Alle Kinder sind gleich - fast alle

Vor zehn Jahren hat Deutschland die UN-Konvention zum Schutz Minderjähriger ratifiziert - und Flüchtlinge ausdrücklich davon ausgenommen.
Rot-Grün hat nichts daran geändert

Rainer Woratschka

Es kommt nicht eben häufig vor, dass sich Abgeordnete fraktionsübergreifend machtlos fühlen. Vor allem nicht, wenn sie eine Parlamentsmehrheit stellen. "Es ist nervend bis zum Geht-Nicht-Mehr", sagt Christel Riemann-Hanewinckel (SPD), Vorsitzende des Familienausschusses. Dreimal schon habe das Parlament die Regierung zum Handeln aufgefordert und noch immer sei nichts geschehen. Sie erwarte, sagt Ekin Deligöz, die kinder- und sozialpolitische Sprecherin der Grünen, dass Innenminister Schily den Parlamentsbeschluss endlich vollziehe. Es sei "unmöglich", sagt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vom Menschenrechtsausschuss, "wie schwierig Selbstverständlichkeiten in Politik umzusetzen sind".

Die Selbstverständlichkeit steht in der UN-Kinderrechtskonvention. Das Kindeswohl, so lässt sie sich zusammenfassen, genießt Vorrang vor staatlichen Entscheidungen. Bis auf die USA und Somalia haben sie alle UN-Mitglieder ratifiziert, auch die Deutschen - allerdings mit Vorbehalt. Kinderrechte gut und schön, befand die Regierung Kohl, aber Asyl- und Ausländerrecht geht vor. Sprich: Flüchtlingskinder, allein reisend oder ohne deutschen Pass, werden anders behandelt als ihre deutschen Altersgenossen.

Was die damalige Opposition aufs Schärfste kritisierte, hat sie als Regierung nicht zurückgenommen. Die Menschenrechts-Organisation Pro Asyl listet auf, was auch Rot-Grün akzeptiert: Dass Minderjährige im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt werden. Dass sie ohne juristischen Beistand bleiben und in Sammelunterkünften zu verwahrlosen drohen. Dass sie keinen vollen Anspruch auf medizinische Versorgung, Schulbesuch, Berufsausbildung und sozialpädagogische Hilfe haben. Dass sie in Abschiebehaft sitzen und allein zurückgeschickt werden - "in ein ungewisses, nicht selten auch lebensbedrohendes Schicksal".

"Wir postulieren gewaltfreie Erziehung, aber es ist nichts anderes als Gewalt, was wir Kindern auf diese Weise antun", ärgert sich Riemann-Hanewinkel. Die Parlamentsmehrheit sieht das ähnlich. Schon zweimal, im September 1999 und im März 2001, forderte der Bundestag die Regierung auf, den Vorbehalt zu streichen - erfolglos. SPD-Minister Schily argumentiert, dass der Vorbehalt die Kinderrechte nicht beeinträchtigt - und dass die Bundesländer der Streichung zustimmen müssten. Doch die blocken ab. O-Ton Thüringen: "Erschwernisse bei der konsequenten Durchsetzung der Ausreisepflicht von Minderjährigen und ein zunehmender Missbrauch des deutschen Ausländer- und Asylrechts durch Personen, die ohne Vorlage von Dokumenten vortragen, minderjährig zu sein, wären die Folgen." Den Ländern gehe es ums Geld, sagt Riemann-Hanewinckel. Sie befürchteten Folgekosten, etwa für eine Heimunterbringung. Allerdings handle es sich um "irrationale Ängste". . Schätzungen zufolge halten sich 6000 bis 10 000 unbegleitete Flüchtlingskinder in Deutschland auf, pro Jahr kämen etwa 1000.

