SOS  KIDNAPPING

ELTERN IM KAMPF UM IHRE KINDER

ELTERN UND GROßELTERN IM  HUNGERSTREIK  -  FRANZÖSISCHER VATER VERHAFTET

Stand: 06.07.2001
 

Ab dem 11. Juli 2001 werden aktuell 10 Elternteile (m/w) - die Gruppe vergrößert sich immer noch - aus mehreren Nationen vornehmlich Amerika und Frankreich, aber auch aus Südafrika, Schweden und Deutschland in einen unbefristeten Hungerstreik treten, welcher am Gendarmenmarkt, nahe Franzosenplatz, in Berlin starten wird.

Mit diesem Hungerstreik kämpfen sie für ihre Kinder, die von dem anderen Elternteil nach Deutschland gekidnappt wurden und seitdem keinen Kontakt mehr zu ihrem ausländischen Elternteil haben dürfen.

Am 14. Juli 2001 werden deutsche Elternteile aus allen Gegenden der Bundesrepublik, die ebenfalls keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern haben oder deren Kinder nicht bei ihnen leben dürfen, zu den Hungerstreikenden stoßen, um gemeinsam mit ihnen gegen das ihnen und ihren Kindern mit Billigung der deutschen Familienrechtssprechung angetane Unrecht zu kämpfen. 2 Millionen Scheidungswaisen sind zu viel in der Bundesrepublik Deutschland.

Alle Anwesenden werden in einer Hand das Bild der seit Jahren "vermissten" Kinder, in der anderen ein Blatt mit zwei Zahlen halten : Oben wird die Anzahl der Tage an denen der "Opfer"-Elternteil seine Kinder seit der Trennung sehen durfte, unten die Anzahl der Tage, die seit der Trennung verstrichen sind, aufgeführt.

Auch eine Abordnung einer deutschen Großelterngruppe ist dabei, die mit ihrer Plakataktion " Kindesentzug zieht Kreise" auf den Verlust der Großfamilie hinweist, unter dem Scheidungswaisen und ihre per Gerichtsbeschluss abgespaltenen Angehörigen leiden müssen.

Einer amerikanischen Großmutter billigte ein deutsches Familiengericht zweimal eine halbe Stunde Umgang mit ihrem Enkelkind pro Jahr zu!

Die flehentlichen Bitten einer sterbenskranken Großmutter aus München, ihr Enkelkind noch einmal sehen zu dürfen, wurden vom Richter ignoriert.

Zusätzlich zu den in Berlin stattfindenden Protestaktionen weitet sich der Protestakt im Ausland und auf andere Bundesländer aus.

In den USA haben bereits solidarische Hungerstreikaktionen begonnen.

In Deutschland solidarisieren sich Eltern, die die Reisekosten nach Berlin unter anderem wegen der hohen Unterhaltszahlungen für ihre ihnen entrissenen Kinder nicht aufbringen können, mit Aktionen in ihrem eigenen Lebensumfeld. Betroffene in Saarbrücken und Stuttgart waren die Ersten auf einer rasch wachsenden Liste.
 

Die Hungerstreikaktion wird von zahlreichen ausländischen und deutschen Organisationen und Initiativen, Selbsthilfegruppen und Privatleuten unterstützt.
 

Maurice Elfeke, Amerikaner französischer Herkunft und einer der Vaeter aus der Hungerstreikgruppe, wurde am 25. Juni 2001 von 12 Sicherheitsbeamten empfangen und in Handschellen abgeführt, als er sich in Deutschland einfand, um zu verhindern, dass die Mutter, welche seine beiden Soehne nach Deutschland entfuehrte, den Nachnamen der Kinder gegen seinen Willen aendert.

Seitdem sitzt er in der JVO Hannover, Fuhlenburger Landstr.145, in Untersuchungshaft.

Ihm wird vorgeworfen, den Rasen am Haus seiner ehemaligen Schwiegermutter beschädigt und dadurch Kosten in Höhe von 45 000 DM verursacht zu haben und einer Vorladung zu einer damit im Zusammenhang stehenden Gerichtsverhandlung nicht gefolgt zu sein.

Bis heute versuchen die franzoesische Regierung und die amerikanische Botschaft sowie der Rechtsbeistand Maurice Elfekes vergeblich, diesen aus der Untersuchungshaft zu befreien.

Am 5.7. 2001 fand die erste Gerichtsverhandlung statt. Als sich heraus stellte, dass die ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung der deutschen Gerichtsvorladung, die Maurice Elfeke nie erhalten hat, nicht nachgewiesen werden kann, plädierte der Rechtsbeistand auf Haftentlassung seines Mandanten. Die zuständige Richterin SCHUBERT beschied jedoch abschlägig, da sie Fluchtgefahr annahm, obwohl Maurice Elfeke als Koorganisator des Hungerstreiks nach Berlin fahren möchte. Vom französischen Konsul in Deutschland und vom Anwalt des Herrn Elfeke wurde berichtet, dass er Anfangs in schlechten Haftbedingungen ohne notwendige Medikamentenversorgung inhaftiert wurde.

