-------- Original Message --------
Betreff: Newsletter vom 3.2.2005
Datum: 3 Feb 2005 10:54:48 -0000
Von: post@liga-kind.de
Rückantwort: post@liga-kind.de
 

Deutsche Liga für das Kind
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Newsletter Nr. 104 vom 3. Februar 2005
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(1) Koalition fordert: Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen
(2) Städte- und Gemeindebund für bedarfsorientierten Ausbau der Kinderbetreuung
(3) Modellprojekt zur Vereinbarkeit von Familie und Studium
(4) Initiative McKinsey bildet.: Frühkindliche Bildung neuer Schwerpunkt
(5) FDP will einfachere Verfahren für Vaterschaftstest
(6) Hebammen äußern sich kritisch zum Geschäft mit Nabelschnurblut
(7) Logopäden informieren: Stimmstörungen bei Kindern und Erwachsenen
(8) Bericht über die Arbeit der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes
(9) Max Wingen gestorben

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(1) Koalition fordert: Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen

Die Vorbehaltserklärung, die Deutschland bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 nach Abstimmung mit den Bundesländern abgab, hat SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Widerspruch veranlasst. In ihrem Antrag (15/4724) setzen sie sich dafür ein, dass die Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen wird, da aus ihrer Sicht sonst die Glaubwürdigkeit Deutschlands in Sachen Stärkung der Kinderrechte auf internationaler Ebene leiden wird.

Nach dem Willen der Abgeordneten soll die Bundesregierung darüber erneut mit den Landesregierungen verhandeln. Um die Rücknahme der Erklärung werde bereits seit mehreren Jahren politisch gerungen, heißt es weiter. Die Erklärung werde zwar in ihrem ausländerrechtlichen Teil als Interpretationserklärung ohne Rechtsfolgen bewertet, sie schmälere aber den insgesamt positiven Blick auf die Situation der Kinderrechte hierzulande. Als Streitpunkt gilt dabei die Frage, ob ausländische Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren bei der Einreise in die Bundesrepublik und mit Blick auf ihren Aufenthalt nach Erwachsenen- oder Kinderrecht behandelt werden.

Politischen Handlungsbedarf leitet die Koalition auch aus einer EU-Richtlinie „über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen als Flüchtlinge oder Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes" ab. Nach dieser Richtlinie soll unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unter 18 Jahren eine besondere rechtliche Stellung eingeräumt werden. Die Bundesregierung soll deshalb prüfen, wie der ausländerrechtliche Vorbehalt zurückgenommen werden kann.

Bestärkt sieht sich die Koalition in ihrer Haltung auch durch den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, der im vergangenen Jahr anlässlich einer Anhörung zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention Deutschland eine Führungsrolle bei den Kinderrechten zugestand, aber auch feststellte, dass es für die Bundesrepublik im Zusammenhang mit der Vorbehaltserklärung weiteren Handlungsbedarf gibt.

Im Weiteren fordern die Fraktionen, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, das den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie anspricht, dem Parlament zügig zum Beschluss vorzulegen und anschließend in innerstaatliches Recht umzusetzen. Auch soll die Bundesregierung die Kinderrechtskonvention in Sprachen übersetzen lassen, die von Minderjährigen mit Migrationshintergrund gesprochen werden und einen Nationalen Aktionsplan „Für eine kindergerechte Welt" vorlegen.
Quelle: Heute im Bundestag vom 31.1.2005
 

(2) Städte- und Gemeindebund für bedarfsorientierten Ausbau der Kinderbetreuung

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund befürwortet grundsätzlich den bedarfsorientierten Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige und fordert seit langem die Unterstützung des Bundes und der Länder für diese Aufgabe ein. „Wir bemühen uns nach Kräften, die Angebote der Kleinkinderbetreuung zu erweitern, frei werdende Kindergartenplätze umzuwidmen und Tagesmütter zu gewinnen. Für diese wichtige Investition in die Zukunft der Gesellschaft muss jedoch die volle Finanzierung dauerhaft gesichert werden", sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, am 27. Januar in Berlin.

Kinderbetreuung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von Bund, Ländern, Gemeinden, Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden gemeinsam getragen werden muss. Eine familienfreundliche Arbeitswelt ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland von besonderer Bedeutung. Hier sind insbesondere die Unternehmen gefordert, so zum Beispiel durch Einrichtung von Betriebskindergärten.

