15 Minuten für die gemeinsame elterliche Sorge
Teilnehmerzahl seit 21.01.2007: 655!
(Stand: 17.02 um 20.00 Uhr)
Sind Sie Vater eines Kindes, das
unehelich geboren wurde? Dann bitten wir Sie, sich etwa 15
Minuten Zeit zu nehmen, um unseren Fragebogen zum Sorgerecht nicht
miteinander verheirateter Eltern auszufüllen. Unter vafk-berlin.de
können Sie den Fragebogen
„Elterliche Sorge“ im Hauptmenü aufrufen.
Seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 können nicht miteinander
verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind begründen,
indem sie übereinstimmende Sorgerechtserklärungen abgeben. Tun sie das
nicht, so hat die Mutter die Alleinsorge.
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat im Sommer 2006 eine
Fragebogenaktion durchgeführt, um die Praxis bei der Abgabe der
gemeinsamen Sorgerechtserklärungen zu beobachten. Die Untersuchung des
BMJ berücksichtigt jedoch nur die Väter, die sich mit ihren
Sorgerechtsproblemen an Jugendämter oder Anwälte gewandt haben. Alle
anderen Betroffenen bleiben unberücksichtigt. Die Ergebnisse der
Befragung sollen im Februar vorliegen.
Das BMJ erfüllt mit seiner Untersuchung eine Auflage des
Bundesverfassungsgerichts. Letzteres hatte in einem
Urteil vom 29. Januar 2003 die gesetzliche
Sorgerechtsregelung unter der Annahme für verfassungskonform erklärt,
dass es bei zusammenlebenden und nicht miteinander verheirateten Eltern
regelmäßig zu gemeinsamen Sorgerechtserklärungen komme.
Aus unseren Beratungsgesprächen mit Vätern haben wir den Eindruck
gewonnen, dass diese Annahme falsch ist. Diesen Eindruck möchten wir
nun durch eine breite Datengrundlage absichern und führen deshalb eine
Internet-Befragung durch.
Wir bitten hiermit alle betroffenen Väter, unseren Fragebogen
auszufüllen. Damit wir möglichst viele Betroffene erreichen, bitten wir
Sie darüber hinaus, auch andere Interessierte auf diese Aktion
aufmerksam zu machen.
Vielen Dank!
Rainer Sonnenberger
Väteraufbruch für Kinder,
Landesverband Berlin e.V.
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