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English Original
UN
German Translation
Väteraufbruch für Kinder e.V.
German Translation 
National Coalition
A GUIDE FOR 
NON-GOVERNMENTAL ORGANIZATIONS 
REPORTING TO THE 
COMMITTEE ON THE RIGHTS OF THE CHILD

Revised 1998 

THE NGO GROUP FOR THE CONVENTION ON THE RIGHTS OF THE CHILD 
EIN LEITFADEN FÜR 
NICHT-STAATLICHE 
ORGANISATIONEN 
DIE AN DEN AUSSCHUß 
FÜR DIE RECHTE DES KINDES BERICHTEN

1998 revidiert

THE NGO GROUP FOR THE CONVENTION ON THE RIGHTS OF THE CHILD
ANLEITUNG FÜR NICHTSTAATLICHE ORGANISATIONEN (NGO)
ZUR ERSTELLUNG VON
BERICHTEN
AN DEN AUSSCHUß FÜR DIE RECHTE DES KINDES

NGO-GRUPPE FOR THE CONVENTION OF THE RIGHT OF THE CHILD

Stand 1998
I. Background

Convention on the Rights of the Child

1 The Convention on the Rights of the Child was unanimously adopted by the United Nations General Assembly on 20 November 1989 and entered into force on 2 September 1990. The Convention, which contains fifty-four articles, is a comprehensive instrument which sets out rights that define universal principles and norms for the status of children. It provides children with fundamental human rights and freedoms as well as takes into account their need for special assistance and protection due to their vulnerability.  It is the only international human rights treaty to include civil, political, economic, social and cultural rights. Upon ratification, States commit themselves to respecting these rights. The Convention on the Rights of the Child is presently the most widely ratified international human rights instrument, almost all States having agreed to its principles.

I. Hintergrund

Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde am 20.November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig angenommen und trat am 2. September 1990 in Kraft. Die Konvention, die 54 Artikel enthält, ist ein umfassendes Instrument, das Rechte darlegt, die universelle Prinzipien und Normen für den Status von Kindern definiert. Sie sieht fundamentale Menschenrechte und Freiheiten für Kinder vor und berücksichtigt deren Bedarf an spezieller Hilfe und Schutz aufgrund ihrer Verletzbarkeit. Sie ist der einzige internationale Menschenrechtsvertrag, der bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte umfaßt. Durch Ratifizierung verpflichten sich Staaten dazu, diese Rechte zu respektieren. Die Kinderrechtekonvention ist derzeit das weltweit am häufigsten ratifizierte internationale Menschenrechtsinstrument, dessen Prinzipien fast alle Staaten zugestimmt haben. 
 

1. Hintergründe

Die Konvention über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen

Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet und tat am 2. September 1990 in Kraft. Die vierundfünfzig Artikel umfassende Konvention ist ein ausführliches Vertragswerk, das allgemeine Prinzipien und Normen für den Rechtsstatus von Kindern festlegt. Sie garantiert den Kindern die grundlegenden menschlichen Rechte und Freiheiten, während sie darüber hinaus ihrem Bedürfnis auf besonderen Schutz und Hilfe infolge ihrer Verletzlichkeit Rechnung trägt. Sie ist der einzige internationale Menschenrechtsvertrag, der bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte mit einbezieht. Mit der Ratifizierung verpflichten sich die Vertragsstaaten, diese Rechte anzuerkennen. Die Kinderrechtskonvention ist derzeit das Menschenrechtsinstrument mit der größten Wirkungsbreite, da bereits fast alle Staaten der Welt mit der Ratifizierung ihre Prinzipien anerkannt haben

Committee on the Rights of the Child

2 The Convention on the Rights of the Child is monitored through a system of reporting by States parties to the Committee on the Rights of the Child.  The Committee is composed of ten independent experts who are elected in their personal capacity to four year terms by States parties. An equitable geographical distribution and representation of the principal legal systems is taken into consideration in their selection.  A recently adopted amendment to the Convention would increase membership of the Committee to eighteen, upon formal acceptance by a two thirds majority of States parties.  The Committee meets three times a year in Geneva, Switzerland. It has a small permanent secretariat at the Office of the High Commissioner for Human Rights in Geneva.

Ausschuß für die Rechte des Kindes

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wird durch ein System von Berichten der Vertragsstaaten an den Ausschuß für die Rechte des Kindes überwacht. Der Ausschuß setzt sich aus zehn unabhängigen Sachverständigen zusammen, die aufgrund ihrer persönlichen Eignung für vier Jahre von den Vertragsstaaten gewählt werden. Eine gerechte geographische Verteilung und Vertretung der hauptsächlichen Rechtssysteme werden in ihrer Auswahl berücksichtigt. Eine unlängst angenommene Änderung des Übereinkommens würde die Mitgliedschaft des Ausschusses bei formaler Annahme durch eine Zweidrittelmehrheit der Vertragsstaaten auf achtzehn vergrößern. Der Ausschuß tritt dreimal jährlich in Genf, Schweiz zusammen. Er hat eine kleine ständige Geschäftsstelle beim Büro des Hochkommissars für Menschenrechte in Genf. 
 

Der Ausschuß für die Rechte des Kindes

Die Kinderrechtskonvention wird durch ein Berichtssystem der Unterzeichnerstaaten an den Ausschuß für Rechte des Kindes (Committee on the Rights of the Child) überwacht. Der Ausschuß setzt sich aus zehn unabhängigen Expertinnen und Experten zusammen, die von den Unterzeichnerstaaten auf vier Jahre aufgrund ihrer Fachkompetenz gewählt werden. Bei ihrer Wahl wird darauf geachtet, daß eine gerechte geographische Verteilung und eine Vertretung aller wichtigen Rechtssysteme gewährleistet ist. Ein vor kurzem durch Zweidrittelmehrheit der Staaten formal angenommener Zusatz zu der Konvention erweitert die Mitgliederzahl des Ausschusses auf achtzehn. Der Ausschuß tritt dreimal jährlich in Genf/Schweiz zusammen. Er verfügt über ein kleines ständiges Sekretariat im Amt des Hohen Kommissariats für Menschenrechte in Genf.

3 The Committee is responsible first and foremost for examining the progress made by States parties in fulfilling their obligations under the Convention. The Committee can only receive or consider information concerning countries which have ratified or acceded to the Convention. In its reporting guidelines, the Committee recommends that the preparation of reports be an opportunity to review law and policy which might prompt improvements in national law and practices.  In addition, the scrutiny of these reports by independent experts should expose non-compliance with treaty obligations and such exposure and publicity should encourage change.  The Committee is not mandated to examine individual complaints concerning violations of the rights of a child. Der Ausschuß ist in erster Linie verantwortlich für die Prüfung des Fortschritts, den die Vertragsstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen gemacht haben. Der Ausschuß kann nur Informationen beziehen oder berücksichtigen, die Länder betreffen, die das Übereinkommen ratifiziert oder ihm zugestimmt haben. In seinen Richtlinien für den Bericht empfiehlt der Ausschuß, die Abfassung des Berichts als Gelegenheit für die Überprüfung von Gesetz und Politik im Hinblick auf Verbesserungen  in der nationalen Gesetzgebung  und Umsetzungspraktiken wahrzunehmen. Darüber hinaus sollte die Überprüfung dieser Berichte durch unabhängige Sachverständige Nicht-Übereinstimmung mit Vertragsverpflichtungen aufzeigen und durch eine solche Bloßstellung und Veröffentlichung zur Veränderung ermutigen. Der Ausschuß ist nicht berechtigt, individuelle Beschwerden über Verstöße gegen die Rechte eines Kindes zu prüfen. Der Ausschuß ist an erster und Wichtigster Stelle dafür zuständig, die Fortschritte der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der Konvention zu überprüfen. Der Ausschuß kann nur Informationen über Länder, die die Konvention unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind, erhalten und berücksichtigen. In seinen Richtlinien für die Berichterstattung durch Regierungen weist der Ausschuß darauf hin, daß die Erstellung eines Berichtes eine Gelegenheit zur Überprüfung von Recht und Politik darstellt, die Verbesserungen von nationalem Recht und Rechtsbrauch veranlassen kann. Zudem soll die Prüfung dieser Berichte durch unabhängige Experten die Nichteinhaltung von Vertragsbestimmungen offenlegen und ein solches Aufdecken und Öffentlichmachen soll eine Änderung der Verhältnisse anregen. Der Ausschuß ist nicht beauftragt, Einzelbeschwerden bezüglich eines Verstoßes gegen das Recht eines Kindes zu prüfen.
Overview of Reporting Procedures

4 The basis for the Committee’s review is the report that each State party is required to submit two years after ratification of the Convention. Thereafter, progress reports are required every five years. The Committee may also request a complementary report or additional information between these periods. In cases where States parties are late in submitting their initial reports, the first periodic report is still due five years after the initial report was due (or seven years after the entry into force of the Convention in the country).

Übersicht über das Berichtsverfahren

Grundlage für die Überprüfung durch den Ausschuß ist der Bericht, den jeder Vertragsstaat zwei Jahre nach Ratifizierung des Übereinkommens vorlegen muß. Danach werden alle fünf Jahre Berichte über den Fortschritt verlangt. Der Ausschuß kann auch einen Ergänzungsbericht oder zusätzliche Information zwischen diesen Zeitabschnitten verlangen. In Fällen verspäteter Abgabe der Erstberichte von Vertragsstaaten ist der erste periodische Bericht trotzdem fünf Jahre nach Fälligkeit des Erstberichts fällig (bzw. sieben Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens im betreffenden Land). 
 

Überblick über Verfahren der Berichterstattung

Die Grundlage für die Prüfung durch den Ausschuß ist der Erstbericht, den jeder Unterzeichnerstaat zwei Jahre nach Unterzeichnung der Konvention einreichen soll. Danach werden alle fünf Jahre weitere Berichte erwartet. Der Ausschuß kann außerhalb dieser Zeiträume auch einen ergänzenden Bericht oder Zusatzinformationen anfordern. Im Falle der Verzögerung des Erstberichtes eines Staates wird der erste Folgebericht dennoch fünf Jahre nach der Fälligkeit des Erstberichtes fällig (also sieben Jahre nach Inkrafttreten der Konvention im betreffenden Land).

5 The preparation of the initial report should allow governments to conduct a comprehensive review of the measures adopted to give effect to the rights under the Convention and on the progress made on the enjoyment of these rights. The report should provide a comprehensive understanding of the implementation of the Convention and indicate the factors and difficulties that prevent full compliance with the Convention. Die Erstellung des Erstberichts sollte den Regierungen die Durchführung einer umfassenden Überprüfung der erfolgten Maßnahmen zur Umsetzung der Rechte aus dem Übereinkommen sowie des bei der Verwirklichung dieser Rechte erzielten Fortschritts ermöglichen. Der Bericht sollte umfassende Angaben über die Umsetzung des Übereinkommens liefern sowie Umstände und Schwierigkeiten aufzeigen, die eine volle Übereinstimmung mit dem Übereinkommen verhindern. Die Erstellung des Erstberichtes soll es den Regierungen ermöglichen, einen umfassenden Überblick über die beschlossenen Maßnahmen zur Umsetzung der in der Konvention vorgesehenen Rechte und über den Fortschritt in ihrer Realisierung zu liefern. Der Bericht sollte einen umfassenden Einblick in die Durchführung der Konvention ermöglichen und die Faktoren und Schwierigkeiten aufzeigen, die einer vollständigen Umsetzung der Konvention im Wege stehen.
6 Although periodic reports do not need to repeat detailed information that has previously been provided to the Committee,  States parties are requested to provide the Committee with information on the areas of concern that were previously identified by the Committee, the measures adopted as a follow-up to the suggestions and recommendations made by the Committee upon examination of its previous report and the obstacles encountered in the realization of these recommendations. Obwohl die periodischen Berichte nicht Detailinformation, die dem Ausschuß bereits mitgeteilt wurde, wiederholen müssen, werden die Vertragsstaaten gebeten, dem Ausschuß Informationen zu liefern über die vorher vom Ausschuß benannten  Bereiche, über Maßnahmen, die infolge der Vorschläge und Empfehlungen des Ausschusses aufgrund der Prüfung des vorhergehenden Berichts getroffen wurden sowie über Hindernisse, auf die man bei der Verwirklichung dieser Empfehlungen gestoßen ist. Obwohl in den Folgeberichten grundsätzlich keine bereits gegebene Detailinformation wiederholt werden muß, sollten die Unterzeichnerstaaten dem Ausschuß Informationen über die Belange, mit denen sich der Ausschuß zuvor beschäftigt hatte, weitergeben. Über Maßnahmen, die infolge von Vorschlägen und Empfehlungen des Ausschusses (Concluding, Observations) nach Prüfung des vorhergehenden Berichtes durchgeführt wurden, und über die Schwierigkeiten bei der Durchführung dieser Vorschläge sollte Bericht erstattet werden.
7 The Committee has issued guidelines for States to follow when drafting their initial and periodic reports (see annexes). It also requests States to submit with their reports copies of relevant legislation and judicial decisions, as well as statistical information, indicators, and relevant research. Der Ausschuß hat Richtlinien herausgegeben, an denen sich Staaten bei der Abfassung ihrer Erst- und ihrer periodischen Berichte orientieren sollen (siehe Anhang). Weiters bittet er  Staaten, zusammen mit ihren Berichten Kopien von relevanter Gesetzgebung und gerichtlichen Entscheidungen sowie von statistischer Information, Indikatoren und relevanter Forschung mitzuliefern. Der Ausschuß hat Richtlinien erstellt, an die sich die Staaten bei der Erstellung von Erst- und Folgeberichten halten sollten. Er ersucht die Staaten außerdem, ihren Berichten Abschriften von relevanten gesetzgeberischen und richterlichen Entscheidungen sowie auch statistische Informationen, Hinweise und relevante Forschungsergebnisse beizufügen.
Examination of State Parties’ Reports

8 Upon completion of the report, it should be sent by the State party to the Secretariat of the Committee at the Office of the High Commissioner for Human Rights in Geneva, Switzerland. It is then scheduled for examination by the Committee at the next available session. The Committee tries to examine reports within one year of receipt based on the order in which they are received. Due to its increasing backlog of reports, it has become almost impossible for the Committee to respect this timetable.  The NGO Group is able to provide information on which reports have been submitted to the United Nations and the expected date of examination of country reports by the Committee.

Prüfung der Berichte der Vertragsstaaten

Nach Fertigstellung des Berichts sollte dieser vom Vertragsstaat zum Sekretariat des Ausschusses beim Hochkommissar für Menschenrechte in Genf, Schweiz geschickt werden. Er wird dann zur Prüfung durch den Ausschuß bei der nächsten Sitzung terminiert. Der Ausschuß versucht, Berichte innerhalb eines Jahres nach Erhalt in der Reihenfolge ihres Empfangs zu prüfen. Wegen des steigenden Rückstaus an Berichten ist es für den Ausschuß fast unmöglich geworden, sich an diesen Zeitplan zu halten. Die NGO-Gruppe kann darüber informieren, welche Berichte den Vereinten Nationen vorgelegt worden sind und wann der Prüftermin des Berichts eines Landes durch den Ausschuß vorgesehen ist.

