Grüne: Kinderrechte in der Verfassung stärken

Kinderrechte in der Verfassung zu stärken, fordern Bündnis 90/Die Grünen. In einem Antrag 16/5005 sprechen sie sich dazu für eine Änderung des Grundgesetzes aus. In der Verfassung würden Kinder zwar erwähnt, doch werde ihnen nur eine passive Rolle im Bereich von Fürsorge und Erziehung zugesprochen. Von Politik und Gesellschaft würden Kinder weiterhin nicht ausreichend als eigenständige Akteure mit individuellen Interessen wahrgenommen. Staat und Gesellschaft müssten aber bereit sein, ihre Planungs- und Entscheidungsprozesse am Wohl der Kinder auszurichten, so die Grünen. Kinder brauchten ein Gemeinwesen, das - wo nötig - neben den Eltern aktiv Verantwortung für ihr Aufwachsen übernehme. Nur auf diese Weise könnten die Bedingungen für die bestmögliche Förderung und das Wohl des Kindes gewährleistet werden.

Im Grundgesetz müssten deshalb unter anderem die Rechtsstellung von Kindern deutlicher herausgearbeitet werden. Leibliche und seelische Entwicklungen von Kindern, ihre Bildung sowie ihre Rechtsstellung in der Gesellschaft müssten benannt werden. Die Pflege und Erziehung sollte sich am Kindeswohl ausrichten, so die Grünen.

Quelle: Heute im Bundestag vom 18.4.2007










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