Die mangelnde Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests als Beweismittel soll vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Ein nur eingeschränkt zeugungsfähiger Mann, der beim Bundesgerichtshof (BGH) vergeblich mit Hilfe eines heimlichen Gen-Gutachtens seine behördlich festgestellte Vaterschaft für ein zehnjähriges Mädchen angefochten hatte, legte jetzt Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht ein. Das teilte sein Stuttgarter Anwalt Rüdiger Zuck heute mit.
Zuck moniert unter anderem, dass die Hürden für eine gerichtliche Überprüfung der Vaterschaft zu hoch sind. Der BGH hatte am 12. Januar die gerichtliche Verwertung von Gentests für unzulässig erklärt, die ohne Zustimmung des Kindes beziehungsweise der sorgeberechtigten Mutter vorgenommen wurden.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kündigte vor kurzem an, sie wolle die Schwelle für Vaterschaftsanfechtungen senken.
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