Presseerklärung des Väteraufbruch für Kinder e.V. 
zum Besuch im Bundesministerium der Justiz am 07.06.2002 in Berlin.

6 Vertreter des Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V. haben sich aus allen Teilen Deutschlands nach Berlin begeben. Grund dafür ist eine Einladung ins Bundesministerium für Justiz durch Herrn RD Dr. Schomburg. Der Verein beklagt schon über viele Jahre die Situation der Väter im deutschen Familienrecht. Besonders problematisch wird durch die Mitglieder des Väteraufbruchs der ungenügende Schutz des Vaters nach einer Scheidung oder Trennung reklamiert. Wenn eine Mutter den Vater aus der elterlichen Verantwortung herausdrängen möchte, gelingt ihr das meistens ohne große Probleme. Aus diesem Grund wollen sie dem BMJ 15O Fallgeschichten übergeben. Diese Lebensgeschichten beschreiben exemplarisch das Unrecht, das vielen Vätern in diesem Land widerfährt. Bisher hat die Politik diese Probleme nicht ernst genommen. Väter werden in ihrer Lebenswirklichkeit ignoriert. Die Verweigerungshaltung der Mutter durch Umgangsvereitelung des Vaters bleibt bisher weitgehend ungestraft. 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diesbezüglich Deutschland in allen Rechtsentscheidungen bezüglich des Sorge- und Umgangsrechtes abgestraft. 

Die politische Haltung der Bundesregierung spiegelt sich auch in den Vorbehaltsklauseln gegen die UN-Kinderrechtekonvention wider. 

Artikel  9 der UN-KRK regelt das Recht des Kindes auf den persönlichen Umgang nach Trennung oder Scheidung der Eltern. Artikel 11 regelt die rechtswidrige Verbringung des Kindes ins Ausland und Artikel 18 konkretisiert die Verantwortung der Eltern für das Kindeswohl. Um diesen Themenkomplex wird sich das Gespräch drehen müssen.

Für den Väteraufbruch für Kinder e.V.
Brigitte Meisters
Thomas Sochart
Ingo Alberti
Horst Schmeil
Sigi Finke
Dietmar Nikolai Webel