Falldokumentation zum Tag der Menschenrechte am 10.12.2004 in Stuttgart


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat mehrfach die Bundesrepublik Deutschland wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt, in denen Vätern das Umgangsrecht bzw. Sorgerecht ganz oder teilweise zu Unrecht verweigert wurde.

Hier werden weitere aktuelle Fälle dokumentiert, bei denen der Europäische Standard bezüglich des Gewährung des Umgangs bzw. Sorgerechtes aus Sicht der Antragsteller nicht eingehalten wird :
 

Herr W., Unternehmer aus Ludwigsburg darf seine 13 jährige Tochter nur einmal im Quartal im Rahmen eines betreuten Umgangs sehen. Auch den Halbgeschwistern wird es bisher völlig verwehrt, ihre Halbschwester zu sehen. Die Mutter des Kindes ist verstorben. Die Erziehungseinrichtung versucht, den leiblichen Vater und den Freund der verstorbenen Mutter gegeneinander auszuspielen. Letztendlich will die staatlich finanzierte Erziehungsstelle das Kind auf Kosten der Steuerzahler bei sich behalten. Dem Vater wird sogar durch die Erziehungseinrichtung verwehrt, seinem Kind Geschenke mitzubringen. Ein krasser Fall, bei dem auch das zuständige Jugendamt Ludwigsburg Kindes- und Vaterrechte mutmaßlich verletzt hat. Herr W hat beim Amtsgericht beantragt, dass seine Tochter in seiner Familie aufgenommen werden darf.
 

Herr E. durfte laut Beschluß des AG Nürtingen seine 1990 und 1997 geborenen Kindern alle zwei Monate für zwei Stunden im Rahmen eines betreuten Umgangs besuchen. Der Mutter, die nicht haben möchte, dass der Vater Kontakt zu seinen Kindern haben will, erwirkte in einer Entscheidung des OLG Stuttgart 18 UF 105/2004 am 27.Juli 2004 einen höchst fragwürdigen Beschluss, dass der Vater ( normaler Vater, kein Kinderschänder, kein Sexualverbrecher ) bis zum 31.07.2006 seine Kinder überhaupt nicht sehen darf. Nach dem Bundesverfassungsgericht liegt der Fall nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Gut möglich, dass auch hier das Straßburger Gericht dies nicht in Ordnung findet.
 

Herr G hat zwei 1997 und 1999 geborene Kinder. Das Amtsgericht Nürtingen gewährte ein Umgangsrecht alle 2 Wochen sowie in den Ferien. In der Entscheidung 15 UF 237/02 vom 07.01.2003 nahm das OLG Stuttgart dem engagierten Vater das Sorgerecht völlig weg und schränkte das ihm gewährte Umgangsrecht mit den Kinder ein. Grund des völligen Sorgerechtsentzugs waren Meinungsverschiedenheiten der Eltern u.a. in Fragen, ob und wie die Kinder geimpft werden sollten. Nach dem Bundesverfassungsgericht liegt der Fall nun auch dieser Fall beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.


Die 17 Jährige S. bekam ein Kind. In einer Nacht- und Nebelaktion hat das Jugendamt Pforzheim die 17 jährige überredet, das Kind zur Adoption freizugeben, ohne das die Mutter der 17 Jährigen hiervon unterrichtet wurde. Die Großmutter hätte das Kind ihrer Tochter gerne mit der Tochter großgezogen. Die 17 Jährige bereut kurz danach Freigabe zur Adoption, welche die 17 jährige als Überrumpelung ihres Willens empfand. Nach dem deutsche Gerichte alles für in Ordnung empfanden, liegt der Fall nun zur Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
 

Die Fälle werden durch die Anwaltskanzlei Eschle Stuttgart betreut. Die durch die Kanzlei vertretenen Antragsteller sind mit der Veröffentlichung einverstanden. Mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Kinder werden ihre Namen nicht genannt.


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