Kinderrechte laut UN-Kinderrechtekonvention ins Grundgesetz und ins Bürgerliche Gesetzbuch
Thomas
 

-------- Original Message --------
Betreff: Newsletter vom 17.2.2005
Datum: 17 Feb 2005 09:12:26 -0000
Von: post@liga-kind.de
Rückantwort: post@liga-kind.de
 

Deutsche Liga für das Kind
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Newsletter Nr. 106 vom 17. Februar 2005
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(1) Bundesministerin legt Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland vor
(2) Familienausschuss unterstützt Nationalen Aktionsplan „Kindergerechtes Deutschland“
(3) Ein Aktionsplan für Kinderrechte! Jetzt geht’s los...
(4) Caritas begrüßt den Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland“
(5) Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Planungen für ein kinderfreundlicheres Deutschland
(6) Kindernothilfe begrüßt Stärkung der Kinderrechte
(7) Elternzeitrechner: Wie viel Geld haben Eltern während der Elternzeit?
(8) Logopäden-Hotline: Wie können Eltern die Sprachentwicklung ihrer Kinder fördern?
(9) Musik in Kitas stärken: Volkshochschulen und Musikschulen kooperieren
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(1) Bundesministerin legt Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland vor

Das Bundeskabinett hat am 16. Februar den Nationalen Aktionsplan (NAP) „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ beschlossen. Der Aktionsplan, den die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt vorgelegt hat, setzt einen Beschluss des UN-Weltkindergipfels aus dem Jahr 2002 um. Er wurde unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet und schreibt die Fortentwicklung der Rechte und Lebensbedingungen von Kindern in Deutschland fest.

„Wir wollen, dass Deutschland bei der Kinder- und Familienfreundlichkeit bis zum Jahr 2010 zur Spitze Europas aufschließt. Der Nationale Aktionsplan ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg. Er ist ein Leitfaden, um Deutschland kindergerecht zu gestalten. Kinder sind unser gesellschaftliches Vermögen, sie brauchen die bestmöglichen Bedingungen beim Aufwachsen“, erklärte Bundesministerin Renate Schmidt. Heute fällt auch der Startschuss für die Internetseite www.kinder-ministerium.de des Bundesministeriums, auf der sich alle Kinder über den Aktionsplan und über die Rechte der Kinder informieren können.

Der Nationale Aktionsplan führt auf, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung in den zurückliegenden Jahren die Lebens- und Entwicklungschancen von Kindern und ihren Familien verbessert hat und welche weiteren Initiativen die Bundesregierung anstrebt und anregt. Er wurde vom Bund unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Länder und Kommunen, der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, von Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaft sowie mit Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Der Nationale Aktionsplan wird bei der Umsetzung durch ein Monitoringverfahren unter Einbeziehung der politischen und gesellschaftlichen Partner und von jungen Menschen flankiert.

Der Nationale Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland umfasst sechs Handlungsfelder:

1. Chancengerechtigkeit durch Bildung

Gerechte Chancen in der Bildung sind die wichtigste Voraussetzung für ein zukunftsfähiges Land. Der soziale Hintergrund von Kindern bestimmt in Deutschland aber in erheblichem Ausmaß den Bildungserfolg und damit die Chancen von Kindern in ihrem weiteren Leben. Bildungspolitik, Fachkräfte, Verbände und Familien müssen zusammenwirken, um den gleichen Zugang zu Bildung zu ermöglichen; die mangelnde individuelle Förderung im Bildungssystem gilt es zu überwinden.

Die Bundesregierung sieht Bildung, Erziehung und Betreuung als Einheit. Eine qualitativ hochwertige Förderung von Kindern muss vor dem Schulbeginn ansetzen. Dazu braucht es verbindliche Qualitätsstandards in Kindertagesstätten und eine gute Ausbildung der Fachkräfte. Dazu braucht es auch eine engere und verbindliche Zusammenarbeit mit den Eltern. Die Bundesregierung setzt sich bei den Ländern dafür ein, dass die Aus- und Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern unter Beibehaltung ihres Praxisbezugs erweitert und verbreitert und dadurch aufgewertet wird.

