Wissenschaftler, Rechtsanwälte
und Richter diskutieren an FH die Verfahrenspflegschaft
Interessen von Kindern
bei der Scheidung vor Gericht vertreten
Münster, 26.08.2004. - Wenn Eltern sich scheiden lassen, haben Kinder oft wenig Mitspracherecht. Ihre Interessen und Bedürfnisse wurden bis 1998 kaum berücksichtigt. Doch seit dem 1. Juli 1998 gibt es ein Gesetz, das den Kleinen einen Verfahrenspfleger zur Seite stellt, der ihre Interessen vertritt. Sechs Jahre nach der Einführung des Gesetzes diskutieren Wissenschaftler und Sozialarbeiter an der Fachhochschule Münster ihre praktischen Erfahrungen. „Wo bleiben die Kinder“ ist der Titel der Tagung am 21. September 2004 im Fachbereich Sozialwesen.
Im Mittelpunkt der Tagung steht die Perspektive der Betroffenen. Prof. Dr. Roland Proksch von der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg beleuchtet die Möglichkeiten der Anhörung, die Kinder und Jugendliche im familiengerichtlichen Verfahren tatsächlich haben. Wie die Betroffenen die Verfahrenspflegschaft erleben, erklärt Prof. Dr. Mechthild Wolff von der Fachhochschule Landshut. Manuela Stölzel belegt diese Erfahrungen durch eine Forschungsarbeit, in der sie den Nachwuchs befragte. In zwei Arbeitsgruppen sollen außerdem die Auswirkungen des Gesetzes diskutiert und Handlungsanleitungen erarbeitet werden.
Angesprochen sind mit dieser Tagung
Fachkräfte der Jugendhilfe, Familienrichter, Rechtsanwälte, Verfahrenspfleger
und andere Fachkräfte aus sozialen Berufen. Die Tagungsgebühr
beträgt 25 Euro. Organisiert wurde sie vom Fachbereich Sozialwesen
der FH Münster und der Weiterbildung am Fachbereich, dem Landschaftsverband
Westfalen-Lippe, dem Landesjugendamt, Abteilung Erzieherische Hilfen, sowie
den Vereinen „Kinder haben Rechte e.V.“ und „Anwaltschaft des Kindes e.V.“.
Herzliche Grüsse
Detlev Grass