Das Bundeskabinett hat heute
den 2. Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte
des Kindes in Deutschland verabschiedet. Die Konvention ist das von den
meisten Staaten (191) unterzeichnete UN-Abkommen und bezieht sich auf junge
Menschen unter 18 Jahren.
Mit dem Bericht erfüllt die Bundesregierung
ihre Pflicht gegenüber den Vereinten Nationen, die sich aus der 1992
erfolgten Ratifizierung der Kinderrechtskonvention ergibt. Danach müssen
die Vertragsstaaten den Vereinten Nationen alle fünf Jahre Bericht
darüber erstatten, in welchem Umfang die Konvention im betreffenden
Land umgesetzt wurde.
Die Regelungen der Kinderrechtskonvention
beziehen sich auf die gesamte Palette der auf Kinder bezogenen Politik.
Dementsprechend ist der Bericht breit angelegt und umfasst alle kinderpolitischen
Themen. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Kinder, sondern auch
um ihre umfassende Förderung sowie ihre Beteiligung an sie betreffenden
Entscheidungen.
In dem Bericht wird deutlich, dass es in
den vergangenen Jahren im Hinblick auf die Kinderrechte in Deutschland
bedeutende Fortschritte gegeben hat. Dazu zählen beispielsweise die
Reform des Kindschaftsrechts, die Einführung des Rechtsanspruchs auf
einen Kindergartenplatz, Verbesserungen beim Familienleistungsausgleich,
die Reform des Jugendarbeitsschutzgesetzes, die Einführung eines Rechtes
auf gewaltfreie Erziehung und die das Gesetz begleitende Kampagne sowie
die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit mit einem Sofortprogramm
und mit dem Programm "Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen
Brennpunkten".
Die Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, erklärte
dazu:
"Der 2. Staatenbericht zur Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention gibt einen konzentrierten Einblick in den hohen
Standard bei der Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland. Er unterstreicht
den Stellenwert, den die Kinderpolitik bei uns inzwischen erreicht hat.
Kinder sind für die Bundesregierung Träger eigener Rechte. Wir
alle, Politik und Gesellschaft, sind es Kindern schuldig, ihre Rechte zu
achten. Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, diese Rechte
weiter auszubauen. Derzeit werden beispielsweise die Grundlagen für
eine weitere Verbesserung des Kindschaftsrechts gelegt. Ein weiteres Schwergewicht
wird auf der Partizipation liegen. Denn von der Frage, wie wir Kinder an
Entscheidungen in ihrem Lebensumfeld beteiligen, hängt die Zukunft
unserer Demokratie ab. Große Fortschritte haben wir auch bei der
Bekanntmachung der Konvention erzielt. Nur wenn Kinder ihre Rechte kennen,
können sie diese auch einfordern. Nicht zuletzt sollten die Erwachsenen
sich mit den Kinderrechten auseinandersetzen, um sie besser achten zu können."
Der Staatenbericht wird in Kürze als
Broschüre beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend erhältlich sein. Er wird außerdem im Internet auf
der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend abrufbar.
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