UNITED NATIONS

Convention on the Rights of the Child

Distr. GENERAL , CRC/C/SR.224, 10. November 1995 Original : ENGLISH

KOMITEE FÜR DIE RECHTE DES KINDES
Zehnte Sitzungsperiode
NIEDERSCHRIFT DER 244. SITZUNG abgehalten im Palais des Nations, Genf, am Montag, 6. November 1995 um 15 Uhr
Vorsitzende: Frau BELEMBAOGO
INHALT

ERÖRTERUNG DER BERICHTE DER STAATEN (fortgesetzt)

DEUTSCHLAND (fortgesetzt)

Dieser Bericht ist korrekturabhängig.

Korrekturen sollen in einer der Arbeitssprachen vorgelegt werden. Sie sollen als Memorandum herausgegeben werden und ebenso in eine Kopie der Niederschrift eingearbeitet werden. Sie sollen innerhalb einer Woche nach dem Datum dieses Dokuments abgesandt werden an die Herausgabestelle für offizielle Berichte, Raum E.4108, Palais Nations, Genf.

Mögliche Korrekturen der Niederschriften der Sitzungen des Komitees werden konsolidiert in einer einzigen Korrektur, die kurz nach dem Ende der Sitzungsperiode erscheint.

Die Sitzung wurde ordnungsgemäß um 15.05 Uhr eröffnet.

ERÖRTERUNG DER STAATENBERICHTE (Tagesordnung Punkt 4) (fortgesetzt).

Deutschland (CRC/C/11/Add.5; CRC/C/10/WP.5) (fortgesetzt)

1. Auf Einladung der Vorsitzenden nahmen Hr. Wabnitz und Hr. Haberland Platz am Konferenztisch.

2. Die VORSITZENDE  faßte die Aussprache der allgemein durchzuführenden Maßnahmen zusammen und sagte, daß die Mitglieder des Komitees betonen, daß Deutschland die Frage der Kinder in seiner nationalen Gesetzgebung und nationalen Politik und Programmen Vorrang einräumen muß. Sie hatten gesagt, daß die begonnenen Vorhaben der Gesetzgebung so fortgesetzt werden müssen, daß das nationale Recht der Konvention angepaßt werden kann. Sie haben ferner die Notwendigkeit hervorgehoben, die Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen einerseits und andererseits mit den örtlichen Behörden zu verbessern und die Lehre der Konvention in die Lehrpläne der Schulen und die berufliche Bildung Erwachsener aufzunehmen. Sie haben ferner Deutschland ermutigt, neue Maßnahmen zu ergreifen, um zum Vorteil der Kinder finanzielle Veränderungen zu verfolgen, zum Beispiel durch Kürzung militärischer Ausgaben.

3. Sie fordert das Komitee auf, die Abschnitte der Liste CRC/C.10/WP.5 zu den Titeln „Definition des Kindes“ und „Allgemeine Prinzipien“ zu betrachten, die da lauten:

„Definition des Kindes (Art. 1 des Abkommens)  10. Bitte geben Sie Auskunft über das niedrigste Alter für ärztliche Beratungen ohne Zustimmung der Eltern und das minimale gesetzliche Alter für sexuelle Zustimmung.

Allgemeine Prinzipien (Art. 2, 3, 6 und 12 des Abkommens) 11. Angesichts der ernsten Natur der Vorfälle von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und rassistischer Diskriminierung, wie sie in Deutschland aufgetreten sind, geben Sie bitte weitere Informationen über die getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Kinder von Minderheiten / Flüchtlingskindern / asylsuchenden Kindern / Kinder von Gastarbeitern vor Einwirkungen bei solchen Vorfällen. 12. Bitte erklären Sie, wie das Prinzip der Nichtdiskriminierung ausgelegt wird in Beziehung zu den Rechten der Flüchtlings- und asylsuchenden Kindern und den Besitz der in dem Abkommen garantierten Rechte einschließlich seinem Bezug auf Gesundheit und Familienzusammenführung. 13. Bitte schildern Sie Einzelheiten über Art und Weise, wie „das beste Interesse des Kindes“ beachtet wird in gerichtlichen und verwaltungsmäßigen Abläufen einschließlich des Asyl Prozesses und der Jugendgerichtsbarkeit. Geben Sie bitte zusätzlich genauere Einzelheiten über die Anwendung der Rechte des Kindes, speziell des Prinzips für das beste Interesse des Kindes im Familienleben. 14. Bitte geben Sie mehr Informationen über die vorhandenen Verfahren für Kinder um Beschwerde über den Mißbrauch ihrer Rechte zu führen.“

4. Hr. HAMMARBERG sagte mit Hinweise auf Artikel 2 der Konvention bezüglich Nichtdiskriminierung, daß das Problem der Fremdenfeindlichkeit in ganz Europa und in anderen Teilen der Welt besteht, aber daß von den Behörden Maßnahmen ergriffen wurden, Vorurteile und deren negative Auswirkungen auf die Öffentlichkeit zu beseitigen. Die Mitglieder des Komitees sind über unglückliche Vorfälle in Deutschland einschließlich Zusammenrottungen gegen Gruppen von Ausländern, Gypsies und anderen informiert worden. Sie haben ebenfalls gesehen, daß die Regierung strenge Maßnahmen ergriff, um mit diesen Problemen fertigzuwerden, aber es blieb eine strittige Frage, ob diese Maßnahmen ausreichend waren. Als ein Bericht Deutschlands in dem Komitee zur Beseitigung der Rassendiskriminierung diskutiert wurde, entstand ein Vorschlag, daß die Deutsche Regierung dieses als einen interessanten Vorschlag zur Umsetzung angesehen hat.

5. Als Deutschland die Konvention ratifizierte, wurde ein Vorbehalt formuliert, welcher zwischen Staatsangehörigen und Ausländern unterscheidet, den das Komitee im Hinblick Artikel 2 in Frage stellt. Das Komitee möchte wissen, was die Regierungspolitik war, als es zu nicht-deutschen Kindern kam und ihrem Recht auf Gesundheit und Erziehung. Kann die Regierung klar feststellen, daß alle fremden Kinder auf deutschem Staatsgebiet die gleichen Rechte für solche Grundbedürfnisse wie Gesundheit und Erziehung haben wie deutsche Kinder ?

6. Die Methoden des Verhörs asylsuchender Minderjähriger, besonders jener ohne Begleitung, sind wichtig und sollten der Tatsache Rechnung tragen, daß solche Personen Kinder sind. Es wäre interessant zu wissen, welche Maßnahmen getroffen wurden, um sicherzustellen, daß eine Anhörung in Verbindung mit einer Asylbewerbung in Übereinstimmung mit der Konvention ausgeführt wird.

7. Er möchte ferner wissen, welche Maßnahmen getroffen wurden, um sicherzustellen, daß die Haft in Vorbereitung der Ausweisung aus deutschem Staatsgebiet unter Beachtung der Konvention erfolgt, besonders bezüglich Artikel 37 (b), der Haft nur als Maßnahme eines letzten Mittels vorsieht. Nach Ansicht des Komitees bedeutet dieser Paragraph, daß Haft in höchstmöglichem Maße vermieden werden soll und falls sie in extremen Fällen für sehr kurze Fristen notwendig ist, in humaner Weise stattfinden soll. Er ist interessiert, davon zu erfahren, was getan wurde, die Konvention in dieser Hinsicht zu erfüllen.