Die Prüfung von Berichten der Vertragsstaaten

Den fertigen Bericht schickt der Vertragsstaat an das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte in Genf/Schweiz. Er wird dann bei der nächst möglichen Sitzung des Ausschusses geprüft. Der Ausschuß ist bemüht, Berichte innerhalb eines Jahres nach Erhalt zu prüfen, wobei die Berichte in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt werden. Aufgrund der anwachsenden Zahl von rückständigen Berichten ist es dem Ausschuß beinah unmöglich geworden, diesen Zeitplan einzuhalten. Die NGO-Gruppe kann darüber informieren, welche Berichte den Vereinten Nationen vorgelegt worden sind und zu welchem Datum der Ausschuß die Länderberichte voraussichtlich prüfen wird.

9 The Committee then seeks written information from other sources, such as non-governmental and inter-governmental organizations. During the pre-sessional working group, a private session composed of Committee members, a preliminary review of the report is conducted and all available information is examined.  The working group then prepares a list of issues to be submitted in advance to the government. Governments are requested to respond to these questions in writing before the plenary session. Der Ausschuß bemüht sich dann um schriftliche Informationen aus anderen Quellen wie z.B. von nicht-staatlichen oder zwischenstaatlichen Organisationen. In einer vertraulichen Vorbesprechung der Arbeitsgruppe, die aus Mitgliedern des Ausschusses besteht, wird eine vorbereitende Prüfung des Berichts durchgeführt sowie sämtliche verfügbare Information geprüft. Die Arbeitsgruppe bereitet dann eine Themenliste vor, die der Regierung im voraus mitgeteilt wird. Regierungen werden gebeten, auf diese Fragen vor der Plenarsitzung schriftlich zu antworten. Der Ausschuß sucht nun schriftliche Informationen aus anderen Quellen, wie z.B. von nichtstaatlichen oder zwischenstaatlichen Organisationen. Eine Arbeitsgruppe, die bereits vor der Sitzung separat tagt und sich aus Ausschußmitgliedern, nichtstaatlichen Organisationen und Körperschaften der Vereinten Nationen zusammensetzt, erstellt einen vorbereitenden Überblick über den Bericht und untersucht alle verfügbaren Informationen. Die Arbeitsgruppe arbeitet dann einen Fragenkatalog aus, der der Regierung im voraus vorgelegt wird. Die Regierungen werden gebeten, noch vor der Plenarsitzung schriftlich zu diesen Anfragen Stellung zu nehmen.
10 The Committee then examines the report in the presence of the government during its plenary session. The Committee recommends that representatives of the government who are directly involved at the national level with the implementation of the Convention be present for such a discussion. Government representatives are invited to answer the questions and comments posed by Committee members in order to discern more fully the actual situation in the country. At the end of the dialogue, the Committee prepares concluding observations which reflect the main points of discussion and indicate concerns and issues which would require specific follow-up action at the national level. Der Ausschuß prüft dann den Bericht in Anwesenheit der Regierung in seiner Plenarsitzung. Der Ausschuß empfiehlt, daß Regierungsvertreter, die auf nationaler Ebene direkt mit der Umsetzung des Übereinkommens befaßt sind, für eine solche Besprechung zur Verfügung stehen. Regierungsvertreter sind eingeladen, die Fragen und Kommentare, die von Ausschußmitgliedern gestellt werden, zu beantworten, um die tatsächliche Situation im Land eingehender zu verdeutlichen. Am Ende der Besprechung beschreibt der Ausschuß abschließende Beobachtungen, die die Hauptpunkte der Diskussion reflektieren und zeigt Besorgnisse und Themen auf, die spezielle anschließende Handlungsschritte auf nationaler Ebene erfordern. In seiner Plenarsitzung prüft der Ausschuß dann den Bericht im Beisein der entsandten Regierungsvertreter. Der Ausschuß empfiehlt die Anwesenheit von Vertretern der Regierung, die auf nationaler ebene mit der Durchführung der Konvention betraut sind, bei dieser Diskussion. Diese werden gebeten, zu den Fragen und Bemerkungen der Ausschußmitglieder Stellung zu nehmen, um die gegenwärtige Situation im betreffenden Land besser verständlich zu machen. Zu Ende des Gesprächs erstellt der Ausschuß ein abschließendes Protokoll, das die Hauptpunkte der Diskussion wiedergibt und die Belange aufzeigt, die in der Folge eine bestimmte Handlung auf nationaler Ebene verlangen.
NGOs and the Committee

11 Under Article 45(a) of the Convention, the Committee on the Rights of the Child may invite specialized agencies, UNICEF, and "other competent bodies" to provide expert advice on the implementation of the Convention. The term "other competent bodies" includes non-governmental organizations (NGOs). This Convention is the only international human rights treaty that expressly gives NGOs a role in monitoring its implementation. The Committee has systematically encouraged NGOs to submit reports, documentation or other information in order to provide it with a comprehensive picture as to how the Convention is being implemented in a particular country.  The Committee welcomes written information from international, regional, national and local organizations. Information may be submitted by individual NGOs or national coalitions or committees of NGOs. 
 

NGOs und der Ausschuß

Nach Artikel 45(a) des Übereinkommens darf der Ausschuß für die Rechte des Kindes Sonderorganisationen, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen und „andere befähigte Einrichtungen“ einladen, sachkundige Stellungnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens abzugeben. Der Begriff „andere fachkompetente Einrichtungen“ schließt nicht-staatliche Organisationen ein (NGOs). Dieses Übereinkommen ist der einzige internationale Menschenrechtsvertrag, der NGOs ausdrücklich eine Rolle bei der Kontrolle seiner Umsetzung überträgt. Der Ausschuß ermutigt systematisch NGOs dazu, Berichte, Dokumentationen oder andere Information einzureichen, um dem Ausschuß ein umfassendes Bild von der Umsetzung des Übereinkommens in einem bestimmten Land zu vermitteln. Der Ausschuß begrüßt schriftliche Information von internationalen, regionalen, nationalen und lokalen Organisationen. Information kann von einzelnen NGOs oder nationalen Vereinigungen oder NGO-Kommittees übermittelt werden. 
 

NGOs und der Ausschuß

Gemäß Artikel 45(a) der Konvention kann der Ausschuß für die Rechte des Kindes spezialisierte Agenturen, UNICEF oder „andere kompetente Körperschaften“ beiziehen, um fachlichen Rat bezüglich der Umsetzung der Konvention einzuholen. Unter den Begriff „andere kompetente Körperschaften“ fallen nichtstaatliche Organisationen (NGOs). Diese Konvention ist der einzige internationale Menschenrechtsvertrag, der NGOs ausdrückliche eine Rolle bei der Beobachtung ihrer Umsetzung zuteilt. Der Ausschuß fordert NGOs systematisch auf, Berichte, Dokumentationen und andere Informationen weiterzugeben, um ihm eine umfassende Einsicht zu ermöglichen, wie die Konvention in einem bestimmte Land durchgesetzt wird. Der Ausschuß ist dankbar für schriftliche Informationen von internationalen, regionalen, nationalen oder lokalen Organisationen. Die Informationen können durch einzelne NGOs oder durch nationale Zusammenschlüsse oder Ausschüsse von NGOs übermittelt werden.

12 The NGO Group has been promoting the creation and development of national coalitions of NGOs working for children. A national coalition often allows for more effective monitoring of the implementation of the Convention at national level due to the specialist knowledge of coalition members and the variety of points of view that may be represented. A national coalition that is broad based and representative allows NGOs working for children to cooperate and coordinate their work in certain areas.  National coalitions should be composed of a wide range of organizations, including human rights, humanitarian and development, which reflect the full range of issues raised by the Convention as well as the interdependence of economic, social, cultural, civil and political rights.  In addition, members should represent diverse jurisdictional and geographic as well as ethnic and cultural differences that may exist in a country.  It is equally important that the views of children be taken into consideration. Die NGO-Gruppe fördert die Bildung und Entwicklung  nationaler Zusammenschlüsse von NGOs, die für Kinder arbeiten. Ein nationaler Zusammenschluß erlaubt oft eine effektivere Kontrolle über die Umsetzung des Übereinkommens auf nationaler Ebene aufgrund der Fachkenntnis von Mitgliedern der Vereinigung und aufgrund der Vielfalt der vertretenen Gesichtspunkte. Ein nationaler Zusammenschluß, der auf einer breiten Basis steht und repräsentativ ist, ermöglicht es NGOs, die für Kinder arbeiten, zu kooperieren und ihre Arbeit auf bestimmten Gebieten zu koordinieren. Nationale Zusammenschlüsse sollten sich aus breitgestreuten Organisationen zusammensetzen, einschließlich Menschenrechte, Humanitarismus und Entwicklung, die die ganze Bandbreite der vom Übereinkommen aufgeworfenen Themen ebenso widerspiegeln wie die Verflechtung von  wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen und politischen Rechten. Weiters sollten Mitglieder Verschiedenheiten vertreten, die in einem Land auf dem Gebiet der Gerichtsbarkeit sowie in geographischer, ethnischer und kultureller Hinsicht eventuell existieren. In gleichem Maße ist es wichtig, daß die Ansichten von Kindern berücksichtigt werden. Die NGO-Gruppe setzt sich für die Schaffung und Entwicklung nationaler Zusammenschlüsse von NGOs (National Coalitions), die sich mit Kindern befassen, ein. Aufgrund des Spezialwissens seiner einzelnen Mitglieder und der Bandbreite der darin vertretenen Standpunkte garantiert ein nationaler Zusammenschluß oft eine umfassendere Beobachtung der Umsetzung der Konvention auf nationaler Ebene. Ein breitgefächerter und repräsentativer nationaler Zusammenschluß ermöglicht NGOs, die für Kinder arbeiten, auf bestimmten Gebieten zusammenzuarbeiten und ihre Arbeit zu koordinieren. Im nationalen Zusammenschluß sollte eine große Bandbreite von Menschenrechts-, Entwicklungs- und humanitären Organisationen vertreten sein, die sowohl das ganze Spektrum der durch die Konvention betroffenen Themen als auch die wechselseitige Abhängigkeit von wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen und politischen Rechten berücksichtigt. Zudem sollten die Mitglieder unterschiedliche rechtliche und geographische, aber auch eventuell bestehende ethnische und kulturelle Standpunkte repräsentieren. Ebenso wichtig ist es auch, die Sichtweise von Kindern zu berücksichtigen.
II. NGO Written Submissions

NGO contributions to the reporting process

13 The Committee on the Rights of the Child has emphasized that the process of preparing the State party report should be a broad and participatory one which offers an opportunity to conduct a comprehensive review of national legislation, administrative rules and procedures and practices.  Although responsibility for reporting lies with the State party, NGOs may contribute to this process.  The Committee has recommended that the preparation of the report be an opportunity to conduct a comprehensive review of the various measures undertaken to harmonize law and policy with the Convention and that this process should "encourage and facilitate popular participation and public scrutiny of government policies" (CRC/C/57).  The guidelines for the preparation of reports ask a series of questions with regards to the extent to which NGOs participated in the preparation of the report and in the implementation of the Convention.  This line of thinking is pursued on a regular basis by the Committee which systematically asks in its list of issues and during its plenary session about NGO cooperation with the State party. 
 

II.  Schriftliche  Einsendungen  durch NGOs

NGO – Beiträge zum Berichtsverfahren

Der Ausschuß für die Rechte des Kindes hat betont, daß der Vorgang der Erstellung des Berichts eines Vertragsstaates breit angelegt sein und unter breiter Beteiligung erfolgen sollte, sodaß er eine Möglichkeit bietet, eine umfassende Überprüfung der nationalen Gesetzgebung  und von Verwaltungsvorschriften, –verfahren und -praktiken durchzuführen. Obwohl der Vertragsstaat für das Berichten verantwortlich ist, können NGOs zu diesem Vorgang beitragen. Der Ausschuß empfiehlt, daß die Berichtserstellung als Gelegenheit zur Durchführung einer umfassenden Überprüfung der verschiedenen Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Gesetz und Politik auf das Übereinkommen abzustimmen, wahrgenommen werde und daß dieser Vorgang „allgemeine Beteiligung und öffentliche Prüfung der Regierungspolitik herausfordern und erleichtern“ solle (CRC/C/57). Die Richtlinien für die Erstellung des Berichts stellen eine Reihe von Fragen in bezug auf das Ausmaß der Beteiligung von NGOs bei der Erstellung des Berichts und bei der Umsetzung des Übereinkommens. Dieser Gedanke wird regelmäßig vom Ausschuß verfolgt, der in seiner Themenliste und bei der Plenarsitzung systematisch über NGO-Zusammenarbeit mit dem Vertragsstaat Fragen stellt. 
 

II. Schriftliche Eingaben durch NGOs

Beiträge von NGOs zur Berichterstattung

Der Ausschuß für die Rechte des Kindes betont, daß die Erstellung des Berichtes durch den Vertragsstaat ein breit angelegter und partizipatorischer Prozeß sein sollte, der einen umfassenden Einblick in die nationale Gesetzgebung, verwaltungstechnische Regeln, Vorgehensweise und Praxis ermöglichen soll. Obwohl die Verantwortung für den Bericht beim Staat liegt, können NGOs an diesem Prozeß beteiligt werden. Der Ausschuß empfiehlt, die Erstellung des Berichtes zum Anlaß zu nehmen, um einen Überblick über die verschiedenen Maß- nahmen, die Gesetz und Politik mit der Konvention in Einklang bringen sollen, zu gewinnen. Er weist außerdem darauf hin, daß dieser Prozeß „die Teilnahme und die Überprüfung der Regierungspolitik durch die Öffentlichkeit ermutigen und erleichtern“ soll (CRC/C/57). Die Richtlinien für die Erstellung von Berichten stellen mehrere Fragen, die sich auf den Umfang der Mitwirkung von NGOs bei der Erstellung des Berichtes und bei der Umsetzung der Konvention beziehen. Diese Fragen folgen aus einer generellen Vorgehensweise des Ausschusses, der in seinen Problemkatalogen sowie auch während seiner Plenarsitzungen systematisch nach der Zusammenarbeit von NGOs und Staat fragt.

