Österreich

Familie: Neue Väter - neuer Kampf ums Kind

20.03.2008 | 18:53 |  ULRIKE WEISER (Die Presse)

Väter ziehen öfter wegen des Besuchsrechts vor Gericht - aber selten erfolgreich. Nun wird demonstriert.

Wien. Nein, niemand wird im Batmankostüm die Fassaden erklimmen wie in London. Und keiner sich anzünden wie in Madrid. Trotzdem werden die vorm Parlament erwarteten 150 Menschen für Aufsehen sorgen. Denn mit 4. April kommt nach Österreich, was es im restlichen Europa längst gibt: Väter-Demos. Zunächst in Wien, im Juli dann, so der Plan, in Salzburg.
 

Organisator der Wiener Demo ist der Unternehmer Matthias Loinig und natürlich steckt ein persönlicher Rechtsstreit dahinter: Der Vater einer vierjährigen Tochter klagt die Republik. Grund: Nach dem Ende seiner Beziehung habe das Gericht das vereinbarte Besuchsrecht für die Tochter gegenüber der (laut Loinig grundlos unwilligen) früheren Lebensgefährtin nicht durchgesetzt. Mit seiner Anwältin und neuen Partnerin, Britta Schönhart, will Loinig nun notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Kein Einzelfall. Ein bis drei Mal jährlich (und bis dato vergeblich) wird der Staat deswegen geklagt. Bald öfter? Denn auch wenn der Kampf um den Unterhalt bei Gericht dominiert, werde doch immer häufiger um das Besuchsrecht gestritten, sagt Franz Mauthner, Richter am BG Floridsdorf und ehemaliger langjähriger Obmann der Fachgruppe Außerstreit und Familienrecht der Richtervereinigung.


Wollen Väter nur die „Rosinen“?

Konkrete Zahlen gibt es zwar keine, dafür Potenzial: 2006 wurden allein 20.336 Ehen mit minderjährigen Kindern geschieden (die Auflösung von Partnerschaften wird nicht gezählt). Der Anteil jener, die danach mit dem Kontakt zum Kind unzufrieden sind, dürfte je nach Obsorge-Regelung zwischen 25 und 40Prozent variieren. Dazu kommt: „Soziale Vaterschaft ist heute gesellschaftspolitisch stärker erwünscht“, so Mariam Irene Tazi-Preve vom Österreichischen Institut für Familienforschung der Uni Wien. Zwei Drittel bekennen sich zu einem modernen Vaterbild. Real umgesetzt wird es jedoch bloß von zehn Prozent. In Karenz waren im Jänner gar nur 3,8 Prozent.

Insofern ist es für Anwältin Helene Klaar logisch, dass man(n) zwar oft ums Besuchsrecht, selten aber um die Obsorge kämpft: „Die Männer picken sich die Rosinen raus.“ Rosinen, auf die sie freilich ein Recht haben. Das jedoch schwer durchzusetzen ist, wenn jener Elternteil, bei dem das Kind lebt, oft die Mutter, nicht will. Die Väter-Vereine und April-Demonstranten wollen, dass das Gericht ihr Recht mit dem vorgesehen Arsenal (Beugestrafe bis -haft) durchsetzt. „Leute, die mit allen Mitteln um ihr Recht kämpfen, sind am falschen Platz“, sagt dazu Michael Stormann, Leiter der Familienrechtsabteilung im Justizministerium. Forderungen nach höheren Strafen, mehr Härte lehnt er ab: „Diese Waffen schlagen ein, wo das Kind ist.“ Und wirken wenig, meint Mauthner. Und gar nicht selten sei es ja umgekehrt, dass Männer den Besuch verweigern.

Den Vorwurf, der auch von Männerberatungsstellen kommt, dass Justiz und Gutachter zu frauenfreundlich seien, nicht verstanden hätten, dass „auch Väter Mütter sein können“, tut man aber nicht ab: Nach Jahrhunderten, wo Erziehung Frauensache gewesen sei, habe man eben „soziale Bilder“ im Kopf, sagt Mauthner. Und ja, meint Stormann, es ist systemimmanent, dass der, bei dem das Kind ist, „etwas von dessen Schutz abbekommt.“

Tatsächlich sei die Lösung nicht bei Gericht zu suchen, so Klaar: „Oft hilft es mehr, wenn man der Mutter Blumen mitbringt.“ Aber in 90 Prozent, so Klaar, stecke hinter dem Streit ums Besuchsrecht etwas anderes - ein Geldkonflikt. Immerhin musste der Staat 2007 für 45.000 Kinder 103,6 Mio. Euro Unterhaltsvorschuss leisten, weil Väter nicht zahlten. Für den Streit um Besuchsrecht & Co wünscht sich Mauthner eine außergerichtliche Schlichtungsstelle: Die agiere schneller, wirke deeskalierend. Und: „Wenn vor Gericht drei Juristen über Weihnachtsgeschenke diskutieren, ist das eine Fehlbesetzung“, meint Klaar. Im Ministerium sieht man es anders: Schneller? Von dieser Stelle müsse es ja einen Instanzenzug zu Gericht geben.


„Feministinnen-Furien“

Der Forderung der Väter nach der verpflichtenden Obsorge beider Eltern (ObE s. Kasten), stehen Mauthner und Stormann trotz des ObE-Erfolgs skeptisch gegenüber. Eine Forderung, die auch die FPÖ erhebt. Die Partei, vor allem Abgeordneter Karlheinz Klement, hat schon länger die Väter für sich entdeckt. Es gebe bei dem Thema leider ein Vakuum, sagt der Bundesgeschäftsführer der SP-nahen Kinderfreunde Gernot Rammer, das die FPÖ nutze.

Die Vätervereine, selbst eine heterogene Gruppe, goutieren das Engagement, beklagen sich aber auch über Vereinnahmung: So hat sich die FPÖ die Demo, an der Klement teilnehmen will, selbst zugeschrieben. Ein Missverständnis sagt Klement heute. Zudem, meint Günter Tews („Dialog für Kinder“), würden die teils frauenfeindliche FP-Formulierungen schaden. Wogegen sich Klement gegenüber der „Presse“ verwehrt - um dann aber von den „Feministinnen-Furien unter den Richterinnen“ zu sprechen.

LEXIKON

Die Obsorge beider Eltern(ObE) setzt voraus, dass sie sich nach der Trennung/Scheidung über den hauptsächlichen Aufenthalt des Kindes einigen. Sonst gibt's alleinige Obsorge eines Teils. Immer gilt: Derjenige, bei dem das Kind ständig ist, darf dessen Aufenthalt bestimmen. Der andere hat Informationsrechte (bei ObE darf er sich direkt z. B. bei der Schule erkundigen) und Besuchsrecht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.03.2008)

 
 




weitere Infos:

DEMO am 04.04.2008 in Wien
Kundgebung vor dem Parlament
TRENNUNGEN - "Mehr Rechte für Väter bei Kinderbetreuung"









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