Leider haben wir vorgestern versehentlich
eine noch nicht ganz fertige
Fassung unseres 80. Infos rund gemailt.
Dafür bitten wir um Nachsicht,
und weil einige fleißige Sammler
unter euch sind, und einige
Ergänzungen auch uns nicht unwichtig
sind, hier nochmal die korrekte
Fassung:
RoteMänner!
Scheintäter und Triebväter!
Rabenhüter und Ladenmütter!
Wir müssen das gleich zum Eingang
mal klarstellen: Wir haben euch, oh
ihr RotenMänner, sehr lieb, obwohl
ihr nicht unsere Söhne seid. Das
wird auch so bleiben, egal was die Vaterschaftstests
ergeben. Nur habt
bitte Verständnis, dass wir auch
beim besten Willen nicht in der Lage
sind, Unterhalt für euch alle zu
zahlen. Dem Himmel sei Dank, es ist
auch noch niemand von euch auf die Idee
gekommen. Manche Anderen sind
da rücksichtsloser und beharren gerne
auf ihrem einträglichen Unrecht.
Mehr dazu später.
Es ist wirklich unerhört! Da müht
man sich ab, rackert und schimpft,
indoktriniert und ideologisiert, klärt
auf und erfindet eine Horrorzahl
nach der anderen – und dann das: In Deutschland
lebende Ausländerinnen
fühlen sich hier wohl! Um das herauszufinden,
hat das
Bundesfrauenministerium noch eine Studie
anfertigen lassen. Aber wie
ist das möglich? Werden die jungen
Ausländerinnen jetzt nicht mehr
täglich zwangsverheiratet? Von Serien-Ehrenmördern
bedroht?
Dauergeprügelt? Oder merken die einfach
nicht, wie sie gewalttätig
dezimiert werden, obwohl ihre feministoid
engagierten deutschen
Schwestern es ihnen doch immer und immer
wieder gepredigt haben? Nun
also dies: Da erklärt so eine offensichtlich
in solchen Realitäten
ungeübte Wissenschaftlerin, „die
Diskussion über die Integration von
Zuwanderern gehe an der Lebenswirklichkeit
von jungen Migrantinnen
vorbei. Durch die Betonung von Einzelbeispielen
werde zum Beispiel der
Eindruck erweckt, vor allem Frauen aus
der Türkei würden in ihren
Familien unterdrückt und zur Heirat
mit einem von den Eltern
ausgewählten Mann gezwungen.“
www.welt.de/data/2004/12/15/374939.html
EINZELBEISPIELE ??? Jetzt relativieren
schon Frauen mit Doppelnamen das
ganze weibliche Elend. So als wüßten
die nicht, dass das nur dazu
führen kann, dass die Männergewalt
noch ungehemmter tobt. Wenn alle
Stricke, sprich Feindbilder, reißen,
dann war da wenigstens bisher noch
der marodierende Türken-Macho, der
seine diversen Frauen und Töchter
täglich einmal quer durch die Wohnung
prügelt, weil er sonst Atemnot
kriegt. Nicht mal den wollen sie unseren
„Nein-zur-Gewalt-gegen-Frauen“-Dummschwätzerinnen
und –Dummschwätzern
mehr lassen. Wenn das so weiter geht,
kann das RoteMännerInfo sein
Erscheinen demnächst einstellen.
Ihr werdet schon sehen, was ihr davon
habt! Eine Schande ist das.
Die „taz“ fand sie dennoch, die „Parallelgesellschaft“
der religiösen
Fundamentalisten, wo die Frauen eine quasi
mittelalterliche
Unterordnung akzeptieren. Man kann in
unserer Gesellschaft wahrlich
nicht mehr davon reden, dass sie dies
akzeptieren MÜSSTEN. Zumal es
sich im vorliegenden Fall um christliche
Fundis handelt! Da schau her:
www.taz.de/pt/2004/12/17/a0145.nf/text
Es sind nicht nur
komische Frauen, die sich sowas in der
heutigen Zeit noch gefallen
lassen. Es sind zweifellos auch schwerkranke
Männer, die an solchen
sprachlosen Frauen ihrerseits Gefallen
finden. Beide Geschlechter
offenbar Menschen, die mit Widersprüchen
und Konflikten und ihrer
zivilisierten Bewältigung in einer
Gesellschaft, die nicht mehr nur
eine überschaubare Gemeinschaft ist,
nichts am Hut haben. Aber
zweifellos hat eine Familienpolitik des
„anything goes“ und der Aufgabe
jeglicher Werte – zugunsten einer unbedingten
individualisierten
Emanzipation, die nach den menschlichen
Kosten nicht mehr fragt –
massiv dazu beigetragen, dass manche Menschen
solchen
gegenaufklärerischen Konzepten heute
wieder etwas abgewinnen.
