Deutscher Bundestag  Heft 11/17.06.97

Bundestagsnachrichten: Die UN-Kinderrechtskonvention umsetzen

Kinderkommission des Deutschen Bundestages legt Forderungen vor

Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland hat die Kinderkommission des Deutschen Bundestages in einer am 12. Juni einstimmig beschlossenen Erklärung gefordert. In einem 13 Punkte umfassenden Papier begrüßt die Kommission die Ankündigung der Bundesregierung, die Rücknahme der von Deutschland bei der Ratifizierung der Konvention geltend gemachten Vorbehalte zu überprüfen.

Sie bezeichnet eine Neuregelung des Kindschaftsrechts als "überfällig"; zentraler Gegenstand der Reform müsse eine "kindzentrierte Sichtweise sein, die das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellt". In diesem Zusammenhang begrüßt die Kommission die geplante Gleichstellung nichtehelicher und ehelicher Kinder und die Aufnahme von mehr eigenen Rechten der Kinder, beispielsweise beim Umgangsrecht.

Verurteilt wird der zunehmende Sextourismus auch aus Deutschland. "Der kommerzielle sexuelle Mißbrauch von Kindern auch bei uns ist eine eklatante Mißachtung der Würde des Kindes", heißt es in der Erklärung weiter.

In ihr wird zudem dafür plädiert, für den Umgang mit Opfern und Zeugen im Kindesalter kinderfreundliche Verfahren zu erarbeiten und anzuwenden sowie ökologischen Kinderrechten verstärkt Rechnung zu tragen. Die Kommission setzt sich darüber hinaus dafür ein, daß in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder von Ausländern Aufenthaltssicherheit bis zum 16. Lebenjahr erhalten.

Zu den Forderungen zählt auch, die Lage der in Flughäfen untergebrachten minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge zu verbessern. Verlangt wird zudem, die Kinderarmut gründlich zu analysieren und bei der Vorlage des Kinderberichts eine parlamentarische Debatte über alle Kinder betreffende Fragen zu führen.
 

Herausgegeben vom Pressezentrum des Deutschen Bundestages.