Absetzbarkeit der Kosten für das Umgangsrecht vor dem Bundesfinanzhof
02.03.2006
Nach bisheriger Rechtsprechung sind Kosten zur Pflege des
Eltern-Kind-Verhältnisses und zur Wahrnehmung des Umgangsrechts nicht als
außergewöhnliche Belastung absetzbar. Solche Aufwendungen waren nach
bisheriger Auffassung durch den halben Kinderfreibetrag abgegolten. Nun hat
der Bundesfinanzhof aber in einem Urteil erwogen, ob solche Kosten nicht
doch berücksichtigt werden können. Peter Kauth vom Internetportal
Steuerrat24.de
empfiehlt daher, Fahrtkosten und andere Auslagen für die
Kontaktpflege mit den Kindern als außergewöhnliche Belastungen geltend zu
machen und bei Ablehnung Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Das
Finanzamt muß die Sache dann ruhen lassen, denn zur endgültigen Klärung sind
einige Revisionsverfahren vor dem BFH anhängig (AZ: III R 41/04 und III R
28/05). tex.
welt.de/data/2006/03/02/853554.html