Politische Forderungen

Stand 25.11.2012


Die Vorbehaltserklärung der Bundesregierung gegen die UN-Kinderrechtekonvention wurde im Juli 2010 zurück genommen. Diesen Schritt begrüßen wir sehr. Auch die für Väter und ihre Kinder relevanten Artikel 9 und 18 sind jetzt ohne Einschränkung anerkannt. Dennoch: Die vollständige Umsetzung ist noch nicht abgeschlossen. Ein Bemühen nach besten Kräften sieht anders aus.


Diskussion über Kinderrechte im Deutschen Bundestag 2011


Familienrecht und familiale Intervention sind in Deutschland auf einem prekären Niveau und werden den gesellschaftlichen Gegebenheiten nicht gerecht. Die Auswirkungen auf die Gesellschaft sind inzwischen in Schulen und in der Öffentlichkeit deutlich wahr zu nehmen. Folgen der Zögerlichkeit des Gesetzgebers sind seit Jahren deutliche Rügen des EGMR. Eine an den Normen der Menschen- und Kinderrechtskonvention ausgerichtete europäische Harmonisierung des Familienrechtes kann die Defizite in Familienrecht und Familienrechtspraxis korrigieren.



Nichteheliche Väter

UN-Kinderrechtekonvention Art. 18

Nichtehelich Väter bekommen das Sorgerecht weiterhin nicht automatisch. Der Vater muss einen Antrag stellen. Die Mutter kann dem Antrag widersprechen.

a) Das kann zu unnötigen Diskussionen führen. Professionelle Rechtsbeistände, Mitarbeiter vom Jugendamt, Freunde und Bekannte können dafür sorgen, das sich die Lage anspannen kann. Mediation ist freiwillig

b) Dies bedeutet, dass die Mutter den natürlichen Rechtsstatus des Vaters als gleichberechtigten Elternteil anzweifeln kann. - Mit schwerwiegenden Konsequenzen für Vater und Kind, auch wenn diese nur die aufzuwendende Energie, Lebenszeit und die Kosten für Anwalt und Verfahren betreffen. Die Professionen der familialen Intervention verdienen als Teil der deutschen Trennungsindustrie am Elternkonflikt.

Streit lohnt sich für die Mutter, die weiß, das sie mit dem alleinigen Sorgerecht ihre Macht ausspielen kann. Der Vater muss defensiv für seine Rechte eintreten, weil der Gesetzgeber ihn an den kürzeren Hebel gesetzt hat. Das Sorgerecht für nichteheliche Väter steht weiterhin zur Disposition.


Forderung:

Der Vater soll das Sorgerecht automatisch bekommen, sobald er seine Vaterschaft anerkannt hat. Menschenrechte brauchen keinen schriftlichen Antrag.




Väter nach Trennung oder Scheidung

UN-Kinderrechtekonvention Art. 9

Umgangsboykott ist weiterhin ein Problem. Die gesetzlichen Maßnahmen gegen den Umgangsboykott greifen nicht. Theoretisch kann ein Zwangsgeld verhängt werden. In der Praxis wird diese Maßnahme kaum angewendet. Das Geld würde letztlich dem Kind fehlen. Theoretisch kann das Sorgerecht übertragen werden. Auch diese Maßnahme wird in der Praxis kaum angewendet.


Forderung:

Das Umgangsrecht sollte mit Hilfe der Polizei eingefordert werden können. Diese Maßnahme hat sich in Frankreich bewährt.



Jugendamt und Familiengericht

Eine funktionierende Fachaufsicht fehlt. Beschwerden gegen die Arbeit der Jugendämter werden von diesen selbst bearbeitet. Familienrichter und Mitarbeiter vom Jugendamt sind schlecht ausgebildet. Der Handlungs- und Ermessensspielraum der einzelnen Mitarbeiter ist groß. Die Qualität der Jugendämter ergibt kein homogenes Bild. Der Familienrichter orientiert sich in seinen Beschlüssen nicht an der UN-Kinderrechtekonvention, sondern am Oberlandgericht, weil er dort seine Bestätigung finden will.


Forderung:

Einrichtung einer Fachaufsicht über die Arbeit der Jugendämter mit Beschwerdeführung.

Qualifizierte Ausbildung und Fortbildung für Familienrichter und Mitarbeiter der Sozialen Dienste der Jugendämter. Psychologische Ausbildung in Mediation sollte Pflicht werden.





Thomas Sochart   vaeter-aktuell.de

Franzjörg Krieg   vafk-karlsruhe.de



www.vaeter-aktuell.de/aktionen/Strassburg-2012/Politische_Forderungen.htm