Die Kinderrechtler zitieren Max Weber, der Politik als das Bohren dicker Bretter beschrieb - und drängen weiter. Seit September hat die Regierung eine Aufforderung des Petitionsausschusses auf dem Tisch. Im Januar schrieb die Bundestags-Kinderkommission die Ministerpräsidenten an. Und am Donnerstag forderte das UN-Kinderhilfswerk, Kinderrechte in die deutsche Verfassung aufzunehmen. Druck macht auch eine "National Coalition" zahlreicher Fachorganisationen unter Schirmherrschaft von Bundestags-Vizepräsidentin Anke Fuchs. Sie verweisen auf eine Studie des Bremer Juristen Erich Peter, der bezweifelt, dass die Länder überhaupt gefragt werden müssen. Die Caritas nennt die rechtliche und soziale Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland katastrophal, Pro-Asyl-Sprecher Heiko Kauffmann spricht von "erbärmlicher Politik". Und Jörg Maywald, Sprecher der "Coalition", erinnert an das "Ansehen Deutschlands in der Welt" - gerade mit Blick auf den UN-Weltkindergipfel Anfang Mai in New York.

Das Thema sei kein parteipolitisches, meint Leutheusser-Schnarrenberger. Entscheidend sei eher die politische Zuständigkeit. Auf der einen Seite die Menschen- und Familienrechtler, auf der anderen die Innenpolitiker. Und: Hier die Frauen, dort die Männer. Riemann-Hanewinckel kann das nur bestätigen: "Die Innenminister sind durch die Bank männlichen Geschlechts."

Eingeschränkt

Das "Übereinkommen über die Rechte der Kinder" wurde am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen beschlossen. Mit der Ratifizierung am 5. April 1992 hat es der Bundestag zum verbindlichen Staatsrecht erklärt. Allerdings mit folgender Einschränkung: "Nichts in dem Übereinkommen kann dahin ausgelegt werden, dass die widerrechtliche Einreise eines Ausländers in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder dessen widerrechtlicher Aufenthalt dort erlaubt ist; auch kann keine Bestimmung dahin ausgelegt werden, dass sie das Recht der Bundesrepublik Deutschland beschränkt, Gesetze und Verordnungen über die Einreise von Ausländern und die Bedingungen ihres Aufenthalts zu erlassen oder Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen."

05.04.2002
www.pnn.de/archiv/2002/04/04/ak-po-in-5510086.html



 
 

Zehn Jahre UN-Kinderrechtskonvention
in Deutschland

UNICEF: Gleiche Rechte für alle Kinder Bundesregierung soll Vorbehalt zu Flüchtlingskindern zurücknehmen

Vor zehn Jahren (am 5. April 1992) ist in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft getreten. UNICEF appelliert an die Bundesregierung, diesen Jahrestag zum Anlass zu nehmen, die Kinderrechte endlich uneingeschränkt für alle Kinder in Kraft zu setzen und ihre Vorbehalte zu dem Abkommen zurückzunehmen. Die meisten in Deutschland lebenden Flüchtlingskinder müssen aufgrund dieser Vorbehalte erhebliche Benachteiligungen in Kauf nehmen. Im Vorfeld des Weltkindergipfels der Vereinten Nationen, der vom 8. bis 10. Mai in New York stattfinden wird, fordert UNICEF dazu auf, die Kinderrechte ernster zu nehmen.

"Die Bundesregierung muss sich ohne Wenn und Aber zur Kinderrechtskonvention bekennen. Nur so kann sie auch international glaubwürdig für Kinder eintreten\", erklärte UNICEF-Geschäftsführer Dietrich Garlichs. Er forderte die Bundesregierung auf, die beiden Zusatzprotokolle zur Kinderrechtskonvention rasch zu ratifizieren, mit denen der sexuelle Missbrauch von Kindern sowie die Rekrutierung von Kindersoldaten international geächtet werden. Die Bundeswehr, so Garlichs, darf nicht länger darauf beharren, auch weiterhin 17-jährige Freiwillige aufzunehmen, sondern sollte ganz auf die Rekrutierung Minderjähriger verzichten.

