Herrn Bundeskanzler
Gerhard Schröder
Bundeskanzleramt
53106 Bonn
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Schröder,
Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland eine hohe Anzahl von Vätern, die nach Trennung oder Scheidung den Kontakt zu ihren Kindern völlig verloren haben, bzw. ihre Kinder niemals kennen lernen konnten, weil die Eltern zerstritten sind oder die Mutter sich ungestört selbst verwirklichen möchte. In vielen strittigen Fällen bekommt die Mutter das alleinige Sorgerecht vom Familiengericht wie selbstverständlich zugesprochen. Der Vater steht praktisch vor der Türe. Die Gesetzeslage verführt den Sorgeberechtigten zu Machtmißbrauch. Das oft leichtfertig übertragene alleinige Elterliche Sorgerecht gleicht einer Waffenlieferung in ein Krisengebiet - und der Mensch, der im Streit siegt, ist oft gnadenlos.
Dabei sichert die UN-Kinderrechtekonvention in den Artikeln 9 und 18 jedem Kind das Recht auf elterliche Fürsorge zu. Ein Menschenrecht, das jedem Kind von Geburt an zusteht und das von niemandem verliehen werden kann. Vater und Mutter tragen gemeinsam die elterliche Fürsorgepflicht.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 trat durch Gesetzt vom 17. Februar 1992 (BGBl. II S. 121) in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Am 6. März 1992 hinterlegte die Bundesregierung die Ratifikationsurkunde zusammen mit der Vorbehaltserklärung beim Generalsekretär der Vereinten Nationen. Die Vorbehaltserklärung schränkt besonders die Rechte von unehelichen Kindern, Scheidungswaisen, aber auch von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ein.
Zweieinhalb Jahre hat sich die alte Bundesregierung Zeit gelassen, die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtekonvention auszuarbeiten. Die Beratungen fanden hinter verschlossenen Türen statt, bis heute sind keinerlei Aufzeichnungen hierüber zugänglich. Der Öffentlichkeit sollte die Vorbehaltserklärung verschwiegen werden. Ein demokratischer Prozeß ist nicht zu erkennen.
Durch Vorgabe der Vereinten Nationen stellte die Bundesregierung ein kleines Budget zur Bekanntmachung der UN-Kinderrechtekonvention in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Im Wesentlichen wurden durch die Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe zwei Broschüren verteilt:
1. "UN-Kinderkonvention im Wortlaut mit
Materialien"
Anmerkung: "UN-Kinderkonvention" im Titel
steht für die UN-Kinderrechtekonvention,
"Materialien" verklausuliert im Wesentlichen
die Vorbehaltserklärung des Bundesregierung.
2. "Die Rechte des Kindes"
Eine Broschüre für Kinder. Sonderdruck
für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Anmerkung: Das Vorwort zur Broschüre täuscht arglistig darüber
hinweg, daß Kindern hier nicht die UN-Kinderrechtekonvention nähergebracht
wird, sondern die Vorbehaltserklärung der Bundesregierung.
Die Vorbehaltserklärung der Bundesregierung ebnet den Weg zu Menschenrechtsverletzungen an Kindern und Jugendlichen und grenzt die Bundesrepublik Deutschland von den übrigen EU-Staaten ab. Sie bestätigt im Ausland das Bild des häßlichen Deutschen. "The germans have an ugly right of the familie" wurde einem unserer Mitarbeiter bei einem Besuch bei den Vereinten Nationen in New York entgegengehalten.
Wir fordern die neue Bundesregierung hiermit auf, die Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Kinderrechtekonvention in dieser Legislaturperiode zurückzunehmen und für die bedingungslose Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention in der Bundesrepublik Deutschland Sorge zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Sochart
Väteraufbruch für Kinder e.V.
- Bundessprecher Kinder- und Jugendpolitik
-
Im Hinblick auf die Berücksichtigung
einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit von Kindern auf europäischer
Ebene verweist die Bundesregierung auf das vorrangige, weltweit ratifizierte
Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1989 über die Rechte
des Kindes. Die Regierung hält über die Kindschaftsrechtsreform
hinausgehende Ansätze auf europäischer Ebene, dieses Übereinkommen
in dieser Hinsicht zu ergänzen, nicht für vordringlich.
Sie erinnert im übrigen daran, daß sie sich an den internationalen Arbeiten zur Verbesserung des Schutzes von Kindern intensiv beteiligt hat. Antwort der alten Bundesregierung vom 18.12.1996 auf Anfrage der SPD-Fraktion zu Europäischem Übereinkommen. |
Anlage: Erstinfo des
Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V.
cc. Frau Christine
Bergmann, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Frau Däubler-Gmelin, Bundesministerin der Justiz
Kinderkommission des deutschen Bundestages bzw. Kinderbeauftragter der
Bundesregierung
Koordinierungsausschuß der National Coalition
Mitgliedsorganisationen der National Coalition
Translated in english: Committee on the Rights of the Child
Ms. Elisavet Stamatopoulou-Robbins, Representative for the High Commissioner
for Human Rights
Ms. Mary Robinson, the High Commissioner for Human Rights