9. Mrs. SANTOS PAIS sagte, daß sie die von der Deutschen Delegation vorgetragene Bedeutung der Kinderrechte begrüßt, diese in das Grundgesetz aufzunehmen. Sie anerkannte die deutsche Feststellung, daß das Bewußtsein von der Konvention unter den Politikern notwendig sei, Für die außerhalb einer Ehe geborenen Kinder hat sie jedoch Zweifel an der Vereinbarkeit des bestehenden deutschen Rechts mit der Konvention.

9. Die Frage über Flüchtlinge und Asylbewerber war ein Bereich von größerem Interesse und Besorgnis. Sie hatte die Feststellung der Regierung bemerkt, daß minderjährige Flüchtlinge nicht ein allgemeines Recht zum Einwandern haben, um sich mit ihren Familien zu verbinden. Solches geschieht nur wenn notwendig, um außerordentliche Härte zu vermeiden. Sie möchte wissen, wie dieses Verhalten als konventionsgemäß angesehen wird, speziell mit Artikel 7, Paragraph 2, der fordert, daß Kinder das Recht haben, von ihren Eltern betreut zu werden und Artikel 9, Paragraph 1, der fordert, daß Kinder nicht von ihren Eltern getrennt werden und daß solche Trennung nur zulässig ist wenn sie für das beste Interesse des Kindes notwendig ist.

10. Bezüglich Artikel 10, der fordert, daß Anträge des Kindes oder seiner Eltern zum Zweck der Familienzusammenführung in das Land ein- oder auszureisen, in einer wohlwollenden, humanen und beschleunigten Weise erfüllt werden sollten ohne nachteilige Folgen für das Kind nach sich zu ziehen, hatte sie aus dem deutschen Bericht bemerkt, daß die Regierung meint, eine Trennung habe keine nachteiligen Folgen. Jedoch steht nach ihrer Ansicht die Entwicklung des Kindes auf dem Spiel.

11. Sie greift die Feststellung der deutschen Regierung auf, die meint, daß im Rahmen von Familienzusammenführung die schnellstmögliche Rückkehr eines Kinds zur Sorge seiner Eltern allgemein zu seinem besten Interesse sei, daß Familienzusammenführung ein wichtiger Gesichtspunkt wäre, wenn ein Kind zu seinen Eltern in deren Ursprungsland möchte, aber nicht in umgekehrter Situation. Tatsächlich sagt der Bericht aus, daß die Trennung eines Kindes von seiner Familie besonders drastisch sei und nur als letzte Maßnahme angesehen wird. Sie möchte wissen, warum es eine solch andere Einstellung gibt, wenn deutsche Kinder und Eltern betroffen sind und warum das nicht so wichtig sei, wenn solch Betroffene Ausländer seien und deren ausländische Kinder zu ihren Eltern in Deutschland möchten.

12. Sie führt ebenso aus, daß die Rückführung eines Kindes, dessen Eltern verstorben sind oder nicht festgestellt werden, in das Ursprungsland, ebenso dem besten Interesse des Kindes zuwiderlaufen kann. Mit anderen Worten, vor einer Rückführung des Kindes sollen alle möglichen Maßnahmen der Hilfe und Vorsorge in Betracht gezogen werden.

13. Fr. MASON sagte, daß sie in der vorausgegangenen Sitzung herausfinden wollte, welche Maßnahmen ergriffen werden oder werden sollten um zu bestimmen, welche Grundlagen und Vorschriften der Konvention die größte Sorge und das  größte Interesse in der deutschen Bevölkerung erzeugten. Solche Maßnahmen würden eine Gelegenheit geben, die Furcht der Deutschen vor solch innovativen Ideen zu verringern. Sie würden auch die deutsche Regierung befähigen, den Deutschen zu helfen, die Vorschriften der Konvention zu verstehen. Zusätzlich würden sie die Formulierung der Politik und der Verbesserung und Reform verschiedene gesetzgeberischer Vorsorge ermutigen.

14. Sie möchte außerdem wissen, welche Maßnahmen neben den gesetzlichen Vorschriften in Deutschland im Hinblick auf das Recht des Kindes bestehen, bei Entscheidungen von Bedeutung für es, beteiligt zu sein.

15. Fr. BADRAN fragte, ob die Anstrengungen der Deutschen Regierung den Ausbruch der Fremdenfeindlichkeit zu kontrollieren, von Wirkung waren und ob sich in einer Statistik zeigte, ob das Problem besser oder schlechter wird.

16. Bezüglich der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bemerkte sie, daß die Regierung ein Programm zur Gleichberechtigung der Geschlechter betrachtet. Nach ihrer Meinung ist ebenfalls ein Bedarf für einen Mechanismus zur Überwachung der Situation im Hinblick der Diskriminierung von Mädchen gegeben. Es muß ferner betont werden, daß die Familie dem Kind zu helfen hat, reif genug zu sein, um seine Ansichten auszudrücken und zu verstehen, und für einige der von ihm zu tragenden Entscheidungen verantwortlich zu sein.

17. Hr. KOLOSOV erinnert daran, daß Deutschland eine ablehnende Haltung zur Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte der Gastarbeiter und deren Familien im Zeitpunkt ihrer Annahme hatte. In Anbetracht der Tatsache, daß es so viele Gastarbeiter in Deutschland gibt, fragt er sich, ob eine weitere Analyse dieser Konvention die Regierung dazu geführt hat, sie eher als nützlich denn als nachteilig zu betrachten.

18. Hr. MOMBESHORA fragt, ob es in Deutschland Bereiche gab, in denen es eine Bedrohung des Artikel 6 der Konvention gab und falls ja, welche spezifischen Maßnahmen ergriffen wurden um das Problem zu lösen.

19. Fr. SARDENBERG weist auf Paragraph 13 des Berichts hin, der die Rechte und Pflichten der Kinder in Altersgruppen zusammenfaßt. Da die meisten der neueren Studien den persönlichen Entwicklungsstand jedes Kindes betonen, fragt sie, ob irgendeine systematische Untersuchung von Altersgruppen durchgeführt wurde.

20. Hr. WABNITZ (Deutschland) sagte, daß die Frage des Fremdenhasses einen Schwerpunkt bildete, mit dem sich mehrere Ministerien befaßten. Das Anwachsen der fremdenfeindlichen Kriminalität war Quelle eines beachtlichen Schamgefühls im deutschen Volke.

21. Es gab viele Gründe für diese Situation und eine große Anzahl von Studien wurde durchgeführt. Die Mehrheit der Bevölkerung fand solche Verbrechen bestürzend und war von ihnen schockiert. Die Mehrheit der Deutschen und, daß muß klar gesagt werden, die Mehrheit der deutschen Jugend war gegen solche Gewalt. Es war speziell wichtig, daß ein Land wie Deutschland solche Verbrechen bekämpfen muß. In diesem Zusammenhang betonte er, daß dies in allen Bundesländern ausgeführt wurde, um mit solch gräßlichen Verbrechen fertigzuwerden. Extremistengruppen wurden verboten und Schritte zur Koordination der Maßnahmen zur Vermeidung fremdenfeindlicher Verbrechen an speziellen Orten eingeleitet. Jeder war in das Programm einbezogen, einschließlich Polizei, Gewerkschaften und Beschäftigte. Anstrengungen wurden gemacht, dieses Programm auf bundesweiter Basis durchzuführen.