Flüchtlingskinder leiden unter eingeschränkten Rechten Trotz der Ratifizierung am 5. April 1992 gilt die Kinderrechtskonvention in Deutschland aufgrund einer sogenannten Interpretationserklärung weiterhin nur mit Einschränkungen. Bis heute behält sich die Bundesregierung das Recht vor, deutsche und ausländische Kinder unterschiedlich zu behandeln. Flüchtlingskinder ohne gesicherten Aufenthaltstitel haben deshalb in Deutschland nach wie vor nur eingeschränkte Rechte. Dies betrifft die Mehrheit der 220.000 Flüchtlingskinder. Beispielsweise unterliegen sie nicht der Schulpflicht und gehen deshalb auch häufig nicht zur Schule.

Besonders schwierig ist die Lage der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Genaue Angaben zu deren Zahl gibt es nicht. UNICEF schätzt, dass sich 5.000 bis 10.000 Flüchtlinge unter 18 Jahren ohne ihre Eltern in Deutschland aufhalten. Wenn sie Asyl beantragen, müssen sie bereits ab dem Alter von 16 Jahren das gleiche Verfahren durchlaufen wie erwachsene Flüchtlinge und ihre individuelle politische Verfolgung nachweisen. Dies ist ein Widerspruch zur Kinderrechtskonvention, die allen unter 18-jährigen einen besonderen Schutz zuerkennt.

Abschiebung von Kindern stoppen

Die Vorbehaltserklärung gegen die Kinderrechtskonvention hat dazu geführt, dass Flüchtlingskinder ohne Begleitung Erwachsener abgeschoben werden, obwohl ihre Betreuung im Herkunftsland nicht geklärt ist. Dies widerspricht eindeutig dem Prinzip des Kindeswohls, das als vorrangig in der Konvention verankert ist. Auch werden immer wieder Kinder und Jugendliche ohne deutschen Pass, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatten, in ihre vermeintlichen Heimatländer abgeschoben. Dabei wird oft nicht ausreichend geklärt, ob die Betroffenen im Aufnahmeland hinreichend betreut werden können.

Gesamtbilanz nach zehn Jahren zwiespältig

UNICEF zieht insgesamt eine zwiespältige Bilanz der deutschen Kinderpolitik der vergangenen zehn Jahre. Zwar gibt es einige rechtliche Verbesserungen, darunter die Reform des Kindschaftsrechts, die eheliche und nichteheliche Kinder gleichstellt, sowie die Einführung eines Rechts auf gewaltfreie Erziehung und auf einen Kindergartenplatz. Ein Fortschritt ist auch das Gesetz zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt, nach dem Vater, Mutter oder auch andere im Haus lebende Personen, die Kinder schlagen oder missbrauchen, der Wohnung verwiesen werden können. Die exterritoriale Strafverfolgung deutscher Sextouristen, die im Ausland Kinder missbraucht haben, wurde 1993 juristisch eingeführt. Allerdings fand sie bislang kaum praktische Anwendung. Bisher wurden nach Angaben der Bundesregierung nur sieben Fälle dokumentiert, in denen deutsche Täter aufgrund von Sexualstraftaten im Ausland von deutschen Gerichten verurteilt wurden.

Kinder als Armutsrisiko

Verschlechtert hat sich in den neunziger Jahren die soziale Lage vieler Kinder und Jugendlicher. Mehr als zwei Millionen von insgesamt 15,6 Millionen in Deutschland lebenden Kindern unter 18 Jahren wachsen in relativer Armut auf. Das gilt insbesondere für Kinder alleinerziehender Eltern sowie für Kinder mit zwei oder mehr Geschwistern. Das heißt zugespitzt: Die Entscheidung für ein Leben mit mehreren Kindern ist mit einem Armutsrisiko und der Gefahr des sozialen Abstiegs verbunden.

Entwicklungshilfe für Kinder stärken

Auch in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wünscht sich UNICEF eine stärkere Berücksichtigung der Kinderbelange. Kinder profitieren hier vor allem von der Bereitstellung sozialer Grunddienste wie Grundbildung, Ernährung oder der Einrichtung von Basisgesundheitsdiensten. Gemäß internationaler Vereinbarungen sollten die Industrieländer 20 Prozent ihrer Entwicklungshilfe diesen sozialen Grunddiensten widmen.

