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GESCHIEDENE MÜTTER

Auswandern ohne Kind

Auswanderungsabsichten einer geschiedenen Frau können zur Aberkennung des Sorgerechts für die Kinder führen. Ohne Ja des Vaters seien Migrationspläne ein Missbrauch des Aufenthaltsbestimmungsrechts, so das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az.: 6 UF 86/01). (dpa)
 

26.06.2002
www.taz.de/pt/2002/06/22/a0083.nf/textdruck