitaus größerem Maße mobilisiert und nutzbar gemacht werden.

These 1
Die Angebote und die Leistungen der derzeitigen Familienpolitik im Bereich öffentlicher Einrichtungen bieten die Gewähr für eine Berufstätigkeit der breiten Bevölkerung

Von klein auf , d.h. vor der Geburt bis zum Ausbildungsende sind - wenn auch nicht bei allen Leistungsangeboten ausreichend - Ressourcen vorhanden, die familienpolitisch die Familien entlasten. Sie werden weitgehend genutzt, womit eine - wenn auch nicht ausreichende - Entlastung von Familien gegeben ist. Genannt werden sollen beispielhaft: Mutterschaftsurlaub, Kindergeld, Baukindergeld, steuerliche Abschreibungen beim Bau neuer Wohnungen/Familienheime, Wohngeld, Familienlastenausgleich, Erziehungsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kranken- und Urlaubsgeld. Kindergeldvorschuß, Sozialhilfe, Kindertagesstätten, Schule, Hort, Jugendfreizeiteinrichtungen, Zuschüsse zur beruflichen und schulischen Weiterbildung, Zuschüsse zur universitären Ausbildung.

These 2
Die Leistungen begünstigen höhere Einkommen Bezieher stärker als Bezieher kleinerer Einkommen

Alle steuerlichen, familienbedingten Vorteile, ebenso wie die Staffelung von Ortszuschlägen ergeben durch die Steuerprogression höhere Vorteile für Bezieher höherer Einkommen. Auch die Abschreibungsmöglichkeiten können eher von Beziehern höherer Einkommen nutzbar gemacht werden. Die Ortszuschläge sind nach Eingruppierung gestaffelt und begünstigen die höheren Einkommen, obwohl gerade die niedrigeren Einkommensgruppen stärker gefördert werden müssen.

These 3
Bezieher niedriger Einkommen können immer weniger den eigenen Lebensbedarf decken, da die Leistungen eingeschränkt werden

Während die Bezieher von Sozialhilfe einen großen Teil der Grundbedürfnisse durch öffentliche Angebote auf niedrigem Niveau aus den öffentlichen Kassen, unterstützt durch Angebote der  freien und privaten, öffentlich geförderten Träger erhalten können, erhalten die Bezieher kleinerer Einkommen diese Vergünstigungen nicht oder nehmen sie aus Unkenntnis oder Scham nicht in Anspruch. Gerade bei den Beziehern kleinerer Einkommen, hier macht es die Masse, werden durch Erhöhungen von Leistungsangeboten der Grundversorgung die Familienbudgets immer stärker belastet. Eine Schere zwischen den höheren finanziellen Belastungen und den immer geringeren Einkommen durch eine rigider werdende oder stagnierende Einkommenspolitik von Wirtschaft und Verwaltung tut sich auf. Hierdurch sinkt der Lebensstandard von Familien mit der Anzahl der Kinder erheblich.

These 4
Kinder machen Familien dauerhaft arm

Durch die Kindererziehung werden einerseits Leistungen an die Familien ermöglicht, andererseits wird Kindererziehung in keiner Weise adäquat berücksichtigt. So ist im steuerlichen Bereich eine Entlastung von Eheleuten gegeben, diese trifft jedoch wesentlich stärker zu als bei Familien. Kindererziehung unterbricht die berufliche Entwicklung, teilweise macht sie sie unmöglich, weil nach den Kindererziehungszeiten ein beruflicher Einstieg neu gestaltet wer-den muß. Das bedeutet erneutes Lernen, erneuter Berufsanfang, ggf. aus Altersgründen das berufliche Aus. Während kinderlose Ehepaare eine beiderseitige Karriere ungehemmt aufbau-en können, sind Familien mit Kindern durch die Kindererziehung eingeschränkt. Die Angebote, z.B. Erziehungsgeld, können diese Nachteile nicht ausgleichen. Das wirkt sich vor allem auf die Altersversorgung aus: Bei höheren Einkommen entstehen höhere Renten/Altersruhegelder und höhere Altersrücklagen, bei niedrigeren Einkommen entstehen niedrigere Renten ohne zusätzliche Altersversorgungsmöglichkeiten, da Rücklagen nicht gebildet wer-den können. Durch den Generationenvertrag werden nicht die Eltern begünstigt, die durch mehrere Kinder dafür sorgen, daß die nachfolgende Generation für eine angemessene Alters-versorgung die Garantie gibt, sondern die Familien, die Kinder länger ausbilden lassen und dadurch weitere Einschränkungen auf sich nehmen, sorgen auch dafür, daß durch die dann höheren Einkommen ihrer Kinder die Renten vor allem der früher Besserverdienenden steigen und gesichert werden. Vielfach geraten gerade Eltern mit mehreren Kindern mit dem Eintritt in den Ruhestand in die Sozialhilfe und damit auch in die mittelbare Anhängigkeit von den nun vielleicht besserverdienenden Kindern.

