Unehelicher Sohn beim Erben benachteiligt

Straßburg, 1. Februar (AFP) - Die Benachteiligung unehelicher Kinder verstößt gegen das Grundrecht auf Eigentum sowie gegen das Diskriminierungsverbot. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in einem am Dienstag gefällten Urteil fest.

Die Straßburger Richter gaben damit einem 57 Jahre alten Franzosen Recht, der nach dem Tod seiner Mutter vor zehn Jahren nur ein Viertel des Erbes bekam, weil er unehelich geboren wurde. Den Rest erhielt ein - ehelich geborener - Halbbruder. Die Regierung in Paris wurde angewiesen, dem Kläger umgerechnet fast 120.000 Mark an Entschädigung und Schmerzengeld zu zahlen.  Das französische Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, daß uneheliche Kinder sich mit der Hälfte der "normalen" Erbschaft begnügen müssen, wenn dies von einem ehelich geborenen Kind des verstorbenen Elternteils beantragt wird. Dies verstößt dem Straßburger Gerichtshof zufolge gegen das Diskriminierungsverbot, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert wir. Die Pariser Linksregierung hat unterdessen bereits eine Reform des Erbrechts in Aussicht gestellt, die noch im Laufe des Jahres verabschiedet werden soll. Sie sieht die Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern vor. Dem Gerichtshof für Menchenrechte gehören Richter aus den Mitgliedsländern des Europarats (derzeit 41) an.

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01 Feb 2000