Policy Paper 2/1999
 
Klaus Hüfner/Helmut Volger

Memorandum für eine engagierte VN-Politik Deutschlands 

Arbeitspapier des Forschungskreises Vereinte Nationen, Universität Potsdam

Kernthese:

Deutschland sollte eine aktivere VN-Politik anstreben, weil Deutschland wie jedes Land von jedem Konflikt, mit dem sich die Vereinten Nationen befassen, direkt oder indirekt betroffen ist - sei es bei der humanitären Hilfe, sei es bei der Beteiligung an dem Schutz von Menschenrechten in Konfliktregionen, sei es als Zielland von Flüchtlingen und Asylsuchenden, sei es bei der Bereitstellung von militärischem und zivilem Personal für VN-Friedensmissionen, sei es bei der Suche nach Lösungen für globale Weltprobleme. Die Vereinten Nationen bleiben - trotz aller Schwächen, die es zu überwinden gilt - das bedeutendste politische Forum der Weltgesellschaft.

(1) Deutschland sollte einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat anstreben, jedoch mit Augenmaß und beharrlicher Geduld.

Deutschland sollte einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat anstreben, der eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung internationaler Konflikte spielt, und zwar im Zuge der Reform des Sicherheitsrates, die zur Zeit in einer Arbeitsgruppe der VN-Generalversammlung diskutiert wird. Es gilt, 55 Jahre nach Gründung der Vereinten Nationen, den Sicherheitsrat den veränderten Machtkonstellationen der Staatengemeinschaft hinsichtlich Wirtschaftskraft, Bevölkerungszahl sowie militärischer und politischer Machtstellung anzupassen. Die Initiative Deutschlands (und Japans) für einen ständigen Sitz wird angesichts ihres Engagements in vielen Programmen und Aktivitäten der Vereinten Nationen von den meisten Mitgliedstaaten unterstützt, so wie Deutschland seinerseits den Wunsch der großen Weltregionen Afrika, Asien und Lateinamerika nach je einem ständigen Sitz im Sicherheitsrat unterstützt.

Dabei sollte Deutschland bereit sein, an einer Reform des Vetorechts mitzuwirken, das gegenwärtig noch ein Hindernis auf dem Wege der Reform des Sicherheitsrates darstellt. Die bisherigen ständigen Ratsmitglieder wollen nicht auf ihr Vetorecht verzichten und den Kandidaten für weitere ständige Sitze kein Vetorecht gewähren. Da jede Reform von allen bisherigen ständigen, Mitgliedern ratifiziert werden muss, müssen sich Reformen auch an ihren Vorstellungen orientieren. Ein Kompromiss könnte in einer Einschränkung des Vetorechts der bisherigen ständigen Mitglieder bestehen, entweder durch eine Pflicht zur Begründung des Vetos oder durch eine Vetoverzichtserklärung der ständigen Mitglieder mit Ausnahme von Entscheidungen im Rahmen von Kapitel VII der Charta, bei gleichzeitigem Verzicht der neuen ständigen Mitglieder auf ein Vetorecht. Da jedoch noch nicht klar ist, welche Staaten der Dritten Welt neben Deutschland und Japan einen ständigen Sitz erhalten sollen, sollte Deutschland eine flexible VN-Politik praktizieren, das heißt, in den einzelnen Bereichen Reformkonzepte vorlegen, ohne ein Junktim mit Fortschritten in der Frage des ständigen Sitzes herzustellen. Andererseits sollte Deutschland aber nicht ein Desinteresse bzw. überzogenen Skeptizismus an den Tag legen. Die Devise lautet: zielbewusst, aber mit selbstbewusster Geduld.

(2) Deutschland soll einen aktiven Beitrag zu den VN-Friedenstruppen leisten.

