"Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Grundsätze und Bestimmungen dieses Übereinkommens durch geeignete und wirksame Maßnahmen bei Erwachsenen und auch bei Kindern allgemein bekannt zu machen."

Artikel 42 der Konvention der Rechte des Kindes
 

Die ,,Konvention der Rechte des Kindes’’ trat am 2. September 1990 in Kraft, heute, Ende 1996, haben 177 Staaten dieses internationale Gesetzeswerk ratifiziert, zehn weitere wie Liechtenstein, Schweiz, Swasiland und die USA haben sie unterzeichnet, nur die verbleibenden 5 Staaten konnten sich bisher noch zu keinem Schritt entschließen. Damit ist diese Konvention in nur 6 Jahren zu einem durchschlagenden und einmaligen Erfolg geworden, was die formale Anerkennung anbelangt. In allen Unterzeichnerstaaten sind Diskussionen angeregt worden, nicht zuletzt aufgrund der in Art. 44 verankerten Berichterstattungspflicht zur Umsetzung der Konventionsinhalte in den Ländern. Spontan sind unzählige staatliche und nichtstaatliche Initiativen entstanden, um den Rechten des Kindes in der Praxis Wirkung zu geben. Dennoch sind zwei Dinge nach wie vor augenscheinlich:

Nicht wenige der Unterzeichnerstaaten, so auch die Bundesrepublik Deutschland, haben Vorbehalte zu verschiedenen Konventionsartikeln erklärt und damit die darin verbürgten Rechte zumindest in Frage gestellt.

Zwar haben sich viele Gruppen die Rechte des Kindes auf ihre Fahnen geschrieben, aber deutlich mangelt es an einem breiten Bewußtsein in den Völkern der Erde, daß die Konvention etwas grundsätzliches und weitreichendes formuliert hat, das nach einer Umgestaltung gesellschaftlicher und politischer Strukturen verlangt. Neben den Schutzrechten für Kinder und Jugendliche hat die Konvention die Persönlichkeit des Kindes, seine Entfaltung und seinen Anteil am gesellschaftlichen Leben klar herausgestellt, ebenso das Wohl des Kindes, das bei allen das Kind betreffenden Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen ist. Kinder und Jugendliche sind danach am politischen und gesellschaftlichen Prozeß zu beteiligen.
 

Branko Stahl
Branko.Stahl@hrzpub.tu-darmstadt.de
www.koeln-online.de/ai/de/3610/text2b.htm