Es steht zu erwarten, dass Maurice Elfeke keinen weiteren Verhandlungstermin mehr vor der Sommerpause der Gerichte bekommt, die in wenigen Tagen beginnt, und bis zur Wiederaufnahme des Betriebes inhaftiert bleibt. So wird angenommen, die deutsche Justiz verfolge mit der Inhaftierung von Herrn Elfeke eher das Ziel den Hungerstreik zu verhindern, als Recht für die Kinder dieses Vaters zu sprechen.

Herr Elfeke hat an zahlreichen internationalen Konferenzen in New York bei der UNO und in Bruxelles im Bezug auf das Kindesrecht in der BRD teilgenommen.

Er ist nicht der Großkriminelle, wie die von der deutschen Richterin Schubert erlassenen Haftmaßnahmen vermuten liessen.

Der Abgeordnete Pierre Cardo, Mitglied der deutschen französischen Parlamentarier Vermittlungskommission, protestiert energisch gegen die Verhaftung von Maurice Elfeke in Deutschland. Er bekräftigt in einer Pressemiteilung, daß die Zahlung der von dem deutschen Gericht geforderten Kaution von den deutschen Behörden abgelehnt wurde.

In einem Telegramm an Herrn Kanzler Schröder erklärt er, daß solche Verhandlungs- und Haftbedingungen gewöhnlich Schwerstkriminellen vorbehalten sind ; weiter, daß das Verhalten Deutschlands in diesem Zusammenhang nicht mit der Würde eines Rechtsstaates in der europäischen Union zu vereinbaren ist ; ferner weist er darauf hin, dass eine solche Haltung den deutsch-französischen Beziehungen nur Schaden zufügen können. Er zitiert dabei Jacques Chirac, der vor 2 Jahren in einem ähnlichen Fall bereits vom "Gesetz des Dschungels" (J.Chirac) sprach.

Außerdem appelliert Pierre Cardo an Monsieur Lionel Jospin, Premier Minister von Frankreich, und Monsieur Jacques Chirac alles in die Wege zu leiten, damit Maurice Elfeke bedingungslos befreit wird und fordert in einem Telegram Herrn Bundeskanzler Schröder auf, im Rahmen dieser tragischen Familienfälle den Beweis anzutreten, wie ernst der deutsche Wille zur Schaffung von Europa gemeint ist.

Die Forderung an die französische Regierung lautet, direkten Kontakt mit Bundeskanzler Schröder aufzunehmen, um Maurice Elfeke aus der Haft zu befreien.
 

Aus all diesen Gründen findet unser unbefristeter Hungerstreik ab dem 11.Juli statt und werden ELTERN UND GROßELTERN am 14. Juli in Berlin demonstrieren.
 

*Sollten die deutschen Behörden die Aktion verhindern wollen, ist für eine Zuflucht gesorgt.
 

HINTERGRUNDINFORMATIONEN
 

Anlass des Hungerstreiks ist für deutsche Elternteile, dass Deutschland trotz der Unterzeichnung der UN-Kinderkonvention, die am 5. April 1992 in Kraft getreten ist, und Kindern ein unverbrüchliches Recht auf ihre beiden Eltern zusichert, in der Neufassung des Kindschaftsrechts vom Juli 1998 den Eltern die Möglichkeit eingeräumt hat, das gemeinsame Sorgerecht abzulehnen, das Umgangsrecht beider Eltern gegen den massiven Widerstand eines Elternteils jedoch nur schwer und all zu oft gar nicht durchzusetzen ist. Konträr zur UN-Kinderkonvention dominiert also in Deutschland weiterhin das  Elternrecht das Kindesrecht.

Daher können Mütter und Väter bis heute das Recht ihrer gemeinsamen Kinder auf ein unbeschwertes Zusammensein mit beiden Elternteilen schädigen, indem sie ungestraft gegen den/die Ex-Partner/in Racheakte ausüben, die gemeinsamen Kinder dabei als Waffe benutzen und ihnen den geliebten Vater oder die geliebte Mutter entziehen und die zugehörige Hälfte der Großfamilie gleich mit.

