Regierung: Vorbehalte gegen einige Menschenrechtsabkommen angebracht
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht keinen
Anlass, ihre Vorbehalte gegen verschiedene internationale
Menschenrechtsabkommen einschließlich ihrer Zusatz- und
Fakultativprotokolle zurückzunehmen. Das schreibt sie in einer Antwort (16/11603)
auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11469).
So hält die Bundesregierung bestimmte Vorbehalte, die gegen den
Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte eingelegt
worden sind, nach wie vor für angebracht. Auch eine Prüfung des
Zusatzprotokolls zum VN-Sozialpakt werde Zeit in Anspruch nehmen. Es
sei zu berücksichtigen, "dass ein Individualbeschwerdeverfahren im
Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte eine
Vielzahl von Fragen berührt, bei deren Klärung eine Reihe
innerstaatlicher Institutionen und Akteure einzubeziehen ist", so die
Bundesregierung. Hingegen sei die Ratifikationsurkunde zum
"Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
oder Strafe" am 4. Dezember 2008 hinterlegt worden, heißt es in der
Antwort. Daher sei das Protokoll am 3. Januar 2009 in Kraft getreten. Quelle: Heute im Bundestag Nr. 036 |