Aufbauend auf die jüngsten Reforrnbeschlüsse des Sicherheitsrats auf der Grundlage des Brahimi-Reports, die einen schnelleren und wirksameren Einsatz der VN-Friedenstruppen in internationalen Krisen ermöglichen sollen, sollte Deutschland den Vereinten Nationen gut ausgebildete Truppenkontin gente benennen, die für Friedenstruppeneinsätze zur Verfügung stehen, dies aber mit einem qualifizierten Angebot an technischer und sonstiger Ausrüstung und Transportmitteln verbinden, bei denen bei den Vereinten Nationen Mangel besteht. Für die Einsätze könnte Deutschland für ihre Friedenstruppen als Ergänzung zur Arbeit im Rahmen des VN-Mandats humanitäre Projekte planen und mit den zuständigen VN-Spezialorganen und Sonderorganisationen abstimmen, welche die Soldaten je nach Situation ergänzend zu der eigentlichen Tätigkeit durchfuhren könnten (z.B. Bau von Brücken, Schulen, Kinderheimen).

(3) Deutschland soll einen Beitrag zur Lösung der VN-Finanzkrise leisten.

Bisherige Reform-Vorschläge beschränkten sich darauf, die USA zur Begleichung ihrer Schulden zu bewegen. Dadurch wurde das Konzept der Zahlungsfähigkeit als Grundlage zur Bestimmung der Beitragstabelle weitgehend ausgehöhlt. Heute hängt mehr denn je die Leistungsfähigkeit der Vereinten Nationen und ihrer Spezialorgane von einem besonderen zusätzlichen finanziellen Engagement ab.

Deutschland sollte - in enger Abstimmung mit den EU-Staaten - ein umfassendes Konzept für die Lösung der Finanzkrise der Vereinten Nationen vorlegen, das auch die freiwilligen Beitragsleistungen mit einschließt. Dies müsste umfassen:

  1. Pünktliche und vollständige Zahlung der Pflichtbeiträge im ersten Monat eines jeden Kalenderjahres, wie, es die Finanzordnungen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen vorschreiben;
  2. ein Angebot, um welchen Prozentsatz Deutschland im Rahmen der Beitragstabelle für den VN-Haushalt bereit wäre, seinen Beitragssatz freiwillig zu erhöhen (dies würde sowohl für den regulären Haushalt wie für die Peacekeeping Haushalte gelten);
  3. )Erhöhung der freiwilligen Beitragsleistungen für ausgewählte Programme der VN-Spezialorgane;
  4. Vorschläge für eine größere Sicherung der Finanzkraft der Vereinten Nationen (z.B. Tobin-Steuer oder andere internationale Steuern, größere Betriebsmittelfonds zur Dämpfung der Liquiditätsengpässe); 
(4) Deutschland sollte sich verstärkt für die weltweite Verwirklichunq und Einhaltung der Menschenrechte als Voraussetzung für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung und für den Auf- und Ausbau pluralistischer Demokratien einsetzen.

Davon ausgehend, dass ein konstruktiv-kritischer Dialog mit anderen Staaten den ernsthaften Willen beider Seiten zur Verwirklichung der Menschenrechte im eigenen Land voraussetzt, begrüßen wir die Absicht des Auswärtigen Amtes, eine entsprechende Infrastruktur einzurichten, die es der deutschen Öffentlichkeit ermöglicht, die deutschen Staatenberichte, die Schlussfolgerungen der Ausschüsse der VN-Vertragsorgane sowie gegebenenfalls die Erwiderungen der Bundesregierung im lnternet abrufen zu können. Wir begrüßen ferner die Ratifizierung des Statuts zur Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes durch Deutschland sowie den Beschluss des Deutschen Bundestags vom 8. Dezember 2000, ein Deutsches Menschenrechtsinstitut (MRI) zu gründen, und hoffen, dass das MRI zügig mit seinem Aufbau und seiner Arbeit beginnen kann. Dabei sollten die Bemühungen zur Koordinierung und Umsetzung der im Rahmen der VN-Dekade zur Menschenrechtserziehung aufgestellten Ziele einen Schwerpunkt darstellen.

Darüber hinaus empfehlen wir, dass 

  1. der Deutsche Bundestag bei bereits ratifizierten VN-Menschenrechtsabkommen bestehende Vorbehalte, welche den Schutz der Menschenrechte schwächen, überprüft;
  2. der Deutsche Bundestag die Ratifizierung aller weiteren VN-Menschenrechtsabkommen in die Wege leitet; 
  3. die Bundesregierung sich weiterhin für eine Stärkung der personellen und finanziellen Ausstattung des Büros der VN-Hochkommissarin für Menschenrechte, auch durch eigene freiwillige Finanzleistungen, einsetzt.
(5) Deutschland, das zu den weltwirtschaftlich wichtigsten Staaten gehört, sollte engagierter an einer Weltordnungspolitik (Global Governance) mitwirken.