„Jammern bringt oft viel Geld ein. Doch
ein positives Selbstbild, ein
angenehmes Lebensgefühl entsteht
so nicht. Deshalb stellen solche Siege
auch die Gewinner selten wirklich zufrieden.“
Ein komischer Artikel,
den Elisabeth Niejahr da in der „Zeit“
über die Lebenswirklichkeit von
Senioren schrieb und versuchte, sie in
das neue
Antidiskriminierungsverbot einzuordnen.
Ständig hatte man den Eindruck,
als wolle sie damit auch einigen ihrer
feministischen Schwestern was
ins Stammbuch schreiben: „Die Älteren
fechten einen Grundsatzstreit
aus, den die Frauen und die Schwarzen
kennen. Was hilft gegen
Diskriminierung: ein selbstbewusster Auftritt
oder demonstrative
Schwäche?“ Ja, was? www.zeit.de/2004/52/01___leit_1_52_2f04
Eine Debatte, der aber auch die Männer
sich irgendwann stellen müssen.
Vielleicht ist es ja „typisch Macho“,
wenn man wie wir für ein gesundes
Selbstbewußtsein plädiert und
dafür, die positiven Seiten des Lebens zu
genießen, so gut es eben geht –
und solange der Riesling reicht. Und
wenn schon! Den Senioren gibt Frau Niejahr
dies mit auf den Weg: „Doch
wer von anderen erwartet, dass sie vom
Lebensalter nicht viel Aufhebens
machen, sollte das auch selbst nicht tun.“
Wenn wir dazu irgendwann
auch in der Geschlechterdebatte kommen,
dann wissen wir, dass Männer
und Frauen es geschafft haben: Wer von
anderen erwartet, dass sie um
das Geschlecht nicht viel Aufhebens machen,
sollte es nämlich ebenfalls
selbst nicht tun.
Keinen Grund zum Jammern hatten deutsche
Frauen offenbar in den ersten
Jahren des Zweiten Weltkrieges, wie der
Historiker Götz Aly in einem
„taz“-Interview klarstellt. Dieses Interview
ist nicht nur für
geschichtlich Interessierte sehr aufschlussreich
und lesenswert, es
stellt auch eine Facette dar zur Illustration
einer allgegenwärtigen
Opferfixierung. „Die Frauen erhielten
doppelt so hohe Versorgungssätze
wie die Frauen britischer und US-amerikanischer
Soldaten; die Inflation
wurde unterdrückt beziehungsweise
ins besetzte Ausland verlagert.
Sozialgeschichtlich gesehen verfügten
die deutschen Frauen nie zuvor
über so viel Geld; der Ehemann war
an der Front, konnte den Inhalt der
Lohntüte weder versaufen noch verspielen
noch sich
herrschsüchtig-kleinlich in die häusliche
Ausgabenpolitik einmischen.
Die Volksgenossinnen empfanden das als
Befreiung und dankten es ihrem
Führer.“ www.taz.de/pt/2005/01/15/a0167.nf/text
Eine gute Idee hatte der Landrat des Kreises
Pinneberg just im Advent:
Die Frauenbeauftragten sollten zukünftig
ihren Job ehrenamtlich machen.
Warum auch nicht, beweist doch gerade
die Ehrenamtlichkeit den
besonderen moralischen Anspruch und die
Würde der Funktion. Aus uns
unerfindlichen Gründen waren die
betroffenen Damen anderer Meinung:
Ehrenamtlerinnen, so befanden sie, hätten
nicht die Möglichkeit,
innerhalb der Verwaltung die notwendigen
Kontakte zu knüpfen. Ein
Problem, das leicht zu beheben wäre,
würde man die doch zweifellos
überaus engagierten Frauen einfach
(wie auch keineswegs unüblich) aus
den Reihen der Verwaltung selbst wählen,
wo sie ihre bisherige
hauptamtliche Tätigkeit ja neben
ihrem wichtigen Ehrenamt fortsetzen
könnten. www.abendblatt.de./daten/2004/12/20/378159.html
Die Zeitschrift „brigitte“ interviewte
die Bundesjustizministerin unter
anderem zu Thema Unterhaltsrecht – das
Frau Zypries einer Reform
zuführen möchte. Dabei brachte
die Redakteurin Ursula Ott eine richtige
kleine Preziose am Rande zustande: Im
Zusammenhang mit der Kürzung des
Ehegattenunterhalts (zugunsten höherer
Sätze für Kinder) gab sie zu
bedenken: „Manche Frauen werden sehr empört
sein. Sie haben ja
geheiratet, um vom Mann versorgt zu werden.“
– Ein Maß an Ehrlichkeit,
das man sich viel häufiger wünschen
möchte!