22. Es sollte auch zur Kenntnis genommen werden, daß Deutschland die vom Europarat angenommenen Maßnahmen gegen Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz unterstützte. Deutschland war eines der ersten Länder in Europa, die ein Koordinationskomitee einrichteten und während 1995 alle Maßnahmen zur Verhinderung fremdenfeindlicher Verbrechen organisierte. Es war auch wichtig, das Problem im Zuge normaler Tätigkeiten in Schulen und bei der Arbeit anzugehen. Es bestand ein eklatantes Potential an Extremismus und Fremdenfeindlichkeit und die Behörden waren sehr betroffen von der Lage, wie sich im Wahlergebnis zeigte.

23. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz gibt fremden und deutschen Kindern das gleiche Recht auf Erziehung einschließlich Berufsausbildung und Beratung, Freizeit und Kulturbetätigung. Es gibt ferner spezielle Programme, die sicherstellen, daß Mädchen dieselbe Erziehung erhalten wie Buben. Im Hinblick auf die Verantwortung der Familie bezüglich Kinderrechte, werden die Kinder vorbereitet,  eine aktive Rolle in der demokratischen Gesellschaft zu spielen. Die Familie ist Kern der Gesellschaft, aber Schule und Gesamtgesellschaft spielen auch eine wichtige Rolle.

24. In Bezug auf Artikel 19 der Konvention sagte er, daß Gewalt gegen Kinder ein Maß angenommen hat, das nicht länger übersehen werden kann. Jahrelang wurde das überhaupt nicht diskutiert. Sexueller Mißbrauch und Gewalt gegen Kinder werden hauptsächlich von Familienmitgliedern und Verwandten begangen. Es war überaus wichtig, das Problem anzupacken, das lange ein Tabu war, und es der Öffentlichkeit bewußt zu machen. Insgesamt war es nötig, geduldig zu sein und eine Langzeitstrategie zu haben. Es gab auch Bedarf für Infrastrukturmaßnahmen, besonders auf örtlicher Ebene.

25. Die Regierung ergriff Maßnahmen, Kinder und Jugendliche über ihr Recht auf Meinungsfreiheit zu informieren, einschließlich der Herstellung von Veröffentlichungen. An gegebenem Ort wurde ein Gesetz erlassen, das die Veröffentlichung von jugendgefährdender Literatur verbietet, wie Kinderpornographie und graphisch dargestellter Gewalt.

26. Zwischen 1987 und 1990 wurden 250 bis 300 Fälle fremdenfeindlicher Gewalt berichtet. Diese Zahl stieg in 1992 auf 2.680 und fiel in 1994 auf 860. Ein Grund für diesen Wechsel war, daß die sogenannte „Stumme Mehrheit“ in ganz Deutschland mobilisiert war, Proteste und Wachen ausführte; es wurde klar, daß die meisten Deutschen sich dem Rassismus widersetzten. Das Bundesministerium des Innern verbot extremistische Parteien und Gruppen und regierungsverbundene Anti-Rassismusbemühungen wurden erfolgreich ausgeführt, einschließlich gezielter Aktionen bei der Jugenderziehung. Ein Computerspiel, entwickelt zur Lehre der Fremdentoleranz für Kinder,  wurde sehr populär. Ferner verabschiedete der Deutsche Bundestag in 1994 ein Gesetz für Maßnahmen zur Bekämpfung rassistischer begründeter Verbrechen; dieses wurde ein erfolgreiches Abschreckungsmittel, da es die Gerichte ermächtigte, strenge Freiheitsstrafen anzuwenden. Es ist natürlich entscheidend, daß die Anstrengungen zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus fortzusetzen sind.

27. Für ausländische Kinder wurden Programme spezieller Sprachkurse aufgestellt, besonders für jene, die in später Kindheit nach Deutschland kamen, um sie so schnell wie möglich ihrem regulären Schulniveau zuzuführen. Unglücklicherweise gehen ausländische Jugendliche oft als ungelernte Arbeiter nach dem Schulabschluß in Arbeit und selten in die Berufsausbildung, so vermindern sie ihre Aussicht auf ein besseres Leben. Darum wurden von der Regierung Programme für ausländische Jugendliche zur Berufsausbildung durchgeführt, die gewissen Erfolg haben. Interessanterweise fehlten selbst den Kindern, die im Alter von sechs Jahren die Schule in Deutschland begonnen haben, die Fähigkeit der technischen Sprache zur Berufsausbildung trotz Beherrschung der Alltagssprache. Das Erziehungsministerium hat ein Mitteilungsblatt veröffentlicht, um ausländischen Jugendlichen beim Verstehen technischer Sprache zu helfen.

28. Asylsuchende Minderjährige sind in Deutschland denselben Verfahren unterworfen wie Erwachsene. Ein unbegleiteter Jugendlicher kann sich selbst vertreten ab einem Alter von 16; das Vormundschaftsgericht beauftragt einen Pfleger - einen speziell ausgebildeten Sozialarbeiter einem unbegleiteten jüngeren Kind im Bewerbungsprozess zu helfen. Es wurde nachgeforscht, ob dieses Vorgehen für Kinder geeignet sei. Um dem Komitee zuverlässige Angaben zu machen, mußte er seine Regierung befragen. Da das Bewerbungsverfahren für weibliche Asylbewerber dem Bedarf der Frauen zugeschnitten wurde, z.B. um sicherzustellen, daß weibliche Beamte und weibliche Übersetzer verfügbar waren, scheint es sicher anzunehmen, daß dieselbe Betrachtungsweise den besonderen Erfordernissen der Kinder entspricht.

29. Es ist die Absicht der deutschen Regierung, Haft für Kinder zu vermeiden solange das Ausweisungsverfahren anhängig ist. Für ein begleitetes Kind wird die Mutter oder der Vater inhaftiert. War das Kind unbegleitet, wird alles unternommen, die Haft zu vermeiden oder zu verkürzen. Jedoch haben die Kinder von Asylbewerbern nicht das Recht, in Deutschland einzureisen. Nur wenn ein Gesuch auf Asyl angenommen wurde, konnten die Eltern Einreiseanträge für ihre Kinder stellen; für diesen Fall waren die zugehörigen Behörden großzügig. Im letzten Jahr vor der Revision des Gesetzes für Asylbewerber, in 1992, kamen 438.000 Asylbewerber nach Deutschland, oder 80% der gesamten Anzahl von Asylbewerbern der Europäischen Union. Nur 10% von diesen wurde erlaubt , zu bleiben: 90% wurden ersucht, in ihr Heimatland zurückzukehren, sie konnten nicht nachweisen, daß sie Opfer politischer Verfolgung waren. In Anbetracht des Umfangs dieses Problems erschien es unklug, die Asylantenfamilien zu bestärken, den Kindern den Zuzug zu ihren Eltern zu erlauben.

