Eine Information des Bundesministers der Justiz

Bonn, den 9. März 1989

Bundesjustizminister Hans A. Engelhard zur heute in Genf verabschiedeten UN-Kinder-Konvention

Bundesjustizminister Hans A. Engelhard bezeichnete die Kinder-Konvention als einen wichtigen Schritt zur weltweiten Verbesserung der Rechte von Kindern. Er sagte zu, daß die Bundesregierung das Vertragswerk zum frühestmöglichen Zeitpunkt zeichnen und alsbald ratifizieren werde. In der Bundesrepublik Deutschland seien die Rechte von Kindern durch das Grundgesetz und eine Vielzahl anderer Rechtsquellen umfassend geschützt. Die Zeichnung und Ratifizierung des Vertragswerks durch die Bundesrepublik Deutschland solle aber für andere Staaten ein Signal sein, diesem Beispiel zu folgen und damit den Kindern den in den 54 Artikeln der Konvention festgelegten Rechtsschutz als Mindeststandard zu gewährleisten.

Die Konvention werde der Jugendarbeit in aller Welt neue Impulse geben.
Art.9 (3)