Presseerklärung der Delegation des Väteraufbruch für Kinder e.V. nach dem Gespräch mit RD Dr. Schomburg  im Bundesministerium der Justiz und vor der Demonstration zum Hungerstreik in Berlin

Allen Kindern beide Eltern, so heißt das Motto des Väteraufbruch für Kinder e.V. und dazu  wird es am 08.06.02 in Berlin eine Demonstration geben. Der Beginn ist offiziell 11.00 Uhr, um 12.00 Uhr demonstrieren die Teilnehmer zum Breitscheidplatz. Dort wird es  bis gegen 17.00 Uhr Kundgebungen geben. Diese Demonstration ist der Auftakt eines Internationalen Hungerstreikes, welcher am 09.06.02 auf dem Breitscheidplatz beginnt und erst am 14.07.02 enden wird. Mehrere Väter  aus Südamerika, England, Japan, Australien, Südafrika und Deutschland drücken so ihren Hunger nach Gleichstellung im Familienrecht aus.

Zum Auftakt dieser Aktionen trafen sich am 07.06.02  6 Mitglieder des Väteraufbruch für Kinder e.V. mit RD Dr. Schomburg vom BMJ in Berlin zu einer Aussprache. Der Väteraufbruch setzt sich für die Rechte der Kinder auf die Gestaltung ihrer Beziehung zu ihren Vätern ein. Väter und auch Mütter, welche Schwierigkeiten mit dem Sorge- und Umgangsrecht haben, werden von diesem Verein vertreten. Jährlich sind etwa 300 000 Kinder von Trennung oder Scheidung betroffen. Davon werden etwa 50 % nach einem Trennungsjahr ihre Väter nicht mehr sehen. Da hat sich auch durch das neue Kindschaftsrecht nichts verbessert, so Dr. Schomburg. 

Das war Hintergrund des Gespräches mit Vertretern des Väteraufbruch für Kinder e.V. Es wurden die Situation des Unrechtes durch Umgangsvereitelung angesprochen und auf die deutlich begünstigte Rechtsposition der Mütter hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde eine Falldokumentation von 160 Lebensgeschichten überreicht. Außerdem ein Ordner mit 160 Todesfällen, welche mit Mord oder Selbstmord in Verbindung mit der Rechtssprechung im Sorge- und Umgangsbereich endeten. Im Familienrecht kann nur eine Verbesserung erreicht werden, wenn die Positionen der Väter und der Mütter ausgeglichen werden. Deshalb haben die Vertreter des Väteraufbruchs die paritätische Betreuung durch beide Elternteile vorgeschlagen. Auch die Behinderung eines Elternteils an der Ausübung des Umgangs zum Kind darf sich nicht lohnen. 

Herr Dr. Schomburg sah im Gespräch diesbezüglich auch Handlungsbedarf und meinte, es werde Konkretisierungen des FGG auf dem nächsten Familiengerichtstag geben. Seit Januar 2002 ist in der Zivilprozessordnung der § 621g neu eingeführt. Umgangsvereitelung soll Konsequenzen haben. Die Studie der Begleitforschung von Prof. Proksch macht ebenfalls deutlich, dass die Elternbeziehung vom allein lebenden Elternteil schwer zu gestalten ist und kann auch gelegentlich Mütter betreffen. Insofern ist das Kindschaftsrecht noch verbesserungsbedürftig. Aus diesem Grunde haben sich beide Seiten, Dr. Schomburg und die Mitglieder des Väteraufbruch für Kinder e.V. zu einem erneuten Gespräch verabredet.

Dietmar Nikolai Webel
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