Grundkauf nur für Eheleute steuerfrei

Der Kauf von Grund und Boden ist nur zwischen Eheleuten von der Grunderwerbsteuer befreit. Ohne Trauschein zusammenlebende Paare können die Befreiung dagegen weiterhin nicht beanspruchen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs hervor. Der Text im Grunderwerbsteuer-Gesetz gelte eindeutig nur für verheiratete Paare und sei keiner Auslegung zugänglich, befanden die Richter (Urteil vom 25. April 2001, Az.: II R 72/00). (dpa)
 

06.07.2001
BerlinOnline