Es wird empfohlen, dass Deutschland sich verstärkt für die Realisierung des Modells einer "ökologischen und sozialen Welt-Marktwirtschaft einsetzt. Zur Entwicklung einer international tragfähigen Weltordnungspolitik gehören der Aufbau- und Ausbau sowie die Verzahnung internationaler Regime und Mechanismen in den Bereichen Handel, Wettbewerb, Währung und Finanzen, Soziales und Umwelt.

Die von Deutschland angestrebte Stärkung der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen erfordert, sich intensiver sowohl in den Bretton-Woods-Institutionen (Weitbank-Gruppe, IWF) und der Welthandelsorganisation (WTO) als auch auf den G-7 18-Treffen für eine inhaltliche und strukturelle Verzahnung mit dem VN-System zu engagieren. Die Serie der VN-Weltkonferenzen in der ersten Hälfte der 90er Jahre und deren erste Folgetreffen hat deutlich gemacht, wie groß der globale Regulierungsbedarf im wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bereich ist. Gefordert ist ein aktives Engagement Deutschlands zur Umsetzung der verabschiedeten Zielsetzung und zur Fortentwicklung der in Gang gesetzten Prozesse. Dazu gehört einerseits eine Erhöhung der dafür notwendigen öffentlichen Finanzmittel, andererseits ein Strukturwandel im eigenen Land in globaler Verantwortung.

(6) Deutschland sollte seine VN-Politik besser koordinieren.

Deutschland sollte seine VN-Politik durch eine bessere Koordinierung im eigenen Land zielgerichteter und konsistenter gestalten. Die bisherige Form er Koordinierung der Vielzahl zuständiger Bundesministerien mit wechselnder Federführung je nach Themenbereich und wenigen administrativen Koordinierungssitzungen auf unterer Ebene muss durch eine stärkere Koordinierungs- rolle des Auswärtigen Amtes in Verbindung mit jährlichen Schwerpunktsitzungen des Bundeskabinetts zur VN-Politik vor Beginn der jährlichen VN-Generalversammlung ersetzt werden. Aufgrund der zunehmend funktional ausgerichteten VN-Politik (Beispiel: Weltkonferenzen) greift die institutionell-administrative Organisationsform nicht mehr. Die lnterdependenzen im zunehmenden Globalisierungsprozess machen auch die traditionelle Unterteilung in Außen- und Innenpolitik obsolet. Die verbesserte Koordinierung auf ministerieller Ebene müsste ergänzt werden durch eine bessere parlamentarische Begleitung der VN-Politik in einem eigenen Ausschuss des Deutschen Bundestages für die Vereinten Nationen. Es ist nicht ausreichend, wenn ein kleiner und von den Parlamentariern wenig beachteter Unterausschuss sich mit den Vereinten Nationen unter Ausschluss der Öffentlichkeit befasst, selbst wenn manche VN-Themen auch im Menschenrechtsausschuss oder anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages erörtert werden. Das Auswärtige Amt sollte vom Bundestag verpflichtet werden, einen jährlichen Bericht zur VN-Politik vorzulegen, der dann im Plenum des Parlaments diskutiert werden sollte. Von der Möglichkeit, Parlamentarier in die deutschen Delegationen zur VN-Generalversammlung und zu VN-Fachkonferenzen aufzunehmen, sollte stärker Gebrauch gemacht werden.

(7) Deutschland sollte in den Vereinten Nationen personell besser vertreten sein.

Die VN-Politik Deutschlands wird häufig in ihrer Umsetzung in den Gremien der Vereinten Nationen durch eine mangelnde personelle Präsenz geschwächt. Deutschland ist derzeit weder in den Spitzenpositionen noch im Mittelbau der VN-Organisationen ausreichend vertreten. Staaten wie Frankreich, Italien, Japan oder Kanada sind erheblich besser vertreten. Deutschland versäumt es, rechtzeitig geeignete Kandidaten zu suchen und dann auch entsprechend für ihre Ernennung im Sekretariat und bei den Mitgliedstaaten zu werben. Erforderlich ist eine planvollere Personalpolitik für alle Ebenen der Sekretariate der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen durch die betroffenen Ministerien, die vom Auswärtigen Amt wirksam koordiniert werden sollte. Laufbahnrechtliche Nachteile, die deutschen Mitarbeitern bei den Vereinten Nationen nach ihrer Rückkehr in den öffentlichen Dienst in Deutschland entstehen, sollten durch entsprechende Regelungen beseitigt werden.

