Kinder brauchen Vater und Mutter - auch nach Trennung oder Scheidung

Für ein kooperatives Familienrecht

23.11.2005

Seit 1977 werden Ehen in Deutschland nach dem "Zerrüttungsprinzip" geschieden. Das verführt Mütter zum Machtmissbrauch und Männern hilft es, ihre Verantwortung als Vater abzustreifen.

Die letzte große Reform im Familienrecht wurde 1977 unter Bundeskanzler Helmut Schmidt abgeschlossen. Damals gab es den bekannten Wechsel vom Schuldprinzip zum wertfreien Zerrüttungsprinzip erstmals ohne Schuldzuweisung. Das Zerrüttungsprinzip betont die trennenden Faktoren, die bei Trennung oder Scheidung natürlich vorhanden sind. Verbindendes z.B. Kinder sind Teil der Konkursmasse. Die Ehe wird geschieden, niemand hat Schuld, aber der Vater kann durch Verlust seiner Elternrechte bestraft werden.


Alleiniges Sorgerecht hilft Frauen, ihre Macht auszuspielen

Etwa 338.000 minderjährige Kinder sind jährlich von Trennung oder Scheidung ihrer Eltern betroffen. Das stellt hohe Anforderungen an die soziale Kompetenz und Kooperationsfähigkeit der Eltern. Viele Familiengerichte bemühen sich heute um einvernehmliche Regelungen. Das bedeutet gemeinsame Sorgepflicht der Eltern im Regelfall und ausgewogene Umgangsregelungen für beide Eltern nahe dem 50/50-Ideal. Im besten Interesse des Kindes und der Gleichberechtigung der Eltern im Sinne des Gender Mainstream. Für das klassische Familiengericht ist das leider viel zu oft ein viel zu schwieriger Balanceakt. Durch Entscheidungen nahe der alles-oder-nichts Grenze wird der Elternkonflikt nicht gelöst, sondern konserviert. Das Recht ist gesprochen, der Fall erledigt, Revision zwecklos. "Eine regelmäßige Überprüfung übersteigt unsere Ressourcen." Nein - das war kein Zitat vom TÜV-Rheinland.


Wir brauchen ein neues Kindschaftsrecht nach einem Kooperationsmodell

Eltern müssen in einer konfliktreichen Situation Partnerschaft und Elternschaft unterscheiden. Kooperation im Sinne der Kinder muss mehr als bisher gefördert werden. Elternbeziehung, Förderkompetenz und Bindungstoleranz entsprechen dem besten Interesse des Kindes. Kinder haben keinen Einfluss auf die Rechtsposition ihrer Eltern. Aber sie haben ein Recht auf elterliche Fürsorge und auf lebendige Beziehungen zu beiden Eltern und allen Familienangehörigen (UNO-Kinderrechtekonvention, EGMR).

Hilfreich in strittigen Fällen ist auf jeden Fall eine gesetzliche Verpflichtung zu Mediation, verbunden mit einer Stärkung des Mediators. Der Mediator soll u.U. den Richter beraten. Vielleicht auch eine öffentliche Verhandlung von Sorge- und Umgangsfragen vor einem Schöffengericht. Wenn sich die Eltern über Umgang und Sorgerecht einig geworden sind, kann der Unterhalt ausgehandelt werden.

Das Kooperationsmodell ist noch nicht definiert, aber die ersten Modellprojekte haben in der Praxis sehr gute Erfahrungen gesammelt. Nun ist zu wünschen, das die gewonnenen Erkenntnisse möglichst bald allen Trennungswilligen zur Verfügung stehen.

Viele Grüße
Thomas


Schuldprinzip -> Zerrüttungsprinzip -> Kooperationsmodell