Die Familie ist und bleibt der erste und wichtigste Ort für die frühkindliche Förderung. Mit einer nachhaltigen Familienpolitik will die Bundesregierung Familien stärken. Voraussetzung für eine gute Vereinbarkeit und eine frühe Förderung – insbesondere für Kinder aus schwierigem sozialem Umfeld und für Kinder mit Migrationshintergrund – ist ein gutes Angebot an Kinderbetreuung. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz, das seit Anfang 2005 in Kraft ist. Für eine bessere Balance von Familie und Arbeitswelt arbeitet die Bundesregierung eng mit Wirtschaft und Gewerkschaften zusammen: Auf Bundesebene in der „Allianz für die Familie“, in den Kommunen im Rahmen der Bundesinitiative „Lokale Bündnisse für Familie“ http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/familie,did=13662.html. Mit den beiden großen christlichen Kirchen hat Bundesministerin Renate Schmidt kürzlich die Initiative „Verantwortung Erziehung“ gestartet.

2. Aufwachsen ohne Gewalt

Die Bundesregierung räumt dem Schutz von Kindern und der Bekämpfung von Gewalt oberste Priorität ein. Sie hat den strafrechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung und die Prävention von Gewalt verbessert sowie die gewaltfreie Erziehung als Leitbild gesetzlich verankert. Die Bundesregierung fördert Modellprojekte zur flächendeckenden Einführung von Familienbildungsprogrammen, die Eltern hinsichtlich gewaltfreier Erziehungsmethoden aufklären und schulen. Ziel ist ferner, dass Länder und Gemeinden ausreichende Familienbildungs- und Beratungsangebote niedrigschwellig anbieten.

3. Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen

Die Bundesregierung hat einen Schwerpunkt auf die Vermeidung neuer gesundheitlicher Risiken und auf die Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen gesetzt. So sollen die ganzheitliche und interdisziplinäre Gesundheitsförderung und die kinder- und jugendspezifische Behandlung gestärkt werden. Die Bundesregierung hält eine kontinuierliche Gesundheitsberichterstattung im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit für erforderlich.

4. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche müssen die Möglichkeit haben, ihre Interessen überall dort einzubringen, wo es um ihre Belange geht. Die Bundesregierung sieht die Teilhabe junger Menschen als ein tragendes Element in Gesellschaft und Politik. Sie setzt sich dafür ein, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden verbindlich zu regeln. Kinder- und Beteiligungsrechte sollen in Bildungs- und Erziehungsplänen, Ausbildungs- und Studienordnungen und in spezifischen Weiterbildungsangeboten für einschlägige Fachkräfte verankert werden.

Die Bundesregierung gibt Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zur Beteiligung. So haben junge Menschen an dem Nationalen Aktionsplan mitgewirkt und ihre Forderungen formuliert. Sie werden in den Monitoringprozess einbezogen. Die Partizipation wird gefördert durch das „Projekt P“ http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/kinder-und-jugend,did=17694.html, das das Bundesministerium gemeinsam mit dem Deutschen Bundesjugendring und der Bundeszentrale für politische Bildung initiiert hat. Mit dieser Initiative, die bis 2006 läuft und an der sich bereits über 6.000 Jugendliche in etwa 200 Projekten beteiligen, wird das politische Engagement von Kindern und Jugendlichen in ganz Deutschland gestärkt.

5. Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder

Die materiellen Bedingungen, unter denen Kinder in der Bundesrepublik Deutschland aufwachsen, sind im internationalen Vergleich gut und liegen jenseits von existenzieller Armut. Gleichwohl gibt es auch in Deutschland Kinder- und Familienarmut. Der Kinderzuschlag unterstützt als Instrument seit dem 1. Januar 2005 Eltern mit geringem Einkommen, damit sie nicht wegen ihrer Kinder auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Dieses Instrument wird im Sommer 2005 nach Erfahrungen aus der Praxis evaluiert und weiterentwickelt. Armut hat viele Ursachen: Schlechte Bildung, geringes Einkommen, schlechte Gesundheitsbedingungen und mangelhafte wirtschaftliche Fähigkeiten greifen meist ineinander. Deshalb nimmt die Bundesregierung die gesamte Lebenssituation von Kindern und ihren Familien in den Blick und unterstützt sie beim Zugang zu Erwerbsarbeit, zu Kinderbetreuung, zu Bildung und zu finanzieller Allgemeinbildung und bei der Erziehungs- und Haushaltskompetenz. Sie setzt sich darüber hinaus bei den Ländern und Gemeinden für den Ausbau von Angeboten der Eltern- und Familienbildung bis hin zur Schuldner- und Insolvenzberatung ein.

6. Internationale Verpflichtung

Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, sich nicht nur im eigenen Land, sondern weltweit für Kinder und Jugendliche zu engagieren. Als wichtigste Verpflichtung betrachtet die Bundesregierung die signifikante Reduzierung von Armut. Das „Aktionsprogramm 2015“ stellt dabei einen zentralen Beitrag zur globalen Armutsbekämpfung dar.

Den Nationale Aktionsplan (NAP) „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ ist zu finden unter
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=24416.html.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.2.2005
 

(2) Familienausschuss unterstützt Nationalen Aktionsplan „Kindergerechtes Deutschland“

Spätestens im Jahr 2010 soll Deutschland hinsichtlich der Familien- und Kinderfreundlichkeit zur Spitzengruppe der europäischen Länder gehören. Das erklärte die Bundesfamilienministerin, Renate Schmidt, am Mittwochvormittag im Fachausschuss.

Die Ministerin informierte die Parlamentarier über den Stand des Nationalen Aktionsplans „Für ein kindergerechtes Deutschland“, nachdem dieser im Kabinett besprochen worden war. Schmidt erklärte, der Aktionsplan habe sechs Schwerpunkte.

Dies sei zum ersten die Chancengerechtigkeit durch Bildung. Noch immer entscheide der soziale Hintergrund über die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen; dies sei „nicht hinnehmbar". Der zweite Punkt sei das Aufwachsen ohne Gewalt. Hier sei bereits „eine Menge auf den Weg gebracht worden“, etwa die Festschreibung des Leitbildes einer gewaltfreien Erziehung. Man stehe nun vor der Aufgabe, noch mehr Eltern durch niedrigschwellige Programme zu erreichen.

Weitere Schwerpunkte des Aktionsplans seien die Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen; die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen; die Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards aller Kinder sowie die Einhaltung internationaler Verpflichtungen.

Schmidt betonte, es sei an der Zeit, den deutschen Vorbehalt bei der Kinderrechtskonvention zurückzunehmen: „Der Vorbehalt war unsinnig und überflüssig.“ Der Bundesinnenminister und die SPD-regierten Länder seien zur Rücknahme bereit, doch ohne die CDU-regierten Länder verfüge man nicht über die nötigen Durchsetzungsmöglichkeiten.

Die Fraktionen begrüßten den Aktionsplan einhellig. Die Grünen kündigten an, die „ehrgeizigen Ziele" des Plans „so gut zu begleiten, wie wir es können“ und stellten fest, eine Bundestagsdebatte über das Thema sei angebracht.

Diesen Vorschlag unterstützen auch die Fraktionen von FDP und SPD. Schmidt kündigte an, sich für eine Kernzeitdebatte über das Thema einsetzen zu wollen. Die CDU forderte, der Bund müsse genügend finanzielle Mittel zur Umsetzung des Plans zur Verfügung stellen.

Dies sei insbesondere deshalb nötig, weil die Kinderarmut in Deutschland stetig ansteige. Dabei dürfe man „nicht tatenlos zusehen“. Die FDP regte zudem an, die Kinderrechte in den Lehrplänen festzuschreiben und erklärte, nur wer seine Rechte kenne, könne sie auch wahrnehmen.
Quelle: Heute im Bundestag vom 16.2.2005
 

(3) Ein Aktionsplan für Kinderrechte! Jetzt geht’s los...

