Die rechtliche Situation von
Kindern hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich verbessert.
Das geht aus dem zweiten Staatenbericht zur Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention
hervor, den das Bundeskabinett am 16. Mai 2001 in Berlin verabschiedet
hat.
Zu den bedeutenden Fortschritten gehören
Maßnahmen wie die Einführung eines Rechts auf gewaltfreie Erziehung,
die Reform des Kindschaftsrechts, der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz,
die Reform des Jugendarbeitsschutzgesetzes, Vergesserungen beim Familienleistungsausgleich
sowie die erfolgreiche Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.
Der Bericht unterstreiche "den Stellenwert,
den Kinderpolitik bei uns inzwischen erreicht hat," erklärte die Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Christine Bergmann. Die
Bundesregierung betrachte Kinder als Träger eigener Rechte, die es
weiter auszubauen gelte. Die Bundesjugendministerin wies auf die Bedeutung
von Fortschritten bei der Bekannntmachung der Konvention hin: " Nur wenn
Kinder ihre Rechte kennen, können sie diese auch einfordern," so Bergmann
wörtlich. Die 191 Vertragsstaaten der UN - Kinderrechtskonvention
berichten alle fünf Jahre über die Umsetzung ihrer Verpflichtungen
zum Schutz der Kinder sowie ihrer umfassenden Förderung und Beteiligung
an sie betreffenden Maßnahmen.
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