14 In some countries, there has been consultation with NGOs in the preparation of the State party report and their contributions have been incorporated into the official State party report.  This collaboration takes many forms including sending NGOs letters with requests for information on the implementation of the Convention, holding a meeting or meetings with NGOs in order to solicit their views or to discuss copies of a draft report, or creating joint government-NGO drafting committees.  In most countries, however, NGOs do not have the possibility to contribute to the reporting process or their views are not taken fully into account.  In addition,  NGOs need to be cautious about maintaining their independence.  Reporting to the Committee is an obligation of the State party and NGOs should not write the report for them. In einigen Ländern hat es Beratung mit NGOs bei der Berichtserstellung des Vertragsstaats gegeben und deren Beiträge sind in den offiziellen Bericht des Vertragsstaates mitaufgenommen worden. Diese Zusammenarbeit nimmt viele verschiedene Formen an einschließlich der Sendung von Briefen von NGOs mit Anfragen nach Information über die Umsetzung des Übereinkommens, der Abhaltung eines oder mehrerer Treffen mit NGOs um ihre Ansichten darzulegen oder um Kopien eines Berichtsentwurfs zu diskutieren oder der Bildung eines gemeinsamen Regierungs-/NGO-Ausschußes für einen Entwurf. In den meisten Ländern haben NGOs jedoch nicht die Möglichkeit, zum Berichtsverfahren beizutragen oder ihre Ansichten werden nicht zur Gänze berücksichtigt. Außerdem müssen NGOs vorsichtig sein in bezug auf den Erhalt ihrer Unabhängigkeit. Dem Ausschuß zu berichten ist eine Pflicht des Vertragsstaates, und NGOs sollten den Bericht nicht für ihn schreiben. In manchen Ländern ist es während der Erstellung eines Berichtes durch den Staat zu einer direkten Mitarbeit von NGOs gekommen und ihre Beiträge fanden Eingang in den offiziellen Bericht des Staates. Diese Zusammenarbeit ist in unterschiedlichen Formen möglich, indem die Regierung schriftlich bei den NGOs um Informationen bezüglich der Umsetzung der Konvention bittet, indem sie ein oder mehrere Treffen mit NGOs durchführt, um ihre Sicht der Dinge zu erfragen oder um gemeinsam verschiedene Berichtsentwürfe zu diskutieren, oder indem für den Entwurf gemeinsame Ausschüsse von Regierung und NGOs gebildet werden. Dennoch haben NGOs in den meisten Ländern keine Möglichkeit, sich am Prozeß der Berichterstattung zu beteiligen oder ihren Ansichten wird keine vollständige Beachtung geschenkt. Zudem müssen NGOs darauf achten, ihre Unabhängigkeit zu wahren. Die Berichterstattung an den Ausschuß ist eine Angelegenheit des Staates und NGOs sollten nicht den Bericht für ihn schreiben.
Preparation of an NGO report

15 The Committee on the Rights of the Child seeks specific, reliable and objective information from NGOs in order to obtain a serious and independent assessment of the progress and difficulties encountered in the implementation of the Convention.  This is due to the fact that the reports submitted by States parties tend to present the legislative framework and often do not consider the implementation process.  It is therefore difficult for the Committee to obtain a complete picture of the situation of children in the concerned State.  The consideration of NGO information is therefore an essential element in the monitoring process.  The Committee seeks information that deals with all the different areas covered by the Convention in order to effectively monitor its implementation in a country.  The Committee is also interested in receiving information on areas where the government report does not give sufficient information and on areas of concern not covered or, in the opinion of the NGOs, covered incorrectly or misleadingly.

Erarbeitung eines NGO-Berichts

Der Ausschuß für die Rechte des Kindes möchte spezifische, zuverlässige und objektive Informationen von NGOs, um eine seriöse und unabhängige Einschätzung des Fortschritts und der bestehenden Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Übereinkommens zu erhalten. Dies liegt in der Tatsache begründet, daß die von den Vertragsstaaten vorgelegten Berichte tendenziell den gesetzlichen Rahmen vorstellen und oft nicht den Umsetzungsprozeß betrachten. Es ist deshalb schwierig für den Ausschuß, ein vollständiges Bild von der Situation von Kindern im betreffenden Staat zu erhalten. Die Einbeziehung von NGO-Information ist deshalb ein wichtiges Element im Kontrollverfahren.  Der Ausschuß möchte Information, die sich mit all den verschiedenen Bereichen des Übereinkommens befaßt, um seine Umsetzung im Land kontrollierend zu beobachten. Der Ausschuß ist auch interessiert an Informationen über Bereiche, über die der Regierungsbericht nicht genügend Information abgibt und über relevante Bereiche, die nicht enthalten sind oder, nach Meinung der NGOs, falsch oder irreführend dargestellt werden.

Die Erstellung eines NGO-Berichtes

Der Ausschuß für die Rechte des Kindes bittet NGOs um spezifische, verläßliche und objektive Informationen, die ihm eine ernsthafte und unabhängige Einschätzung der Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Konvention ermöglichen. Dies ist notwendig, weil die von staatlicher Seite eingereichten Berichte oft dazu neigen, ausschließlich das gesetzgeberische Rahmenwerk aufzuzeigen und den Prozeß der Umsetzung außer Acht zu lassen. Deshalb ist es für den Ausschuß schwierig, ein vollständiges Bild von der Situation der Kinder im betreffenden Staat zu erhalten. Auf diese Weise ist die Beachtung der Informationen von NGOs ein wesentliches Element des Beobachtungsprozesses. Der Ausschuß sucht Informationen über alle Bereiche, die von der Konvention betroffen sind, um ihre Umsetzung in dem Land effektiv zu beobachten. Außerdem interessiert sich der Ausschuß für Informationen über Belange, über die der Regierungsbericht nur unzureichend Aufschluß gibt, oder die dort aus der Sicht der NGOs falsch oder mißverständlich, bzw. überhaupt nicht dargestellt werden. 
 

16 NGO reports prepared by coalitions rather than individual NGOs are much more difficult to disregard or discredit and therefore tend to lend greater legitimacy to information submitted on breaches of rights.  Governments can easily claim that information submitted by one NGO should not be taken seriously because that particular NGO is politically motivated, linked to the opposition, not reliable, or is basing its criticism on fantasy rather than fact.  It is much more difficult for a government to discredit a report prepared by a group of NGOs.  In addition, a single comprehensive report allows Committee members who are under intense time pressure to familiarize themselves with the relevant issues, to study only one NGO document from, for example, twenty organizations, rather than twenty reports from twenty organizations. NGO-Berichte, die von Zusammenschlüssen erarbeitet wurden, anstatt von einzelnen NGOs können viel weniger leicht mißachtet oder in Mißkredit gebracht werden und bieten deshalb eher größere Glaubwürdigkeit bei Informationen, die über Rechtsbrüche mitgeteilt werden. Regierungen können leicht fordern, daß Information, die von einer NGO mitgeteilt wurde, nicht ernst genommen werden sollte, weil diese spezielle NGO politisch motiviert ist, in Verbindung mit der Opposition steht, nicht vertrauenswürdig ist oder ihre Kritik nicht auf Tatsachen, sondern auf Erfindung basiert. Es ist viel schwieriger für eine Regierung, einen Bericht, der von einer Gruppe von NGOs erstellt wurde, zu diskreditieren. Zudem erlaubt ein einziger umfassender Bericht den Ausschußmitgliedern, die unter enormem Zeitdruck stehen, sich mit den relevanten Themen vertraut zu machen, nur ein NGO-Dokument zu lesen von z. B. zwanzig Organisationen anstatt zwanzig Berichte von zwanzig Organisationen. NGO-Berichte, die von einem Zusammenschluß (National Coalition  = NC) erstellt werden, sind im Vergleich zu Berichten von einzelnen NGOs weit weniger gefährdet, nicht beachtet oder diskreditiert zu werden und verleihen den eventuell darin enthaltenen Informationen über Rechtsverstöße mehr Glaubwürdigkeit. Regierungen können leicht einwenden, daß die von einer einzelnen NGO weitergegebene Information nicht ernst zu nehmen ist, weil die spezielle NGO z.B. politisch beeinflußt ist, mit der Opposition in Verbindung steht, unzuverlässig erscheint oder weil sich ihre Kritik nicht an den tatsächlichen Gegebenheiten orientiert. Einen Bericht, den eine Gruppe von NGOs verfaßt hat, kann eine Regierung weitaus schwieriger diskreditieren. Außerdem erlaubt ein einziger Bericht den Ausschußmitgliedern, die stark unter Zeitdruck stehen, sich besser mit den wichtigsten Belangen vertraut zu machen und sich intensiv einem NGO-Schreiben von beispielsweise zwanzig Organisationen zu widmen, anstatt zwanzig Berichte von zwanzig Organisationen durchzuarbeiten.
Putting together a report

17 States parties undertake in Article 44(6) of the Convention to "make their reports widely available to the public in their own countries". Therefore NGOs (individual NGOs or national coalitions of NGOs) who are interested in preparing written information for the Committee should request a copy of the State party report from their government. If, for whatever reason, the government does not provide an NGO with a copy of the report, it may be requested from the NGO Group in Geneva.  NGOs should not wait until the State party has submitted its report to the Committee before establishing a structure to monitor the implementation of the Convention.  Monitoring and analyzing is an ongoing process that needs to start early.  The report for the Committee should not, however, be finalized until the State party has submitted its report to the Committee in order to be able to comment on its contents.

Zusammenstellung eines Berichts

Vertragsstaaten verpflichten sich in Artikel 44(6) des Übereinkommens, „ihre Berichte einer breiten Öffentlichkeit in ihren eigenen Ländern zugänglich zu machen“. Deshalb sollten NGOs, die an der Erstellung schriftlicher Information für den Ausschuß interessiert sind, ihre Regierung um eine Kopie des Berichts des Vertragsstaates bitten. Falls, aus welchem Grunde auch immer, die Regierung der NGO keine Berichtskopie zur Verfügung stellt, kann eine solche von der NGO-Gruppe in Genf angefordert werden. NGOs sollten nicht  mit dem Aufbau einer Struktur zur Beobachtung der Umsetzung des Übereinkommens warten, bis der Vertragsstaat dem Ausschuß seinen Bericht abgegeben hat. Beobachten und Analysieren sind ein fortlaufender Prozeß, der früh beginnen muß. Der Bericht für den Ausschuß sollte jedoch nicht abgeschlossen werden, bevor der Vertragsstaat seinen Bericht dem Ausschuß abgeliefert hat, um zu dessen Inhalt Stellung nehmen zu können. 
 

Die Erstellung eines Berichtes

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, in Art. 44 (6) der Konvention dazu, „ihre Berichte der Öffentlichkeit in ihren eigenen Ländern zugänglich zu machen“. Deshalb sollten NGOs (einzelne NGOs oder NCs), die eine schriftliche Information an den Ausschuß richten wollen, bei ihrer Regierung ein Exemplar des staatlichen Berichtes anfordern. Wenn die NGO aus welchem Grund auch immer von der Regierung kein Exemplar des offiziellen Berichtes erhält, kann sie es über die NGO-Gruppe in Genf beziehen. Mit dem Aufbau einer Struktur zur Überwachung der Umsetzung der Konvention sollten NGOs nicht warten, bis die Regierung dem Ausschuß ihren Bericht übermittelt hat. Beobachtung und Analyse sind ein fortlaufender Prozeß, der zeitig einsetzen muß. Trotzdem sollte die Stellungnahme an den Ausschuß nicht fertiggestellt sein, bevor die Regierung dem Ausschuß ihren Bericht zustellt, damit auf dessen Inhalt Bezug genommen werden kann. 
 