Ausländische Eltern treten den Hungerstreik an, weil Deutschland trotz der Unterzeichnung der internationalen Haager Konvention zur Überführung entführter Kinder in ihr ursprüngliches Heimatland weltweit die einsame Spitze bei der Ausnutzung des sogenannten Schlupflochparagraphen 13b der Haager Konvention haelt (Dieser 13b der HKUE regelt den Ausnahmefall, welcher es gestattet, Kinder nicht zurueckzuschicken. Und zwar dann, wenn das Wohl des Kindes durch die Rueckfuehrung gefaehrdet waere). Deutschland wendet 13b jedoch als Regelfall an und tut sich auf diese Weise unruehmlich als eine der wenigen Nationen der Welt die Kindesentführern unterstützung bietet.

Bei ausländischen Elternteilen entstand somit das Gefühl die deutsche Rechtsprechung würde absichtlich deren Kinder aus dem befreundeten Ausland "rauben", um den starken Geburtenrückgang in Deutschland auszubalancieren.

Alljährlich verlieren auf diese Weise rund 1000 von einem Elternteil nach Deutschland gekidnappte Kinder ihren ausländischen Elternteil.

Im direkten Widerspruch zur HKUE veranstalten deutsche Familiengerichte regelmaessig ein Sorgerechtsverfahren in Deutschland, um die Frage des Kindeswohls zu klaeren, was letztlich dazu fuehrt, dass die betroffenen Kinder nach der meist weit ueber ein Jahr dauernden Verfahren laut Gerichtsbeschluss zu sehr "germanisiert" sind und daher das Kindeswohl in Deutschland liegt. Man koennte auch sagen, in Deutschland siegt das Faustrecht des Kidnappers mit Hilfe der Gerichte.

Ursache dafuer ist laut Margot von Renesse die Provinzialitaet der Richter/innen und deren Unkenntnis der internationalen Rechtslage sowie die Weigerung vieler Richter/innen, Verantwortung zu uebernehmen, so dass sie zur Selbstentlastung regelmaessig Sorgerechtsverfahren unter Zuhilfenahme von Gutachtern fuehren.

Um diese Zustaende zu beenden, die letztes Jahr im Sommer von Clinton und Albright heftig bei Schroeder und Fischer beklagt wurden, erhielt Margot von Renesse den Auftrag, ein neues Programm zu erarbeiten. Dieses besagt, dass in binationalen Sorgerechtsverfahren kuenftig nicht mehr jedes Gericht eingreifen darf sondern nur vorbestimmte Zentrale-Gerichtshoefe, dass ferner kein Einzelrichter mehr beschlussfaehig ist sondern eine Gruppe aus einem Richter plus zwei Laienrichtern. Alle drei muessen deutsche Staatsbuerger/innen sein. Einer der beiden Laien muss in einer Kinderhilfsorganisation taetig sein, der anderen in der Botschaft des mitbeteiligten Landes. Ausserdem muss ein/e Gutachter/in als Expert/in hinzugezogen werden, um das Kindeswohl zu ermitteln. Zusaetzlich wurde vom Eurpoaeischen Menschenrechtegerichtshof festgelegt, dass derartige Verfahren kuenftig nicht mehr laenger als ein Jahr dauern duerfen. Dauern sie begruendet doch laenger, muss und wird verlaengert werden.

Theoretisch klingt das gut, doch aendert das nichts an der Tatsache, dass Deutschlands Richter/innen weiterhin gegen das HKUE verstossen, indem sie nicht dem beschlossenen HKUE entsprechen, sondern wie zuvor umfaengliche Sorgerechtsverfahren einleiten und die auslaendischen Elternteile, die die Rueckfuehrung ihrer Kinder verlangen, quasi am langen Arm verhungern lassen, indem sie ihnen den Kontakt mit den Kindern verwehren, weil ja angeblich Rueckentfuehrung drohe.

Dass die Kinder auf diese Weise dem auslaendischen Elternteil entfremdet werden und an PAS leiden, einem weltweit bekannten seelischen Entfremdungssyndrom, welches auf die Manipulation und Aversions-Uebertragung des Kidnappers zurueckzufuehren ist, wird von der deutschen Gerichtsbarkeit unter dem Vorwand des Kindeswohles hingenommen bzw. bestritten.

Die Reaktion des Auslandes auf dieses Problem, welches sich in ca. 1000 Kidnappingfaellen pro Jahr in Deutschland niederschlaegt, ist die Meinung, dass das deutsche Familiengesetz das "Gesetz des Dschungels" darstelle (J. Chirac) und in seinen Urspruengen das alte Nazi-Lebensborn-Prinzip anwende, Kinder aus dem Ausland zu germanisieren, um die deutsche Rasse zu optimieren und zu staerken. Fuer letztere Thesen werden z.B. Aussagen aus den Verhoerprotokollen der Nuernberger Nazi-Prozesse herangezogen und zum Vergleich neben die Beschlussformulierungen heutiger Richter/innen gesetzt. Die Uebereinstimmung der Wortwahl ist teilweise erschreckend. Auch das Erstarken des Neo-Nazi-Unwesens leistet seinen Beitrag dazu, dass sich diese Vermutungen weltweit bestaerken.

