Politische Forderungen

Stand 04.12.2012


Der aktuelle Gesetzentwurf der Regierung zur Neuregelung des Sorgerechts für nicht verheiratete Eltern weckt denn Streit der Eltern ab Kenntnis der Schwangerschaft, weil Anwälte und feministisch-parteiliche Frauenverbände schon jetzt empfehlen, alles Verwertbare gegen den Vater zu sammeln um es in ein mögliches Verfahren einzubringen. Das zersetzt die Partnerschaft von Beginn an und gibt der Familie, wie auch immer sie gestaltet sein mag, einen schlechten Start.

Beide Elternteile werden in die Hände von Juristen getrieben, die unabhängig von Familien- und Sozialpolitik der Länder befinden sollen, ob ein Vater wirklich Vater sein darf oder nur Erzeuger und Zahlvater sein soll. Den Familienrichtern wird bereits heute vorgehalten, Menschenrechte zu verletzen und abseits der Verfahrensordnung Kooperationen mit den Städten/Landkreisen, Rechtsanwälten, den Gutachern und Verfahrensbeiständen (sogenannter Anwalt des Kindes) zu betreiben. Die Zukunft der Eltern und ihrer Kinder wird fremdbestimmt. Die Vater-Kind-Beziehung ist ein Spielball der Politik und der Juristen.

Die Jugendämter der Städte, Gemeinden und Landkreise unterliegen keiner funktionierenden Fachaufsicht und können hinsichtlich ideologischer Überzeugung und finanzieller Interessen völlig frei walten. Es darf nicht sein, dass der Vater vom Landkreis oder Stadt als "vaterwürdig“ bewertet werden kann. Auch darf es nicht sein, dass die Mutter dem Landkreis oder Stadt Einblick in ihre intimsten Lebensumstände geben muss.

Die Mitarbeiter vom Jugendamt agieren ohne Fachaufsicht nach eigenem Ermessen. Sei Jahrzehnten wird nichtehelichen Müttern geraten, das Sorgerecht nicht mit dem Vater zu teilen, weil später zwangsläufig Probleme auftreten würden.

Familienrichter schieben ihre Verantwortung auf Gutachter ab, die sich in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis befinden.

Diese Menschenrechtsverletzungen gehen weiter, bis Kinder ihr natürliches Recht auf den Vater und Großeltern ab Geburt erhalten. Kinder haben ein Recht auf Schutz und Fürsorge beider Elternteile. Unabhängig davon, ob der Vertrag der Ehe geschlossen wurde oder die Eltern miteinander leben. Das Kind hat keinen Einfluss auf die rechtliche Situation seiner Eltern. Kinder brauchen zu einer gesunden Entwicklung beide Eltern und Großeltern. Von Anfang an und auch nach Trennung oder Scheidug.



Begründung:

Artikel 1 des Grundgesetzes sagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Sie zu schützen ist die Verpflichtung der staatlichen Gewalt. Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft.

Artikel 2 des Grundgesetzes sagt, dass jeder das Recht auf die freie Entfaltung hat und die Würde des Menschen unantastbar ist. Sie ist zu schützen und das ist die Verpflichtung der staatlichen Gewalt.

Artikel 3 des Grundgesetzes sagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und das Männer und Frauen gleichberechtigt sind.

Artikel 6 des Grundgesetzes sagt, dass die Pflege und die Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern ist. Das gilt auch für nichteheliche Eltern und ihre Kinder. Woraus zu folgern ist, dass kein Elternteil ohne schwerwiegenden Grund aus seiner Pflicht entlassen oder ausgegrenzt werden darf.

Der aktuelle Referentenentwurf verstößt weiterhin gegen das Grundgesetz, gegen die EMRK und gegen die UN-Kinderrechtekonvention.



Forderungen:

Gemeinsames Sorgerecht, ab der Vaterschaftsanerkennung oder Feststellung.

Verantwortungsübernahme und Hilfeleistung der Sozial-/Familienministerien der Länder insbesondere bei strittigen Verfahren.

Familienrichter mit einer Fachpsychologischen Ausbildung und regelmäßigen Weiterbildung die zwischen den Eltern vermitteln statt richten.

Die Jugendämter unterliegen den Weisungen von Bundesländern, Landkreisen, Städten und Gemeinden. Deshalb brauchen wir eine bundeseinheitliche Fachaufsicht, die sich an den europäischen Standards orientiert.

Vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention Artikel 9 und 18 in der Praxis.


Günter Mühlbauer
Thomas Sochart




www.vaeter-aktuell.de/aktionen/Strassburg-2012/Politische_Forderungen_2.htm