Die Konvention über die Rechte des Kindes 1989 aus der Sicht der Bundesregierung

Referat Dr. Hans A. Stöcker, Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz

Die Betonung dieser Behörde zeigt schon, daß innerhalb der Bundesregierung derzeit die Federführung für den Konventionsentwurf bei meinem Hause liegt, und man mag sich fragen, ob das der wirklichen Sachlage entspricht, da doch für Jugendpolitik innerhalb der Bundesregierung die Federführung bekanntlich beim Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit liegt.

Ich hoffe aber zuversichtlich, daß es uns eines Tages gelingen wird - dann nämlich, wenn die Konvention von uns tatsächlich ratifiziert werden sollte - die Federführung an die Kollegen des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit abzuschieben. Dafür gibt es einen Präzedenzfall in Gestalt des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Auch dort ist die Federführung, die zunächst in unserem Hause lag, an das Familienministerium abgetreten worden. Und ich nehme an, daß es hier bei der UN-Kinderrechtskonvention kaum anders wird laufen können, denn Frauen und Kinder gehören schließlich zusammen.

Quelle: Forum - Jugendhilfe, AGJ-Mitteilungen Heft 3-4 / 1988 Seite 24