Nach Berechnungen des \"Deutschen NRO-Forums Weltsozialgipfel\", einem Bündnis von über 40 entwicklungs-, sozial und umweltpolitischen Organisationen, erfüllt die deutsche Entwicklungshilfe diese Erwartungen bislang nicht und steht damit im Widerspruch zu den Zielen, die sich die rot-grüne Koalition selbst gesetzt hat. Nur 13,5 Prozent der deutschen Gelder für finanzielle und technische Entwicklungszusammenarbeit flossen nach dem Haushaltsplan für das Jahr 2001 in soziale Grunddienste - mit sinkender Tendenz. 1998 waren es noch knapp 19 Prozent.

Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen Nach Einschätzung von UNICEF ist Kinderpolitik in Deutschland nach wie vor Ressortpolitik von untergeordnetem Rang. In vielen Politikbereichen hat das Wohl von Kindern nicht die notwendige Priorität. UNICEF fordert deshalb, Kinderrechte in Deutschland mit Verfassungsrang auszustatten und weist darauf hin, dass eine Grundgesetzänderung bereits weitgehend Konsens zwischen den politischen Parteien ist - dies allerdings zugunsten des Tierschutzes. Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz wäre ein deutliches Signal, das sich auf die konkrete Situation von Kindern positiv auswirken würde.

UNICEF Deutschland
www.unicef.de



 
 

terre des hommes

Fluechtlingskinder ohne Rechte
terre des hommes: Bundesregierung soll Vorbehalt zur UN- Kinderrechtskonvention zuruecknehmen

Osnabrueck, 4. 4. 02: Schon vor 10 Jahren, am 5.4.1992, ratifizierte der Deutsche Bundestag die UN-Kinderrechtskonvention - allerdings mit Vorbehalt: Fluechtlingskinder in Deutschland sind von den voelkerrechtlichen Mindestgarantien zum Schutze von Kindern nach wie vor usgeschlossen. Dagegen protestieren terre des hommes und andere Organisationen seit ueber 10 Jahren: "Es kann nicht sein, dass Fluechtlingskinder in Deutschland weiter wie Kinder zweiter Klasse behandelt werden. Wir fordern die Bundesregierung mit Nachdruck auf, den Vorbehalt gegenueber der UN-Kinderrechtskonvention endlich zurueckzunehmen", so Andreas Rister, Referent fuer Kinderrechte bei terre des hommes Deutschland.

Auch der deutsche Bundestag hat im September 2001 dringend die umfassende Anerkennung der Konvention angemahnt; der UN-Ausschuss fuer Rechte der Kinder hat den deutschen Umgang mit Fluechtlingskindern ausdruecklich kritisiert. Dennoch konnten das Innenministerium und Minister Schily bisher die Beibehaltung des Vorbehalts durchsetzen - trotz anders lautender Wahlversprechen von SPD und Buendnis90/Die Gruenen vor der Regierungsuebernahme.

In Deutschland leben etwa 6.000 bis 10.000 unbegleitete Fluechtlingskinder. Sie werden schon ab 16 Jahren asyl- und auslaenderrechtlich wie Erwachsene behandelt. Oft wird ihr Alter angezweifelt und mit entwuerdigenden und wissenschaftlich nicht anerkannten Methoden zwangsweise festgestellt. Minderjaehrige werden regelmaessig in Abschiebehaft genommen und immer wieder alleine abgeschoben, obwohl sie in ihrer Heimat in manchen Faellen in Lebensgefahr sind. Viele Fluechtlingskinder haben keine Moeglichkeit, zur Schule zu gehen; oft werden sie nur eingeschraenkt medizinisch versorgt.

