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Pressestelle BMFSFJ
Pressemitteilung Nr. 363
Veröffentlicht am 17. Januar 2002

Bundesministerin Bergmann begrüßt neue Verfahrensregeln gegen Frauendiskriminierung
Bundesrepublik ratifiziert das CEDAW-Fakultativprotokoll
 

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 15. Januar 2002 das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ("Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination Against Women", CEDAW) ratifiziert. Das Fakultativprotokoll wird damit am 15. April 2002, drei Monate nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde, für die Bundesrepublik in Kraft treten.

Frauen und Frauenrechtsorganisationen können sich künftig mit einer Beschwerde bei angenommenen Verstößen gegen die Bestimmungen des UN-Frauenrechts-Übereinkommens nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges an den CEDAW-Ausschuss wenden. Außerdem kann der UN-Ausschuss selbst Untersuchungen einleiten, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Vertragsstaat schwerwiegend oder systematisch Menschenrechte von Frauen verletzt. Damit erhält das 1979 verabschiedete UN-Übereinkommen CEDAW zwei zusätzliche Kontrollinstrumente.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, begrüßt die Ratifizierung des CEDAW-Fakultativprotokolls als bedeutsames Instrument, um den Menschenrechten von Frauen weltweit größere Geltung zu verschaffen.

Das Fakultativprotokoll dürfte besonders bedeutsam für Frauen in den Ländern werden, die kein dichtgeknüpftes rechtliches Netz zum Schutz vor Diskriminierung haben. Die Bundesregierung setzt mit der Ratifizierung auch auf eine deutliche Signalwirkung gegenüber den Staaten, die noch zögern, diesem Fakultativprotokoll beizutreten.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird zum Inkrafttreten des CEDAW-Fakultativprotokolls für Deutschland am 15. April 2002 eine Broschüre herausgeben, die umfassend über die Möglichkeiten dieses neuen Menschenrechtsinstruments informiert. Das Protokoll ist im Internet unter http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/op.pdf abrufbar.

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Wir brauchen auch ein KRK-Fakultativprotokoll. Bislang gibt es nur eine KRK-Vorbehaltserklärung der Bundesregierung.
Thomas