Kinder brauchen Vater und Mutter - auch nach Trennung oder Scheidung
Für ein kooperatives Familienrecht
23.11.2005
Seit 1977 werden Ehen in Deutschland nach dem "Zerrüttungsprinzip" geschieden.
Das verführt Mütter zum Machtmissbrauch und Männern hilft es, ihre Verantwortung
als Vater abzustreifen.
Die letzte große Reform im Familienrecht wurde 1977 unter Bundeskanzler Helmut Schmidt abgeschlossen.
Damals gab es den bekannten Wechsel vom
Schuldprinzip zum wertfreien
Zerrüttungsprinzip erstmals
ohne Schuldzuweisung. Das Zerrüttungsprinzip betont die trennenden Faktoren, die bei
Trennung oder Scheidung natürlich vorhanden sind. Verbindendes z.B. Kinder sind Teil der
Konkursmasse. Die Ehe wird geschieden, niemand hat Schuld, aber der Vater kann durch Verlust
seiner Elternrechte bestraft werden.
Alleiniges Sorgerecht hilft Frauen, ihre Macht auszuspielen
Etwa 338.000 minderjährige Kinder sind jährlich von Trennung oder Scheidung ihrer
Eltern betroffen. Das stellt hohe Anforderungen an die soziale Kompetenz und Kooperationsfähigkeit
der Eltern. Viele Familiengerichte bemühen sich heute um einvernehmliche Regelungen. Das bedeutet
gemeinsame Sorgepflicht der Eltern im Regelfall und ausgewogene Umgangsregelungen für beide Eltern
nahe dem 50/50-Ideal. Im besten Interesse des Kindes und der Gleichberechtigung der Eltern im
Sinne des Gender Mainstream. Für das klassische Familiengericht ist das
leider viel zu oft ein viel zu schwieriger Balanceakt. Durch Entscheidungen nahe der
alles-oder-nichts Grenze wird der Elternkonflikt nicht gelöst, sondern konserviert.
Das Recht ist gesprochen, der Fall erledigt, Revision zwecklos. "Eine regelmäßige
Überprüfung übersteigt unsere Ressourcen." Nein - das war kein Zitat vom
TÜV-Rheinland.
Wir brauchen ein neues Kindschaftsrecht nach einem Kooperationsmodell
Eltern müssen in einer konfliktreichen
Situation Partnerschaft und Elternschaft unterscheiden. Kooperation im
Sinne der Kinder muss mehr als bisher gefördert werden.
Elternbeziehung,
Förderkompetenz und
Bindungstoleranz entsprechen dem besten Interesse
des Kindes. Kinder haben keinen Einfluss auf die Rechtsposition ihrer Eltern. Aber sie
haben ein Recht auf elterliche Fürsorge und auf lebendige Beziehungen zu beiden
Eltern und allen Familienangehörigen (UNO-Kinderrechtekonvention, EGMR).
Hilfreich in strittigen Fällen ist auf jeden Fall eine gesetzliche Verpflichtung zu
Mediation, verbunden mit einer Stärkung des Mediators. Der Mediator soll u.U. den
Richter beraten. Vielleicht auch eine öffentliche Verhandlung von Sorge- und Umgangsfragen vor
einem Schöffengericht. Wenn sich die Eltern über Umgang und Sorgerecht einig geworden sind,
kann der Unterhalt ausgehandelt werden.
Das
Kooperationsmodell ist noch nicht definiert, aber die ersten
Modellprojekte haben in der Praxis sehr gute Erfahrungen gesammelt. Nun ist zu wünschen,
das die gewonnenen Erkenntnisse möglichst bald allen Trennungswilligen zur
Verfügung stehen.
Viele Grüße
Thomas
Schuldprinzip -> Zerrüttungsprinzip -> Kooperationsmodell