30. Das neue Ausländergesetz hat die Rechte der Gastarbeiter ausgedehnt. z.B. ist die Einreise von Gatten und Kindern nach Deutschland nicht mehr gebunden an das Wohnrecht dessen, der als erster ankam. Eine der Maßnahmen sagt den Kindern von Gastarbeitern zu, nach Deutschland zurückzukommen, nachdem ihre Eltern wieder in ihrem Heimatland wohnen. Während Gastarbeiter sich an Wahlen der Betriebsverfassung, der Arbeiterselbstverwaltung und in Verbindung mit der Sozialversicherung beteiligen, können sie sich nicht an politischen Wahlen der Kommunal-, der Länder- und der Bundesebene beteiligen. Diese Politik ist besonders widersprüchlich: Viele Bürger meinen, daß Gastarbeiter zumindest in  Kommunalwahlen teilnehmen sollten. Nach Ansicht der Deutschen Regierung sollten jedoch die Arbeiter, die wünschen, in Deutschland zu bleiben, den Prozeß der Einbürgerung  durchlaufen und dabei das Recht auf allen Ebenen zu wählen, erhalten. Der Naturalisierungsprozeß wird so auf zwei Schritte vereinfacht und macht es sogar für die laufende Legislaturperiode einfacher. Weiterhin haben diejenigen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, auch das Recht, überall in der Europäischen Union zu leben.

31. Die VORSITZENDE sagte, daß Deutschland anscheinend die Ausländer ermutigt, die deutsche Staatsbürgerschaft zu suchen und damit den höchsten Vorteil des Gesetzesschutzes nutzen. Es wäre nützlich, zu wissen, ob diese ausdrückliche politische Entscheidung im Interesse der Förderung der Rechte der Kinder gefällt wurde.

32. Fr. KARP sagte, daß der öffentliche Ausschuß, der zusammentrat, um das Auftreten von Gewalt zu beurteilen, festgestellt hat, daß Gewalt zu Hause und Gewalt in der gesamten deutschen Gesellschaft eng verbunden sind. Welche Stufe im Prozeß der Verbesserung der Zivilgesetze im Hinblick auf disziplinäre Maßnahmen in der Familie wurde erreicht? Schließen Deutschlands Strategien der Gewaltbekämpfung das Verbot körperlicher Strafen ein ?

33. Die Kinder von Ein-Eltern-Familien im östlichen Teil des Landes leiden offensichtlich unter viel mehr Problemen als diejenigen in solchen Familien des westlichen Teils. Welche Maßnahmen wurde unternommen um den Lebensstandard in diesen beiden Teilen Deutschlands auszugleichen? Was wurde insbesondere unternommen, um die Qualität der Dienste-Infrastruktur anzugleichen ?

34. Es wäre nützlich, das Alter für die Zustimmung zur medizinischen Behandlung von Kindern zu kennen.

35. Fr. SANTOS PAIS begrüßt die Erkenntnis bei der deutschen Regierung, daß ein Zusammenhang besteht zwischen Beschäftigung und sozialer Stabilität, eine entscheidende Sache für den Schutz des Kindes. Nichtsdestoweniger führte sie der Bericht zu dem Schluß, daß in der deutschen Gesellschaft die Frage nach dem besten Interesse des Kindes kein präzises Gebiet der Politik mit einer speziellen Strategie für sich ist. Unglücklicherweise scheint es, daß in Deutschland Kinder noch nicht als vollwertige Personen anerkannt werden.

36. Natürlich ist es -ungeachtet der föderalen Struktur- für Deutschland notwendig, eine umfassende Politik im Hinblick auf Kinder zu schaffen. Sie empfiehlt, daß die Bundesregierung ihre in der erfolgreichen Aktion gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gewonnene Erfahrung zur Entwicklung einer ähnlich weitreichenden Kampagne auf dem Gebiet der Kinderrechte anwendet.

37. Ausländer, die Asyl suchen, sind demselben Verfahren ausgesetzt, ob sie Erwachsene oder Kinder sind. Aber Erwachsene sind nicht dasselbe wie Kinder und sollten entschieden nicht so behandelt werden. Da Kinder im Alter von 16 bis 18 sicherlich unter den gleichen Problemen als jene unter 16 leiden, fragt man sich, warum diese nicht ebenfalls einen Pfleger zu ihrer Hilfe in Asylsuche erhalten? Deutschland sollte die Entwicklung eines Gesetzes zur Beantwortung der Fragen von Asylsuchern betrachten, das auch die speziellen Rechte und Nöte des Kindes einschließt.

38. Artikel 13 der Konvention garantiert dem Kind das Recht der freien Meinungsäußerung, aber Artikel 12 bietet ein entscheidend anderes Element: das Recht des Kindes, gehört zu werden. Es ist nicht der Machtbefugnis des Staates überlassen, ob das Kind gehört wird, sondern wie das Kind gehört wird - direkt oder durch einen Vertreter. Deutschland hat nichts in seine Gesetzgebung eingebracht, weder eine Definition dieses Rechts noch ein Verfahren, durch das dieses Recht garantiert wird. Der in Artikel 12 niedergelegte Begriff hat einen wichtigen Einfluß auf dinge wie Familienrecht und Flüchtlingsstatus.

39. Hr. HAMMARBERG sagte, Deutschland solle eine umfassende Studie durchführen über die Verträglichkeit seiner Asyl- und Flüchtlingspolitik mit den Bedingungen der Konvention. Die deutsche Politik der Familenzusammenführung hängt davon ab, ob dem Kind oder den Eltern Asyl gewährt wird; diese Unterscheidung scheint nicht gerechtfertigt. Das deutsche Argument, daß nämlich ein Kind mit Asylstatus keine Mittel hat, seine Familie zu unterstützen, erfüllt nicht das Prinzip des besten Interesses des Kindes, das sicherlich bei seiner Familie sein soll wann immer dies möglich ist. Die deutsche Regierung sollte ferner die Revision ihres Verfahrens im Hinblick auf die Ausweisung eines Kindes in ein drittes Land betrachte; UNHCR hat empfohlen, daß eine Untersuchung über die Kindesaufnahme in dem dritten Land ausgeführt werden soll, bevor eine solche Entscheidung gefällt werden darf.

40. Vorurteile gegen die Gemeinschaft der Roma (Gypsy) sind eine ernste Sache in Europa. Im Interesse des Schutzes der Kinder der Roma sollten die europäischen Regierungen förderliche Maßnahmen gegen solche Vorurteile entwickeln, einschließlich Ausbildungsprogrammen und Informationsverbreitung und sollten die Möglichkeit des Einsatzes einer breiten europäischen Initiative betrachten.

41. Im deutschen Bericht wurde der Ausdruck „beste Interessen des Kindes“ interpretiert als „Wohlbefinden des Kindes“, aber mit dieser Übersetzung ging der Kern der Sache verloren: der deutsche Bericht hat sich nicht mit einem Konflikt der Interessen auseinandergesetzt, in dem die besten Interessen des Kindes zuerst kommen.

42. Die Abschnitte 16 bis 18 des Berichts heben die Interessen der Eltern hervor. Natürlich soll ein Gleichgewicht bestehen zwischen Eltern- und Kindesinteressen, aber Artikel 3, Satz 1 kann nur so verstanden werden, daß die Interessen des Kindes an die Spitze gestellt werden. Die schriftlichen Antworten auf die Fragen des Ausschusses bezüglich Artikel 3 betreffen nur die gerichtlichen Vorgehensweisen. Jedoch ist Artikel 3 so bedeutend in der Konvention, daß es nützlich ist,  weiter nachzusehen, ob die darin verkörperten Prinzipien voll und ganz erfüllt worden sind. Ihre Anwendung sicherzustellen ist nicht einfach, aber das macht den Unterschied zwischen einer statischen, minimalistischen Annäherung an die Konvention und ihrer dynamischen Ausführung.