Nachhaltige Familienpolitik wird nur gelingen, wenn starke Kommunen ein lebenswertes und familienfreundliches Umfeld schaffen. Dies ist bei der derzeitigen dramatischen Finanzlage der deutschen Städte und Gemeinden aber kaum zu realisieren. Die Städte und Gemeinden sind mit über 80 Mrd. Euro verschuldet, dass Jahr 2004 hat ihnen ein Defizit von fast 6 Mrd. Euro beschert und viele Kommunen müssen selbst Personalkosten über kurzfristige Kassenkredite finanzieren. Zusätzlich explodieren die Sozialausgaben, so sind die Kosten für die Eingliederungshilfen in den letzten Jahren um das Doppelte auf nunmehr 11 Mrd. Euro pro Jahr gestiegen.

Eine nachhaltige Familienpolitik und die Verbesserung des Bildungsstandortes Deutschland werden nur gelingen, wenn die Politik dafür sorgt, dass die Kommunen in der Lage sind, diese Aufgabe anzugehen. Vor diesem Hintergrund ist der Ruf nach immer weiteren Steuersenkungen der falsche Weg. Weniger Steuern bedeuten zwangsläufig auch weniger staatliche Leistungen für die Bürger. Eine bessere Betreuung der Kinder und ein familienfreundliches Umfeld in den Städten und Gemeinden sind nicht zum Nulltarif zu haben.

Wir müssen uns auch fragen, ob der Staat, der vom Kindergeld bis zur Hochschulausbildung Milliarden Euro investiert, dieses Geld nicht zielgerichteter einsetzen müsste. Statt Kindergelderhöhungen ist es sinnvoller, die familienfreundliche Infrastruktur zu stärken. Im Übrigen sollte man überlegen, die Leistungen für Familien in einer Familienkasse zusammen zu fassen. Dies gäbe die Chance, die Mittel zielgenauer zum Beispiel für Kinderbetreuung oder gerade für die Unterstützung bedürftiger Familien einzusetzen. Die Kommunen leisten ihren Beitrag in vielfältiger Form und in vielen Städten und Gemeinden gehört die lokale Familienpolitik zum Leitbild, das gemeinsam mit den Bürgern entwickelt wird. Mit großem Erfolg beteiligen sich auch Kommunen an der Bundesinitiative „Lokale Bündnisse für Familien". In vielen Städten und Gemeinden sind solche Einrichtungen bereits geschaffen worden. Ihr Ziel es, u.a. die Kinderbetreuung auszubauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

All dieses aber bleibt Stückwerk, wenn die Politik ihre Versprechen nicht auch mit finanziellen Handlungsmöglichkeiten unterlegt. Dazu gehört auch eine Famlienverträglichkeitsprüfung bei neuen Gesetzen und Verordnungen. Bei der Diskussion über das geplante Antidiskriminierungsgesetz hat dieser Aspekt zum Beispiel kaum eine Rolle gespielt, obwohl gerade Eltern mit Kindern z.B. auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werden.

Weitere Informationen siehe Brennpunkt Familienpolitik und Kommunen unter www.dstgb.de.
Quelle: ots-Originaltext vom 27.1.05
 

(3) Modellprojekt zur Vereinbarkeit von Familie und Studium

Die hessische Landesregierung will in einem Modellprojekt an der Universität Gießen untersuchen lassen, wie eine bessere Vereinbarkeit von Elternschaft und Studium erreicht werden kann. Mit zwei Befragungen soll untersucht werden, wie Ausbildungsgänge an Fachhochschulen und Universitäten von Anfang an mit einer Familiengründung kompatibel gemacht werden können. Dies soll sich auch auf „postgraduale Studienphasen“, also Doktoranden und Habilitanden, erstrecken. „Wir können nicht länger über eine zu hohe Kinderlosigkeit bei Akademikern klagen und gleichzeitig nichts zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für junge Familien an den Universitäten tun. Kinder müssen überall – von der Universität bis zur Wohnungssuche – willkommen sein“, sagte die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) dieser Zeitung. Das Modellprojekt müsse klären, welchen Wohnbedarf, welche Art von Beratung und welche Kinderbetreuungseinrichtungen die Universitäten bräuchten. Bei Berufungen aus dem Ausland sei die Vereinbarkeit von Beruf und Familien für Professoren schon heute ein Kriterium bei der Annahme eines Rufs. Schon heute könnten sich die Universitäten von der Hertie-Stiftung ihre Familienfreundlichkeit zertifizieren lassen.

