Erklärung der Berlin-Brandenburger Väterinitiative e.V. zur Aktion
"Eltern und Großeltern im Hungerstreik"

Die Berlin-Brandenburger Väterinitiative e.V. unterstützt die Forderungen der Hungerstreikenden nach Einhaltung internationaler Abkommen und einheitlicher Regelungen zur Umsetzung der Rechte von Kinder auf beide Elternteile.

Wir verstehen, daß für Eltern (und Großeltern), die ihre Kinder (und Enkel) nach Trennung und Scheidung lange Zeit nicht sehen konnten und alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ohne Erfolg ausgeschöpft haben, oftmals nur ein drastisches Mittel bleibt, auf ihre Situation aufmerksam zu machen.

Aus unserer Arbeit wissen wir, welche Schwierigkeiten und Vorbehalte in Deutschland noch immer bestehen, die Intentionen von UN-Kinderkonvention, Europäischer Menschenrechtskonvention und Kindschaftsrechtsreform bezüglich der Rechte von Kindern praktisch umzusetzen.

Unser Verein fördert nunmehr seit fast 10 Jahren mit vielfältigen Projekten die Wahrnehmung gemeinsamer elterlicher Verantwortung für die Kinder insbesondere aus der Sicht von Vätern.

Wir erleben dabei häufig, daß Väter nicht nur wegen Beruf und Karriere für ihre Kinder wenig erleb- und greifbar sind, sondern gerade nach einer Trennung oder Scheidung von der Mutter, dem Jugendamt oder durch Gerichtsbeschlüsse im Kontakt zu ihren Kindern - und somit bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung - behindert oder ausgegrenzt werden.

Das Kindschaftsrechtsreformgesetzt, das auch auf Initiative von Betroffenen, Fachpersonen, Gruppen und Verbänden seit Juli 1998 in Kraft ist, hat viele Bedingungen verbessert. Die Rechte der Kinder werden zwar in den Vordergrund gerückt. Einiges bleibt aber trotz alledem nach unseren Erfahrungen problematisch.

Nach wie vor sind Väter ohne Trauschein außen vor, wenn die Mutter einem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmt. Noch immer wirken Familiengerichte und Jugendämter zu wenig konfliktschlichtend auf sich trennende Eltern ein; unterscheiden häufig nicht zwischen den Interessen der Kinder an lebbaren Beziehungen zu beiden Elternteilen und den Konflikten der Eltern auf der Paarebene.

Noch immer wird bei vielen Entscheidungen zum Umgangsrecht wie z.B. durch die Zuweisung zeitlich begrenzter "Besichtigungstermine" die identitätsstiftende Funktion von Vater-Kind-Beziehungen zu wenig gewürdigt. Und noch immer verzögern sich durch verfahrensmäßige Abläufe in Jugendämtern und an Familiengerichten Entscheidungen zum Erhalt und zur Regelung bestehender Vater-Kind-Kontakte unverhältnismäßig lange.

Nach wie vor gibt es keine gesetzlichen Garantien, daß im Sinne des Kinderwohls emotionale Beziehungen und persönliche Kontakte zu beiden Eltern (und anderen engen Familienangehörigen) in zeitlich ausreichendem Umfang gelebt werden können.

Verhaltensweisen von Elternteilen, die dies nachweislich verhindern, bleiben in der Regel sanktionslos.

Trotz Kindschaftsrechtsreform gehört wohl Deutschland im Familienrecht noch immer zu den Schlußlichtern in Europa.

Deshalb ist auch aus unserer Sicht eine stärkere Sensibilisierung von Öffentlichkeit und Politik für diese Problematik dringend erforderlich.
 
 

Berlin, den 12.07.2001