43. Hr. WABNITZ (Deutschland) sagte, der Gebrauch des Ausdrucks „das Wohl des Kindes“, der im Bericht übersetzt wurde als „Wohlergehen“, müsse in einem historischen Zusammenhang gesehen werden. Kinder wurden bis zum frühen zwanzigsten Jahrhundert nicht als ein Thema des Rechts angesehen oder einen Anspruch auf Rechte gemäß dem Gesetz zu haben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch und anderen Gesetzen wurde der Ausdruck „das Wohl“ allein für das körperliche Wohlbefinden benutzt, aber heute wird der Begriff als positive Unterstützung für die Entwicklung des Kindes verstanden. Er bezieht sich auf Abschnitt 1 des Kindes- und Jugendhilfegesetzes, der darauf hinweist, daß Kinder Anspruch auf Unterstützung haben für ihre eigene Erziehung und zur Entwicklung eigener Verantwortlichkeit, daß alle Kindes- und Jugenddienste Diskriminierung zu vermeiden haben, daß den Eltern Unterstützung gegeben werden muß für das Schaffen einer kinderfreundlichen Umgebung und daß der Kinderschutz gewährleistet sein muß. Deutschlands Gesetzgebung für Kinder kann somit heute beschrieben werden als inhaltsreich in der Zielsetzung.

44. Fragen wurden gestellt über Erziehungsmaßnahmen, welche körperliche Züchtigung einschließen. Solche Strafen sollten in der Tat verboten sein. Doch das anzuwendende Recht ist nicht befriedigend. In der neuesten Gesetzgebung wurden Anstrengungen unternommen, einen neuen Entwurf zu verabschieden, doch ohne Erfolg. Weitere Fortschritte werden ohne Zweifel in der nächsten Gesetzgebungsperiode gemacht.

45. Es wurde herausgestellt, daß, nachdem man festgestellt hatte, die Tagespflegestätten seien überbesetzt, die jüngeren Pfleger entlassen wurden mit dem Ergebnis, daß diese Stellen nun überwiegend mit älteren Personen besetzt sind. Weiter war die Ausbildung der Pfleger für die Tagesstätten auf dem Prinzip aufgebaut, die Kinder in sehr frühem Alter in die sozialistisch Gesellschaft zu integrieren. Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, daß die Tagespflege in jeder möglichen Weise die besten Interessen des Kindes fördern soll. Sie sollen nicht einfach für ihren physischen Bedarf sorgen, sondern sollen ebenso Erziehung und Obhut anbieten. Musterobjekte wurden eingerichtet, um den pädagogischen Inhalt der Kurse für das Personal der Kindergärten zu verbessern und Ausbildung für die  spezialisierten Berater und Aufsichtspersonen vorzusehen, die jetzt fest den Tagespflegezentren zugeordnet sind.

47. Zur Frage nach dem Alter zu welchem die Zustimmung des Kindes für medizinische Behandlung erforderlich ist, sagte er, daß dies üblicherweise um die 14 oder 15 Jahre sei, aber es gibt keine formale Altersgrenze. Der erreichte Reifegrad des Kindes ist der entscheidende Faktor.

48. Fremdenfeindlichkeit ist sicher ein Grund zur Sorge. Ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung dieses Phänomens sind die Jugend-Austausch-Nationen in Zentral- oder Osteuropa. Solche Programme helfen Brücken zu bauen zwischen den Kindern verschiedener Nationalitäten und sind wirklich hilfreich beim Abbau von Vorurteilen und Feindlichkeit.

49. Auf die Frage zum Schutz der Kindesinteressen während Gerichtsprozessen (Nr. 14 der Frageliste) sagte er, daß dies geregelt ist in den Gesetzen zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Sozialgesetzbuch und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Diese Hilfsmittel zeigen die Politik der Regierung, die jungen Leute soweit einzuschließen wie es ihr Alter erlaubt, in allen Entscheidungen, die sie betreffen, sie wollen vertraut sein mit den Verfahren von Verwaltung und Justiz und über ihre Rechte informiert sein. Die Regierung fördert die Beteiligung junger Leute in die Tätigkeiten von Verwaltung und Politik. In zwei Ländern wurden Parlamente für Kinder eingerichtet und Kinder können ihre Ansicht in einer Zahl von Ausschüssen der Gemeinden ausdrücken. Obwohl solche Maßnahmen auf Bundesebene nicht machbar waren, kann es möglich werden, junge Vertreter zuzulassen, beispielsweise in Ausschüssen, die mit sozialen und verwaltungsmäßigen Aufgaben betraut sind.

50. Bezüglich der Frage, ob es eine ausgereifte Kinderpolitik gäbe, gestand er zu, daß noch viel getan werden muß auf Bundes- und Länderebene, bis das der Fall ist. Ein Schritt, der getan werden muß, wäre der Beginn einer öffentlichen Bewußtseinskampagne, das öffentliche Verständnis für das Problem der Gewalt gegen Kinder zu wecken.

51. Zuletzt sagte er bezüglich des Gesetzesentwurfes über Eltern und Kinder, daß bald Fortschritte gemacht würden auf der Basis eines speziellen Entwurfs, der von der Regierung vorgelegt wurde.

52. Hr. HABERLAND (Deutschland) sagte, daß die Bundesregierung die Einbürgerung der in Deutschland wohnenden Ausländer unterstützt. Als Antwort auf eine im Bundestag gestellte Frage hatte in 1984 die Regierung darauf hingewiesen, daß kein Staat es sich leisten kann, eine große Gruppe von Einwohnern zu haben, die nicht eingebürgert sind. Alle Einwohner eines Landes sollten im politischen Prozeß eingebunden sein und eine Stimme in öffentlichen Angelegenheiten haben. In den letzten Jahren hat die Regierung das Einbürgerungsverfahren erleichtert und mehr soll in dieser Richtung in der kommenden Legislaturperiode getan werden.

53. Auf die Frage der unbegleiteten einreisenden Jugendlichen sagte er, das Jugendamt am Ort des Grenzübertritts sei dafür verantwortlich, die nötigen Maßnahmen zu bestimmen für seinen oder ihren Schutz zu veranlassen. Diese Ämter arbeiten auf der Basis örtlicher Selbstverwaltung, sind aber der Überwachung durch Staatsorgane unterworfen. Durch die Ämter wird den Jugendlichen Betreuung und Obhut geboten, eine Identitätsprüfung ausgeführt, das Ursprungsland bestimmt, die Eltern oder vorherige Sorgeträger ausfindig gemacht, Familienbedingungen untersucht und mögliche Risiken für den Fall der Rückführung aufgedeckt. Wenn die junge Person keine Verwandte in Deutschland hat, aber nicht unmittelbar repatriiert werden kann, dann beginnt das Vormundschaftsverfahren.