Das hessische Familienministerium beruft sich auf den Mikrozensus des Jahres 2001, nach dem 62 Prozent der Akademikerinnen zwischen 30 und 35 Jahren der Geburtenjahrgänge 1967 bis 1971 keine Kinder haben. Einige Demographieforscher bezweifeln, dass der Prozentsatz der kinderlosen Akademiker tatsächlich so hoch ist. Zugleich bezieht sich das Sozialministerium auf eine Umfrage des Deutschen Studentenwerks, aus der hervorgeht, dass sich etwa 80 Prozent der studierenden Männer und Frauen wünschen, Beruf und Familie vereinbaren zu können.

Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt von Uta Meier-Gräwe, Professorin für Familienwissenschaft an der Universität Gießen. „Wenn wir wollen, dass es auch Kinder der akademischen Elite gibt, dann müssen Beruf und Karriere möglich sein“, sagt Frau Meier-Gräwe. Derzeit würden sich noch nicht einmal zehn Prozent der Habilitantinnen an deutschen Hochschulen den Kinderwunsch erfüllen. Notwendig seien nicht mehr monetäre Transferleistungen, sondern eine Betreuungsinfrastruktur sowie ein Mentalitätswechsel bei den Professoren. Die Prüfungsordnungen müssten Ausnahmeregelungen für Mütter zulassen, und es sei auch viel gewonnen, wenn Professoren auf die besondere Situation von Familien Rücksicht nähmen. Akademiker hätten heute auch deshalb weniger Kinder; weil sie immer häufiger „statusgleich“ heirateten: „Der Arzt heiratet heute immer seltener eine Krankenschwester, dadurch stellt sich das Problem der Familiengründung anders“, sagt Frau Meier-Gräwe.

Das Projekt wird aus Mitteln der Hessischen Familienstiftung finanziert, kostet etwa 130.000 Euro und endet Mitte 2007. Eine Zusammenarbeit mit dem lokalen Bündnis für Familie ist geplant, der Präsident der Gießener Universität hat zugesichert, die Ergebnisse der Untersuchung im Hochschulentwicklungsplan aufzunehmen.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28.1.2005
 

(4) Initiative McKinsey bildet.: Frühkindliche Bildung neuer Schwerpunkt

Die Unternehmensberatung McKinsey & Company will die Förderung von Kindern im Vorschulalter drastisch verbessern. Im Mittelpunkt der Initiative McKinsey bildet., die am Montag in Berlin in die nächste Runde geht, steht deshalb das Thema frühkindliche Bildung. Teil dieser Aktion ist der bundesweite Wettbewerb „Alle Talente fördern" für Kinderkrippen, Kindergärten, Elterninitiativen sowie für alle Projekte, die Kindern ungeachtet ihrer sozialen Herkunft bestmögliche Voraussetzungen für ihre individuelle Entwicklung vermitteln. Gesucht werden Initiativen, beispielsweise zur gezielten Förderung der Sprache, des naturwissenschaftlichen Verständnisses, musischer oder sportlicher Begabungen oder auch zur Integration der Eltern in den Bildungsprozess. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2005.

„Es gibt in Deutschland nicht nur zu wenig Betreuungsmöglichkeiten für unsere Kleinsten. Das bestehende System ist auch sozial höchst ungerecht. Kinder aus schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen oder aus ausländischen Familien sind eindeutig im Nachteil", betont Jürgen Kluge, Deutschland-Chef der führenden Topmanagement-Beratung zum Auftakt der McKinsey-Initiative.

„Kinderkrippen und Kindergärten dürfen nicht nur die Betreuung in den Mittelpunkt stellen, sondern müssen selbstverständlicher Teil unseres Bildungssystems sein", fordert Kluge. Erst dies mache eine erfolgreiche Förderung möglich. „Unsere Kinder sind unsere Zukunft. Sie wollen spielerisch lernen, die Welt erforschen und entdecken und wir können es uns nicht leisten, auch nur ein einziges Talent zu verschwenden." Es sei deshalb viel besser, früh in die Bildung der Kinder zu investieren, als einmal entstandene Defizite später aufwendig zu reparieren.

