Der Kauf von Grund und Boden ist nur zwischen
Eheleuten von der Grunderwerbsteuer befreit. Ohne Trauschein zusammenlebende
Paare können die Befreiung dagegen weiterhin nicht beanspruchen. Das
geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs
hervor. Der Text im Grunderwerbsteuer-Gesetz gelte eindeutig nur für
verheiratete Paare und sei keiner Auslegung zugänglich, befanden die
Richter (Urteil vom 25. April 2001, Az.: II R 72/00). (dpa)
06.07.2001
BerlinOnline