Am 16. Februar hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland“ (NAP) verabschiedet. „Chancengleichheit in der Bildung“; „Aufwachsen ohne Gewalt“; „Förderung eines gesunden Lebens und Schaffung von gesunden Umweltbedingungen“; „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“; „Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder und Jugendlichen“ und „Internationale Verpflichtungen“ sind die sechs Bereiche, zu denen die Expertinnen und Experten der durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einberufenen Koordinierungsgruppe zum NAP – in der auch die National Coalition als Nichtregierungsorganisation vertreten war – konkrete Vorschläge entwickelt haben, um die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland nachhaltig positiv zu beeinflussen. Die National Coalition (NC) begrüßt, dass das Bundeskabinett nun, basierend auf den Vorschlägen der Expertinnen und Experten, konkrete Maßnahmen und Strategien beschlossen hat. Jetzt kann die Umsetzungsphase auf kommunaler, Landes- und Bundesebene beginnen!

„Der Nationale Aktionsplan soll dazu führen, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Rechte tatsächlich umzusetzen.“, so Mike Corsa und Dr. Jörg Maywald, die beiden Sprecher der National Coalition. „Wichtig ist auch, dass alle Kinder ihre Rechte kennen. Hier bleibt noch viel zu tun, in den Familien, aber auch in Kindergärten, Schulen und Freizeiteinrichtungen. Unsere Aufgabe wird sein, die Umsetzung des Aktionsplans im Sinne eines Monitoring kritisch zu begleiten und immer wieder Impulse für weitere Handlungsschritte zu geben."

Dass auch Kinder und Jugendliche dazu einen wichtigen Beitrag als Expertinnen und Experten in eigener Sache leisten können und wollen, zeigen die Statements von Kindern und Jugendlichen, die sich jeweils in den einzelnen Kapiteln wiederfinden und die dem NAP komplett als „Anhang“ beigefügt wurden. Sie wurden im Rahmen des Beteiligungsprojektes zum NAP erarbeitet, das durch die Geschäftsstelle der NC konzipiert und durchgeführt wurde.

Die NC begrüßt es sehr, dass voraussichtlich im Jahr 2007 unter Mitwirkung aller bei der Erstellung des Entwurfs Beteiligten – sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche – im Rahmen einer nationalen Konferenz eine Zwischenbilanz gezogen werden soll.
Quelle: Pressemitteilung der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vom 16.2.2005
 

(4) Caritas begrüßt den Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland“

„Ein hilfreiches Instrument, um den Kinderrechten in unserem Land mehr Geltung zu verschaffen", ist nach Ansicht von Caritaspräsident Peter Neher der Nationale Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland“, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat. „Er stellt“, so Neher, „einen Maßstab dafür dar, wie die öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen wahrgenommen werden muss." Der Deutsche Caritasverband werde sich an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans aktiv beteiligen. Er werde die Bundesregierung aber auch hinsichtlich ihrer hier formulierten Selbstverpflichtungen beim Wort nehmen.

Insbesondere hänge die Zukunftsfähigkeit unseres Landes in der Tat davon ab, ob es gelinge, mehr Chancengleichheit durch Bildung zu erreichen, betont der Caritaspräsident. Dazu gehöre auch, die Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder voranzutreiben, wie es der Aktionsplan vorsieht.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes vom 16.2.2005
 

(5) Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Planungen für ein kinderfreundlicheres Deutschland

Erstmals hat sich die Bundesregierung einen Maßnahmenkatalog für ein kinderfreundliches Deutschland geschaffen. „Der Nationale Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland ist der sichtbare Beweis, dass wir die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in den Blick nehmen müssen“, erklärt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Vorstellung des Nationalen Aktionsplans durch die Bundesjugendministerin Renate Schmidt am 16. Februar in Berlin.