54. Um eine vorher von ihm gemachte Aussage zu klären, sagte er, daß ein Vormund beauftragt wird, dem Jugendlichen unter 16 während des Asylbewerbungsverfahren zu helfen; ein Jugendlicher über 16 kann sich selbständig für das Asyl bewerben. Die Gewährung der vollen Rechtsfähigkeit ab dem Alter von 16 ist nicht als Nachteil geplant, sondern vielmehr zur Anerkennung der Rechte und Verantwortungen dieser Personen, um sie zu befähigen, in ihrem eigenen besten Interesse zu handeln. Ein Vormund erstattet Bericht für unbegleitete minderjährige Ausländer, während das Vormundschaftsgericht bestimmt, ob ein Anwalt eingesetzt wird, um ihre Interessen während des Gerichtsverfahrens zu wahren. Ein spezielles Gesetz sieht vor, daß jemand ohne die notwendigen finanziellen Mittel die Kosten für Rechtsvertretung nicht bezahlen muß. Zum Schutz der Interessen der Minderjährigen arbeitet das Jugendamt eng mit karitativen, privaten und Nicht-Regierungs-Organisationen zusammen. In Entgegnung auf die Frage, ob irgendwelche Bestrebungen gemacht wurden, das Problem asylsuchender Kinder auf breiterer Basis- zum Beispiel in der Europäischen Union - zu behandeln, sagte er eine Reihe von Mitgliedstaaten werden nun das außerordentliche Thema beginnen.
55. Die Frage der internationalen Zusammenarbeit zum Schutz der Roma wurde gestellt. Die Roma werden nicht als völkische Minderheit in Deutschland betrachtet, wo dieser Begriff beschränkt ist auf Gruppen, die viele Jahre in einem Siedlungsgebiet wohnen. Nichtsdestoweniger hat Deutschland beim Unterzeichnen der Konvention zum Schutz nationaler Minderheiten und dem Entwurf des Europarates zugestimmt, daß die Roma durch diese gedeckt sind.

56. Hr. KOLOSOV stellte fest, daß sein eigenes Land atheistisches Gedankengut von Deutschland importiert hat und solches re-exportierte in die Deutsche Demokratische Republik. Viele Eltern in den neuen Bundesländern sind vermutlich Atheisten und, wenn Religion Pflichtfach im Grundschulunterricht wird, muß dies ernste Probleme schaffen. Er bittet, diesen Punkt zu klären.

57. Punkt 13 (f) des Regierungsberichtes läßt erkennen, daß ein Kind im Alter von 19 vor einem Wechsel der Religionszugehörigkeit angehört werden muß, aber gibt keine Auskunft, was geschieht, wenn das Kind seine eigene Ansicht kundtut. Er möchte weitere Information zu diesem Punkt. Er möchte gern die Feststellung in Punkt 13(g), daß im Alter von 12 ein Kind nicht zum Religionsunterricht einer anderen Konfession gegen seinen Willen gezwungen werden kann, geklärt haben. Die Maßnahme gemäß Punkt 13(i) (iii), nach welcher Kinder ab 14 ihre religiöse Konfession frei wählen können außer in dem Artikel 14, Satz 3, Land Bayern, wo sie 18 sein müssen, um das zu tun, scheint nicht mit der Konvention Artikel 14, Satz 3 vereinbar zu seine. Hat die Bundesregierung irgendeinen Versuch gemacht, die bayerischen Behörden auf diese Anomalie aufmerksam zu machen?

58. Fr. EUFEMIO sagte, sie sei beeindruckt von den umfangreichen finanziellen Unterstützungsprogrammen, die es Kindern in schwierigen Situationen ermöglichen, Zuhause in der Sorge ihrer Eltern zu bleiben. Die Häufigkeit von Alleinerziehenden wächst jedoch, und sie möchte wissen, ob es Programme gibt, die sicherstellen, daß Kinder von Alleinerziehenden Zuhause versorgt werden und ob für solche Eltern irgendwelche Schritte getan werden zur emotionalen Unterstützung als ein erforderliches Gegenstück zur finanziellen Unterstützung.

59. Fr. SARDENBERG fragt in Bezug jugendlicher unbegleiteter Asylbewerber nach Erläuterungen zu den „Flughafen“- Vorkehrungen, bei dem kindliche Bewerber um politisches Asyl in den Flugplätzen interniert werden und auf Bestätigung der Gründe für schwebendes Gesuch warten und wie diese Maßnahme mit den Artikel 3, 20 und 22 der Konvention vereinbar ist.

60. Die VORSITZENDE schlägt nach dieser Frage vor, die Deutsche Delegation möge das System der Überwachung zur Durchführung der gesetzgebenden Vorkehrungen erklären mit Hilfe technischer und verwaltungsmäßiger Dienste.

61. Hr. HAMMARBERG stellte fest, daß Artikel 17 der Konvention vorsieht, hilfreiche Initiativen im Hinblick auf Kinder und Medien zu fördern und weist darauf hin, daß das in München gelegene Film-, Video- und Fernsehzentrum ein vorzügliches Beispiel einer solchen Initiative ist. Seine konstruktive Leistung ist sehr beliebt. Artikel 17 fordert auch von den Staaten Schutz gegen Mißbrauch der Medien und das schafft oft ein Dilemma für die Unabhängigkeit des Journalismus und der Medien. Die schriftlichen Erwiderungen der deutschen Regierung zu diesem Punkt erwähnen Eigenzensur innerhalb der Medien mit Richtlinien, die von den Redakteuren und Herausgebern selbst erarbeitet werden. Wenn jedoch Artikel 17 voll erfüllt sein soll, müssen staatliche Behörden die wirksame Anwendung solch freiwilliger Maßnahmen überwachen. Hat die Regierung die Wirkung solcher Maßnahmen bewertet?

62. Die deutsche Delegation hat die Notwendigkeit großer Anstrengungen zur Eindämmung inländischer Gewalttaten betont, doch Punkt 40 des Berichts spiegelt eine Betonung zur Vermeidung von Eingriffen in die Familie wieder. Es ist gefährlich, daß solche Vorsicht, empfehlenswert für die meisten Zusammenhänge, den Mißbrauch länger fortsetzt als bei schnellem Zugriff und er fragt, ob irgendwelche Schritte unternommen wurden, sicherzustellen, daß beispielsweise bürokratische Verfahren nicht zur Verlängerung von Mißbrauch führen.

63. Fr. KARP sagt, daß sie nach dem Alter der Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung gefragt hat, da das einen Einfluß auf viele andere Rechte hat, einschließlich dem Recht auf Vertraulichkeit und Schutz des Kindesinteresses. Sie möchte wissen, welche Dienste den Kindern angeboten werden, die einen Arzt oder Psychologen brauchen im Fall des elterlichen Mißbrauchs, um Drogengebrauch zu bewältigen oder sich einem Aidstest oder -behandlung zu unterziehen wollen.

64. Fr. SANTOS PAIS sagte, daß die Formulierung der Kinderpolitik zwangsläufig ein langer Vorgang ist. Sie dringt dennoch darauf, daß ein Zeitlimit gesetzt wird und bestimmte Ziele mit dem Zweck der sozialen Aktivierung und Regierungsmaßnahmen für spezielle Probleme gesetzt werden.

