Father's
National Coalition - FNC
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A Report from Germany
by Thomas Sochart
www.vaeter-aktuell.de
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Das deutsche Kindschaftsrecht unterscheidet zwischen Sorgerecht für Kinder und Umgangsrecht. Im Sprachgebrauch wird statt Umgangsrecht oft vom "Besuchsrecht des Vaters" gesprochen. |
Im Grundgesetz (Basic Law) werden Rechte
und Pflichten den Eltern zugeordnet. Kinderrechte werden im Grundgesetz
nicht erwähnt.
So ist es heute:
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GG Artikel 6 Abs.2 soll
geändert werden
(Basic Law) Grundgesetz GG Artikel 6 Abs.2 lautet:
Unser Textvorschlag:
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§1626a BGB soll
gestrichen werden
(German Civil Code) §1626a BGB lautet:
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Hierzu gab es in diesem Jahr zwei Entscheidungen
des Bundesverfassungsgerichtes:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 29.01.2003 Klage zweier Väter abgewiesen
Wenn die Mutter nicht einverstanden ist, haben unverheiratete Väter keine Chance, das Sorgerecht für ihre Kinder zu bekommen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch bestätigt. Nach Ansicht des Ersten Senats unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier dient das "Veto-Recht" der Mutter dem Schutz des Kindes. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine nichteheliche Mutter sich dem Wunsch des Vaters nur dann verweigert, "wenn sie dafür schwer wiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden". Dass sie die Vetomacht als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht, hat das Bundesverfassungsgericht nicht unterstellen müssen. |
""Schwangerschaft und Geburt vermitteln eine enge Beziehung des Kindes zur Mutter. Die Zuordnung des Kindes zur Mutter sei aus Gründen des Kindeswohls und im Hinblick auf die Rechtssicherheit sachlich gerechtfertigt.", hieß es. |
Nach einer vom Gericht zitierten Studie haben 50% der ledigen Mütter in den alten Bundesländern ein halbes Jahr nach der Geburt keine Beziehung mehr zu den Kindsvätern. In den neuen Bundesländern liegt die Zahl bei 35%. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge ist die Zahl nicht ehelicher Lebensgemeinschaften von 137.000 im Jahr 1972 auf rund 2,1 Millionen im Jahr 2001 gestiegen. |
Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass eine nicht-eheliche Mutter sich dem Wunsch des Vaters nur dann verweigert, "wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden.“ Die Richter verpflichteten den Bundestag, die weitere Entwicklung genau zu beobachten. Sollte tatsächlich "eine beträchtliche Zahl“ von Müttern ihre Position missbrauchen, wird Karlsruhe möglicherweise eine gerichtliche Einzelfallprüfung anordnen. |
Zahlen aus 2001:
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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
vom 29.04.2003
bisherige Regelung: Der nichteheliche Vater hat einen Rechtsanspruch
auf ein Foto von seinem Kind pro Jahr.