18 The report should contain a section by section analysis of the State party report and should follow the Committee’s "General Guidelines regarding the Form and the Content of Initial Reports" (see Annex I). Rather than an article by article approach, the guidelines require that reports follow a specific thematic structure which is based on eight clusters of articles: general measures of implementation (articles 4, 42, 44.6), definition of the child (article 1), general principles (articles 2, 3, 6, 12), civil rights and freedoms (articles 7, 8, 13, 14, 15, 16, 17, 19, 37(a)), family environment and alternative care (articles 5, 9, 10, 11, 18, 20, 21, 25, 27.4) , basic health and welfare (articles 18, 23, 24, 26, 27), education, leisure and cultural activities (articles 28, 29, 31), and special protection measures (articles 22, 30, 32, 33, 34, 35, 37, 38, 39, 40).  In this way, the Committee will be able to compare the government report with the NGO information. The "General Guidelines regarding the Form and Content of Periodic Reports" (see Annex II) contain detailed questions which give clear indications as to what is required in order to achieve compliance with the Convention.   These guidelines help to ensure that each article is given systematic scrutiny and consideration. Der Bericht soll eine abschnittsweise Analyse des Berichts des Vertragsstaates enthalten und den „Allgemeinen Richtlinien für Form und Inhalt von Erstberichten“ folgen (siehe Anhang I). Anstatt eines artikelweisen Ansatzes verlangen die Richtlinien, daß Berichte einer bestimmten thematischen Struktur folgen, die auf acht Artikelgruppen beruht: allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung (Artikel 4, 42, 44.6), Definition des Kindes (Artikel 1), allgemeine Prinzipien (Artikel 2, 3, 6, 12), bürgerliche Rechte und Freiheiten (Artikel 7, 8, 13, 14, 15, 16, 17, 19, 37(a)), Familienverhältnisse und alternative Sorge (Artikel 5, 9, 10, 11, 18, 20, 21, 25, 27.4), grundlegende Gesundheit und Wohlfahrt (Artikel 18, 23, 24, 27), Erziehung und Bildung, Freizeit- und kulturelle Aktivitäten (Artikel 28, 29, 31) sowie spezielle Schutzmaßnahmen (Artikel 22, 30, 32, 33, 34, 35, 37, 38, 39, 40).  Auf diese Weise kann der Ausschuß den Regierungsbericht mit der NGO-Information vergleichen. Die „Allgemeinen Richtlinien für Form und Inhalt von Periodischen Berichten“ (siehe Anhang II) enthält detaillierte Fragen, die klare Hinweise darauf geben, was verlangt wird, um Übereinstimmung mit dem Übereinkommen zu erreichen. Diese Richtlinien helfen sicherzustellen, daß jeder Artikel systematisch überprüft und bedacht wird. Die Stellungnahme sollte eine Schrittweise Analyse des Regierungsberichtes enthalten und sich an den „Allgemeinen Grundsätzlichen Richtlinien bezüglich Form und Inhalt von Erstberichten“ des Ausschusses orientieren. Anstatt Artikel für Artikel abzuhandeln, soll der Bericht gemäß den Richtlinien einem bestimmten Schema folgen, das die Artikel in sechs Komplexen zusammenfaßt: 
Allgemeine Maßnahmen der Umsetzung 
(Art. 4, 42, 44.6).
Definition des Kindes (Artikel 1), 
Allgemeine Grundsätze (Art. 2, 3, 6, 12), 
bürgerliche Rechte und Freiheiten (Art. 7, 8, 13, 14, 15, 16, 17, 19, 37a) 
Familie und alternative Fürsorge (Art. 5, 9, 10, 11, 18, 20, 21, 25, 27.4), 
grundlegende Gesundheit und Wohlfahrt (Art. 18, 23, 24, 26, 27), 
Bildung, Freizeit und kulturelle Aktivitäten (Art. 28, 29, 31) 
Besondere Maßnahmen zum Schutz (Art. 22, 30, 32, 33, 34, 35, 37, 38, 39, 40). 
Auf diese Weise ist es dem Ausschuß möglich, den Regierungsbericht mit der NGO-Information zu vergleichen. Die „Allgemeinen Grundsätzlichen Richtlinien bezüglich Form und Inhalt von Folgeberichten“ enthalten detaillierte Fragen, die klare Hinweise darauf liefern, was für das Einhalten der Konvention erforderlich ist. Diese Richtlinien garantieren, daß jeder Artikel systematisch geprüft und überdacht wird.
19 The aim of the NGO report should be to undertake a systematic analysis of the extent to which law, policy and practice in the State party is in compliance with the principles and standards of the Convention.  The report should reflect the experience of children throughout the State party and differences in legislation, administration of services, culture and environment of different jurisdictions need to be incorporated into the report.  The report should also draw upon the widest possible sources of knowledge, expertise, and experience and the views and experiences of children should be identified and incorporated into the report. Das Ziel des NGO-Berichts sollte eine systematische Analyse des Ausmaßes sein, in dem Gesetz, Politik und Praxis im Vertragsstaat in Übereinstimmung steht mit den Prinzipien und Standards des Übereinkommens. Der Bericht soll die Erfahrung von Kindern im Vertragsstaat reflektieren, und Unterschiede in der Gesetzgebung, in der Ausführung und Verwaltung von Dienstleistungen, in der Kultur und den Rahmenbedingungen verschiedener Gerichtsbarkeitszuständigkeiten müssen in den Bericht mitaufgenommen werden. Der Bericht soll außerdem möglichst viele Quellen  von Wissen, Fachkenntnis und Erfahrung ausschöpfen, und die Ansichten und Erfahrungen von Kindern sollen ermittelt und in den Bericht mitaufgenommen werden. Ziel des NGO-Berichtes sollte eine systematische Analyse der Situation sein, in der gezeigt wird, wie weit Gesetz, Politik und Praxis im betreffenden Staat mit den Grundsätzen und Bestimmungen der Konvention in Einklang sind. Der Bericht sollte die Situation von Kindern im ganzen Staat wiedergeben. Unterschiede in den Bereichen von Gesetzgebung, Verwaltung, Kultur und Rechtsprechung müssen darin gezeigt werden. Außerdem sollte in dem Bericht alles verfügbare Wissen, Sachkenntnis und Erfahrung einfließen, und Erfahrungen von Kindern sollten erfragt und im Bericht aufgezeigt werden.
20 The report should be based upon the broadest possible range of information sources including current legislation and government reports on its implementation, government statistics, verbatim records of parliamentary/legislative proceedings, reports published by organizations and professional bodies working with children, published research (government, academic, NGO), books, and periodicals.  Key issues should be identified through consultation with key organizations and individuals.   The report should seek to analyze the implementation of legislation in order to give an accurate picture of the practice in the country. Governments have a tendency to prepare legalistic reports and NGOs have a major role to play in providing information on the practical implementation or lack of implementation of the Convention.  The report should point out relevant legislation and statistics to support or contradict the information provided by the government.   The information provided in the report should be directly linked to an analysis of the implementation of the Convention with clear indications as to which articles are being breached, in what way, and the consequences that this implies.  It may be useful to refer to already established interpretations of what constitutes a breach of the Convention. Der Bericht soll sich auf die breitestmögliche Palette von Informationsquellen stützen:  aktuelle Gesetzgebungs- und Regierungsberichte über die Umsetzung, staatliche Statistiken, Protokolle von Parlamentsdebatten und Gerichtsverfahren, veröffentlichte Berichte von Organisationen und Berufsverbänden, die mit Kindern arbeiten, veröffentlichte Forschungsergebnisse (Regierungs-, akademische und NGO-Forschung), Bücher und Zeitschriften eingeschlossen. Schlüsselthemen sollten durch Beratung mit Schlüsselorganisationen und Einzelpersonen ermittelt werden. Der Bericht sollte sich darum bemühen, die Verwirklichung der Gesetzgebung zu analysieren, um ein genaues Bild der Praxis im Land abzugeben. Regierungen haben die Tendenz, rechtlich ausgerichtete Berichte zu erstellen, und NGOs haben bei der Mitteilung von Information über die praktische Umsetzung bzw. über die fehlende Umsetzung des Übereinkommens eine wesentliche Rolle zu spielen. Der Bericht soll relevante Gesetzgebung und Statistiken herausstellen, um die von der Regierung mitgeteilte Information zu stützen oder ihr zu widersprechen. Die im Bericht abgegebene Information sollte direkt mit einer Analyse der Umsetzung des Übereinkommens verbunden sein, mit klaren Hinweisen darauf, gegen welche Artikel verstoßen wird, auf welche Weise und zu den damit verbundenen Konsequenzen. Es könnte nützlich sein, sich auf eine bereits bestehende Interpretation dessen, was einen Verstoß gegen das Übereinkommen begründet, zu beziehen. Der Bericht sollte auf der größtmöglichen Bandbreite von Informationsquellen beruhen, wie aktuelle Gesetzgebung und Regierungsberichte über ihre Durchführung, wörtliche Protokolle von parlamentarischen, bzw. gesetzgebenden Verfahren, Berichte von Organisationen und Fachleuten, die mit Kindern arbeiten, Forschungsliteratur (wissenschaftlich oder von Regierung/NGOs), Bücher und Zeitschriften. Im Gespräch mit wichtigen Personen und Organisationen sollte geklärt werden, welche Belange besonders wichtig sind. Im Bericht sollte versucht werden, die Ausführung der Gesetzgebung zu analysieren, um ein genaues Bild von der Praxis im betreffenden Land zu geben. Regierungen neigen zu einer Berichterstattung, die hauptsächlich die gesetzgebenden Maßnahmen berücksichtigt, wenn es darum geht, Informationen über die Praxis von Umsetzung oder mangelnder Umsetzung der Konvention zu liefern. Der Bericht sollte Statistiken und Teile der Gesetzgebung aufzeigen, die geeignet sind, um die von der Regierung gegebenen Informationen zu stützen oder zu widerlegen. Die im Bericht gegebene Information sollte direkt verknüpft sein mit einer Analyse der Umsetzung der Konvention mit klaren Hinweisen darauf, gegen welche Artikel verstoßen wird, in welcher Weise der Verstoß erfolgt und welche Folgen er hat. Bei der Entscheidung, was einen verstoß gegen die Konvention bedeutet, kann es hilfreich sein, bereits feststehende Definitionen zu übernehmen.
21 NGOs may also submit information that complements or supplements the State party report, particularly in areas where the government report lacks information. This information may take the form of recent reports that NGOs have produced on thematic issues (i.e. street children, working children, children in armed conflict, refugee children, the girl child, sexually exploited children etc.). Reports that focus on only one issue or on the situation of a particularly vulnerable group may also be useful.   Thematic reports should also include, where appropriate, information regarding follow-up activities to global conferences on human rights and social development such as the World Summit for Children (New York), the World Conference on Human Rights (Vienna), the World Conference on Women (Beijing), the Earth Summit (Rio), the World Summit for Social Development (Copenhagen), and the World Congress on Commercial Sexual Exploitation (Stockholm). NGOs können auch Information abgeben, die den Bericht des Vertragsstaates vervollständigt oder ergänzt, speziell in Bereichen, in denen Informationen im Regierungsbericht fehlen. Diese Information kann die Form aktueller Berichte, die NGOs zu thematischen Schwerpunkten erstellt haben, annehmen (z. B. Straßenkinder, Kinderarbeit, Kinder in bewaffneten Konflikten, Flüchtlingskinder, Mädchen, sexuell ausgebeutete Kinder etc.). Berichte, die sich nur auf einen Schwerpunkt oder auf die Situation einer besonders verletzlichen Gruppe konzentrieren, können auch nützlich sein. Thematische Berichte sollten auch, wenn angemessen, Information enthalten in bezug auf Reaktionen für globale Konferenzen über Menschenrechte und soziale Entwicklung wie z.B. der Weltgipfel für Kinder (New York), die Weltkonferenz über Menschenrechte (Wien), die Weltkonferenz über Frauen (Peking), der Weltgipfel (Rio), der Weltgipfel für Soziale Entwicklung (Kopenhagen) und der Weltkongreß über Kommerzielle Sexuelle Ausbeutung (Stockholm). NGOs können auch Informationen liefern, die den Regierungsbericht ergänzen oder fortsetzen, besonders auf gebieten, wo der Regierungsbericht wenig Information bietet. Diese Informationen können aktuelle Untersuchungen umfassen, die NGOs zu verschiedenen Themenbereichen verfaßt haben (z.B. Straßenkinder, Kinderarbeit, Kinder in bewaffneten Konflikten, Flüchtlingskinder, Mädchen, sexuell mißbrauchte Kinder usw.) Auch Berichte, die sich ausschließlich auf ein einzelnes Thema oder auf die Situation einer bestimmten benachteiligten Gruppe beziehen, können hilfreich sein. Thematische Berichte sollten, wie es angebracht erscheint, auch Informationen enthalten, die sich auf zukünftige Aktivitäten aus der Nachfolge der globalen Konferenzen für Menschenrechte und soziale Entwicklung beziehen, wie z.B. dem Weltgipfel für Kinder (New York), der Weltkonferenz für Menschenrechte (Wien) , der Weltkonferenz für Frauen (Peking), der Konferenz zu Umwelt und Entwicklung (Rio), dem Weltgipfel für soziale Entwicklung (Kopenhagen) und dem Weltkongreß gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung (Stockholm).
Recommendations

22 NGOs should make concrete recommendations as to what can be done to improve the situation of children in their country. It would be helpful to indicate where there is a need to modify current legislation in order to bring it into line with the Convention. They should try to focus on a limited number of issues that they consider to be priorities. NGOs may also wish to indicate questions or issues that the Committee may wish to raise with the government.  They should also prepare concrete recommendations as to the role that they can play in the implementation of the Convention. The Committee is particularly interested in knowing the extent to which NGOs can go to advocate for change. It often recommends in its concluding observations that governments work with local NGOs. 
 

Empfehlungen

NGOs sollen konkrete Empfehlungen darüber abgeben, was zur Verbesserung der Situation von Kindern in ihrem Land getan werden kann. Es wäre hilfreich aufzuzeigen, wo es einer Modifizierung der aktuellen Gesetzgebung bedarf, um diese mit dem Übereinkommen abzustimmen. Sie sollten versuchen, sich auf eine begrenzte Anzahl von Themen, die sie für Prioritäten halten, zu konzentrieren. NGOs können auch den Wunsch äußern, auf  Fragen oder Themen, die der Ausschuß der Regierung stellen möchte, hinzuweisen. Sie sollten auch konkrete Empfehlungen ausarbeiten bezüglich der Rolle, die sie bei der Umsetzung des Übereinkommens  spielen können. Der Ausschuß ist besonders daran interessiert zu erfahren, in welchem Ausmaß sich NGOs für Veränderung einsetzen können. In seinen abschließenden Beobachtungen empfiehlt er oft, daß Regierungen mit örtlichen NGOs zusammenarbeiten. 
 

Verbesserungsvorschläge

Die NGOs sollten konkrete Vorschläge machen, was getan werden kann, um die Situation der Kinder in ihren Land zu verbessern. Es wäre nützlich, aufzuzeigen, wo die aktuelle Gesetzgebung modifiziert werden müßte, um sie mit Konvention in Einklang zu bringen. Die NGOs sollten versuchen, sich auf eine begrenzte Zahl von Belangen, die sie für die wichtigsten halten, zu beschränken. Sie können auch Fragen und Themen aufwerfen, die der Ausschuß dann möglicherweise mit der Regierung besprechen will. Sie sollten außerdem konkrete Vorschläge machen, welche Rolle sie selbst bei der Umsetzung der Konvention spielen können. Der Ausschuß interessiert sich besonders dafür, inwieweit NGOs für eine Änderung eintreten. In seinen Abschlußberichten empfiehlt er oft eine Zusammenarbeit von Regierung und örtlichen NGOs.

Practical Information

23 NGO reports should be no longer than thirty pages. An abstract or a summary of the report would be helpful in order to highlight the key issues and point out the principal preoccupations related to the implementation of the Convention. Written information should be supported by facts and should not be worded in a tone that may be considered to be overly political. Subjective opinions should not be included. The aim is for a constructive dialogue rather than conflict. On the other hand, do not hesitate to point out problems and suggest concrete measures to be taken. Reports should be submitted in one of the three official working languages of the Committee (English, French, Spanish). As English is the working language of nine out of ten experts on the present Committee, documents submitted in French and Spanish should, whenever possible, be translated into English. The United Nations will not translate any documents submitted by NGOs. 
 

Praktische Information

NGO-Berichte sollten nicht länger als dreißig Seiten sein. Eine Inhaltsangabe oder eine Zusammenfassung des Berichts wäre hilfreich, um die Schlüsselthemen herauszustellen und die Hauptbesorgnisse in bezug auf die Umsetzung des Übereinkommens aufzuzeigen. Schriftliche Information sollte durch Tatsachen gestützt sein und nicht in einem Tonfall zum Ausdruck gebracht werden, der als allzu politisch angesehen werden könnte. Subjektive Meinungen sollten nicht enthalten sein. Das Ziel ist eher ein konstruktiver Dialog als ein Konflikt. Zögern Sie andererseits nicht, Probleme aufzuzeigen und schlagen Sie konkret zu treffende Maßnahmen vor. Berichte sollten in einer der drei offiziellen Dienstsprachen des Ausschusses (Englisch, Französisch, Spanisch) eingereicht werden. Da Englisch die Dienstsprache von neun von zehn Experten im derzeitigen Ausschuß ist, sollten Dokumente, die in Französisch oder Spanisch eingesandt werden, womöglich ins Englische übersetzt sein. Die Vereinten Nationen übersetzen keine Dokumente, die von NGOs geschickt werden.

Praktische Informationen

NGO-Berichte sollten einen Umfang von dreißig Seiten nicht überschreiten. Eine kurze Zusammenfassung des Berichtes wäre nützlich, um die Hauptthemen zu benennen und die wichtigsten Hindernisse für die Umsetzung der Konvention aufzuzeigen. Die schriftliche Berichterstattung sollte durch Fakten gestützt werden und sollte in einem Stil gehalten sein, der nicht übermäßig politisch anmutet. Subjektive Meinungen sollten keinen Eingang finden. Ziel des Vorganges ist nicht der Konflikt, sondern der konstruktive Dialog. Andererseits darf man nicht zögern, Probleme aufzuzeigen und dagegen konkrete Maßnahmen vorzuschlagen. Die Berichte sollten in einer der drei offiziellen Arbeitssprachen des Ausschusses übermittelt werden (Englisch, Französisch, Spanisch). Weil neun von zehn Fachleuten des gegenwärtigen Ausschusses Englisch als Arbeitssprache verwenden, sollten Schriftstücke, die auf Französisch oder Spanisch übermittelt werden, wenn irgend möglich ins Englische übersetzt werden. Die Vereinten Nationen übersetzen keinerlei Schriftstücke, die von NGOs geschickt werden.

