Statement Vaterschaftstest

Stand: 07.03.2007

Die Ehe ist heute nicht mehr der allein gültige Maßstab der Familie
Was bleibt, ist die natürliche Elternschaft



BVG: Heimliche Vaterschaftstests werden vom Familiengericht nicht als Beweis anerkannt

"Heimliche Vaterschaftstests bleiben rechtswidrig" titelte so manche Zeitung. Dem ist aber nicht so. Der heimliche Vaterschaftstest ist nicht rechtswidrig, sondern ist ein legitimes Mittel, mit dem Männer ihre Vaterschaft überprüfen können. Der private Vaterschaftstest bleibt weiterhin legal. Wer seine Vaterschaft testen will, darf testen. Wenn Ihre Zeitung etwas anderes geschrieben hat, kündigen Sie Ihr Abonnement. Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen.

Ein Gutachten, das privat in Auftrag gegeben wurde, kann in keinem Fall als Beweis vor Gericht verwendet werden. Zu groß wäre die Möglichkeit der Manipulation des Gutachters. Nur wenn ein Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben wurde, muß es vom Gericht als Beweis anerkannt werden. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht den Vaterschaftstest als Beweis gelten zu lassen.

Im Familienrecht beachte man den Unterschied zwischen einem familienpolitischen Gutachten und einem Vaterschaftstest. Familienpolitische Gutachten sind wenig plausibel. Oft hat es den Anschein, das der Gutachter genau das schreibt, was der Richter hören möchte. So sichert sich der familienpolitische Gutachter seine Folgeaufträge. Ein Vaterschaftstest hat jedoch eine Wahrscheinlichkeit über 99,9% und steht damit in seiner Plausibilität weit über allen anderen familienrechtlichen Gutachten.

Wenn die Technik erst einmal da ist und wenn auch ein Markt vorhanden ist, dann gibt es kein zurück mehr.



Heimlicher Vaterschaftstest sinnvoll

Wenn der Zweifel erst einmal da ist, wird er nicht mehr von allein verschwinden. Aber Kopf hoch: Die Praxis zeigt: ca. 85% aller Vaterschaftstests sind positiv und bestätigen die Vaterschaft. 85% aller Zweifel sind unbegründet. Die restlichen 15% werden sich vermutlich außergerichtlich einigen, so das von 100 Vaterschaftstests vielleicht 2 vor das Familiengericht kommen.



Analyse von Gen-Daten?

Beim Vaterschaftstest handelt es sich nicht um eine Gen-Diagnose oder Analyse von Gen-Daten, sondern nur um den Vergleich von zwei Gen-Mustern. Das Labor macht einen Abgleich mit dem eigenen Material. Die Reihenfahndung des LKA ist auch nur ein einfacher Muster-Vergleich.

Die eigenen Gene sind mit Sicherheit interessanter, als ein Horoskop. Eine ausführliche Gen-Diagnose sollte auf jeden Fall eine private Angelegenheit bleiben. Hier muß sicher gestellt werden, das niemand fremde Gen-Daten untersuchen lässt. z.B. Derjenige muß zum Backenabstrich ins Labor kommen oder Probenentnahme durch den Hausarzt.

ZDF: Zugleich kündigte sie (Brigitte Zypries) jedoch an, in der Grundfrage hart bleiben zu wollen. Genetisches Material dürfe nicht ohne Zustimmung des Betroffenen untersucht werden. Man müsse "einfach Sicherungen einziehen", weil bereits jetzt bestimmte Krankheiten genetisch nachweisbar seien. In diesem Grundsatz sei sie sich auch mit dem grünen Koalitionspartner einig.

Das ist ohne Zweifel richtig. Allerdings scheint die Justizministerin den Vaterschaftstest mit einer Gen-Diagnose zu verwechseln.


Ein Vaterschaftstest ist keine Gen-Diagnose

Jeder Mensch verfügt über zwei vollständige Kopien der genetischen Informationen, je eine von der Mutter und vom Vater.

An zahlreichen Stellen variiert die genetische Information von Mensch zu Mensch. Insbesondere gibt es Positionen in der DNA, an denen eine bestimmte DNA-Sequenz mehrere Male wiederholt ist. Die Anzahl der Wiederholungen ist für jeden Mensch verschieden.

Untersucht man daher die Anzahl der Wiederholungen für eine genügend hohe Anzahl solcher Merkmalspositionen für den vermeintlichen Vater und das Kind, so erhält man entweder an allen Positionen eine Übereinstimmung - dann liegt mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit eine Vaterschaft vor - oder es gibt Unterschiede - dann liegt keine Vaterschaft vor.

Quelle: privater-vaterschaftstest.de
siehe auch vaterschafts-test.ch auf "Hintergrundinfos" klicken.