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Neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:
Leibliche Väter dürfen ihre Kinder auch gegen den Willen der Mütter sehen, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Die geltende, alte Gesetzeslage wird von Feministinnen, Juristinnenbund DJB und dem Verband allein Erziehender VAMV unterstützt. Grund ist der "soziale Friede" in einer Familie. Der soziale Frieden soll nicht dadurch gestört werden können, dass Dritte die Vaterschaft reklamieren und damit die Beziehungen der Eltern und Kinder nachhaltig beeinträchtigen. Das sieht der Erste Senat ähnlich. Auch in Zukunft soll sich ein Mann nicht in eine bestehende Lebensgemeinschaft oder eine Ehe einklagen und seine Vaterschaft gerichtlich klären lassen können. Der biologische Vater habe keinen Vorrang gegenüber dem sozialen Vater. Zu viele Hoffnungen, den Kontakt zu ihren Kindern rechtlich durchzusetzen, können sich Väter nicht machen. Die Karlsruher Richter knüpfen die Möglichkeit das Umgangsrecht mit dem Kind durchzusetzen an zwei Bedingungen: Die Beziehung muss dem Wohl des Kindes dienen und der Vater muss eine Zeit lang tatsächlich Verantwortung für das Kind mit getragen haben. |
Ob diese Regelung in der Praxis durchsetzbar sein wird, muß abgewartet werden. |
Weitere Gründe, warum Eltern die
nicht heiraten, keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgeben:
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Viele Väter fühlen sich zu "Zahlvätern" abqualifiziert. Berufliche Karrieren scheitern. Depressionen, Alkoholkonsum, Arbeitslosigkeit und Selbstmord bei Männern nach Trennung oder Scheidung können die Folgen sein. Wir haben bis jetzt 160 Zeitungsartikel über Selbstmord in Verbindung mit Trennung oder Scheidung und Sorgerecht gesammelt. Eine Delegation vom Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. hat diese Sammlung im Juni 2002 dem Bundesjustizministerium BMJ übergeben. Trennung oder Scheidung führt zu sozialen Problemen. |
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Wenn bereits ein Urteil nach altem Recht gesprochen wurde, bleibt es bestehen und kann nur in seltenen Ausnahmefällen geändert werden. Das Urteil kann nur geändert werden, wenn wichtige Gründe vorliegen. Wichtige Gründe gibt es aus Sicht des Gesetzgebers nur in seltenen Ausnahmefällen. Beispiel: Das Kind ist 3 Jahre alt. Der Vater erhält ein Umgangsrecht jeden zweiten Sonntag im Monat. Dieses Urteil hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. (§1696 BGB und Palandt-Kommentar zu §1696). |
Unterhaltszahlungen hingegen werden nach einer Tabelle angepaßt, wenn sich das Einkommen des Vaters ändert. Die Unterhaltstabelle für Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle) wird alle 2 Jahre erhöht. Die Zahlungsbereitschaft ausgegrenzter Väter ist gering. |
Das Problem bei Trennung oder Scheidung sind die gemeinsamen Kinder. Ein geschiedener Mann wird steuerrechtlich wie ein lediger Mann behandelt. Er muß mehr Steuern bezahlen und zusätzlich Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Trennung oder Scheidung führt zu finanziellen Problemen. Die Ehe bringt Steuervorteile auch ohne Kinder. |
Die Ehe gehört nur noch für jeden zweiten Bundesbürger zur Lebensplanung. Von den 20- bis 45-Jährigen erklärten 49,4% bei einer Umfrage, die Trauung gehöre für sie zwingend zur großen Liebe dazu. Dagegen halten 49,9% den Trauschein für überflüssig. Dass man nicht unbedingt heiraten muss, finden vor allem Ostdeutsche, nämlich überdurchschnittliche 64%. Die Hauptgründe zum Heiraten sind die große Liebe (54,7%) und der Wunsch, eine Familie zu haben (34,3%). |
§ 1592 BGB soll
geändert werden
§ 1592 BGB lautet:
Unser Textvorschlag:
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Rhetorik
Frauenvereine sagen: "Der Mann will mit dem gemeinsamen Sorgerecht seine Macht ausspielen." Männervereine antworten: "Die Frau will mit dem alleinigen Sorgerecht ihre Macht ausspielen."
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Unsere Forderungen
Unter dem Arbeitstitel Father's National Coalition (FNC) haben wir unsere Forderungen im Internet zusammengestellt. Unsere Forderungen richten sich
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BGB §§ 11, 1592, 1626 - 1632,
1666, 1671, 1672, 1674, 1684 - 1687, 1696 sollen überarbeitet und
zusammengefasst werden.
§1626a BGB soll gestrichen werden
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This report:
www.vaeter-aktuell.de/international-page/A_Report_from_Germany_DE.htm
www.vaeter-aktuell.de/international-page/A_Report_from_Germany_EN.htm
www.vaeter-aktuell.de/international-page/A_Report_from_Germany_DE_EN.htm
Some Words, hardly to translate:
Sorgerecht | Right of care and education (custody, responsibility) | |
Umgangsrecht | Right of contact, visitation rights of the father | |
Rechtssicherheit | unequivocal legal unity | |
Bundestag | Bundestag | |
Kindergarten | Kindergarten |
Thomas Sochart