terre des hommes unterstuetzt eine Reihe von Projekten und Initiativen in Deutschland, die trotz der rechtlichen Behinderungen Fluechtlingskinder foerdern und unterstuetzen. Anfang Mai findet in New York der 2. Weltkindergipfel der Vereinten Nationen statt. Mit der Aktion "AlleansNetz - Fuer Kinder und ihre Rechte" fordert terre des hommes die deutschen Delegierten auf, sich dort konsequent fuer die Durchsetzung der elementaren Rechte des Kindes einzusetzen. Eine der zentralen Forderung der Aktion ist es, dass Fluechtlingskinder Schutz und Hilfe erhalten - auch in Deutschland.

verantwortlich: terre des hommes-Pressereferat Fuer Rueckfragen: Andreas Rister, Referent fuer Kinderrechte,
Tel.: 0541 / 71 01-122 oder 0171 / 370 55 33; Ralf Willinger,
terre des hommes-Pressereferat, Tel.: 0541 / 7101-174.



 
 

Pressestelle BMFSFJ

Pressemitteilung Nr. 390
Veröffentlicht am 4. April 2002

Bergmann: Die Rechte der Kleinen werden in Deutschland groß geschrieben
10 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Seit 10 Jahren gilt sie in Deutschland für alle Kinder und Jugendlichen - die UN-Kinderrechtskonvention, die hier am 5. April 1992 in Kraft trat. In der Konvention ("Übereinkommen über die Rechte des Kindes") sind die Rechte von jungen Menschen bis 18 Jahren festgehalten und mittlerweile in 191 Vertragsstaaten bindendes Völkerrecht. Das Bundesjugendministerium hebt zum Jahrestag die Erfolge in der Politik für Kinder und Jugendliche hervor und würdigt sie mit einer Festveranstaltung am 12. April in Berlin.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann erklärt aus Anlass des 10. Jahrestages der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention: "In der nationalen Kinderpolitik haben wir zwischen 1992 und 2002, insbesondere aber in den letzten drei Jahren, große Erfolge zu verzeichnen. Kinderpolitik ist inzwischen als eigenständiges Politikfeld und mit dem jugendpolitischen Aktionsplan der rotgrünen Bundesregierung als Querschnittspolitik verankert. Die UN-Kinderrechtskonvention hat die Bundesregierung in größtmöglichem Umfang umgesetzt, auch wenn die Vorbehaltserklärungen noch nicht zurückgenommen werden konnten. Sie hat die Lebensbedingungen für Kinder und ihre Familien verbessert und die ureigenen Rechte der Kinder gestärkt: So hat die Bundesregierung das Kindschaftsrecht reformiert, die Familienleistungen deutlich angehoben, den Jugendarbeitsschutz verstärkt, einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz eingeführt, das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung im BGB festgeschrieben und die Beteiligungschancen von Jugendlichen erweitert. Die Rechte der Kinder und die Chancen junger Menschen werden in Deutschland inzwischen groß geschrieben." Bergmann appelliert an Kinder und Erwachsene, die UN-Kinderrechtskonvention zu beachten: "Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten. Erwachsene können nicht einfach über sie verfügen, sondern müssen sie fördern und beteiligen. Wir sorgen dafür, dass Kinder ihre Rechte kennen, denn nur so können sie sie auch einfordern."

Die UN-Kinderrechtskonvention regelt die Rechte, den Schutz und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dokumentiert in zwei Berichten an die Vereinten Nationen die Umsetzung der Kinderrechts-politik in Deutschland. Beide Dokumente, der 2. Staatenbericht und der Sonderbericht der Bundesregierung anlässlich der Sondergeneralversammlung zu Kindern ("Weltkindergipfel"), sind im Internet unter www.bmfsfj.de abrufbar.

Bei der Veranstaltung des Bundesjugendministeriums "Hurra! Wir haben Recht" am 12. April am Gendarmenmarkt in Berlin werden sich rund 150 Kinder und Jugendliche mit der UN-Kinderrechtskonvention in Theater-, Musik- und Spielaktionen auseinandersetzen.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.de
Internet: www.bmfsfj.de/