CDU/CSU-Bundestagsfraktion / Eichhorn/Fischbach: Kinder haben Rechte - Bundesregierung soll familienrechtlichen Vorbehalt über das Sorge- und Umgangsrecht zurücknehmen
[17.11.2000 - 11:14 Uhr]
 
   Berlin (ots) - Anlässlich des 11. Jahrestages der Unterzeichnung
der UN-Kinderrechtskonvention erklären die familienpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB und das
Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Ingrid 
Fischbach MdB:

   Häufig sagen die Erwachsenen, was man als Kind für Pflichten hat.
Kinder haben aber nicht nur Pflichten, Kinder haben Rechte und diese
sind seit nunmehr elf Jahren in der UN-Kinderrechtskonvention
verankert. Durch die UN-Kinderrechtskonvention wurde die am 20.
November 1959 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen
verabschiedete "Erklärung der Rechte des Kindes" ergänzt und
völkerrechtlich verbindlich gemacht.

   Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein wichtiger Beitrag für die
rechtliche und gesellschaftliche Stellung von Kindern, durch den sich
die Lage der Kinder vor allem auch in den Dritteweltländern
verbessert hat. Inhaltlich garantiert die UN-Kinderrechtskonvention
einen Mindeststandard bei Versorgung, Schutz und Partizipation. Mit
der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde haben sich die
Vertragsstaaten verpflichtet, positive Rahmenbedingungen für die
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Doch bei aller
Freude an diesem Tag gibt es auch Kritikpunkte. 

   In der Bundesrepublik ist die UN-Kinderrechtskonvention zwar 1992
in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat aber bei der Ratifizierung
unter anderem Vorbehalte zum Familienrecht und zur Behandlung von
Jugendlichen im Strafverfahren geltend gemacht, die noch heute
gelten. 

   Der familienrechtliche Vorbehalt über das Sorgerecht und das
Umgangsrecht bei Kindern, deren Eltern geschieden, dauernd getrennt
oder nicht verheiratet sind, sowie über die erbrechtlichen
Verhältnisse nichtehelicher Kinder ist durch die
Kindschaftsrechtsreform vom 1. August 1998 hinfällig geworden, dies
gilt auch für den Vorbehalt hinsichtlich der Behandlung von
Jugendlichen im Strafverfahren.

   Deshalb sollten aus inhaltlichen aber auch aus rechtspolitischen
Gründen sowie mit Blick auf das völkerrechtliche Ansehen Deutschlands
die genannten Vorbehalte jedoch so schnell wie möglich zurückgenommen
werden.

ots Originaltext: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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