24 Ideally, a written report should be submitted within one year after the government report has been received by the Office of the High Commissioner for Human Rights in Geneva in order to ensure that it is taken into account during the pre-sessional working group meeting. NGO reports may be submitted to the NGO Group who will ensure that the information reaches the Committee or directly to the Office of the High Commissioner for Human Rights. Whenever possible, fifteen copies of the NGO report should be submitted in order for copies to be distributed to all Committee members, and the Secretariats of the Committee and the NGO Group. The NGO Group may be able to photocopy reports when this is not possible. Im Idealfall sollte der Bericht innerhalb eines Jahres, nachdem der Regierungsbericht vom Büro des Hochkommissars in Genf erhalten wurde, eingereicht werden, um sicherzustellen, daß er bei der Vorbesprechung der Arbeitsgruppe einbezogen wird. NGO-Berichte können der NGO-Gruppe zugeschickt werden, die sicherstellt, daß die Information den Ausschuß oder direkt das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte erreicht. Wenn möglich, sollten fünfzehn Kopien des NGO-Berichts geschickt werden, sodaß Kopien an alle Ausschußmitglieder  sowie an die Sekretariate des Ausschusses und der NGO-Gruppe verteilt werden können. Wenn dies nicht möglich ist, ist die NGO-Gruppe eventuell in der Lage, Berichte zu fotokopieren. Im Idealfall sollte eine schriftliche Stellungnahme innerhalb eines Jahres, nachdem der Regierungsbericht im Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte in Genf eingetroffen ist, übermittelt werden, um sicherzustellen, daß er im Zuge der Tagung der Arbeitsgruppe vor der Plenarsitzung behandelt wird. NGO-Berichte können entweder an die NGO-Gruppe gesandt werden, die garantiert, daß der Ausschuß die Information erhalten wird, oder direkt an das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte. Wenn möglich, sollten fünfzehn Exemplare des Berichtes gesandt werden, damit alle Ausschußmitglieder und die Sekretariate von Ausschuß und NGO-Gruppe ein Exemplar erhalten. Falls dies nicht möglich ist, kann die NGO-Gruppe den Bericht eventuell fotokopieren.
25 The report should also be submitted on a computer diskette in order for it to be entered into the electronic database consisting of NGO reports that have been submitted to the Committee on the Rights of the Child.  As parts of this database will be accessible to any interested persons through the internet, please indicate as to whether or not the NGO Group has permission to include the report in this resource.  The service will be free and no remuneration will be received nor retained by the NGO Group.  The report will not be made public until the consideration of the State party report is completed.  NGOs should also indicate as to whether or not the members of the Committee may refer to the source of the information during their discussions with the government. Der Bericht soll auch auf einer Computerdiskette geschickt werden, sodaß er in die elekronische Datenbank, die aus NGO-Berichten besteht, die dem Ausschuß für die Rechte des Kindes abgegeben wurden, eingegeben werden kann. Da Teile dieser Datenbank beliebigen Interessenten über das Internet zugänglich sind, geben Sie bitte an, ob die NGO-Gruppe die Erlaubnis hat, den Bericht in diese Quelle aufzunehmen oder nicht. Diese Leistung ist frei, die NGO-Gruppe erhält hierfür kein Entgelt. Der Bericht wird nicht veröffentlicht, bevor die Prüfung des Berichts des Vertragsstaates abgeschlossen ist. NGOs sollen auch angeben, ob sich die Ausschußmitglieder bei ihren Besprechungen mit der Regierung auf die Informationsquelle beziehen dürfen oder nicht. Der Bericht sollte außerdem auch auf Computerdiskette übermittelt werden, um in die elektronische Datenbank aufgenommen zu werden, die aus NGO-Berichten an den Ausschuß für die Rechte des Kindes besteht. Weil Teile dieser Datenbank über das Internet von jeder beliebigen  interessierten Person abgerufen werden können, ist zu vermerken, ob die NGO-Gruppe den Bericht in dieser Weise behandeln darf oder nicht. Diese Dienstleistung ist unentgeltlich und die NGO-Gruppe fordert und leistet keinerlei Bezahlung. Der Bericht wird erst nach abgeschlossener Prüfung des Regierungsberichtes veröffentlicht. Die NGOs sollten auch vermerken, ob die Ausschußmitglieder während des Gesprächs mit der Regierung auf diese Informationsquelle Bezug nehmen dürfen.
26 Main Points to Remember when Preparing a Report Wichtige Punkte, die bei der Erstellung eines Berichts zu beachten sind Hauptpunkte zur Beachtung bei der Erstellung eines Berichtes
• Reports should follow Committee guidelines - Berichte sollen sich an die Richtlinien des Ausschusses halten - Berichte sollen den Richtlinien des Ausschusses folgen
Concrete recommendations should be made - Konkrete Empfehlungen sollen abgegeben werden - Konkrete Vorschläge sollten gemacht werden
• Reports should be no more than thirty pages - Berichte sollen nicht länger als dreißig Seiten sein - Der maximale Umfang sollte dreißig Seiten betragen
• Reports must be written in English, French, or Spanish - Berichte müssen in Englisch, Französisch oder Spanisch abgefaßt sein - Berichte müssen auf Englisch, Französisch oder Spanisch verfaßt werden
An abstract or a summary of the report in English is essential - Eine Inhaltsangabe oder eine Zusammenfassung in Englisch ist wesentlich - Eine englische Zusammenfassung ist sehr wichtig
• Reports should be sent to the Committee within a year after the government report has been submitted - Berichte sollen innerhalb eines Jahres nach Abgabedes Regierungsberichts eingesandt werden - Stellungnahmen sollten dem Ausschuß innerhalb eines Jahres nach Eintreffendes Regierungsberichtes zugestellt werden.
III. Pre-Sessional Working Group of the Committee

Composition

27 The pre-sessional working group of the Committee is an opportunity to conduct a preliminary review of the State party report and to examine supplementary and alternative information.  The working group meets three times a year to identify in advance the main questions to be discussed with States parties who will appear before the Committee during the next session. The working group normally meets in Geneva during a five day period directly following a regular session of the Committee. As it is a working group, all members of the Committee may not be present.

III. Vorbereitende Arbeitsgruppe des Ausschusses

Zusammensetzung

Die vorbereitende Arbeitsgruppe des Ausschusses ist eine Gelegenheit, eine Vorprüfung des Berichts eines Vertragsstaates durchzuführen  sowie ergänzende und alternative Information zu prüfen. Die Arbeitsgruppe trifft sich dreimal im Jahr, um im voraus die Hauptfragen zu ermitteln, die mit Vertragsstaaten zu diskutieren sind, die bei der nächsten Sitzung vor dem Ausschuß erscheinen werden. Die Arbeitsgruppe trifft sich in der Regel für fünf Tage in Genf, direkt im Anschluß an eine reguläre Ausschußsitzung.

III. Die vorbereitende Arbeitsgruppe des Ausschusses

Zusammensetzung

Die vorbereitende Arbeitsgruppe des Aus-schusses, die vor der Plenarsitzung tagt, bietet die Möglichkeit, einen ersten Über-blick über den Regierungsbericht zu gewin-nen sowie zusätzliche und alternative In-formationen zu erarbeiten. Die Arbeitsgrup-pe tritt dreimal jährlich zusammen, um im voraus die Hauptpunkte der Diskussion mit den Vertragsstaaten, die in der nächsten Sitzung vor dem Ausschuß erscheinen wer-den, festzulegen. Die Arbeitsgruppe trifft sich in der Regel in Genf fünf Tage lang unmittelbar nach einer regulären Sitzung des Ausschusses. Weil es sich um eine Arbeitsgruppe handelt, ist die Anwesenheit aller Ausschußmitglieder nicht verbindlich.
 

28 The pre-sessional working group meets in private. This means that no governmental representatives, media, or outside observers may attend.  It should be noted, however, that representatives from relevant inter-governmental organizations (e.g. UNICEF, ILO, UNHCR, WHO, UNESCO) are invited to participate. NGOs who submit written information in advance, considered relevant by the Committee, may also be invited to participate in the working group. In principle, NGOs are only invited to attend the meeting related to the country on which they are able to provide expert advice. These meetings last approximately three hours for each country being considered, either from 10:00 am - 1:00 pm or from 3:00 pm - 6:00 pm. Die vorbereitende Arbeitsgruppe trifft sich nichtöffentlich. Dies bedeutet, daß keine Regierungsvertreter, Medien oder Beobachter von außen teilnehmen dürfen. Es soll aber angemerkt werden, daß Vertreter relevanter zwischenstaatlicher Organisationen (z.B. UNICEF, ILO, UNHCR, WHO, UNESCO, Kinderschutzbund???) eingeladen werden teilzunehmen. NGOs, die schriftliche Information im voraus einsenden, die vom Ausschuß als relevant erachtet wird, können ebenfalls eingeladen werden, in der Arbeitsgruppe mitzumachen. Grundsätzlich werden NGOs nur zu den Treffen eingeladen, die sich auf das Land beziehen, über welches sie fachlichen Rat abgeben können. Diese Treffen dauern ungefähr drei Stunden für jedes Land, entweder von 10:00 - 13:00 oder von 15:00 - 18:00 Uhr. Die vorbereitende Arbeitsgruppe tagt nicht-öffentlich. Das bedeutet, daß keine Regie-rungsvertreter, Medien oder außenstehende Beobachter anwesend sein dürfen. Hingegen sind Vertreter von relevanten zwi-schenstaatlichen Organisationen (wie UNICEF, ILO, UNHCR, WHO, UNESCO) zur Teilnahme eingeladen. Auch NGOs, die im voraus schriftliche Informationen geliefert haben, können, wenn der Ausschuß sie für wichtig erachtet, zur Teilnahme an der Arbeitsgruppe zugelassen werden. NGOs sind prinzipiell nur zur Beratung über das Land zugelassen, für das sie eine fachliche Stellungnahme liefern können. Diese Sitzungen dauern ungefähr drei Stunden für jedes Land, über das beraten wird, und zwar entweder von 10 bis 13 Uhr oder von 15 bis 18 Uhr.
NGO Participation

29 Interested NGOs should state clearly in the cover letter accompanying the report that they wish to participate in the working group meeting. Only a limited number of NGOs from each country will be invited to attend. The Committee will base this decision on an evaluation of the written information on the country provided in advance by NGOs or coalitions. It will examine which information seems relevant for the examination of the State party report and which NGOs or coalitions seem to be in a position to provide factual information on specific aspects of the implementation of the Convention in the country. The Committee will then issue a letter acknowledging receipt of the written information and inviting the NGO to be present at the date and time when the working group will consider the relevant report.

NGO-Teilnahme

Interessierte NGOs sollen im Begleitschreiben zum Bericht klar zum Ausdruck bringen, daß sie am Treffen der Arbeitsgruppe teilnehmen möchten. Es wird nur eine begrenzte Anzahl von NGOs aus jedem Land eingeladen teilzunehmen. Der Ausschuß wird diese Entscheidung auf eine Auswertung der im voraus von NGOs oder Zusammenschlüssen abgegebenen schriftlichen Information über das Land stützen. Er wird prüfen, welche Information für die Prüfung des Berichts des Vertragsstaates relevant scheint und welche NGOs oder Zusammenschlüsse in der Lage zu sein scheinen, faktische Information über bestimmte Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens im Land zu geben. Der Ausschuß wird dann in einem Brief den Erhalt der schriftlichen Information bestätigen und die NGO einladen, beim Termin, an dem die Arbeitsgruppe den betreffenden Bericht bespricht, anwesend zu sein.

Teilnahme von NGOs

NGOs, die daran interessiert sind, sollten in ihrem Begleitschreiben zu ihrer Stellungnahme ausdrücklich anmerken, daß sie an der Sitzung der Arbeitsgruppe teilnehmen möchten. Aus jedem Land wird nur eine begrenzte Zahl von NGOs zur Teilnahme eingeladen. Die Entscheidung darüber trifft der Ausschuß nach der Einschätzung der schriftlichen Informationen, die NGOs, bzw. deren Zusammenschlüsse, im voraus erstellt haben. Er untersucht, welche Informationen für die Prüfung des Regierungsberichtes relevant sind und welche NGOs oder Zusammenschlüsse in der Lage scheinen, sachliche Informationen über bestimmte Aspekte der Umsetzung der Konvention im betreffenden Land zu liefern. Der Ausschuß verfaßt dann einen Brief, in dem er den Erhalt der schriftlichen Informationen bestätigt und unter Angabe von Datum und Zeit, zu der die Arbeitsgruppe über den entsprechenden Bericht hält, die NGO zur Anwesenheit einlädt.

30 Participation of NGOs or coalitions in the working group allows Committee members to ask follow-up questions and obtain an alternative view of the government report. NGOs are encouraged to provide the Committee with a constructive, critical analysis of both the government report and the actual situation in the country.  NGOs can also help to set priorities and identify key issues for discussion with the government.  The information provided by NGOs may be used in the elaboration of a list of issues which will be sent to the government. The list of issues contains additional questions to which the government are requested to respond in writing before the plenary session. Die Teilnahme von NGOs oder Zusammenschlüssen in der Arbeitsgruppe ermöglicht es Ausschußmitgliedern, sich ergebende Fragen zu stellen und eine alternative Sichtweise des Regierungsberichts zu erhalten. NGOs sind aufgefordert, dem Ausschuß eine konstruktive kritische Analyse des Regierungsberichts und der aktuellen Situation im Land abzugeben. NGOs können auch dabei helfen, Prioritäten und Schlüsselthemen für die Diskussion mit der Regierung festzulegen. Die von NGOs abgegebene Information kann bei der Ausarbeitung einer Themenliste, die der Regierung geschickt wird, genutzt werden. Die Themenliste enthält zusätzliche Fragen, auf die die Regierung gebeten wird, vor der Plenarsitzung schriftlich zu antworten. Die Teilnahme von NGOs oder National Coalitions an der Arbeitsgruppe bietet den Ausschußmitgliedern die Möglichkeit, weiterführende Fragen zu stellen und eine alternative Sichtweise des Regierungsberichtes zu erhalten. Die NGOs werden aufgefordert, dem Ausschuß eine konstruktive, kritische Analyse sowohl über den Regierungsbericht als auch über die aktuelle Situation im Land zu liefern. Die NGOs können auch dabei helfen, Prioritäten zu setzen und die Hauptthemen für die Diskussion mit der Regierung festzulegen. Die von den NGOs gegebenen Informationen können bei der Erarbeitung eines Themenkataloges verwendet werden, der der Regierung geschickt wird. Der Themenkatalog enthält zusätzliche Fragen, zu denen die Regierung gebeten wird, noch vor der Plenarsitzung schriftlich Stellung zu nehmen.
31 Unfortunately, the Committee is unable to provide funding for travel expenses or assist in making travel arrangements. The NGO Group, however, may be able to provide limited financing for travel and subsistence expenses in some instances for one representative of national NGOs or coalitions who have been invited by the Committee to participate in the pre-sessional working group.  NGOs should send only one or two representatives from their organization to meet with the Committee. The participation of those who have elaborated the report or who have a comprehensive understanding of the situation of the rights of children in their country is highly recommended. Committee members often ask a wide range of detailed questions that only an expert can answer. Be sure to bring copies of statistics or studies that might be referred to during an oral presentation or that may interest Committee members. Leider ist der Ausschuß nicht in der Lage, Zuschüsse für Reisekosten zu geben oder beim Arrangement der Reise behilflich zu sein. Die NGO-Gruppe kann jedoch eventuell begrenzt in einigen Fällen Reise- und Unterkunftskosten für einen Vertreter von nationalen NGOs oder Zusammenschlüssen, die vom Ausschuß zur Teilnahme an der vorbereitenden Arbeitsgruppe eingeladen wurden, finanzieren. NGOs sollten nur einen oder zwei Vertreter ihrer Organisation zum Treffen mit dem Ausschuß schicken. Die Teilnahme derjenigen, die den Bericht ausgearbeitet haben oder die umfassende Sachkenntnis über die Situation der Rechte des Kindes in ihrem Land  haben, wird dringend empfohlen. Ausschußmitglieder stellen oft eine ganze Reihe detaillierter Fragen, die nur ein Experte beantworten kann. Stellen Sie sicher, daß Sie Statistiken oder Studien mitbringen, auf die man sich bei einer mündlichen Präsentation beziehen kann oder die Ausschußmitglieder interessieren könnten. Leider kann der Ausschuß keine Reisekosten vergüten oder bei der Reiseplanung behilflich sein. In manchen Fällen kann jedoch die NGO-Gruppe für einen Vertreter von nationalen NGOs oder National Coalitions, die der Ausschuß zur Teilnahme an der Arbeitsgruppe geladen hat, eine begrenzte Kostenübernahme für Fahrt und Unterkunft gewähren. NGOs sollten zum Gespräch mit dem Ausschuß nur einen oder höchstens zwei Vertreter ihrer Organisation entsenden. Es ist sehr zu empfehlen, bei ihrer Auswahl zu berücksichtigen, ob sie an der Ausarbeitung  des Berichtes beteiligt waren und ob sie über umfassende Kenntnisse der Situation hinsichtlich von Rechten der Kinder in ihrem Land verfügen. Die Ausschußmitglieder stellen oft Detailfragen zu den verschiedensten Bereichen, die nur ein Experte beantworten kann. Es sollte unbedingt daran gedacht werden, Kopien von Statistiken und Studien mitzubringen, auf die im Laufe des mündlichen Vortrags Bezug genommen werden könnte oder die für die Ausschußmitglieder von Interesse sein könnten.
Working Group Procedures

32 There is no fixed procedure or approach set out for the Committee’s consideration of a State party report during the working group session. This will depend largely on the adequacy or insufficiency of each report and how much information it has been possible to secure. The Chairperson usually starts the meeting by asking Committee members to introduce themselves. The Chairperson then asks the NGOs to make an introductory statement. Interpretation is available in English and French and, upon request, Spanish, Arabic, Russian, and Chinese. Signal visually to request the floor and when invited to speak, press the button in front of the microphone. Wait until the light comes on before speaking. Remember to speak slowly and clearly to allow the interpreters to follow.

