TIPP: Versicherungen
Für Paare reicht manchmal eine Police
Einem eher romantischen Impuls folgend möchte man glauben, dass sich die Frage nach dem Versicherungsschutz nicht als erste stellt, wenn zwei Menschen beschließen, zusammenzuleben. Auf Dauer erweist sich ein Schulterschluss in Sachen Risikobekämpfung indes als sinnvoll und wichtig.
Während private Versicherer Paare mit und ohne Trauschein in der Regel gleichstellen, hält die Gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung am kleinen Unterschied fest. So sind bei den Kassen nicht arbeitende Ehepartner mitversichert, nicht aber unverheiratete Lebensabschnittsgefährten. Entsprechend profitieren nur Partner mit standesamtlicher Lizenz zur Ehe von ihren Leistungen - sofern sie über kein eigenes Einkommen verfügen.
Auch wenn bei privaten Versicherungsgesellschaften die Frage, verheiratet oder nicht, keine Rolle spielt, sollte der Gefährte in der jeweiligen Police auf jeden Fall als Bezugsberechtigter stehen.
Im Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz ist der unverheiratete Partner (auch gleichen Geschlechts) auf Wunsch mitversichert, bei Ehepaaren umfasst der Schutz darüber hinaus automatisch auch die Kinder. Wichtig ist, dass in allen Policen zwei Personen aufgeführt sind. Je nach Gesellschaft müssen sie manchmal auch namentlich genannt werden.
Oft bieten Versicherungsunternehmen günstige Partnertarife an, zum Beispiel bei Unfall- und privaten Haftpflichtverträgen.
Dem romantischen Ausgangsimpuls begegnen
Versicherungsnehmer recht unverhofft zwischen Hausrat und Haushaltsglas
wieder: Hier reicht eine Versicherung, wenn Zwei sich finden. kcb
24.07.2000