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Knappe Ratsmehrheit
für Resolution zum Thema Kinder- und Jugendrechte
BAD HARZBURG. Sie waren einander zu
nah und doch so fern. „Kinder und Jugendliche sollen zu allen sie betreffenden
Vorhaben und Anliegen gehört werden und ihre Interessen in angemessener
Weisung Berücksichtigung finden“. Auf diesen Satz hätten sich
SPD/FDP und Grüne auf der einen sowie die CDU auf der anderen Seite
sicher verständigen können. Allein, der Teufel steckt im Detail.
So brachte denn letztlich eine
Mehrheit von SPD/FDP und Grünen gegen die Unionsstimmen eine Resolution
an die Landesregierung auf den Weg, in der die Aufnahme
von Kinder- und Jugendrechten in die kommunale Verfassung gefordert
wird. In der Debatte zuvor wurden sämtliche Register gezogen, fehlte
es weder an Remineszenzen an die „68er“, noch an „staatsmännischen“
und „juristischen Belehrungen“ und auch persönliche „Anmerkungen“
kamen nicht zu kurz. Einen gemeinsamen Nenner fand der Rat dennoch nicht.
Gegen eine stärkere Berücksichtigung
von Kinder und Jugendlichen sprach sich dabei auch die CDU nicht aus. Allerdings
mochte sie sich mit dem Begehren nicht an die Landesregierung wenden, sondern
quasi vor der eigenen Haustür beginnen. Die „Absichtserklärung“,
die der Rat nach Willen der Union hätte beschließen sollen,
wäre denn auch im Grunde zumindest zunächst weiter als die bloße
Resolution gegangen, fast einer „Selbstbindung“ gleichgekommen.
Die Kritik der CDU machte sich
klar auch an dem Begriff „Mitbestimmung“ fest. Ihrem Sinne nach, so Christoph
Seggermann, laufe die Resolution dem „Prinzip der repräsentativen
Demokratie“ zuwider, letztendlich müsse dann eine jede Altersschicht
direkt und nicht weiter über den Rat vertreten werden. Insbesondere
aber auch konkrete Punkte, die in dem Resolutionspapier aufgeführt
waren, gerieten in der Diskussion ins Kreuzfeuer der Union. Das Mitspracherecht
von Kinder und Jugendlichen bei Stadtteilplanungen oder aber der Bestandsschutz
bei Mitteln für die Kinder- und Jugendarbeit, der demnach ebenfalls
in der Verfassung festgeschrieben werden sollte, ging der CDU nach den
Worten ihres Fraktionschefs Eberhard Völker entschieden zu weit.
Dies alles jedoch, so SPD/FDP-Fraktionschef
Günter Kasties, seien Punkte, zu denen ohnehin – sollte tatsächlich
eine Verfassungsänderung angestrebt werden – die kommunalen Spitzenverbände
mitsprechen würden. Geerd Beckmann (SPD), Vorsitzende des Jugendausschusses,
verwies derweil mehrfach auf die Notwendigkeit der Resolution und die Bemühungen
der Landesregierung oder der örtlichen Arbeitsgruppe Kinderrechte,
die unter anderem auch auf der „Agenda 21“
fußten. Für die Grünen betonte Bettina Hoppe-Scheele die
Bedeutung der Aktion, diene diese doch nicht zuletzt ganz wesentlich dem
Versuch, Kinder und Jugendliche an demokratische Meinungs- und Mitbestimmungsprozesse
heranzuführen. Sowohl Geerd Beckmann wie auch Bettina Hoppe-Scheele
verwiesen in diesem Zusammenhang auf die Länder Nordrhein-Westfalen
und Schleswig-Holstein, in denen Jugendparlamente ihre (funktionierende)
Arbeit bereits aufgenommen hätten. bc |