Vorgehensweise der Arbeitsgruppe

Es gibt weder eine festgelegte Vorgehensweise noch einen festgelegten Ansatz für die Prüfung eines Berichts eines Vertragsstaates bei der Sitzung der Arbeitsgruppe. Diese wird weitgehend von der Qualität oder Unzulänglichkeit des jeweiligen Berichts abhängen und davon, wieviel Informationen gesichert werden konnten. Der/Die Vorsitzende beginnt das Treffen in der Regel mit der Bitte an die Ausschußmitglieder, sich vorzustellen. Der/Die Vorsitzende bittet dann die NGOs, eine einleitende Aussage zu machen. Übersetzung steht in Englisch und Französisch zur Verfügung sowie auf Anfrage Spanisch, Arabisch, Russisch und Chinesisch. Geben Sie ein Sichtzeichen, wenn Sie das Wort haben wollen und wenn Sie aufgefordert werden zu sprechen, drücken Sie den Knopf vor dem Mikrofon. Warten Sie mit dem Sprechen bis das Licht erscheint. Achten Sie darauf, langsam und deutlich zu sprechen, damit die Übersetzer folgen können. 

Die Vorgehensweise der Arbeitsgruppe

Für die Beratung des Ausschusses über einen Regierungsbericht während der Arbeitsgruppensitzung gibt es keine festgelegte Verfahrensweise. Sie richtet sich weitgehend nach dem Grad, in dem der betreffende Bericht den Ansprüchen genügt oder nicht genügt und nach der Fülle von Informationen, die ihm entnommen werden kann. Gewöhnlich eröffnet der Vorsitzende die Sitzung mit der Bitte an die Ausschußmitglieder, sich selbst vorzustellen. Dann bittet der Vorsitzende die NGOs, ein einführendes Referat zu halten. Eine Übersetzung ins Englische und Französische ist möglich, auf Anfrage auch ins Spanische, Arabische, Russische und Chinesische. Bitten Sie durch ein sichtbares Zeichen um die Anhörung. Wenn Ihnen das Wort erteilt wird, drücken Sie den Knopf vor dem Mikrofon. Waren Sie mit dem Sprechen, bis das Licht aufleuchtet. Denken Sie daran, langsam und deutlich zu sprechen, damit die Übersetzer folgen können.

33 In this initial intervention, NGOs should not speak for more than fifteen minutes. NGOs should give their opinion on the State party report, point out the main problems that children are facing in their country, and provide an update of any new information since the submission of written documentation. The Committee is also interested in knowing whether the government consulted with NGOs in the preparation of the report, if the report reflects NGO concerns and if it was made widely available within the country. As stated above, working group sessions are held in private with no press releases or summary records. This allows for a certain level of confidentiality and should permit NGOs to speak freely. Although the presentation does not have to be prepared in writing, copies may be submitted to the Committee for future reference. In dieser Anfangsphase sollten NGOs nicht länger als fünfzehn Minuten sprechen. NGOs sollten Ihre Meinung zum Bericht des Vertragsstaates ausdrücken, die Hauptprobleme, mit denen Kinder in ihrem Land konfrontiert sind, herausstellen und eine Aktualisierung mit etwaiger neuer Information seit der Abgabe der schriftlichen Dokumentation vornehmen. Der Ausschuß ist auch daran interessiert zu erfahren, ob sich die Regierung bei der Erstellung des Berichts mit NGOs beraten hat, ob der Bericht NGO-Interessen reflektiert und ob er im ganzen Land verbreitet erhältlich war. Wie oben erwähnt, werden Arbeitsgruppensitzungen nichtöffentlich abgehalten, ohne Presseausgaben oder zusammenfassende Protokolle. Dies erlaubt einen gewissen Grad an Vertraulichkeit und sollte es NGOs ermöglichen, frei zu sprechen. Obwohl die Präsentation nicht schriftlich vorbereitet sein muß, können dem Ausschuß Kopien für zukünftige Bezugnahme abgegeben werden. In dieser einleitenden Darstellung sollten NGOs nicht länger als fünfzehn Minuten sprechen. Sie sollten ihre Meinung zum Regierungsbericht darlegen, die Hauptprobleme der Kinder in ihrem Land aufzeigen und die neuesten Entwicklungen seit der Fertigstellung der schriftlichen Informationen schildern. Der Ausschuß möchte außerdem wissen, ob die Regierung bei der Erstellung des Berichtes Kontakt mit den NGOs gesucht hat, ob der Bericht Meinungen der NGOs wiedergibt und ob er der Öffentlichkeit des Landes zugänglich gemacht wurde. Wie schon erwähnt, finden Arbeitsgruppensitzungen nichtöffentlich, ohne Pressebeteiligung oder Protokollführung, statt. Dies garantiert eine gewissen Vertraulichkeit und sollte es NGOs ermöglichen, frei zu sprechen. Obwohl das Referat nicht schriftlich vorbereitet werden muß, kann man dem Ausschuß für eine spätere Bezugnahme Kopien aushändigen.
34 The Chairperson will then ask the inter-governmental organizations (IGOs) to make similar presentations. Thereafter, Committee members are invited to comment on or ask questions about the report and the presentations. Some comments will be general while others may be questions specifically directed at the NGOs or IGOs. NGOs who wish to comment or to respond to questions of experts should signal visually to the Chairperson that they wish to take the floor. In responding to questions or comments, NGOs should try to answer without entering too much into the details and provide short concise comments whenever possible. If more information is required, a follow-up question will be asked. At the end of the meeting, NGOs should thank the Committee for inviting them to participate in the meeting. Der/Die Vorsitzende wird dann die zwischenstaatlichen Organisationen (IGOs) um ähnliche Präsentationen bitten. Danach sind Ausschußmitglieder aufgefordert, sich zum Bericht und zu den Präsentationen zu äußern oder dazu Fragen zu stellen. Manche Äußerungen werden allgemein sein während andere wiederum speziell an die NGOs oder IGOs  gerichtete Fragen sein können. NGOs, die sich zu Fragen der Fachleute äußern oder diese beantworten wollen, sollen dem/der Vorsitzenden ein Sichtzeichen geben, daß sie das Wort haben wollen. Bei der Erwiderung von Fragen oder Äußerungen sollten NGOs versuchen, zu antworten ohne zu sehr in die Details einzusteigen und, wenn möglich, kurze präzise Aussagen zu machen. Wenn mehr Information nötig ist, wird eine Folgefrage gestellt. Am Ende des Treffens sollten NGOs dem Ausschuß für die Einladung zur Teilnahme am Treffen danken. Danach bittet der Vorsitzende die zwischenstaatlichen Organisationen (IGOs) um ein ähnliches Referat. Anschließend haben die Ausschußmitglieder Gelegenheit, zum Bericht und zu den Referaten Stellung zu nehmen und Fragen zu stellen. Manche Kommentare sind allgemeiner Art, während andere gezielte Fragen an die NGOs oder IGOs richten. NGOs, die auf Fragen der Fachleute antworten oder dazu Stellung nehmen wollen, sollten den Vorsitzenden durch ein Handzeichen verständlich machen, daß sie sich zu Wort melden möchten. NGOs sollten darauf achten, bei der Antwort auf Fragen nicht zu sehr ins Detail zu gehen und sich möglich kurze und knappe Stellungnahmen zu beschränken. Wenn die so gegebene Information nicht ausreicht, werden weitere Fragen gestellt werden. Am Ende der Sitzung sollten die NGOs dem Ausschuß für ihre Einladung zur Teilnahme an der Tagung danken.
35 Main Points to Remember when Preparing an Oral Presentation Wichtige Punkte, die bei der Vorbereitung einer mündlichen Präsentation zu beachten sind Hauptpunkte zur Beachtung bei der Vorbereitung eines mündlichen Statements
• Cover letter accompanying written information should include request to attend working group - Das Begleitschreiben zur schriftlichen Information sollte die Bitte um Teilnahme an der Arbeitsgruppe enthalten - Um Teilnahme an der Arbeitsgruppe im Begleitschreiben zum Bericht bitten
• Only NGOs who submit written information may be invited - Nur NGOs, die schriftliche Information einsenden, können eingeladen werden - Nur NGOs, die schriftliche Informationen liefern, werden geladen
Statements should be no longer than fifteen minutes - Redebeiträge sollten nicht länger als fünfzehn Minuten sein - Das Statement sollte maximale fünfzehn Minuten dauern
• Give opinion on report, highlight key problems, and provide updated information - Geben Sie Ihre Meinung zum Bericht ab, stellen Sie die Schlüsselprobleme heraus und liefern Sie aktuelle Information - Zum Regierungsbericht Stellung nehmen, Hauptproblem erläutern, Informationen aktualisieren
• Provide information on government-NGO consultation on government report - Liefern Sie Information über Beratung zwischen Regierung und NGO über den Regierungsbericht - Über den Beratungsprozeß der NGOs gegenüber der Regierung bei der Erstellung des Regierungsberichtes informieren
IV. Procedures for Follow-up Action

Between the Pre-Sessional Working Group and the Plenary

36 Following the pre-sessional working group, the Committee formally invites the government to participate in the plenary session which normally takes place four to eight months later.  It sends the list of issues to the government and requests a written response approximately one month before the plenary session. Copies of the list of issues are made available to NGOs one month in advance of the plenary session.  NGOs may be able to obtain the list of issues sooner, by requesting a copy directly from the government. NGOs may contribute to the preparation of the written replies if such assistance is requested by the government or, if they so wish, may prepare their own brief replies to the list of issues and submit these to the Committee prior to the examination of the report.  The responses to the list of issues do not become available to NGOs until the plenary session.

IV. Vorgehensweise für nachfolgende Handlungsschritte

Zwischen vorbereitender Sitzung der Arbeitsgruppe und Plenum

Nach den Vorbereitungen durch die Arbeitsgruppe lädt der Ausschuß die Regierung formell ein, an der Plenarsitzung teilzunehmen, die normalerweise vier bis acht Monate später stattfindet. Er schickt die Themenliste an die Regierung und bittet um eine schriftliche Antwort ungefähr einen Monat vor der Plenarsitzung. Kopien der Themenliste werden den NGOs einen Monat vor der Plenarsitzung zur Verfügung gestellt. NGOs können die Themenliste früher erhalten, wenn sie die Regierung direkt um eine Kopie bitten. NGOs können bei der Erarbeitung der schriftlichen Antworten mitwirken, wenn eine derartige Hilfe von der Regierung gewünscht wird, oder können, wenn sie das wollen, ihre eigenen Kurzerwiderungen zu den aufgelisteten Themen erarbeiten und diese vor der Prüfung des Berichts an den Ausschuß schicken. Die Antworten auf die Themenliste steht den NGOs erst bei der Plenarsitzung zur Verfügung.

IV. Verfahrensweise für Folgeverhandlungen

Zwischen Arbeitsgruppe und Plenarsitzung

Im Anschluß an die Arbeitsgruppe läßt der Ausschuß an die Regierung eine formale Einladung zur Plenarsitzung ergehen, die in der Regel vier bis acht Monate später stattfindet. Er schickt der Regierung den Themenkatalog und bittet um schriftliche Stellungnahme ungefähr einen Monat vor der Plenarsitzung. Kopien des Themenkatalogs werden den NGOs einen Monat vor der Plenarsitzung ausgehändigt. NGOs können den Themenkatalog auch schon früher erhalten, wenn sie ein Exemplar direkt von ihrer Regierung anfordern. NGOs könnten an der Erstellung der schriftlichen Stellungnahme mitwirken, wenn eine solche Teilnahme von der Regierung erbeten wird, oder sie können, wenn sie das wünschen, ihre eigenen kurzen Antworten auf den Themenkatalog formulieren und diese vor der Prüfung des Berichtes dem Ausschuß vorlegen. Die Stellungnahme der Regierung zum Themenkatalog wird den NGOs erst bei der Plenarsitzung zugänglich gemacht.