Bundesjustizministerin Brigitte Zypries möchte heimliche Vaterschaftstest unter Strafe stellen

Das wird nicht funktionieren. Die Labore haben bereits Filialen in europäischen "Ausland" gegründet. Das Netzwerk pro-Test würde Freiwillige suchen, die einen heimlichen Vaterschaftstest machen lassen und sich danach selbst anzeigen. Dann käme die Angelegenheit so schnell wie möglich vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Gerade jetzt, wo Deutschland die Ratspräsidentschaft der EU übernommen hat würde ein solcher Alleingang Deutschlands die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung untergraben. Wer Familienpolitik einseitig als Frauenpolitik definiert, ebnet den Weg in die demografische Katastrofe. Familienpolitik ist mindestens zu 50% Männersache.

Man will den heimlichen Vaterschaftstest in Deutschland verbieten, und gleichzeitig die Hürde für eine gerichtliche Klärung senken. Was würde in der Praxis passieren? Die Männer würden sich den Test z.B. aus Holland holen. Mehr als 80% der Zweifel sind unbegründet. Ein privater Vorlauf für 200 Euro ist durchaus sinnvoll und der Familienfrieden wird dadurch nicht gestört.



Recht auf informationelle Selbstbestimmung?

Ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nirgends definiert. Im eigenen Interesse hat sich der Gesetzgeber bis heute sehr damit zurückgehalten. Telefonüberwachung, online PC-Durchsuchungen. Der Staat kontrolliert seine Bürger - Aber wer kontrolliert den Staat? Die Staatsdiener lieben ihre Macht und können anscheinend nicht genug davon bekommen. Den Frauenverbänden geht es in diesem Fall nicht um Kinderrechte, sondern um die vermeintlichen Rechte der Mutter. Und: In wie weit verstoßen Privatdedektive gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung?



Kinderrechte ins Grundgesetz und in Bürgerliche Gesetzbuch

Wir begrüßen ausdrücklich den Vorschlag von Brigitte Zypries, Kinderrechte in die Verfassung zu nehmen. Natürlich sollten wir hier zuerst mit den Kinderrechten laut UN-Kinderrechtekonvention anfangen. Wie von der Kinderkommission des Bundestages bereits mehrfach gefordert, sollen die Vorbehalte der Bundesregierung gegen die UN-Kinderrechtekonvention so schnell wie möglich zurück genommen werden. Das betrifft insbesondere die Vorbehalte der CSU gegen Art.9 und Art.18 der UN-Kinderrechtekonvention.

sinnvoll:
Kinderkommission plant, interfraktionellen Gesetzentwurf zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung
Rücknahme der Vorbehaltserklärungen gegen die UN-Kinderrechtskonvention gefordert
Öffentliche Anhörung der Kinderkommission zum Thema  "Kinderrechte in die Verfassung"



Vaterschaft als abstraktes Rechtsgebilde

"Gesetzlich ist bei verheirateten Eltern Mutter des Kindes die Frau, die es zur Welt bringt und Vater des Kindes der Mann, mit dem sie bei der Geburt verheiratet ist. Auch der verstorbene Ehemann kann noch Vater eines Kindes werden, wenn die Frau innerhalb von 300 Tagen nach seinem Tod ein Kind zur Welt bringt. Heiratet sie innerhalb dieser Frist erneut, gilt jedoch zum Wohl des Kindes der neue Ehemann als Vater. Für Nichtverheiratete gelten höhere Anforderungen: Der mögliche Vater muss seine Vaterschaft formell anerkennen. Seine Anerkennung allein genügt jedoch nicht. Auch die Mutter muss ihr zustimmen. Falls sie nicht sorgeberechtigt ist, müssen der gesetzliche Vertreter des Kindes und das Vormundschaftsgericht zustimmen. Oberstes Gebot ist dabei stets das Kindeswohl. Wegen der weitreichenden Folgen für Kind und Eltern bedürfen die Anerkennung des Vaters sowie die Zustimmung der Mutter der öffentlichen Beurkundung: Erst durch das Standesamt wird die Vaterschaft wirksam festgestellt. Diese amtliche Feststellung ist aber bereits vor der Geburt möglich. Anfechtungsberechtigt sind der rechtlich anerkannte Vater, die Mutter sowie das Kind selbst. Wer anstelle des bisherigen Vaters der Vater eines Kindes werden will, muss sehr hohe Voraussetzungen erfüllen: Er muss eidesstattlich versichern, dass er mit der Mutter in der Empfängniszeit Sexualverkehr hatte. Ferner darf zwischen dem bisherigen Vater und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung bestehen. Schließlich muss er sich auch als der biologische Vater herausstellen. Erst dann kann er den bisherigen "rechtlichen" Vater ersetzen. Im Gegenzug darf der bisherige Vater vom "neuen" Vater Ersatz für bereits geleisteten Kindesunterhalt verlangen. Die Anfechtungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem ein Berechtigter von der eventuell falschen Vaterschaft erfährt."
Quelle:www.anwalt.de Newsletter vom 22.02.2007


Wir sehen das etwas einfacher:
- Durch Zeugung wird ein Mann zum Vater (Duden)
- Durch Adoption wird ein Mann zum sozialen Vater.
  § 1592 BGB soll geändert werden.



