Berlin:
(hib/CHE/BOB) Die Fraktion Die Linke möchte wissen, aus
welchen Gründen die Bundesregierung plant, das Höchstbezugsalter für
den Unterhaltsvorschuss auf 14 Jahre anzuheben. In einer Kleinen
Anfrage (
17/989)
fragen die Abgeordneten auch danach, warum das Höchstalter nicht auf 18
Jahre angehoben wird, da die Unterhaltspflicht der Eltern mindestens
bis zum 18. Lebensjahr des Kindes besteht.