37 During this period, the government also selects the members of the official delegation.  The composition of the delegation makes a critical difference to the success of the dialogue with the Committee.  The delegation should be varied and include both high-level officials who have authority to speak on behalf of the government, as well as those whose work is more directly related to the implementation of the Convention.  As a general rule, the Committee insists that the government send an appropriate delegation from the home country and does not encourage the delegation to consist solely of members of the diplomatic corps based in Geneva.  NGOs should confirm the meeting dates with the relevant Ministries and emphasize the importance of sending a high-level knowledgeable delegation. In diesem Zeitraum wählt die Regierung auch die Mitglieder der offiziellen Delegation aus. Die Zusammensetzung der Delegation spielt eine entscheidende Rolle für den Erfolg des Gesprächs mit dem Ausschuß. Die Delegation sollte unterschiedlich zusammengesetzt sein und sowohl aus hohen Amtspersonen, die autorisiert sind, für die Regierung zu sprechen als auch aus denjenigen, deren Arbeit direkter mit der Umsetzung des Übereinkommens in Zusammenhang steht, bestehen. Generell besteht der Ausschuß darauf, daß die Regierung eine geeignete Delegation aus dem Heimatland schickt und möchte nicht, daß die Delegation nur aus Mitgliedern des diplomatischen Corps in Genf besteht. NGOs sollten den betreffenden Ministerien die Termine für die Treffen bestätigen und die Bedeutung der Entsendung einer hochqualifizierten Delegation betonen. In diesem Zeitraum wählt die Regierung auch die Mitglieder der offiziellen Delegation. Die Zusammensetzung der Delegation ist von höchster Bedeutung für den Erfolg des Gesprächs mit dem Ausschuß. Die Delegation sollte gemischt sein und sich sowohl aus hohen Amtsträgern, die berechtigt sind, im Namen der Regierung zu sprechen als auch weiteren Mitgliedern, deren Arbeit in direkterer Verbindung zur Umsetzung der Konvention steht, zusammensetzen. Als Grundregel besteht der Ausschuß darauf, daß die Regierung eine angemessene Abordnung aus dem Heimatland schickt und sich nicht ausschließlich durch Mitglieder des in Genf ansässigen diplomatischen Stabes vertreten läßt. NGOs sollten die Sitzungstermine mit den zuständigen Ministerien abklären und die Bedeutung einer hochqualifizierten Delegation betonen.
38 NGOs may also wish to meet with members of the delegation and any other key persons in order to discuss ways in which the NGO community could work in cooperation with the government in order to address critical problems affecting children.  A discussion of this kind, if possible, could help to clarify the role that NGOs can play in addressing children's welfare and rights issues; as well as reinforce important issues which may not have received sufficient recognition in the government report. NGOs können auch den Wunsch äußern, sich mit Mitgliedern der Delegation oder anderen Schlüsselpersonen zu treffen, um Wege zu diskutieren, wie die NGO mit der Regierung zusammenarbeiten könnte, um kritische Probleme Kinder betreffend anzugehen. Eine Diskussion dieser Art könnte womöglich dabei helfen, die Rolle zu klären, die NGOs in Sachen Kinderwohlfahrt und Kinderrechte spielen können und könnte wichtige Themen forcieren, denen im Regierungsbericht nicht genügend Beachtung geschenkt wurde. NGOs möchten vielleicht auch mit Mitgliedern der Delegation oder mit anderen bedeutenden Personen zusammenkommen, um zu beraten, in welche Weise die Gemeinschaft der NGOs mit der Regierung zusammenarbeiten könnte, um schwierige Probleme, die Kinder betreffen, zu lösen. Wenn ein solches Gespräch möglich ist, könnte es dazu beitragen, die Rolle von NGOs für Wohlfahrt und Rechtsbelange der Kinder zu klären. Ebenso könnte es wichtige Themen betonen, die im Regierungsbericht möglicherweise nicht genug Beachtung gefunden haben.
39 NGOs may also want to organize a public event, such as a press conference, in order to bring the wider public's attention to the upcoming meeting and its possible implications, as well as the NGO recommendations to the Committee.  Ensuring that the media has access to the State party report and, if appropriate, the NGO report as well as encouraging ongoing media coverage of the meeting with the Committee would serve as a good opportunity for public education and debate on children's issues. NGOs wollen vielleicht auch eine öffentliche Veranstaltung wie z.B. eine Pressekonferenz organisieren, um die Aufmerksamkeit einer breiteren Öffentlichkeit auf das bevorstehende Treffen in seinen möglichen Ausmaßen sowie auf die NGO-Empfehlungen an den Ausschuß zu lenken.  Sicherzustellen, daß die Medien Zugang zum Bericht des Vertragsstaates haben und, wenn geeignet, zum NGO-Bericht, sowie die Förderung fortlaufender Medienberichte über das Treffen mit dem Ausschuß würden als gute Gelegenheit für öffentliche Information und Debatte über Themen, die Kinder betreffen, dienen. NGOs können auch eine öffentliche Veranstaltung, z.B. eine Pressekonferenz, organisieren, um eine breite Öffentlichkeit auf die anstehende Konferenz und ihre möglichen Auswirkungen, aber auch auf die Vorschläge der NGOs an den Ausschuß aufmerksam machen. Wenn man den Medien den Zugriff auf den Regierungsbericht und nötigenfallsauch auf den Bericht der NGOs ermöglicht und wenn man sie zu fortlaufender Berichterstattung über die Konferenz anhält, wäre dies eine gute Gelegenheit, um die Belange von Kindern in die öffentliche Meinungsbildung einzubringen.
Plenary Session

40 The Committee meets for its formal (plenary) sessions three times a year during a three week period, in January, May-June and September-October. Scrutiny of an initial State report usually extends over a day and a half (three meetings of three hours each) and of a periodic State report over a day (two meetings of three hours each). When the government comes before the Committee, experts may pose additional questions and comments based on information received from NGOs.

Plenarsitzung

Der Ausschuß trifft sich dreimal im Jahr während eines dreiwöchigen Zeitraums im Januar, im Mai-Juni und im September-Oktober für seine formellen (Plenar-) -Sitzungen. Die Prüfung des Erstberichts eines Staates dauert in der Regel eineinhalb Tage (drei Meetings zu je drei Stunden), die Prüfung eines periodischen Berichts eines Staates einen Tag (zwei Meetings zu je drei Stunden). Wenn die Regierung vor den Ausschuß tritt, können Fachleute auf Grundlage der von NGOs erhaltenen Information zusätzliche Fragen stellen und Kommentare abgeben.

Plenarsitzungen

Der Ausschuß tritt für seine offiziellen (plenaren) Tagungen dreimal im Jahr für drei Wochen zusammen, im Januar, Mai/Juni und September/Oktober. Die Prüfung des Erstberichts eines Staates dauert gewöhnlich eineinhalb Tage lang (drei Sitzungen von jeweils drei Stunden). Während der Anwesenheit der Regierung vor dem Ausschuß haben die Fachleute Gelegenheit zu zusätzlichen Fragen und Kommentaren, die auf den von NGOs erhaltenen Informationen beruhen.. 
 

41 NGOs should consider attending the plenary session. The session is public virtually throughout and although NGOs do not have a right to speak during the meeting, they may participate as observers. Participation at the plenary session allows NGOs to obtain a comprehensive picture of the dialogue with the government. Although summary records of the discussion are produced, these contain a summary of the proceedings rather than a verbatim record of the discussion. In addition, the summary records are often not available in all languages until months after the discussion. It may also be possible to meet with Committee members informally before and during the meeting with the government in order to present additional information, provide updates, or suggest possible questions. NGOs sollten ihre Teilnahme an der Plenarsitzung in Erwägung ziehen. Die Sitzung ist praktisch durchgehend öffentlich, und obwohl NGOs während des Meetings kein Rederecht haben, können sie als Beobachter teilnehmen. Eine Teilnahme an der Plenarsitzung ermöglicht es NGOs, ein umfassendes Bild vom Dialog mit der Regierung zu erhalten. Obwohl zusammenfassende Protokolle von der Diskussion erstellt werden, enthalten diese eher eine Zusammenfassung des Gesprächsverlaufs als eine wörtliche Wiedergabe der Diskussion. Außerdem sind die zusammenfassenden Protokolle in allen Sprachen oft erst Monate nach der Diskussion erhältlich. Es besteht eventuell die Möglichkeit, sich informell mit Ausschußmitgliedern vor und während des Meetings mit der Regierung zu treffen, um zusätzliche Information abzugeben, Aktualisierungen zu liefern oder mögliche Fragen vorzuschlagen. NGOs sollen erwägen, ob sie bei der Plenarsitzung anwesend sein wollen. Die Sitzung ist beinahe durchgehend öffentlich, und auch wenn NGOs während der Sitzung kein Recht zur Wortmeldung haben, können sie doch als Beobachter teilnehmen. Die Teilnahme an der Plenarsitzung ermöglicht den NGOs ein umfassendes Bild vom Gespräch mit der Regierung zu erhalten. Obwohl zusammenfassende Protokolle der Debatte erstellt werden, enthalten diese doch nur eine grobe Übersicht über die Vorgänge und keine wörtliche Wiedergabe des Gesprächs Außerdem sind die Protokolle oft noch Monate nach dem Gespräch nicht in allen Sprachen erhältlich. Nebenbei ergibt sich eventuell auch eine Möglichkeit zu einer inoffiziellen Begegnung mit den Ausschußmitgliedern vor oder nach der Sitzung mit der Regierung, um zusätzliche aktuelle Informationen zu geben oder um mögliche Fragen vorzuschlagen.
Concluding Observations

42 Following the discussion with the State party, the Committee will adopt concluding observations that point out the positive aspects, the factors and difficulties impeding the implementation of the Convention, the principal subjects of concern and concrete suggestions and recommendations for future action. These observations are made public on the last day of a Committee session and will be sent to both the government and the General Assembly of the United Nations. Concluding observations of the Committee can be an unparalleled tool for NGOs to stimulate a discussion at the national level, to exert pressure on the government to follow up on the recommendations of the Committee, and to lobby for changes in legislation and practice.

Abschließende Beobachtungen

Nach der Diskussion mit der Regierung wird der Ausschuß in abschließenden Beobachtungen Stellung nehmen, die die positiven Aspekte, die Faktoren und Schwierigkeiten, die die Umsetzung des Übereinkommens behindern sowie die Hauptschwerpunkte aufzeigen und konkrete Vorschläge und Empfehlungen für zukünftiges Handeln abgeben. Diese Beobachtungen werden am letzten Tag der Ausschußsitzung veröffentlicht und sowohl der Regierung als auch der Vollversammlung der Vereinten Nationen zugeschickt. Die abschließenden Beobachtungen des Ausschusses können ein unvergleichliches Instrument für NGOs sein, um die Diskussion auf nationaler Ebene anzuregen, Druck auf die Regierung auszuüben den Ausschußempfehlungen nachzukommen und sich für Änderungen in Gesetzgebung und Praxis einzusetzen. 

Abschließende Beobachtungen
(Concluding Observations)

Im Anschluß an das Gespräch mit den Vertragsstaaten formuliert der Ausschuß Abschließende Beobachtungen, die die positiven Aspekte sowie die Schwierigkeitsfaktoren, die die Umsetzung der Konvention behindern, aufzeigen, die wichtigsten Interessengebiete bezeichnen und konkrete Vorschläge und Empfehlungen für eine künftige Handlungsweise liefern. Diese Beobachtungen werden am letzten Tag der Tagung veröffentlicht und sowohl der Regierung als auch der Vollversammlung der Vereinten Nationen zugestellt. Die abschließenden Beobachtungen können den NGOs eine einmalige Möglichkeit bieten, die Diskussion auf nationaler Ebene auszulösen, Druck auf die Regierung auszuüben, damit sie den Vorschlägen des Ausschusses Folge leistet und für Änderungen in Gesetzgebung und Praxis einzutreten. 
 

43 NGOs should also try to get the national mass media involved in reporting the concluding observations and the comments of Committee members in the press. The effectiveness of the proceedings is largely dependent on the publicity they attract. Scrutiny by the media and the public can help to ensure that the concerns raised by the Committee figure prominently on the national agenda. NGOs sollen auch versuchen, eine Mitarbeit der nationalen Massenmedien beim Be-richten über die abschließenden Beobach-tungen und über die Anmerkungen der Aus-schußmitglieder in der Presse zu erreichen.  Die Effektivität des Berichts hängt weitge-hend von seiner Öffentlichkeitswirksamkeit ab. Beobachtung durch die Medien und die Öffentlichkeit kann helfen sicherzustellen, daß die vom Ausschuß aufgezeigten Punkte an oberster Stelle der nationalen Tagesord-nung stehen. NGOs sollen außerdem versuchen, die nationalen Massenmedien dazu anzuregen, in der Presse über die abschließenden Beobachtungen und die Anmerkungen der Ausschußmitglieder zu berichten. Die Effektivität der Vorgänge beruht vor allem auf ihrer Öffentlichlichkeitswirksamkeit. Die Beobachtung durch Presse und Öffentlichkeit können dazu beitragen, daß die vom Ausschuß angesprochenen Belange an oberster Stelle der nationalen Tagesordnung stehen.
Periodic Reports

44 Every five years, States parties are required to submit periodic reports.  These reports should provide information on the progress made since the initial report was submitted.  The preparation of the periodic report should once again be an opportunity to conduct a comprehensive review of measures taken to harmonize law and policy with the Convention and to monitor progress made in the enjoyment of children's rights.  The preparation of the report should be a broad participatory exercise involving public participation.

Periodische Berichte

Vertragsstaaten sind verpflichtet, alle fünf Jahre periodische Berichte abzugeben. Diese Berichte sollen über den seit der Abgabe des Erstberichts gemachten Fortschritt informieren. Die Erstellung des periodischen Berichts soll wiederum eine Gelegenheit bieten, eine umfassende Überprüfung der Maßnahmen, die zur Abstimmung von Gesetz und Politik auf das Übereinkommen ergriffen wurden, durchzuführen und den erzielten Fortschritt beim Genießen der Rechte von Kindern zu beobachten. Die Erstellung des Berichts soll eine breit angelegte gemeinsame Aufgabe unter Einbeziehung öffentlicher Teilnahme sein.

Folgeberichte

Alle fünf Jahre sollen die Vertragsstaaten Folgeberichte liefern. Diese Berichte sollen darüber informieren, welche Fortschritte seit dem Erstbericht erzielt wurden. Die Erstellung eines Folgeberichts bietet eine weitere Gelegenheit, einen umfassenden Überblick über die Maßnahmen zu gewinnen, durch die Recht und Politik mit der Konvention in Einklang gebracht werden sollen, und den Fortschritt bezüglich der Rechte von Kindern  zu beobachten. Die Erstellung des Berichtes sollte eine breit angelegte gemeinsame Aktion sein, die öffentliche Teilnahme zuläßt.

