15 Minuten für die gemeinsame elterliche Sorge

Teilnehmerzahl seit 21.01.2007: 655! (Stand: 17.02 um 20.00 Uhr)

Sind Sie Vater eines Kindes, das unehelich geboren wurde? Dann bitten wir Sie, sich etwa 15 Minuten Zeit zu nehmen, um unseren Fragebogen zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern auszufüllen. Unter vafk-berlin.de können Sie den Fragebogen „Elterliche Sorge“ im Hauptmenü aufrufen.

Seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 können nicht miteinander verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind begründen, indem sie übereinstimmende Sorgerechtserklärungen abgeben. Tun sie das nicht, so hat die Mutter die Alleinsorge.

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat im Sommer 2006 eine Fragebogenaktion durchgeführt, um die Praxis bei der Abgabe der gemeinsamen Sorgerechtserklärungen zu beobachten. Die Untersuchung des BMJ berücksichtigt jedoch nur die Väter, die sich mit ihren Sorgerechtsproblemen an Jugendämter oder Anwälte gewandt haben. Alle anderen Betroffenen bleiben unberücksichtigt. Die Ergebnisse der Befragung sollen im Februar vorliegen.

Das BMJ erfüllt mit seiner Untersuchung eine Auflage des Bundesverfassungsgerichts. Letzteres hatte in einem Urteil vom 29. Januar 2003 die gesetzliche Sorgerechtsregelung unter der Annahme für verfassungskonform erklärt, dass es bei zusammenlebenden und nicht miteinander verheirateten Eltern regelmäßig zu gemeinsamen Sorgerechtserklärungen komme.

Aus unseren Beratungsgesprächen mit Vätern haben wir den Eindruck gewonnen, dass diese Annahme falsch ist. Diesen Eindruck möchten wir nun durch eine breite Datengrundlage absichern und führen deshalb eine Internet-Befragung durch.

Wir bitten hiermit alle betroffenen Väter, unseren Fragebogen auszufüllen. Damit wir möglichst viele Betroffene erreichen, bitten wir Sie darüber hinaus, auch andere Interessierte auf diese Aktion aufmerksam zu machen.

Vielen Dank!

Rainer Sonnenberger
Väteraufbruch für Kinder,
Landesverband Berlin e.V.






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