(8) Die Mitwirkung der Zivilgesellschaft in Deutschland muss verstärkt werden.

Die Vielzahl der in Deutschland aktiv mitwirkenden Nichtregierungsorganisationen (NG0s) leistet bereits Beachtliches; die Dialoge mit ihnen sollten fortgesetzt und intensiviert, neue Organisationsformen erprobt werden. Dies gilt bei Konferenzen des VN-Systems sowohl für die Vorbereitung und Mitwirkung vor Ort als auch für die Durchführung von verabschiedeten Programmen. 

(9) Die Öffentlichkeit sollte über die Arbeit der Vereinten Nationen besser informiert werden, damit eine verstärkte Unterstützung für die personellen und finanziellen Beiträge Deutschlands zur Arbeit der Vereinten Nationen gesichert ist.

Die Öffentlichkeitsarbeit des Informationszentrums der Vereinten Nationen (UNIC) Bonn, das im Vergleich zum Wiener Informationszentrum mit sehr knappen Ressourcen ausgestattet ist, sollte personell und finanziell stärker unterstützt werden, ebenso wie die Arbeit der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) und anderer Organisationen, welche sich für die Arbeit der Vereinten Nationen durch ihre Informations- und Öffentlichkeitsarbeit engagieren.

Das Auswärtige Amt sollte sich dafür einsetzen, dass in regelmäßigen Abständen in den Meinungsumfragen über die Arbeit der Vereinten Nationen einerseits und die VN-Politik der Bundesrepublik Deutschland andererseits durchgeführt werden.

(10) Die Forschung über die Vereinten Nationen sollte in Deutschland stärker nach dem Modell der Förderung der Friedens- und Konfliktforschung unterstützt werden.

Im Vergleich zu den skandinavischen Staaten und den USA, die über eine systematische VN-Forschung mit Schwerpunkten an den großen Universitäten verfügen, findet die VN-Forschung in Deutschland eher ad hoc statt. Es mangelt an interdisziplinärer Zusammenarbeit (Politikwissenschaft, Völkerrecht, Wirtschaftswissenschaften, usw.), an universitären Schwerpunkten und geeigneten Förderprogrammen. Es gibt bisher in Deutschland keine Lehrstühle mit dem Schwerpunkt Vereinte Nationen. Erforderlich wären staatliche Förderprogramme sowie die Bildung von VN-Forschungsschwerpunkten an Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen, ergänzt durch ein VN-Forschungsinstitut an einer Universität oder in einer anderen Trägerschaft.

(11) Das Interesse und Engagement junger Menschen für die Arbeit der Vereinten Nationen sollte in Deutschland stärker gefördert werden.

Die Beteiligung von Schülern und Studenten an Model United Nations und an deren Planspielen im Bereich der Vereinten Nationen sollte durch geeignete Maßnahmen von Bund und Ländern gefördert werden. Es handelt sich um wirksames interkulturelles Lernen und um Friedenspädagogik mit einer großen Multiplikatorwirkung. 

Lehrpläne und Schulbücher sollten auf die Darstellung der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen überprüft und aktualisiert werden. Die Bundeszentrale und die Landeszentralen für politische Bildung sollten mit ihren Mitteln stärker als bisher in Abstimmung mit dem UN-Informationszentrum Bonn Buchpublikationen und AV-Medien zum Thema Vereinte Nationen fördern und den Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zugänglich machen. Die Vermittlung von Praktikanten und die Arbeitsvermittlung für Stellen bei den Vereinten Nationen (Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen (BFIO) Bonn der Bundesanstalt für Arbeit) sollten besser gefördert werden. Erfolgte Kürzungen der Mittel sollten zurückgenommen werden.

Potsdam, den 22.Januar 2001

Prof. Dr. Klaus Hüfner Dr. Helmut Volger

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