Mit der Forderung, das Bildungssystem in Deutschland von Grund auf zu reformieren und dabei die frühkindliche Bildung stärker in den Vordergrund zu stellen, startete McKinsey bildet. bereits vor fast vier Jahren. Verbunden hatte McKinsey damit Vorschläge für mehr Autonomie von Schulen und Lehrern, für Qualitätsstandards und deren systematische Kontrolle sowie für die Einführung von Studiengebühren und deren Finanzierung. Dieses Reformprogramm fand bundesweite Beachtung und war ein Anstoß für zahlreiche bildungspolitische Diskussionen, Initiativen und Gesetzesänderungen.

Die neue Runde von McKinsey bildet. will die überragende Bedeutung der frühkindlichen Bildung betonen. Die OECD bescheinigt Deutschland ein erhebliches Defizit vor allem bei der Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten und beim Qualifikationsniveau der Erzieher(innen). Vor diesem Hintergrund will McKinsey bildet. eine Debatte über Bildungsauftrag und Qualitätsstandards der Krippen und Kindergärten starten sowie Vorschläge diskutieren, um die Ausbildung von Erzieher(innen) und die Elternbildung zu verbessern.

Auftakt der Initiative war eine Bildungswerkstatt am 31. Januar 2005 in Berlin zum Thema „Chancengerechtigkeit – Sprachförderung und Elternbildung" mit Experten aus Praxis, Wissenschaft und Politik. Insgesamt werden vier Werkstattgespräche stattfinden. Die Veranstaltung am 16. März 2005 steht unter dem Motto „Kinder – Forscher und Entdecker". Im April 2005 geht es um die Ausbildung der Erzieher(innen). Die Bildungswerkstatt im Juni 2005 befasst sich mit dem Thema Qualitätssicherung im frühkindlichen Bereich. Abschluss der Veranstaltungsreihe ist ein Bildungskongress am 15. und 16. September 2005 in Berlin. Dort diskutieren Politiker, Wissenschaftler und Experten aus der Praxis die Ergebnisse der vier Werkstattgespräche. Ziel ist ein Reformpaket mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Informationen zu McKinsey bildet. und die Teilnehmerunterlagen für den Wettbewerb finden Sie unter www.mckinsey-bildet.de
Quelle: ots-Originaltext vom 27.1.05
 

(5) FDP will einfachere Verfahren für Vaterschaftstest

Für einfachere Verfahren der Vaterschaftstests setzt sich die FDP-Fraktion in einem Antrag (15/4727) ein. Die derzeitigen Möglichkeiten, die Vaterschaft überprüfen zu lassen, würden als unzulänglich erachtet, weil es diese Möglichkeit nur im förmlichen Vaterschaftsanfechtungsverfahren oder mit Zustimmung von Mutter und Kind gebe.

Auch seien die beweisrechtlichen Hürden eines solchen Verfahrens sehr hoch. Bei Zweifeln über die Vaterschaft sollte sich der Vater nicht gleich vom Kind lossagen müssen, so die Liberalen, sondern sich zunächst Gewissheit verschaffen können.

Der Gesetzgeber sei gefragt, ein Verfahren zu entwickeln, das die Grundrechte aller Beteiligten wahrt. So sollten alle Personen, die eine Vaterschaft anfechten können, auch ein Verfahren einleiten dürfen.

Die Abstammungsverhältnisse sollten unabhängig von einer Anfechtungsklage festgestellt werden können. Auch sollte die Abstammung aufgrund richterlicher Anordnung eines DNA-Analyse-Tests ermittelt werden.

In Konfliktfällen müsse dem Kind ein Verfahrenspfleger beigeordnet werden. Ferner seien die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Zweifels an der Vaterschaft oder der Abstammung niedriger zu setzen als bei der Vaterschaftsanfechtungsklage, fasst die FDP ihre Vorschläge für eine Gesetzesinitiative der Regierung zusammen.
Quelle: Heute im Bundestag vom 31.1.2005
 

(6) Hebammen äußern sich kritisch zum Geschäft mit Nabelschnurblut

Nabelschnurblut enthält Stammzellen, aus denen eines Tages Gewebe und Organe gezüchtet werden können. Doch das ist Zukunftsmusik. Nabelschnurstammzellen werden bisher nur bei Bluterkrankungen wie Leukämie eingesetzt. Aber auch diese Methode funktioniert nur bei Kindern; für Erwachsene reicht die geringe Menge der Nabelschnurstammzellen nicht aus.