„Da sich die Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes besonders der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen widmet, begrüßen wir es daher außerordentlich, dass den Mitwirkungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ein hoher Stellenwert im Aktionsplan beigemessen wird“, betont Krüger. Der Nationale Aktionsplan verweist zu recht daraufhin, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen „ein Gradmesser für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft ist“. Umso bedauerlicher ist es jedoch, dass in den Ländern und Kommunen viele Beteiligungsangebote in den letzten Jahren Sparmaßnahmen zum Opfer gefallen sind. Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist noch keineswegs selbstverständlich. Auch die Frage, wie sich Kinder beteiligen können – die Qualität der Prozesse – ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerks noch unzureichend beantwortet. Angesichts dieser begrüßenswerten Initiative schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk die Entwicklung von Qualitätsstandards vor und eine verstärkte Qualifizierung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in allen Bereichen – in Schule, Kindertagesstätte, Jugendhilfe, Stadtplanung.

Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 30 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein. Mit seinen Förderfonds unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk Beteiligungsprojekte, mit seiner Werkstatt für Demokratie erfahren zahlreiche Engagierte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und mit seiner Infostelle Kinderpolitik (www.kinderpolitik.de) vernetzt und informiert es Interessierte.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 16.2.2005
 

(6) Kindernothilfe begrüßt Stärkung der Kinderrechte

Die Kindernothilfe begrüßt den am 16.2.2005 im Bundeskabinett beschlossenen und von der Bundesministerin Renate Schmidt vorgestellten „Nationalen Aktionsplan. Für ein kindgerechtes Deutschland 2005-2010“. „Die Bundesregierung erfüllt damit eine erste Verpflichtung der Vereinbarungen des Weltkindergipfels 2002“, so Dr. Jürgen Thiesbonenkamp, Direktor der Kindernothilfe. „Wir freuen uns, dass die Bundesregierung ihren Einsatz für die Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht nur im eigenen Land, sondern auch weltweit verstärken will.“

Mit dem Nationalen Aktionsplan konkretisiert die Bundesregierung Ziele und Maßnahmen für ein kindergerechtes Deutschland. Es werden sechs Handlungsfelder identifiziert, u.a. zu Bildung, Gesundheit, der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und zu den internationalen Verpflichtungen.

Für die Kindernothilfe ist dieser Nationale Aktionsplan insbesondere mit seinen Maßnahmen zu den internationalen Verpflichtungen zukünftig eine wichtige Berufungsgrundlage. „Wir werden die Bundesregierung beim Wort nehmen, wenn es um die Bekämpfung der Armut im Interesse einer Stärkung der Kinderrechte und der Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen geht“, so Dr. Jürgen Thiesbonenkamp. Die Beseitigung der strukturellen Benachteiligung von Mädchen und Frauen ist ein Querschnittsthema im Nationalen Aktionsplan. Die Kindernothilfe begrüßt dieses Vorhaben und unterstützt es auch mit ihrem eigenen Jahresthema 2005: „Armut bekämpfen. Mädchen können mit uns rechnen“. Ebenso setzt sie sich dafür ein, dass Kinder bei den Vereinten Nationen gehört werden, wenn Staaten Kinderrechtsverletzungen nicht ahnden und fordert die Einführung eines Individualbeschwerdeverfahrens im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention. Das will die Bundesregierung prüfen.

Kritisch beurteilt die Kindernothilfe, dass der Aktionsplan in weiten Teilen keine termingebundenen und messbaren Ziele und Vorgaben enthält. Auch fehlen konkrete Umsetzungsschritte für eine Ausgestaltung des Monitoringprozesses, an dem Nichtregierungsorganisationen beteiligt sein sollten. Ein weiterer Wermutstropfen ist nach der ersten Sichtung des 100 Seiten starken Dokuments, dass wichtige Themen wie die Rücknahme der Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention über die Rechte des Kindes nachrangig behandelt werden.
Quelle: ots-Originaltext vom 16.2.2005
 

(7) Elternzeitrechner: Wie viel Geld haben Eltern während der Elternzeit?