65. Zur Frage der Ausländer, Flüchtlinge und Asylbewerber ist das Argument, daß den Kindern über dem Alter von 16 rechtliche Anerkennung wie Erwachsenen gegeben wird mit der Begründung ihrer vollen Rechtsfähigkeit ist in vieler Weise positiv. Jedoch sollte Sorgfalt walten und es sollte sicher sein, daß diese Anerkennung die Schutzrechte der Konvention für Kinder zwischen 16 und 18 nicht zerstört. Wie schon herausgestellt wurde, hat der Bericht die Tendenz Kinder in Altersgruppen einzuteilen, und das macht es schwierig, in der Praxis flexibel zu sein und die besten Interessen eines jeden individuellen Kindes zu beachten.

66. Bezüglich Mißbrauch und Vernachlässigung in der Familie begrüßt sie die in Deutschland gemachte Forschung, die lange Zeit tabu gewesen ist. Obwohl das Privatleben der Kinder gesichert sein soll, besteht der Bedarf an einer umfassenden vorbeugenden Strategie, die soziale und rechtliche Maßnahmen einschließt. Sie hielt aus Nummer 60 des Berichts fest, daß es beabsichtigt ist, das Bürgerliche Gesetzbuch zu verbessern, um klarere Unterscheidung zwischen erlaubten und verbotenen Erziehungsmaßnahmen zu machen. Jedoch haben einige Länder bei dem Versuch, diese Unterscheidung zu machen, gefunden, daß ein bestimmtes Maß an Subjektivität nicht zu vermeiden ist. Wäre es daher nicht vorzuziehen, jede Form körperliche Strafe durch die Eltern zu verbieten und gleichzeitig sie im Gebrauch gewaltloser Alternativen zu unterrichten?

67. H. WABNITZ (Deutschland) gab als Antwort, daß die Frage des Religionsunterrichts an den deutschen Schulen hochkompliziert ist. Die Eltern entscheiden über den religiösen Glauben des Kindes, so lange es unfähig ist, für sich selbst zu entscheiden. Jedoch sieht der Artikel 4 des Grundgesetzes vor, daß ein zwölf Jahre altes Kind nicht zum Religionsunterricht gezwungen werden kann, mit 14 Jahren ist das Kind gesetzlich berechtigt, zu wählen, welche Konfession, falls überhaupt, es anzunehmen wünscht.

68. Insoweit es die Rolle des Staates in Glaubenssachen betrifft, ist Artikel 4 des Grundgesetzes gültig, aber die Situation ist komplizierter. Auf der einen Seite betrachtet man den Staat als neutral in Glaubensfragen, doch andererseits besteht in Deutschland seit dem Mittelalter eine intensive Bindung zwischen Kirche und Staat. Noch bestehen bestimmte Verträge zwischen Staat und Kirche, der katholischen wie auch der protestantischen: So zieht der Staat noch die Kirchensteuer ein, die Religionslehrer werden von der Kirche ernannt, aber vom Staat bezahlt.

69. Die Situation wird noch komplizierter durch den Umstand, daß die Vorschriften abweichen von Land zu Land. In einigen Ländern ist Religion Pflichtfach , in anderen nicht. Im Mittel gehören 20% der Kinder einem speziellen Bekenntnis an, 4% katholisch und 16% protestantisch, während 80% zu keinem religiösen Bekenntnis gehören. Jedoch ist die Mitgliedschaft bei einer Kirche im Rückgang und es ist wahrscheinlich, daß die Beziehungen zwischen Staat und Kirche sich in dem nächsten Jahrzehnt weiter verändern. Im Allgemeinen nehmen generell die Länder die Einmischung der Bundesregierung in die Erziehungspolitik übel, besonders in den Religionsunterricht. Es gab auch politische Betrachtungen zu dieser Frage: zum Beispiel eine intensive Debatte zornig darüber, ob Schulen in Bayern fortfahren, Kruzifixe in den Klassenräumen aufzuhängen.

70. Eine andere Frage betrifft das Ausmaß in welchem Eltern eine Umgebung liebevoller Sorge den Kindern anbieten können. Unvermeidlicherweise erhalten die Kinder nicht den Umfang liebevoller Sorge den sie früher hatten, da heute die Eltern nicht mehr in der Lage sind, ihr Leben auf ihre Kinder auszurichten, besonders wenn Mütter nach einer Karriere streben. Das ist in Verbindung mit dem Problem der Einelternfamilien die Kernfrage. Der Anstieg der Scheidungsrate ist ebenso ein unglücklicher Beitrag des modernen Lebens. Die Ehe wird nicht mehr länger als eine lebenslange Institution angesehen und geht zurück, besonders in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Die Regierung tut alles was sie kann um zur Ehe zu ermutigen und bietet verheirateten Paaren erhebliche Steuervergünstigungen, obgleich dies nicht notwendigerweise die beste Vorgehensweise ist, denn viele Kinder wachsen nicht mit verheirateten Eltern auf.

71. Die Regierung tut ihr Bestes, um das Familienleben zu stabilisieren und es gibt zahlreiche Programme zur Hilfe für Mütter und Kinder. Eine Tabelle wurde aufgestellt, um die unverhältnismäßige finanzielle Last, die auf Einelternfamilien fällt, zu reduzieren, aber es muß noch mehr getan werden.

72. Die Bundesregierung ist verantwortlich für den Schutz der Kinder vor jugendgefährdender Literatur oder veröffentlichtem Material und hat die Macht, Veröffentlichungen auf die Indexliste zu setzen. Andererseits ist aber das Verbot gefährdender Videokassetten, Filme und Fernsehsendungen in der Verantwortung der Länder. Wahrscheinlich wird die Situation noch schwieriger, wenn neue Formen der Massenmedien auf den Markt kommen, speziell Computer Programme. Fernsehen wird weiter internationalisiert und eine große Vielfalt von Programmen aus verschiedenen europäischen Ländern kann heute in Deutschland empfangen werden, so daß ein nationaler Schutz praktisch unmöglich wird.

73. Er fühlte sich nicht in der Lage, zu bestätigen, daß die derzeit sich Kraft befindlichen Gesetze genügend Schutz bieten und daß nach seiner Kenntnis keine spezielle Studie zu diesem Punkt ausgeführt wird. Jedoch ist klar, daß die Gesetzgebung nicht ausreicht und daß auch vorbeugende Ausbildung nötig ist. Der Staat kann nicht alles überwachen: Es ist Aufgabe der Eltern, aufzupassen und nachzusehen, daß ihre Kinder mit den Medien verantwortungsbewußt umgehen.

74. Zur Sache der Intervention in Fällen des sexuellen Mißbrauchs können Kinder nur unter den Bedingungen des §1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches von ihren Familien getrennt werden. Solch ein Zugriff wird nur als allerletztes Mittel angesehen nachdem andere Versuche der Vorbeugung und der Hilfe für die Familie fehlschlugen. Es ist wahr, daß immer ein Risiko besteht, daß die Intervention zu spät kommt und es oft schwierig ist, das richtige Gleichgewicht herzustellen. In der Tat werden derzeit in Deutschland Kampagnen durchgeführt gegen das frühzeitige Trennen der Kinder von Familien, in denen Verdacht auf sexuellen Mißbrauch besteht, und das Für und Wider ist aufgeregt umstritten. Es besteht kein Zweifel, daß mehr Hilfe für die Familien und mehr Ausbildung für die Jugendbetreuer, Sozialarbeiter und Verwaltungsbeamte die Lösung ist und daß vieles auf diesem Feld bereits getan wurde. Jede Entscheidung ist immer schwierig und kann immer nur für den Einzelfall gemacht werden.

