PAPS zum Vaterschaftstestverbot des Bundesverfassungsgerichts
Urteil gegen Kinder
Als krasses Fehlurteil, in dem ein Grundrecht
zu Lasten eines anderen
durchgesetzt wird, hat die Väterzeitung
PAPS den gestrigen Richterspruch zu
Vaterschaftstests kritisiert. Das
informationelle Selbstbestimmungsrecht
auch des Kindes sei ein hohes und schützenswertes
Gut. Ebenso schützenswert
ist aber das Recht von Kindern auf Kenntnis
ihrer Abstammung. Zur Kollision
dieser beiden Grundrechtsansprüche
komme es, weil die allein
sorgeberechtigte Mutter im Grenzfall andere
Interessen habe als das Kind.
Dem Vertuschungsinteresse auf der einen
Seite steht da das Grundrecht des
Kindes gegenüber, zu wissen wer sein
Vater ist.
Die Konsequenz aus dieser Konstellation
könne nur sein, das alleinige
Sorgerecht der Mutter da einzuschränken,
wo es gegen die eindeutigen
Interessen und Grundrechte des Kindes
ausgeübt wird, also in der Frage der
Vaterschaftsfeststellung. Hier erwarten
nicht nur die Väter Vorschläge der
Bundesjustizministerin, so Ralf Ruhl,
Chefredakteur von PAPS.
Nimmt man die Interessen des Kindes als
Richtschnur, so müsse auch die
Verkürzung der Vater-Kind Beziehung
auf die biologische Verbindung, wie sie
die derzeitige Debatte präge, kritisiert
werden: auch gewachsene soziale
Beziehungen zwischen Kindern und Vätern
müssten respektiert und geschützt
werden. PAPS ermutigt alle Männer,
die oft nach Jahren intensiver Beziehung
zu einem Kind damit konfrontiert werden,
dass sie nicht die leiblichen Väter
sind, ihre Kinder nicht im Stich zu lassen,
sondern zu versuchen das
Verhältnis zu ihnen auf eine neue
Basis zu stellen.
Kontakt: Ralf Ruhl 0551 - 7704451
www.paps.de