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heute im bundestag Nr. 401 Neues aus Ausschüssen und aktuelle
parlamentarische Initiativen
Do, 2. Dezember 2010
2. Opposition:
Rechtliche Konsequenzen aus Rücknahme des Vorbehalts zur Kinderrechtskonvention notwendig
Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Berlin: (hib/TYH/MIK) Die Frage
nach den Konsequenzen aus der Rücknahme des Vorbehalts zur
UN-Kinderrechtskonvention stößt im Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe auf geteilte Meinungen. Die
Kinderrechtskonvention wurde 1989 von der UN-Generalversammlung
angenommen. Deutschland unterzeichnete sie bereits 1990 –
allerdings mit Vorbehalten, die unter anderem das Asyl- und
Ausländerrecht betrafen. Zwanzig Jahre später, im Mai
dieses Jahres, erkannte Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention
vorbehaltlos an.
Bei einer gemeinsamen Sitzung des
Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe mit dem
Deutschen Institut für Menschenrechte (DIM) am
Mittwochnachmittag wurde diese Entscheidung fraktionsübergreifend
begrüßt. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen verlangten aber als weitere Konsequenz gesetzgeberische
Schritte. Die Koalitionsfraktionen sprachen sich dagegen aus.
”Die Kinderrechtskonvention
wurde von einem Großteil aller Staaten weltweit ratifiziert“,
sagte eine Vertreterin des DIM. Dennoch würden diese Rechte in
den meisten Ländern verletzt. Auch in Deutschland müsse
überprüft werden, ob die deutsche Rechtslage mit den
Anforderungen der Konvention übereinstimme. Als besonderes
Beispiel nannte sie die Lage unbegleiteter Flüchtlingskinder.
Hier müsse beispielsweise geprüft werden, ob eine
Rechtsänderung die Betreuung und Unterbringung der Kinder in
jugendgerechten Einrichtungen gewährleisten könne.
Die Rücknahme des Vorbehalts
sei im Koalitionsvertrag festgelegt worden, betonte die
CDU/CSU-Fraktion. Das habe jedoch keine gesetzlichen Änderungen
als Konsequenz impliziert. Bereits die Rücknahme sei ein
”Riesenschritt“ gewesen, hieß es bei der
FDP-Fraktion. Derzeit sehe man keinen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf, in vielen Bereichen seien ohnehin die Bundesländer
betroffen, zum Beispiel in Fragen der Bildung. Zudem sei geplant,
EU-Richtlinien umzusetzen – auch im Hinblick auf die Lage
unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.
Es bedürfe bundesgesetzlicher
Änderungen, befand dagegen die SPD-Fraktion. Auch Bündnis
90/Die Grünen betonte, dass ”die Rücknahme des
Vorbehalts gesetzgeberisch ernst genommen werden muss“. Zudem
fragten die Grünen, ob die Kinderrechtskonvention mit der
Ratifizierung als einklagbares Recht gelten könne.
Kinder könnten sich immer auf
die Konvention berufen, erklärte das DIM. Jedoch komme es immer
auf die konkrete Norm an und darauf, wie die Gerichte mit unter
Umständen konkurrierenden Rechten umgingen. Ein weiteres Problem
sei in Deutschland die zusätzliche Länderebene. Auf das
Problem von Widersprüchen im Rechtssystem machte auch die
Fraktion Die Linke aufmerksam. Zudem bemängelte sie, dass
”internationales Recht kein Pflichtfach in der
Juristenausbildung“ sei.
Thema bei dem Treffen mit dem
Deutschen Institut für Menschenrechte war unter anderem auch die
gesetzliche Grundlage des DIM. ”Wir sind ein Kind des
Bundestages“, sagte eine Vertreterin des Instituts. Vor fast
auf den Tag genau zehn Jahren, am 7. Dezember 2000, sei das DIM durch
einen einstimmigen Beschluss des Parlaments gegründet worden.
Die Entscheidung begründe sich auf die so genannten ”Pariser
Prinzipien“ der UN, die jedoch eine klare gesetzliche Grundlage
für die Anerkennung als nationale Menschenrechtsinstitution
vorschrieben. In Deutschland reichten diese bislang nicht aus. Das
DIM verfüge zwar über den A-Status – der das Institut
als vollwertigen internationalen Akteur auszeichnet –, werde
diesen jedoch bei der nächsten Re-Akkreditierung 2013 verlieren,
sollte bis dahin keine rechtliche Grundlage geschaffen sein. Das
Problem wurde von allen Abgeordneten als dringlich empfunden.
Die Gefährdung des A-Status
sei bekannt, erklärte die Unionsfraktion. ”Wir werden es
auf gar keinen Fall dazu kommen lassen, dass er verloren geht.“
Und in diesem Fall, hieß es aus der SPD-Fraktion, könne
man sagen, ”dass es an der Opposition nicht scheitern wird“.
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