Sontra/Bonn/Berlin, 12. Juli 2001
Umsetzung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angemahnt
Schadensersatz für Deutschland ohne Wirkung !
Vor einem Jahr, am 13. Juli 2000, hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Elsholz ./. Bundesrepublik Deutschland (Aktenzeichen: 25735/94) die Bundesrepublik Deutschland dazu verurteilt, an einen Vater eine Entschädigung von DM 35.000,- zu zahlen. Nach der Trennung der Eltern waren staatlicherseits weder das Kind noch der Vater dabei ausreichend unterstützt worden, ihre persönlichen Beziehungen gegen den Willen der Mutter, die dem Vater-Kind-Kontakt ablehnend gegenüberstand, weiter zu pflegen. Dazu erklärt Rüdiger Meyer-Spelbrink, Vorstandsmitglied des VAfK:
"Der Gerichtshof sah nicht nur das Menschenrecht auf einen fairen Prozeß verletzt, sondern auch die Pflicht des Staates mißachtet, das Familienleben zu schützen. Darüber hinaus habe die Bundesrepublik Deutschland auch gegen das verfassungsrechtliche Gebot verstoßen, ihre Bürger vor Verletzungen ihrer Rechte durch Privatpersonen zu schützen; der Staat habe sicherzustellen, dass die Menschenrechte auch im Rahmen der Regelungen des einfachen Rechts, welche die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen regeln, gewahrt werden. Der EGMR hatte zum zur Beurteilung vorliegendem Sachverhalt festgestellt, dass deutsche Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichts zum einen keine geeigneten Maßnahmen eingeleitet hätten, um den Kontakt zwischen Kind und Vater weiter zu ermöglichen."
Zum anderen seien die Umstände einseitig zugunsten der Mutter geregelt worden. Diese sei dadurch dabei unterstützt worden, den Umgang zwischen Vater und Kind zu vereiteln. Wir bedauern, dass die Bundesregierung bis heute keine Stellungnahme zu dieser grundlegenden letztinstanzlichen familiengerichtlichen Entscheidung genommen, geschweige denn, Konsequenzen gezogen hat. Aufgrund klarer gesetzlicher Vorgaben gibt es nach wie vor von Jugendamt zu Jugendamt, von Amtsgericht zu Amtsgericht und Oberlandesgerichtsbezirk zu Oberlandesgerichtsbezirk starke Unterschiede, mit welcher Geschwindigkeit und Energie Umgangsrechtssachen in Deutschland um- und durchgesetzt werden.
Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, den eindeutigen Vorgaben aus Straßburg Rechnung zu tragen und zügig für entsprechende gesetzliche Neuregelungen zu sorgen.
Angeblich sind Kinderrechte in Deutschland bestens aufgehoben - wenn man der Bundesregierung glaubt. Deshalb will sie diese auch weiterhin nicht in der Verfassung verankern. Dies ist allerdings nur eine billige Ausflucht. Denn wenn die Kinderrechte Verfassungsrang hätten, wäre die Bundesregierung gezwungen, sich mit einer katastrophalen Realität auseinander zu setzen: Vielen Hundertausenden von Kindern wird in Deutschland nach einer Trennung/Scheidung der Eltern rechtswidrig der Umgang mit einem ihrer Elternteile verweigert - in der Regel mit ihren Vätern, meist ohne Konsequenzen. Väter, aber auch ausländische Elternteile, werden in der deutschen Rechtssprechung behandelt wie Menschen zweiter Klasse.
Hunderttausenden von Kindern wird dabei
ein Teil ihrer Identität geraubt: Unrechtmäßig, aber folgenlos.
In Umgangs- und Sorgerechtsfragen ist die Situation der Kinderrechte in
Deutschland ein Skandal. Die Ignoranz der Bundesregierung, die keinen Handlungsbedarf
sieht, ist für ein zivilisiertes Land beschämend.
Weitere Infos zum Thema und zum Väteraufbruch unter www.vafk.de oder Bundeshotline Tel. 01805 - 120 120.
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MfG
für den Bundesvorstand
Rüdiger Meyer-Spelbrink
Väteraufbruch für Kinder e.V.
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