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2. Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention 
 
 
 
Die rechtliche Situation von Kindern hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Das geht aus dem zweiten Staatenbericht zur Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention hervor, den das Bundeskabinett am 16. Mai 2001 in Berlin verabschiedet hat. 

Zu den bedeutenden Fortschritten gehören Maßnahmen wie die Einführung eines Rechts auf gewaltfreie Erziehung, die Reform des Kindschaftsrechts, der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, die Reform des Jugendarbeitsschutzgesetzes, Vergesserungen beim Familienleistungsausgleich sowie die erfolgreiche Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. 

Der Bericht unterstreiche "den Stellenwert, den Kinderpolitik bei uns inzwischen erreicht hat," erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Christine Bergmann. Die Bundesregierung betrachte Kinder als Träger eigener Rechte, die es weiter auszubauen gelte. Die Bundesjugendministerin wies auf die Bedeutung von Fortschritten bei der Bekannntmachung der Konvention hin: " Nur wenn Kinder ihre Rechte kennen, können sie diese auch einfordern," so Bergmann wörtlich. Die 191 Vertragsstaaten der UN - Kinderrechtskonvention berichten alle fünf Jahre über die Umsetzung ihrer Verpflichtungen zum Schutz der Kinder sowie ihrer umfassenden Förderung und Beteiligung an sie betreffenden Maßnahmen. 

hier zur Pressemitteilung

  Anlagen
 
 
2. Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (Pdf 636 KB)