„Wir geben Familien mit dem Elternzeitrechner einen neuen Service an die Hand. Er unterstützt Mütter und Väter in ihrer Lebensplanung und erleichtert ihnen, die für sie optimale Balance von Familie und Beruf zu finden. Eltern können nun zu Hause ausrechnen, wie viel Geld bei welcher Konstellation ihnen monatlich zur Verfügung steht. Das ermöglicht eine bessere Planung für Familien.“ Dies erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, anlässlich des neuen Internet-Angebots „Elternzeitrechner“, der am 14.2.2005 online geschaltet wurde. Junge und werdende Eltern können auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums unter www.bmfsfj.de online errechnen, welche Auswirkungen das gewählte Arbeitszeitmodell während der Elternzeit auf ihr Familieneinkommen hat. Steuerliche Auswirkungen und der voraussichtliche Erziehungsgeldanspruch fließen in die Berechnungen mit ein.

Mit dem Elternzeitrechner wird für Eltern ersichtlich, wie das Familieneinkommen mit dem staatlichen Erziehungsgeld und dem zeitlichen Umfang der Erwerbstätigkeit zusammenhängt. Der Elternzeitrechner ermöglicht Familien, die für sie – auch unter Steuergesichtspunkten – beste Kombination von Elternzeit und Erwerbstätigkeit zu finden. Er richtet sich an werdende Eltern und an Mütter und/oder Väter, die sich bereits in Elternzeit befinden und z.B. planen, in Teilzeit zu arbeiten. Mit dem Elternzeitrechner lassen sich die verschiedenen Arbeitszeitmodelle der Elternteile in ihren finanziellen Auswirkungen durchrechnen. Die Berechnungen zeigen, dass partnerschaftliche Elternzeitmodelle nicht zwangsläufig mit finanziellen Einbußen verbunden sein müssen. Das kann Eltern darin bestärken, ihren Wunsch nach einer gemeinsamen Erziehungsverantwortung in den Alltag umzusetzen.

Der Elternzeitrechner ist in vier Schritte unterteilt. Dabei sind Eingaben zu den maßgeblichen Einkommensdaten und zum Arbeitszeitmodell notwendig, auf deren Grundlage das voraussichtliche Nettoeinkommen ermittelt wird. Daraus wird der Erziehungsgeldanspruch ermittelt. Die Eltern erhalten schließlich eine Vergleichsübersicht zu ihrem bisherigen und ihrem voraussichtlichen Einkommen. Alle Daten bleiben vertraulich und anonym; sie werden weder gespeichert noch weitergegeben.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.2.2005
 

(8) Logopäden-Hotline: Wie können Eltern die Sprachentwicklung ihrer Kinder fördern?

Der kommende Montag, 21. Februar ist ein besonderer Tag: der „Internationale Tag der Muttersprache“. Von der UNESCO 1999 ins Leben gerufen, erinnert er daran, dass weltweit etwa 6.000 Sprachen gesprochen werden, deren Erhalt ein wichtiges kulturelles Anliegen ist. Doch nicht  nur der Erhalt der Sprachenvielfalt, auch der Erhalt der Sprachkompetenz in den einzelnen Sprachen bereitet derzeit Anlass zur Sorge. In Deutschland wird seit der PISA-Untersuchung viel über das mangelnde Sprachvermögen zahlreicher Vorschul- und Schulkinder diskutiert. Häufig stellen Eltern sich die Frage, wie sie ihren Nachwuchs beim Sprechenlernen besser unterstützen können.

