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Die Achtung des Rechts gehört
zu den Grundlagen unserer gesellschaftlichen Ordnung. Auch jedes Kind hat
seine eigenen Rechte, von Geburt an und überall auf der Welt. Weil
Kinder für ihre Rechte nicht selbst einstehen können, bedürfen
sie besonderer Hilfestellung. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen
in New York am 20.November 1989 hat deshalb ein Übereinkommen über
die Rechte des Kindes verabschiedet, dem die Bundesrepublik Deutschland
am 26.Januar 1990 beigetreten ist.
Das Wichtigste an den Rechten ist aber nicht, daß
sie in Gesetzbüchern stehen. Wichtig ist, daß sie auch in Anspruch
genommen und von den anderen Menschen anerkannt werden. Gleich, ob die
Menschen jung oder alt sind, ob sie in Deutschland oder an anderen Orten
der Welt geboren sind. Rechte hat auch die Natur.
Daher unterstütze ich mit Überzeugung alle Bemühungen,
gerade den Kinderrechten im Alltag der Familie, der Kindergärten,
der Schulen, der Nachbarschaft, des Stadtteils, der Gemeinde zu mehr Geltung
zu verhelfen.
Die Achtung der Rechte der Kinder ist ein Maßstab
für die Kultur einer Gesellschaft.
Richard von Weizsäcker
Entnommen aus: Die Grundschulzeitschrift 100 / 1996
Kinder leben Rechte
Friedrich Verlag
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