Brüssel - Scheidungen von Ehepartnern aus unterschiedlichen Ländern sowie Sorgerechtsverfahren um die Kinder dieser Paare werden in der EU vereinfacht. Die Justizminister der 15 Staaten beschlossen gestern, sowohl die Zuständigkeiten der Gerichte als auch die gegenseitige Anerkennung der Urteile in der gesamten EU einheitlich zu regeln.
Gerichtsort ist künftig der Aufenthaltsort der Ehepartner und ihrer Kinder. Bislang kamen sowohl die Gerichte in den jeweiligen Heimatländern der Ehepartner als auch im Wohnland in Frage. Wenn die Partner nicht im selben Land leben, soll nur noch das zuerst angerufene Gericht entscheiden.
Damit werde verhindert, dass
Scheidungsverfahren in zwei oder gar mehr EU-Staaten gleichzeitig ausgetragen
werden. Ein in einem Staat ergangenes Urteil soll ohne weiteres in allen
anderen EU-Staaten anerkannt werden. Zudem werden die EU-Staaten künftig
auch Urteile über das Sorgerecht für die Kinder leichter anerkennen
und vollstrecken. (afp, ap)
30.05.2000
Kölner Stadt-Anzeiger