45 The periodic report should provide a deeper and more comprehensive understanding of the implementation of the Convention and should clearly indicate both progress and difficulties faced.  The report should provide more detailed information, reliable data, and statistical information not previously submitted in the initial report.  The main objectives for the preparation, submission and consideration of periodic reports are: to assess the positive and negative trends and changes regarding the status of children; to assess the consideration given by the State party to the concluding observations adopted by the Committee and the follow-up to the suggestions and recommendations made by the Committee to the State party; and to define future action and measures required in order to improve the situation of children. Der periodische Bericht sollte tiefgehender und umfassender die Umsetzung des Übereinkommens erklären und klar sowohl Erfolg als auch Schwierigkeiten aufzeigen. Der Bericht sollte differenziertere Information, zuverlässige Daten und bisher noch nicht abgegebene statistische Information liefern. Die Hauptziele für Erstellung, Abgabe und Begutachtung periodischer Berichte sind: die positiven und negativen Trends und Veränderungen in bezug auf den Status von Kindern einzuschätzen, die Berücksichtigung der abschließenden Beobachtungen des Ausschusses durch den Vertragsstaat einzuschätzen, einzuschätzen, inwieweit der Vertragsstaat den Vorschlägen und Empfehlungen des Ausschusses nachkommt und notwendige zukünftige Handlungen und Maßnahmen zu definieren, um die Situation von Kindern zu verbessern. Der Folgebericht sollte auf einem tieferen und umfassenden Verständnis von der Umsetzung der Konvention beruhen und sowohl Fortschritt als auch aufgetretene Schwierigkeiten aufzeigen. Der Bericht sollte mehr Detailinfomationen, verläßliche Daten und statistische Informationen liefern, die nicht bereits im Erstbericht enthalten waren. Die Hauptziele für Erstellung, Übermittlung und Prüfung von Folgeberichten sind es, die positiven und negativen Tendenzen bezüglich von Stellung von Kindern einzuschätzen, die Berücksichtigung der Abschließenden Beobachtungen des Ausschusses durch den Staat und die aus den Vorschlägen des Ausschusses gezogenen Konsequenzen einzuschätzen und die künftige Handlungsweise sowie die notwendigen Maßnahmen festzulegen, die der Verbesserung der Situation von Kindern dienen sollen.
46 NGOs who wish to make written submissions in response to a periodic report should use the concluding observations as the basis for their report in order to provide the Committee with information as to what has and has not been done to follow-up on the concerns highlighted by the Committee.  In addition, the report should provide the Committee with information on what progress has been made in the areas highlighted by the concluding observations and whether or not the progress has been sufficient.  The NGO periodic report should also provide the Committee with information on the positive and negative changes in key areas since the consideration of the initial report. NGOs, die schriftliche Eingaben in Erwiderung auf einen periodischen Bericht machen wollen, sollten die Abschließenden Beobachtungen als Grundlage für ihren Bericht verwenden, um dem Ausschuß Information darüber zu geben, was getan wurde und was nicht, um den vom Ausschuß hervorgehobenen Anliegen zu entsprechen. Weiters sollte der Bericht dem Ausschuß Information darüber geben, welcher Fortschritt auf den in den abschließenden Beobachtungen hervorgehobenen Gebieten erreicht wurde und ob der Fortschritt ausreichend ist. Der periodische Bericht der NGO sollte dem Ausschuß auch Information über die positiven und negativen Veränderungen in Schlüsselbereichen seit der Begutachtung des Erstberichts geben. NGOs, die anläßlich eines Folgeberichts schriftliche Anmerkungen machen wollen, sollten ebenso wie beim Erstbericht verfahren. Es ist wiederum empfehlenswert, daß NGOs ihre Berichte an den Richtlinien des Ausschusses orientieren.
Local Monitoring

47 The need for continuous local monitoring by NGOs is essential. NGOs should not hesitate to submit information to the Committee between State party reports. The Committee is particularly interested in knowing if the State party is following up on its observations and recommendations. It has highlighted the importance of periodically reviewing the implementation of its suggestions and recommendations. In particular, NGOs should contact the Committee if the situation in their country worsens rather than improves after the dialogue with the Committee. Under Article 44(4), the Committee has the option of requesting additional information from a State party between reports.

Örtliche Beobachtung

Der Bedarf an ständiger Beobachtung durch NGOs ist ganz wichtig. NGOs sollten sich nicht scheuen, dem Ausschuß (auch) zwischen Berichten von Vertragsstaaten Informationen zu liefern. Der Ausschuß ist speziell daran interessiert zu wissen, ob der Vertragsstaat seinen Beobachtungen und Empfehlungen Folge leistet. Er hat die Bedeutung der periodischen Überprüfung der Umsetzung seiner Vorschläge und Empfehlungen hervorgehoben. NGOs sollten insbesondere dann den Ausschuß kontaktieren, wenn sich die Situation in ihrem Land nach dem Gespräch mit dem Ausschuß eher verschlechtert als verbessert. Nach Artikel 44(4) hat der Ausschuß die Möglichkeit, einen Vertragsstaat um zusätzliche Information zwischen Berichten zu bitten.

Örtliche Beobachtung

Die ständige örtliche Beobachtung durch NGOs ist sehr wichtig. NGOs sollten nicht zögern, den Ausschuß auch zwischen den verschiedenen Regierungsberichten Informationen zu liefern. Besonderes Interesse zeigt des Ausschuß dafür, ob der Vertragsstaat seinen Beobachtungen und Empfehlungen Folge leistet. Er betont, wie wichtig es ist, die Durchführung seiner Vorschläge und Empfehlungen von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Besonders sollten NGOs Kontakt mit dem Ausschuß aufnehmen, wenn sich die Lage in ihrem Land nach dem Gespräch mit dem Ausschuß eher verschlechtert als verbessert. Gemäß Artikel 44 (4) kann der Ausschuß zwischen den Berichten zusätzliche Informationen von einem Vertragsstaat einfordern.

48 In the case of a serious situation in the country where there is a risk that the situation may continue or deteriorate, the Committee has indicated that it may take urgent action to seek to prevent serious violations of the Convention.  The Committee can only respond however to a pattern of systematic and grave violations within a State party to the Convention and not to individual cases. The Committee may request additional information on the situation from the State party or may suggest a visit to the country. It may also choose to pass the communication on to a different United Nations body. The government is given time to respond before the Committee’s action is made public.  The Committee has rarely used this procedure and other mechanisms within the United Nations system may be better suited for these types of actions. Für den Fall einer ernstlichen Situation im Land, wo die Gefahr besteht, daß die Situation fortbesteht oder sich verschlechtert, hat der Ausschuß darauf hingewiesen, daß er bei Dringlichkeit rasch eingreifen kann, um sich um die Verhinderung ernster Verletzungen des Übereinkommens zu bemühen. Der Ausschuß kann jedoch nur auf ein Schema systematischer und gravierender Verletzungen des Übereinkommens innerhalb eines Vertragsstaates reagieren und nicht auf Einzelfälle. Der Ausschuß kann den Vertragsstaat um zusätzliche Information über die Situation ersuchen oder einen Besuch im Land vorschlagen. Er kann auch beschließen, die  Mitteilung an ein anderes Organ der Vereinten Nationen weiterzugeben.  Die Regierung bekommt Zeit zu reagieren, bevor das Vorgehen des Ausschusses öffentlich gemacht wird. Der Ausschuß benutzt diese Vorgehensweise selten, andere Mechanismen innerhalb des Systems der Vereinten Nationen dürften für derartige Aktionen besser geeignet sein. Wenn die Situation im Land sehr ernst ist, und das Risiko besteht, daß sie sich fortsetzt oder noch verschlechtert, besteht nach Meinung des Ausschusses oft ein beschleunigter Handlungsbedarf, um ernsthafte Verletzungen der Konvention zu verhüten. Der Ausschuß kann jedoch nur auf eine Häufung von systematischen und schwerwiegenden Verletzungen der Konvention innerhalb eines Staates reagieren, und nicht auf Einzelfälle. Der Ausschuß kann z.B. von der Regierung zusätzliche Informationen über die Situation anfordern oder einen Besuch im betreffenden Land ankündigen. Er kann auch beschließen, den Dialog auf ein anderes Organ der Vereinten Nationen zu übertragen. Die Regierung bekommt Zeit zur Stellungnahme, bevor das Vorgehen des Ausschusses an die Öffentlichkeit gelangt. Der Ausschuß hat von dieser Möglichkeit noch kaum Gebrauch gemacht, und andere Mechanismen innerhalb des Vertragssystems der Vereinten Nationen sind diesen Handlungen wohl eher angemessen.
Theme Day

49 Once a year, usually in October, the Committee holds a day of general discussion on a thematic issue. Theme days are intended to focus the attention of the international community on one specific aspect of the Convention and to share strategies on programs and policies required to improve the situation. Examples of past themes include "Children in armed conflicts", "Economic exploitation of children". "Role of the family in the promotion of the rights of the child", "The girl child", "The administration of juvenile justice", "The child and the media", "The rights of children with disabilities", and "Children living in a world with HIV/AIDS". NGOs may contribute to these discussions. Written information can be submitted via the NGO Group who plays a role in coordinating NGO input. The discussions are held in public and NGOs also have the possibility of presenting information orally.

Thementag

Einmal im Jahr, gewöhnlich im Oktober, hält der Ausschuß einen Tag der allgemeinen Diskussion über ein spezielles Thema ab. Thementage haben den Zweck , die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf einen spezifischen Aspekt des Übereinkommens zu konzentrieren und sich über Strategien für Programme und über für Verbesserung der Situation erforderliche Politik auszutauschen. Beispiele für Themen der Vergangenheit beinhalten "Kinder in bewaffneten Konflikten", "Wirtschaftliche Ausbeutung von Kindern", "Die Rolle der Familie bei der Förderung der Rechte des Kindes", "Mädchen", "Jugendrechtspflege", "Kind und Medien", "Die Rechte von Kindern mit Behinderungen" und "Kinder leben in einer Welt mit HIV/AIDS". NGOs können zu diesen Diskussionen beitragen. Schriftliche Information kann über die NGO-Gruppe eingereicht werden, die eine wichtige Rolle bei der Koordinierung von NGO-Eingaben spielt. Die Diskussionen werden öffentlich geführt, und NGOs haben auch die Möglichkeit, mündlich Information einzubringen.

Thementag

Einmal im Jahr, gewöhnlich im Oktober, bestimmt der Ausschuß einen Tag zur allgemeinen Diskussion über ein spezielles Thema. Die Thementage sollen die Aufmerksamkeit der internationalen Gesellschaft auf einen besonderen Aspekt der Konvention lenken und gemeinsame Strategien entwickeln helfen, um die Situation zu verbessern. Themen der Vergangenheit waren z.B. "Kinder in bewaffneten Konflikten", "Wirtschaftliche Ausbeutung von Kindern", "Die Rolle der Familie bei der Förderung von Rechten der Kinder", "Rechte von Mädchen", "Die Jugendgerichtsbarkeit, "Das Kind und die Medien", "Die Rechte von Kindern mit Behinderungen" und "Kinder leben in einer Welt mit HIV/AIDS". NGOs können an diesen Gesprächen teilnehmen. Schriftliche Informationen können über die NGO-Gruppe übermittelt werden, die die Eingänge seitens der NGOs koordiniert. Die Gespräche finden öffentlich statt, und die NGOs haben auch die Möglichkeit, mündlich Informationen zu geben.

50 The aim of the theme day is not to reiterate problems that occur in the area under discussion.  NGOs should remember that their audience is Committee members who are already experts in this area and who are aware of the number of abuses that occur.  Rather, NGO should submit case studies and examples of abuses in advance in writing and focus their oral presentation on recommendations for improving the situation.  Innovative programs that have proved to be successful should be cited as examples that may be used in other countries. The Committee can propose these courses of action in their discussions with governments and may include them in their final recommendations. Ziel des Thementages ist es nicht, Probleme, die auf dem zur Diskussion stehenden Gebiet auftreten, zu wiederholen. NGOs sollten bedenken, daß ihre Adressaten Ausschußmitglieder sind, die bereits Fachleute auf dem Gebiet sind und die sich der zahlreichen Mißbräuchen bewußt sind. NGOs sollten also eher Fallstudien und Beispiele von Mißbräuchen im voraus schriftlich einreichen und ihren mündlichen Beitrag auf Empfehlungen zur Verbesserung der Situation konzentrieren. Innovative Programme, die sich als erfolgreich erwiesen haben, sollten als Beispiele genannt werden, die auch in anderen Ländern angewandt werden können. Der Ausschuß kann diese Handlungsweisen in seinen Gesprächen mit den Regierungen vorschlagen  und sie in seine abschließenden Empfehlungen aufnehmen. Ziel des Thementags ist nicht, Probleme zu wiederholen, die im Rahmen der Diskussion über das Thema auftreten. NGOs sollen daran denken, daß ihre Zuhörerschaft aus Ausschußmitgliedern besteht, die bereits Fachleute auf diesem Gebiet sind und sich der hohen Zahl von Mißbräuchen bewußt sind. Besser sollten NGOs im voraus schriftlich Fallstudien und Beispiele von Mißbräuchen einreichen und sich bei ihrem Vortrag auf Vorschläge zur Verbesserung der Situation konzentrieren. Neue Programme, die sich als erfolgreich erwiesen haben, sollten als Beispiele, die sich auch in anderen Ländern durchführen lassen, angeführt werden. Der Ausschuß kann dann diese Vorgehensweisen im Gespräch mit Regierungen ansprechen und sie in seinen abschließenden Empfehlungen übernehmen. 
51 NGOs should put forward a series of recommendations that the Committee could adopt in order to better focus the attention of the international community on the area under discussion.  NGOs have an important role to play in providing the Committee with ideas as to what could be done at the international level in order to draw attention to the subject under discussion. NGOs sollten eine Reihe von Vorschlägen vorbringen, die der Ausschuß übernehmen könnte, um die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft gezielter auf das zur Diskussion stehende Gebiet zu lenken. NGOs haben eine wichtige Rolle zu spielen bei der Versorgung des Ausschusses mit Ideen, was auf internationaler Ebene getan werden kann, um Aufmerksamkeit auf das zur Diskussion stehende Thema zu lenken. NGOs sollten eine Reihe von Vorschlägen vorbringen, die der Ausschuß übernehmen könnte, um die Aufmerksamkeit des internationalen Publikums besser auf das diskutierte Thema zu lenken. Eine wichtige Aufgabe von NGOs ist es, den Ausschuß mit Ideen zu versorgen, was auf internationaler Ebene getan werden könnte, um die Aufmerksamkeit auf das betreffende Thema zu lenken.
52 The NGO Group for the Convention on the Rights of the Child (NGO Group) is a coalition of more than forty international non-governmental organizations, which work together to facilitate the implementation of the United Nations Convention on the Rights of the Child. The NGO Group meets regularly in Geneva to coordinate its action and develop joint strategies
This brochure was produced with the financial assistance of the Swedish International Development Cooperation Agency (Sida).
For further information on the NGO Group for the Convention on the Rights of the Child contact its Secretariat:
NGO Group for the Convention on the Rights of the Child
c/o Defence for Children International
P.O. Box 88
1211 Geneva 20
Switzerland
Tel: (+41-22) 734-0558
Fax: (+41-22) 740-1145
Email: dci-ngo.group@pingnet.ch
Die NGO-Gruppe für die Konvention über die Rechte des Kindes (NGO-Gruppe) ist ein Zusammenschluß von  über vierzig internationalen Nicht-Regierungsorgani-sationen, die zusammen arbeiten, um die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes zu erleichtern. Die NGO-Gruppe trifft sich regelmäßig in Genf, um Aktionen zu koordinieren und gemeinsame Strategien zu entwickeln.
Diese Broschüre wurde mit finanzieller Hilfe der Sida erstellt (Schwedische Internationale Entwicklungs-Kooperative).
Weitere Informationen über die NGO-Gruppe für die Konvention über die Rechte des Kindes erhalten sie bei unserer Geschäftsstelle:
NGO Group for the Convention on the Rights of the Child
c/o Defence for Children International
P.O. Box 88
1211 Geneva 20
Switzerland
Tel: (+41-22) 734-0558
Fax: (+41-22) 740-1145
Email: dci-ngo.group@pingnet.ch

no © Väteraufbruch für Kinder e.V.
Februar 1999
Impressum:
Übersetzung im Auftrag der National Coalition

Originaltext in Englisch:
NGO Group for the Convention on the Rights of the Child, A Guide for Non-Governmental Organisations reporting to the Committee on the Rights of the Child, Revised 1998 

Übersetzung aus dem Englischen:
Julia Thom, Augsburg 

Fachliche Begleitung:
Prof. Dr. Konrad Macht
Katholische Erziehergemeinschaft (KEG)

Eine Kopie der Richtlinien kann bestellt werden bei:
National Coalition 
für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland 

AGJ
Haager Weg 44 
53127 Bonn 

Tel.: 0228/91024-0 
Fax: 0228/91024-66 

Die Übersetzung wurde finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
 

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International Page
UN-Kinderrechtekonvention
www.vaeter-aktuell.de/international-page/Guide_GB_DE_DE.htm