These 5
Trennung und Scheidung bedeuten das finanzielle Aus

Bei Trennung und Scheidung werden den Eltern staatliche Förderungen und Leistungen ent-zogen, die dazu führen, daß von einem Resteinkommen nicht mehr nur eine Familie ernährt werden muß, sondern zwei zerplatzte Familienteile. Der Unterschied beträgt bei mittleren Einkommen etwa 2000.- DM monatlich, wobei die Scheidungskosten und die Folgekosten dazu führen, daß mit Scheidung beim Durchschnittsverdiener im Regelfall zwei Sozialfälle mit zusätzlichen Folgen (Kinder) geschaffen werden. Dieser Trend wird durch vermeintliche Anreize gefördert.

Als finanzielle Scheidungsfolgen sind zu nennen: zwei Wohnungen, Umzugs- und Einrichtungskosten, höhere Steuern, Wegfall von Ortszuschlägen im öffentlichen Dienst, Wegfall von Kindergeld und Baukindergeld, Scheidungskosten, Umgangskosten,  Schuldentilgung, Verkauf von Wohneigentum unter Wert, die Reihe könnte fortgesetzt werden.

Die psychischen Belastungen, insbesondere für die Elternteile, die nicht sorgeberechtigt und zudem unterhaltspflichtig gemacht werden (über 80 % der Geschiedenen), ergeben so große persönliche Einschränkungen, daß sie zu psychosomatischen und somatischen Auswirkungen führen, daß Versicherungsträger und die öffentlichen Kassen in zweistelliger Milliardenhöhe jährlich zusätzlich herangezogen werden müssen.

Durch ein Steigen der Scheidungszahlen und ein Propagieren von Scheidungen, von denen vor allem die Mütter profitieren sollen, wird dieser Trend begünstigt. Durch das Erlernen, daß die bestehenden Ansprüche ohne eigene Leistung befriedigt werden können, entwickelt sich bei Kindern das Erlernen des "Berufes Sozialhilfeempfänger".

These 6
Selbstverwirklichung der Mütter, der häufigste Trennungsgrund geht zu Lasten der übrigen Familienmitglieder

Die meisten Paare trennen sich, weil die Frauen in einem Leben als alleinerziehende Mütter eine Selbstverwirklichung sehen, die ihnen ohne Verpflichtungen gegenüber den Vätern der gemeinsamen Kinder eine erstrebenswerte Zukunft beruflicher und privater Art ermöglicht. Durch Unterhaltsvorschuß, Kindergeld, Wohngeld, günstige Steuerklasse und den Zusicherungen, vom Vater der Kinder über lange Zeit Unterhalt zu bekommen, ist der Lebensstandard gesichert. Kleine Jobs, die nebenbei ausgeführt werden, oft ohne Kenntnis bzw. Anrechnung  von  Arbeitsamt, Steuerbehörden und Versicherungsträgern sowie des zahlungspflichtigen Vaters ermöglichen ein Zubrot, das ein erstrebenswertes eigenes Leben ermöglicht, während Väter durch Unterhaltssicherungsgesetze und Verfolgungsmöglichkeiten unter den Sozialhil-fesatz gedrückt werden, teils durch fiktive Einkommen, die von Gerichten festgelegt werden.

Während Frauen alle Vergünstigungen erhalten, werden die Väter einseitig mit Unterhaltszahlungen und den sich aus Scheidung und Scheidungsfolgen, Umgang und notwendigem Neuanfang so stark belastet, daß sie ebenfalls zu Sozialfällen werden. Hierzu gehören nach Angaben aus Regierungskreisen über 80 % der geschiedenen männlichen Bevölkerung.

Die Kinder sind zumindest durch die mangelnde Komplementärerziehung durch den Vater benachteiligt. Das neue Kindschaftsrecht gleicht das nicht aus, sondern verstärkt den Trend durch weitere Zahlungsverpflichtungen, durch die dann auch Umgang und Sorge beider El-tern nicht wahrgenommen werden können. Strafandrohungen und -durchsetzungen bedeuten ein weiteres Zerstören von Perspektiven für die getrennten Väter und Kinder.

Horst Schmeil