Trotzdem werben Privatfirmen in Kliniken und gynäkologischen Praxen offensiv damit, dass vorsorglich eingelagertes Nebelschnurblut später lebensrettend sein kann. Für diese Einlagerung, die derzeit 20 Jahre beträgt, müssen Eltern zwischen 1.500 und 2.000 Euro bezahlen.

Der Bund Deutscher Hebammen kritisiert diese Geschäftemacherei mit Nabelschnurblut und weist darauf hin, dass in ca. 60 deutschen Kliniken Nabelschnurblut kostenlos in öffentlichen Stammzellbanken eingelagert wird. Im Gegensatz zu den privaten Anbietern, dienen diese Nabelschnur-Blutbanken der Allgemeinheit, zum Beispiel für Kinder, die an Leukämie erkrankt sind und für die kein Knochenmarkspender gefunden werden kann.

„Falsch ist auch die Behauptung der privaten Anbieter“, so der Berufsverband der Hebammen, „dass ein Kind auf seine eigenen Nabelschnurblutzellen angewiesen sein wird – eine solche Eigenanwendung gilt sogar als Kunstfehler, denn im Falle einer Leukämie-Erkrankung ist nicht auszuschließen, dass die eigenen Nabelschnurstammzellen diese Erkrankungsanlage bereits enthalten“.

„Hier wird ein Geschäft mit der Angst der Eltern gemacht“ so Magdalene Weiß, Präsidentin des Hebammenverbandes. Es macht keinen Sinn, für diese Sache, die sich eigentlich noch im Forschungsstadium befindet, so viel Geld auszugeben. Viel stimmiger scheint es mir, wenn Eltern ihren Kindern Liebe, Geborgenheit und Nestwärme mit auf den Lebensweg geben. Dieses Angebot kostet keinen Cent, ist aber die sicherste Garantie für das gesundheitliche Wohlergehen des Kindes.

Kritische Broschüren zum Thema: „Einfrieren von Nabelschnurblut – notwendig oder überflüssig“ über broschuerenservice@bmsg.gv.at oder „Stammzellen aus Nabelschnurblut“ info@babytop.de
Quelle: Pressemeldung des Bund Deutscher Hebammen vom 31.1.2005
 

(7) Logopäden informieren: Stimmstörungen bei Kindern und Erwachsenen

Eltern sind sich oft unsicher, wenn ihr Kind über längere Zeit heiser ist. Erwachsene fragen sich, woran es liegt, dass ihre Stimme so matt klingt. Menschen in Sprechberufen machen sich Sorgen, wenn die Belastbarkeit ihrer Stimme abnimmt.

Der Deutsche Bundesverband für Logopädie (dbl) beantwortet in zwei neuen Faltblättern zentrale Fragen zum Thema Stimmstörungen bei Erwachsenen und Kindern: Was sind Stimmstörungen beim erwachsenen Patienten bzw. bei Kindern? Welche Ursachen können sie haben? Welche Erscheinungsformen sind zu unterscheiden? Welche Leitsymptome gibt es? Wie sieht die logopädische Behandlung aus? In welcher Form wird sie durchgeführt? Welche Zielbereiche werden therapiert? Wann sollte die Behandlung in welchem Umfang beginnen und mit welcher Behandlungsdauer muss man rechnen?

Adressaten sind Ärzte, Selbsthilfeverbände, Menschen in Sprechberufen, betroffene Patienten und interessierte Angehörige. Die Faltblätter, die auch auf der Internetseite des dbl (www.dbl-ev.de) eingestellt sind, können zum Selbstkostenpreis von 0,10 EUR/Stück bestellt werden. Einzelexemplare werden gegen Zusendung eines an sich selbst adressierten und mit 0,55 EUR frankierten Briefumschlages unentgeltlich abgegeben.

Bestelladresse: Deutscher Bundesverband für Logopädie, Augustinusstr. 11a, 50226 Frechen
E-Mail: info@dbl-ev.de, Fax: 02234/37953-13
Quelle: ots-Originaltext vom 1.2.2005
 

(8) Bericht über die Arbeit der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes

Die Kommission der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes hat vor wenigen Tagen die Zustimmung der Vollversammlung der Vereinten Nationen erhalten, ihre Arbeit in zwei Kammern zu organisieren. Die dafür erforderlichen Mittel, vor allem zur Übersetzung der Berichte in die offiziellen UN-Sprachen und zur Aufarbeitung zusätzlicher Informationen über die Lage der Kinder in den Bericht erstattenden Ländern, wurden trotz angespannter Haushaltslage der Vereinten Nationen bewilligt. Das neue Verfahren wird zusammen mit den am 23. Februar zum Teil neu- oder wiedergewählten Mitgliedern der Kommission in der Frühjahrssitzung entwickelt und in der Herbstsitzung zum ersten Mal eingesetzt werden.