Wenn man glaubt, dass diese Denkweisen in ihren Auswirkungen nur auf binationale Eltern mit Kidnappingerfahrungen begrenzt sind, irrt man. Eine der Erklaerungen, warum die sog. Creen und Bluecards nicht im erhofften Ausmass Arbeitskraefte aus de Ausland anlocken, ist die weit verbreitete Kenntnis des deutschen Familienrechts und die berechtigte Befuerchtung junger Arbeitnehmer/innen, davon eines Tages selbst betroffen zu sein.

Solange jedoch den Erklärungen der Bundesregierung, dass in Deutschland kein Rassismus herrsche, keine überzeugenden Taten folgen, die sich z.B. in Form von konsequenten Einhaltungen internationaler Konventionen zum Schutz der in Globalisierungszeiten immer häufiger werdenden bi-nationalen Familien und Kinder zeigen, helfen politische Lippenbekenntnisse wenig.

Und solange den ebenso vollmundigen Erklärungen zum Schutz der Familie und Kinder in Deutschland und den teuren Kampagnen zur Integration der Väter in die Familien keine Korrektur des Familien- und Kindschaftsrechtes erfolgt, das Kindern und Eltern tatsächlich ihr natürliches Lebensrecht auf Liebe, Fürsorge, Erziehung und herzliche Lebensnähe garantiert, helfen auch die Appelle an potentielle Mütter und Väter wenig, doch mehr Kinder zu bekommen.

In einem Land, das Kinder zum Armutsfaktor Nummer Eins werden lässt und mit Hilfe des Familienrechts keine Sicherheit für Kinder und Eltern schaffen kann, wundert die seit Jahren dramatisch sinkende Bevölkerungszahl nicht.

Die in Berlin in Hungerstreik tretenden ausländischen wie auch einheimischen Eltern haben sich seit Jahren vergeblich um eine echte, lebendige Beziehung zu ihren ihnen entrissenen Kindern bemueht. Sie haben alle legalen Moeglichkeiten ausgeschoepft, um echte Eltern sein zu dürfen. Der Hungerstreik ist ihre letzte Hoffnung, auf den Unrechtszustand hinzuweisen, unter dem sie und ihre Kinder leiden. Einige von denen sind so entschlossen, daß wir heute nicht absehen können, ob sie tatsächlich bis zum äussersten den Hungerstreik führen werden.

Auf diese einzige ihnen noch moegliche Weise treten sie den Beweis dafuer an, dass Deutschland Menschenrechtsverletzungen begeht und das Wohl von Kindern schaedigt.

Alljährlich sind rund 160 000 Kinder in Deutschland von der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern mitbetroffen. Hinzu kommen die Kinder der unverheirateten Elternpaare, deren Beziehungen ebenso oft oder öfter zerbrechen als Ehen.

In einer Stellungnahme der Bundesregierung von 1996 wurde bekannt, dass mindestens 50 % dieser Kinder ihren einen Elternteil und zwar überwiegend den Vater durch Gerichtsbeschluss verlieren. Deshalb sollte ein neues Kindschaftsrecht Abhilfe schaffen. Tatsächlich leben in der Summe der letzten Jahre rund 2 Millionen Scheidungswaisen in Deutschland. Rund die Hälfte von ihnen hat Vater verloren, eine geringe Minderheit die Mutter. Jede Scheidungswaise hat nachweislich ein mehrfach höheres Risiko als ein Kind aus einer intakten Familie, selbst in einer Lebenspartnerschaft zu scheitern und eigene Scheidungswaisen groß zu ziehen.

Die Eltern im Hungerstreik kämpfen auch dafür, dass ihre Kinder dieses Schicksal nicht erleiden müssen.
 

KONTAKTINFORMATIONEN

Rückfragen zur Hungerstreikaktion beantwortet
 

*  Olivier Karrer / Paris, unter Okarrer@aol.com
*  Dr. Karin Jäckel, freie Journalistin und Autorin, Deutschland, unter
   karin.jaeckel@t-online.de
*  Violaine Delahais, USA, unter VioDelahais@aol.com
*  Deutschland, webmaster@pappa.com
*  Deutschland, pappas.berlin@t-online.de
 

Allgemeine Informationen zum Hungerstreik finden Sie unter

* www.paPPa.com/hunger
* www.Vafk.de/hunger
* www.fathersforlife.org/hunger
* www.isonet.fr/berlin
* www.isonet.fr/maurice
* www.inf.ethz.ch/~gut/soscag/
* www.vaeter-aktuell.de/international-page/Berlin-14-juli-2001.htm