Obligatorischer Vaterschaftstest im Kreißsaal?

Nein. Der Staat sollte sich so wenig wie möglich in das Privatleben seiner Bürger einmischen. Eltern, die sich der Vaterschaft sicher sind, würden einen obligatorischen Vaterschaftstest ablehnen. Das wäre vermutlich die Mehrzahl der Eltern. Hinzu kommen die Kosten. Selbst wenn ein Vaterschaftstest nur 50 Euro kosten würde, wären das bei 700.000 Geburten mindestens 35 Millionen Euro pro Jahr.

Aber: Als kurzfristige Maßnahme sollte die gemeinsame Sorgeerklärung für nicht verheiratete Eltern in den Standard-Formularsatz der Hebamme aufgenommen werden.



Genetischer Egoismus?

Ja. Der genetische Egoismus betrifft Männer und Frauen zugleich. Auch Frauen wollen in erster Linie ihre eigenen Kinder groß ziehen.



Beispiel 1
Ein Mann ist verheiratet mit seiner Frau und sie haben zusammen 3 Kinder. Durch einen heimlichen Vaterschaftstest stellt der Mann fest, das eines der Kinder nicht von ihm ist. Vielleicht klärt sich für ihn jetzt sogar manches. Und hat er die Wahl: Er kann schweigen oder er kann mit seiner Frau darüber reden. Aber welche Konsequenzen ergeben sich? Die Frau würde kaum zugeben wollen, das es der Nachbar aus dem dritten Stock gewesen ist. Sie würde vielleicht sagen, sie könne sich nicht erinnern oder vielleicht war es auch eine Vergewaltigung. Selbst wenn sie den tatsächlichen Vater kennt, würde sie ihn wahrscheinlich nicht benennen. So lange der Vater nicht bekannt ist, würde die Verantwortung für das Kind weiterhin bei der Mutter und ihrem Ehemann bleiben. Eine gute Ehe übersteht so manche Krise.


Beispiel 2
Der Nachbar aus dem dritten Stock zeigt Flagge und sagt: ""
Von einer Bundestagsabgeordneten ist bekannt, das sie als erwachsene Frau von ihrem eigenen Vater adoptiert wurde.


Beispiel 3
Als Johannes seine Frau Petra zum Geburtstag überraschen will, findet er sie in einer eindeutigen Situation mit ihrem besten Freund Heiko. Dabei wollte sich Petra mit ihrer Schwester in einem Wellness-Hotel entspannen. Johannes kann es nicht fassen: Entsetzt ergreift er die Flucht und nimmt auch das gemeinsame, fünf Monate alte Baby mit. Petra ist verzweifelt: Ihr Mann weigert sich, mit ihr zu sprechen und fordert jetzt das alleinige Sorgerecht für den kleinen Till ...   Aber vielleicht ist er gar nicht der Vater?


Erbrechtliche Konsequenzen


Beispiel 4
Ein Mann ist verheiratet und hat 2 Söhne. Er ist Unternehmer und führt einen mittelständischen Betrieb. Seine Söhne arbeiten im Betrieb und sollen die Firma später einmal übernehmen. Kurz vor oder kurz nach seinem Tod meldet sich ein bisher unbekannter, nicht ehelicher Sohn. Wie soll das Erbe verteilt werden? Der nicht eheliche Sohn war sein ganzes Leben lang benachteiligt. Er hat nicht die Schul- und Ausbildung, die seine beiden Halbbrüder haben. Er wäre nicht in der Lage, den Betrieb zu leiten. Ein Pflichtteil sollte ihm auf jeden Fall zustehen. Wenn keine weiteren Erben vorhanden sind, sogar alles.


Beispiel 5
Franz Anthöfer befindet sich Stand heute in den USA und kämpft für seine Anerkennung als Sohn von Louis Craig.
Die Entschlossenheit hat er auf jeden Fall von seinem Vater geerbt.




Ausführlicher und aktueller Pressespiegel heimliche Vaterschaftstests




Humatrix macht Gen-Analysen für Ärzte, Patienten und Privatpersonen.
Abstammungsnachweise zwischen nahen Verwandten (u.a. Vaterschaftstest).
Staatliche Aufträge.


Valid e.V. ist eine gemeinsame Plattform zur Qualitätssicherung und  Interessenvertretung der beigetretenen unabhängigen Laborinstitute für Vaterschaftsanalysen. Die Kooperationsgemeinschaft der freien Sachverständigen für Abstammungsgutachten in Deutschland "VALID e.V.", ist ein Zusammenschluss von privaten Laborinstituten, die Vaterschaftsanalysen durchführen. Im Focus der Arbeit von VALID e.V. stehen drei zentrale Punkte: Qualitätssicherung, Beratung und Interessenvertretung.


Thomas Sochart
für vaeter-aktuell





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