Nun können künftig statt der knapp dreißig Berichte etwa fünfzig Berichte im Jahr bearbeitet werden. Dies wird helfen, den Stau eingereichter, aber nicht bearbeiteter Berichte abzutragen. Außerdem kann begonnen werden, die mittlerweile eintreffenden Berichte zu den beiden Zusatzprotokollen über Kinder in bewaffneten Konflikten sowie über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie auszuwerten. Mit erhöhtem Nachdruck können zudem ausstehende Berichte angemahnt werden. Immerhin haben zwölf der 192 Mitgliedsstaaten noch keinen Erstbericht eingereicht, während 14 Länder bereits ihren dritten Bericht vorgelegt haben. Eine größere Zahl von fälligen Drittberichten steht allerdings aus. Die Kommission wäre nach dem bisherigen Verfahren jedoch nicht in der Lage gewesen, diese Berichte zügig zu bearbeiten.

Zum Abschluss der Sitzungsperiode am 28. Januar hat die Kommission ihre Stellungnahmen zur Situation in zehn Ländern verabschiedet (Albanien, Bahamas, Belize, Bolivien, Iran, Luxemburg, Nigeria, Österreich, Schweden und Togo).

Mit besonderer Aufmerksamkeit wurde die Stellungnahme zum Iran erwartet, denn einen Tag nach dem Dialog der Kommission mit der iranischen Delegation wurde in Genf bekannt, dass am Vortag im Iran ein junger Mann, vermutlich im Alter von 18, öffentlich gehenkt worden war, der als Siebzehnjähriger einen Mitschüler auf dem Schulhof erstochen hatte. In der Sitzung hatte die Regierungsdelegation zu Berichten über Exekutionen von Kindern im Jahr 2004 erklärt, dass der Vollzug von Todesstrafen für straffällige Kinder inzwischen ausgesetzt worden sei, weil die Todesstrafe für Kinder durch ein neues Jugendstrafgesetz endgültig abgeschafft werden solle. Die Kommission forderte die iranische Regierung mit größtem Nachdruck auf, Todesstrafen und andere grausame Behandlungen von Kindern, die systematisch von iranischen Gerichten verhängt werden, sofort zu beenden. Beobachter weisen darauf hin, dass die iranische Regierung mit derartigem Verhalten ihre internationale Glaubwürdigkeit in Menschenrechtsfragen und darüber hinaus weiter massiv belastet.
Quelle: Bericht von Lothar Krappmann, Member of the Committee on the Rights of the Child, Geneva, Switzerland, vom 29.1.2005
 

(9) Max Wingen gestorben

Er hat die Familienpolitik CDU/CSU-geführter Bundesregierungen geprägt wie kaum ein anderer. Als Wissenschaftler, Honorarprofessor in Konstanz, vor allem aber als Referent im Bundesfamilienministerium von 1959 bis 1980, als Präsident des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg und von 1992 an als Abteilungsleiter im Familienministerium hat Max Wingen viele sozial- und familienpolitische Entscheidungen begründet und herbeigeführt. Wingen wurde am 13. März 1930 in Oberkassel geboren, studierte Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und wurde promoviert. Sein Denken war von der katholischen Soziallehre beeinflusst, wahrscheinlich war er einer der letzten politisch wirksamen Vertreter dieser Gesellschaftsauffassung. Auch im Ruhestand mischte er sich in die Diskussion über Demografie und Bevölkerungspolitik mit zahlreichen Veröffentlichungen ein. In der „Zeitschrift für Bevölkerungswissenschaft“ und in dieser Zeitung plädierte er für eine „bevölkerungsbewusste Familienpolitik“. Der Ansicht, die Politik könne am Geburtenverhalten nichts ändern, widersprach er: „Voraussetzung einer in dieser Hinsicht erfolgreichen Politik ist es, eine ganzheitliche Familienpolitik systematisch in die Gesellschaftspolitik zu integrieren.“ Max Wingen ist, wie jetzt bekannt wurde, am 28. Januar in Bonn gestorben.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2.2.2005
 

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