Rücknahme der Vorbehaltserklärung der Bundesregierung gegen die UN-Kinderrechtekonvention nicht beabsichtigt

Bundesland Hauptstadt
Baden-Württemberg Stuttgart
Bayern München
Berlin Berlin
Brandenburg Potsdam
Bremen Bremen
Hamburg Hamburg
Hessen Wiesbaden
Mecklenburg-Vorpommern Schwerin
Niedersachsen Hannover
Nordrhein-Westfalen Düsseldorf
Rheinland-Pfalz Mainz
Saarland Saarbrücken
Sachsen Dresden
Sachsen-Anhalt Magdeburg
Schleswig-Holstein Kiel
Thüringen Erfurt

23. Juli 2007


Hintergrundinformationen:

Bundestagsdrucksache 12/42
vom 24.01.1991
Seite 38 und 43

KRK Art. 9
KRK Art. 18.1
"Eine Rücknahme der deutschen Erklärung zur VN-Kinderrechtskonvention haben bislang explizit abgelehnt die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen.

...Zur Begründung tragen die genannten Länder im Wesentlichen vor, dass eine Rücknahme der Erklärung zu Fehlinterpretationen, zu falschen Erwartungen und zu einer damit zusammenhängenden erhöhten Belastung beim Gesetzesvollzug sowie insbesondere zu Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des nationalen Aufenthalts- und Asylrechts führen würde." Bundestagsdrucksache 16/6076 vom 13.07.2007


  • Warum sind die Bundesländer stimmberechtigt?
  • Warum gab es keine namentliche Abstimmung?
  • Warum wollte sich von den Verantwortlichen niemand in den Medien dazu äußern?

Die Damen und Herren, die namentlich nicht genannt werden wollen

Bei den rot markierten Bundesländern liegt die Schuld vermutlich bei den Justizministern und bei den Ministerpräsidenten. Bei den nächsten Wahlen sollten genau diese Personen (nicht Parteien!) abgestraft werden.

Die Vorbehaltserklärung der Bundesregierung richtet sich in erster Linie gegen nichteheliche Kinder. Bereits Otto Schily hatte versucht, die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge vorzuschieben. Dabei ist das Zahlenverhältnis in der Realität etwa 1 : 10000

Thomas





heute im Bundestag Nr. 199 - Pressedienst des Deutschen Bundestages
Mo, 23. Juli 2007 Redaktionsschluss: 14:30 Uhr

Rücknahme des Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention nicht beabsichtigt
Recht/Antwort auf Große Anfrage


Berlin: (hib/BOB) Eine Rücknahme der vor 15 Jahren abgegebenen Erklärung zur UN-Kinderrechtsrechtskonvention wäre "migrationspolitisch bedenklich". Sie kann zu einem Anstieg der Einreise unbegleiteter minderjähriger Ausländer nach Deutschland führen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6076) auf eine Große Anfrage der Grünen (16/4205). Aus diesem Grund sowie unter anderem der Gefahr, dass die Rückname der Erklärung zu Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des nationalen Aufenthalts- und Asylrechts führen würde, seien zwölf Bundesländer nicht bereit, den Vorbehalt zur Konvention fallen zu lassen. Die Bundesregierung sehe sich deshalb außerstande, die Erklärung zu der Kinderrechtskonvention gegen den Willen der Länder zurückzunehmen. Deutschland hatte 1992 eine Erklärung hinterlegt, die unter anderem besagt, dass keine Bestimmung der UN-Kinderrechtskonvention so ausgelegt werden kann, dass sie das Recht Deutschland beschränkt, Gesetze über die Einreise von Ausländern und die Bedingung ihres Aufenthalts zu erlassen. Zuletzt habe Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Ende vergangenen Jahres bei den zuständigen Kollegen der Länder nachgefragt, ob sie bei ihrer Haltung blieben.

Im Übrigen sei die Exekutive "Träger der auswärtigen Gewalt". Dem Bundestag sei aber auch zuvor bei der Verabschiedung des Vertragsgesetzes die vorgesehene Erklärung bekannt gewesen. Der Rechtsausschuss des Parlaments hatte schon der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich in der Erwartung zugestimmt, "dass die vorgesehene völkerrechtliche Erklärung zum Auslegungsvorbehalt abgegeben wird", erklärt die Regierung. Die Grünen hatten unter anderem angeführt, der Bundestag habe schon mehrfach Beschlüsse zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung gefasst. Auch die Unabhängige Kommission "Zuwanderung" unter der Leitung der früheren Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) habe die Rücknahme empfohlen.

Das deutsche Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht entspricht nach Auffassung der Bundesregierung den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge berücksichtige bei der Bearbeitung von Asylanträgen unbegleiteter Minderjähriger "deren spezifische Bedürfnisse in vielfältiger Weise". So sei ein speziell geschulter Asylsachbearbeiter in dieser Angelegenheit tätig. Die Anhörung des Kindes - oder des Jugendlichen - werde einfühlsam und weniger formal vorgenommen als bei Erwachsenen. Man gehe besonders sensibel auf die Bedürfnisse der Minderjährigen ein.












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