Kostenlosen und kompetenten Rat auf diese und weitere Fragen geben am Mittwoch, dem 23. Februar 2005, zwischen 19 und 21 Uhr vier Expertinnen des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (dbl). Unter den Rufnummern 02234-37953-51, -52 , -53 und -54 beantworten Prof. Dr. Ulla Beushausen, Fachhochschule Hildesheim, Prof. Dr. Kerstin Bilda, Fachhochschule OOW in Emden, Karen Grosstück, selbständige Logopädin in Hamburg und Dietline Schrey-Dern, Lehrbeauftragte im Studiengang Lehr- und Forschungslogopädie an der Universität (RWTH) Aachen gern alle Fragen rund um die kindliche Sprachentwicklung. Wer unsicher ist, ob sein Kind altersgemäß spricht, Rat und hilfreiche Tipps benötigt, sollte zum Hörer greifen.

Wer sich darüber hinaus über Möglichkeiten der spielerischen Sprachförderung informieren möchte, dem empfiehlt der dbl das gemeinsam mit dem Verein Mehr Zeit für Kinder kürzlich in einer neu überarbeiteten Auflage herausgegebene Buch „Sprich mit mir!". Zahlreiche Logopäden wirkten bei der Entstehung dieses Familienratgebers mit. Das 128 Seiten starke, farbig illustrierte Buch ist über den Mehr Zeit für Kinder e.V., Fellnerstraße 12, 60322 Frankfurt, Tel.: 069-156896-0, www.mzfk.de sowie im Buchhandel erhältlich.
Quelle: ots-Originaltext vom 16.2.2005
 

(9) Musik in Kitas stärken: Volkshochschulen und Musikschulen kooperieren

„Kita macht Musik“ ist der Titel eines neuen Qualifizierungsprojektes der niedersächsischen Landesverbände der Volkshochschulen und Musikschulen in Zusammenarbeit mit der Bertelsmann Stiftung. Im Frühjahr und Sommer dieses Jahres starten in 28 Städten und Gemeinden in Niedersachsen berufsbegleitende Fortbildungen, in denen Mitarbeiterinnen in Kindertageseinrichtungen qualifiziert werden, Musik in den Kita-Alltag zu integrieren und Kinder für Musik zu begeistern. Die örtlichen Musikschulen und Volkshochschulen führen diese Qualifizierungen gemeinsam als Lehrgänge mit einem Abschluss-Zertifikat durch. Ziel des in Deutschland einzigartigen Projektes ist, eine modellhafte und bundesweit übertragbare Form der Kooperation zwischen Kindertagesstätten, Musik- und Volkshochschulen zu etablieren.

„Die musikalische Erziehung ist nicht nur für die Bildungskarrieren, sondern auch für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern von großer Bedeutung“, betont die Vorsitzende des Landesverbandes der Volkshochschulen und Vizepräsidentin des niedersächsischen Landtages Astrid Vockert. Man könne nicht früh genug mit der musikalischen Früherziehung beginnen, fügt Liz Mohn, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Bertelsmann Stiftung, hinzu: „Schon in Kitas kann und sollte mehr getanzt, gesungen und Musik gehört werden. Dafür liefern wir in der Fortbildung qualifizierte Konzepte und Anleitungen.“ Ernst Neuhäuser, erster stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes der Musikschulen, weist darauf hin, dass in vielen Orten bereits Kontakte zwischen Musikschulen und Kindertageseinrichtungen bestehen: „Mit unserem Projekt möchten wir dazu beitragen, diese wichtige Zusammenarbeit zu festigen.“

Über den Lehrgang hinaus wird die Bertelsmann Stiftung Musikprojekte für die teilnehmenden Kindertageseinrichtungen initiieren und sich für die Nachhaltigkeit der Fortbildungen in den teilnehmenden Kommunen und den Transfer des Modells einsetzen. Die Evaluation des Projektes wird sich besonders auf die längerfristigen Wirkungen konzentrieren. Die Ergebnisse sollen eine Studie der Bertelsmann Stiftung ergänzen, die gezeigt hat, dass intensive Musikerziehung die Persönlichkeitsentwicklung und das soziale Verhalten von Kindern verbessert.
Quelle: Pressemitteilung der Bertelsmann-Stiftung vom 14.2.2005

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