Absetzbarkeit der Kosten für das Umgangsrecht vor dem Bundesfinanzhof


02.03.2006

Nach bisheriger Rechtsprechung sind Kosten zur Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses und zur Wahrnehmung des Umgangsrechts nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Solche Aufwendungen waren nach bisheriger Auffassung durch den halben Kinderfreibetrag abgegolten. Nun hat der Bundesfinanzhof aber in einem Urteil erwogen, ob solche Kosten nicht doch berücksichtigt werden können. Peter Kauth vom Internetportal Steuerrat24.de empfiehlt daher, Fahrtkosten und andere Auslagen für die Kontaktpflege mit den Kindern als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen und bei Ablehnung Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Das Finanzamt muß die Sache dann ruhen lassen, denn zur endgültigen Klärung sind einige Revisionsverfahren vor dem BFH anhängig (AZ: III R 41/04 und III R 28/05). tex.

welt.de/data/2006/03/02/853554.html