Pressemitteilung zum Weltkindertag 2011

Seit dem 3. Mai 2010 gilt die UN-Kinderrechtekonvention ohne Einschränkungen auch in Deutschland.

Vieles wurde in den letzten Jahren getan, damit Kinderrechte in der Praxis umgesetzt werden können. Eines der letzten Politikfelder in denen noch diskutiert wird, ist das Familienrecht. Hier geht es u.A. um die Gleichstellung nichtehelicher Väter, denn Kinder haben das Recht auf Fürsorge durch beide Eltern. Immerhin ist der Vater der erste Mann im Leben der Tochter und das männliche Vorbild für den Sohn. Kinder brauchen beide Eltern. Diese Baustelle ist noch nicht abgeschlossen.

Die Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention gestaltet sich in diesem Punkt schwierig. Traditionell gilt in Deutschland das Privileg der Ehe. Über Jahrhunderte hinweg wollte der Gesetzgeber den Vater nur dann als Vater anerkennen, wenn er mit der Mutter verheiratet ist. Im Dritten Reich wurde der nichteheliche Vater in der offiziellen Amtssprache als "außerehelicher Erzeuger" abgewertet. Ein Mitspracherecht bei der Erziehung hatte er nicht.

Heute wankt das Privileg der Ehe. Auch das Ehegattensplitting wird in Frage gestellt. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten, gleiche Steuervorteile für beide Eltern. Was bedeutet das in der Praxis?


Gleiche Rechte für beide Eltern

Gemeinsames Sorgerecht ab Geburt. Das Ja der Mutter zum Vater muss nicht vor dem Traualtar oder dem Jugendamt wiederholt werden.
Gemeinsames Sorgerecht auch nach Trennung oder Scheidung im Regelfall. Elternrechte dürfen nicht leichtfertig zur Disposition gestellt werden.


Gleiche Pflichten für beide Eltern

Beide Eltern sind für die Erziehung und für den Unterhalt gemeinsam verantwortlich.


Gleiche Steuervorteile für beide Eltern

Steuervorteile sollten nicht an die Ehe, sondern an die Elternschaft gekoppelt werden. Lohnsteuerklasse III für Vater und Mutter. Der nichteheliche oder geschiedene Vater ist heute als Alleinverdiener in der Lohnsteuerklasse 1 falsch eingruppiert.


Immer wieder wird die Gefahr betont, das sich der nichteheliche Vater gar nicht für seine Kinder interessieren würde. Hätte er Interesse an seinen Kindern, dann hätte er die Mutter geheiratet! Männer die sich ihrer Verantwortung als Vater entziehen gibt es auf der ganzen Welt. Und überall genießen sie den gleichen schlechten Ruf. Dabei handelt es sich glücklicherweise um eine Minderheit. Beim überwiegenden Teil der 'Alleinerziehenden' ist ein Vater vorhanden, der Willens und in der Lage ist, sich ebenfalls um seine Kinder zu kümmern.

Gender Mainstream und Gleichstellungspolitik ist auch Politik für Männer und ihre Kinder. Durch ein modernes Familienrecht wird die Zahl der Alleinerziehenden langfristig sinken, bzw. auf das normale Maß der echten Alleinerziehenden zurückgehen. Das stellt hohe Anforderungen an die soziale Kompetenz der Eltern. Der Gesetzgeber ist gefordert, die Eltern in dieser Situation nicht alleine zu lassen. Deshalb brauchen wir ein neues Familienrecht nach einem Kooperationsmodell. Modellprojekte haben in den letzten Jahren sehr gute Erfahrungen gesammelt. Bis jetzt handelt es sich dabei nur um einzelne Inseln. Nun ist zu hoffen, das die gewonnenen Erkenntnisse möglichst bald allen Eltern zur Verfügung stehen.



UN-Kinderrechtekonvention Artikel 18
1. Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Eltern gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder in gewissen Fällen der Vormund verantwortlich. Dabei sind die besten Interessen des Kindes ihr Grundanliegen.


Thomas Sochart
www.vaeter-aktuell.de