75. Eine Frage befaßte sich mit dem Alter, ab welchem ein Kind seine Einwilligung zu einer medizinischen Untersuchung geben kann. Er glaubt nicht, daß dieser Punkt Grund zu irgendeiner Sorge gibt, da das Interesse der Kinder und Eltern allgemein an Gesundheitsfürsorge als gleichwertig angenommen werden kann. Jedoch in den Fällen von sexuellem Mißbrauch in der Familie sind die Interessen der Kinder und der Eltern im Konflikt und in solchen Fällen können Kinder ohne Zustimmung ihrer Eltern sich an eine der vielen Einrichtungen und Stellen wenden, die Rat und Hilfe geben.

76. Als Letztes, die Frage der körperlichen Strafe ist gegenwärtig in Deutschland in der Diskussion und es ist beabsichtigt, das Gesetz in diesem Punkt zu verschärfen. Obwohl die Einstellung der heutigen Generation von der der vorigen abweicht, ist es notwendig, die Einstellung von Eltern und Lehrern weiter zu verändern. Allgemein ist es eine unglückliche Sache, daß Gewalt gegen Kinder noch auftritt. Seine Regierung gibt der Steigerung des öffentlichen Bewußtseins für dieses Problem hohe Priorität.

77. Hr. HABERLAND befaßt sich mit den gestellten Fragen bezüglich der Regelung der Versuche nach Deutschland über einen Flugplatz einzureisen und mit der Reform des Asylantengesetzes von 1992. In 1949 wurde ein sehr großzügiges Asylantengesetz eingeführt als Ergebnis der Erfahrungen der Naziherrschaft, als viele nur durch Suchen einer Zuflucht in anderen Ländern überleben konnten. Dieses Gesetz, das viel weitreichender war als internationales Recht, sah vor, daß jede Person die unter politischer Verfolgung litt, berechtigt war, Asyl in Deutschland zu suchen. Sie konnten ihren Fall durch verantwortliche Behörden betrachten lassen, und im Fall der Verweigerung konnten sie diese Behörden vor Gericht bringen. Da diesen Personen erlaubt wurde, für beträchtlich lange Zeit in Deutschland zu bleiben, erwies es sich oft als schwierig, sie in ihr Land zurückzusenden. Das führte zu der Situation, daß vor einigen Jahren Deutschland  38.000 (richtig: 438.000, d.Ü.) Asylbewerbungen erhielt von denen nur 10% anerkannt wurden, und die Öffentlichkeit begann zu spüren, daß das Asylrecht mißbraucht wurde.

78. Ende 1992 war im Parlament Übereinstimmung erreicht über den sogenannten „Asylkompromiß“. Die Rechte auf Asyl wurden beibehalten, aber wurden bestimmten Einschränkungen unterworfen, besonders gegenüber Personen, die über ein „sicheres“ drittes Land nach Deutschland kommen, von welchem angenommen werden kann, daß dort von Anfang an Asyl gesucht werden konnte. Ebenso wurden Einschränkungen angewendet auf Personen, aus einem „sicheren“ Heimatland, das frei von bestehender politischer Verfolgung gehalten wird.

79. Die Regelung der Einreise über einen Flughafen erfordert von den Bewerbern, sich einem Asylverfahren im Transitbereich des Flugplatzes zu stellen ohne daß ihnen die Einreise ins Land erlaubt wird. Eine Liste der als sicher betrachteten Länder wurde in 1993 aufgestellt und enthält die Länder Gambia, Ghana, Ungarn, Polen, Rumänien, Senegal und die Slowakei. Diese Liste wird von Zeit zu Zeit geändert entsprechend den Entwicklungen in den betroffenen Ländern. So wurde Gambia nun weggelassen seit festgestellt wurde, daß politische Verfolgung dort vorkommt. Die Flugplatzregelung wird auch bei Personen angewendet, die Asyl suchen und keinen gültigen Paß haben. Das Verfahren solcher Personen wird vom Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen durchgeführt, welches Asyl gewährt, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

80. Flughäfen haben Empfangseinrichtungen für Asylbewerber und spezielle Vorkehrungen wurden gemacht für Jugendliche und unbegleitete Kinder. In den ersten 7 Monaten in 1995 bewarben sich 44 Jugendliche unter 16 Jahren im Frankfurter Flughafen um Einreise nach Deutschland. Allen wurde Zutritt gewährt und alle wurden in die Versorgung von Jugendzentren eingewiesen. Die Regierung hat Kosten zwischen für die Versorgung solcher Kinder zwischen DM 2.000,-- und DM 7.000 pro Monat und muß sie wahrscheinlich über eine Anzahl von Jahren weiter tragen.

81. Hr. HAMMARBERG sagt, daß ein Bedarf einer umfassenden Behandlung des Problems des Mißbrauchs in der Familie besteht. Information und Ausbildung sind wichtig, jedoch ist es genau so bedeutend, ein klares Verfahren aufzubauen, daß Lehrer, Ärzte und Sozialarbeiter nicht im Zweifel gelassen werden, wenn sie die Pflicht haben, einen Fall den Behörden zu melden. Das beste Interesse des Kindes soll Vorrang haben vor der traditionellen Rücksicht auf Verschwiegenheit.

82. Bedeutet der Wechsel im Gesetz für das Sorgerecht, daß es jetzt keinen Unterschied mehr gibt zwischen Kindern von verheirateten Eltern und Kindern nichtverheirateter oder geschiedener Eltern? Hat Deutschland in Adoptionsverfahren das Recht des Kindes beachtet, seine Herkunft zu kennen? Hat die Regierung als Teil ihrer Maßnahmen zur Überwachung der Pornographie die Polizei mit ausreichenden Mitteln ausgestattet, damit sie Untersuchungen durchführen kann?

83. Hr. KOSOLOV stellt klar, daß das Problem nicht der mögliche schädliche Einfluß der großen Anzahl der Fernsehprogramme, die in verschiedenen europäischen Ländern ausgestrahlt werden, ist, da dies bereits mit der Konvention über grenzüberschreitendes Fernsehen geregelt ist, die von Europarat und in einer Anweisung der Europäischen Kommission angenommen wurde. Das Problem hier ist vielmehr, wie Kinder geschützt werden sollen vor möglichen gefährlichen Einflüssen des Kabelfernsehen, Videos und Druckmedien.

84. Fr. SANTOS PAIS sagte, daß Gesetze über Prügelstrafen keine vollkommene Lösung seien, sie geben aber eine klare Botschaft an die Öffentlichkeit. Auch in dieser Sache sollte die Konvention als Werkzeug zur Erziehung und zum Wechsel des Verhaltens benutzt werden.

85. Im Hinblick auf Deutschlands Flughafenregelung besteht ein dringender Bedarf, die besten Interessen des Kindes zu beachten für die Entscheidung von Fällen, in denen sich zum Beispiel die Familie des Kindes bereits in Deutschland befindet. Die Beamten der Einwanderungsbehörde und der Polizei sollten eine spezielle Ausbildung erhalten, daß die Maßnahmen nach Artikel 37 der Konvention zu beachten sind, wenn Kinder im Flughafen festgehalten werden.

Die Sitzung vertagte sich um 18 Uhr

Übersetzung:
Herbert Ebel
Adalbert-Stifter-Ring 28
D-82067 Ebenhausen-Zell
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