Presseinformation 13.1.2005

PAPS zum Vaterschaftstestverbot des Bundesverfassungsgerichts

Urteil gegen Kinder
 

Als krasses Fehlurteil, in dem ein Grundrecht zu Lasten eines anderen
durchgesetzt wird, hat die Väterzeitung PAPS den gestrigen Richterspruch zu
Vaterschaftstests kritisiert.  Das informationelle Selbstbestimmungsrecht
auch des Kindes sei ein hohes und schützenswertes Gut. Ebenso schützenswert
ist aber das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer Abstammung. Zur Kollision
dieser beiden Grundrechtsansprüche komme es, weil die allein
sorgeberechtigte Mutter im Grenzfall andere Interessen habe als das Kind.
Dem Vertuschungsinteresse auf der einen Seite steht da das Grundrecht des
Kindes gegenüber, zu wissen wer sein Vater ist.

Die Konsequenz aus dieser Konstellation könne nur sein, das alleinige
Sorgerecht der Mutter da einzuschränken, wo es gegen die eindeutigen
Interessen und Grundrechte des Kindes ausgeübt wird, also in der Frage der
Vaterschaftsfeststellung. Hier erwarten nicht nur die Väter Vorschläge der
Bundesjustizministerin, so Ralf Ruhl, Chefredakteur von PAPS.

Nimmt man die Interessen des Kindes als Richtschnur, so müsse auch die
Verkürzung der Vater-Kind Beziehung auf die biologische Verbindung, wie sie
die derzeitige Debatte präge, kritisiert werden: auch gewachsene soziale
Beziehungen zwischen Kindern und Vätern müssten respektiert und geschützt
werden. PAPS ermutigt alle Männer, die oft nach Jahren intensiver Beziehung
zu einem Kind damit konfrontiert werden, dass sie nicht die leiblichen Väter
sind, ihre Kinder nicht im Stich zu lassen, sondern zu versuchen das
Verhältnis zu ihnen auf eine neue Basis zu stellen.
 

Kontakt: Ralf Ruhl 0551 - 7704451

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