www.brigitte.de/frau/familie/zypries/index.html
(Zu diesem
Beitrag gleich noch mehr!)
Natürlich die Vaterschaftstests, nein,
wir haben die letzten Wochen
nicht verschlafen, ist ja schon gut! Das
heißt, zunächst mal ist alles
ganz furchtbar, obwohl sich eigentlich
überhaupt nichts geändert hat.
Doch! Eins hat sich geändert: Schon
lange nicht mehr, wenn überhaupt
je, wurde über eine spezifisch männliche
Interessenlage öffentlich so
ausführlich debattiert wie jetzt
über die heimlichen Vaterschaftstests.
Allein deswegen sollten wir diese Debatte,
auch in ihren schrillsten
Ausprägungen, nicht beklagen. Im
Gegenteil. Was natürlich nicht heißt,
dass wir die dümmsten Beiträge
nicht, wie üblich, teern und federn
wollen, um andererseits jene, die Weisheit
und Weitsicht in sich
tragen, gebührendem Lobe zuzuführen.
Lasst uns also beten:
1. Wer als
Vater ein Kind angenommen hat, der bleibt auch dessen Vater.
Was im Sinne der Kinder ist, denen man
ein Psychodrama ersparen will.
Aber auch diese Kinder haben das Recht,
um ihre biologische Wurzeln zu
wissen, und die Väter, nicht wie
hilflose Deppen dem Betrug
ausgeliefert zu sein.Ein Plädoyer
für obligatorische Vaterschaftstests
unmittelbar nach der Geburt.
2. Wie sollen
sich Männer verhalten, wenn sie Zweifel haben?
Übertriebene Rücksicht, um die
Familie zu retten, zahlt sich nicht aus:
Meist kommt die Scheidung ja doch.
3. Das OLG
Naumburg vertritt im Fall Görgülü auch heute noch die
Lebensborn-Ideologie der Nazis. Jetzt
hat Karlsruhe den Naumburger
Richtern kräftig auf die Finger gehauen.
4. Aus den
Nahen Osten kehren traumatisierte, seelisch kranke Männer
heim, die man als Jungs in die Kriege
geworfen hat. Die Kriegspraxis
der USA macht sie zu gewalttätigen
emotionalen Krüppeln, die die
amerikanischen Großsstädte
bedrohen: Neues Futter für die Feindbilder
des Feminismus.
***********************************************************
WAS DIE REPUBLIK ERSCHÜTTERT:
DER HEIMLICHE VATERSCHAFTSTEST, SEINE
STRAFBARKEIT, SEINE
VERWERFLICHKEIT UND SEINE RECHTLICHE FOLGENLOSIGKEIT
Was Frau Zypries sagte, war nicht neu,
außer der Ankündigung, nicht von
den Müttern autorisierte Vaterschaftstests
mit bis zu einem Jahr Haft
ahnden zu wollen. Vor allem, weil die
Bundesjustizministerin es
„unglaublich“ findet, dass die einschlägigen
Genlabors „sogar in der
U-Bahn werben.“ Sehr überraschend,
so eine plötzliche
Zivilisationskritik durch die Bundesregierung!
Zypries’ Ratschlag:
„Wenn ein Mann Zweifel hat, soll er mit
der Frau darüber reden.“
www.brigitte.de/frau/familie/zypries/index.html
Offenbar kennt
Frau Ministerin weder ihre Geschlechtsgenossinnen
noch die
unberechenbare Dynamik in vielen Beziehungen.
Wie soll das eigentlich
ablaufen? „Schatz, ich glaube, du hast
anderswo rumgevögelt, bist du
einverstanden, wenn wir das mal testen?“
Komische Auffassung von
familiären Lebenswelten bei der Ministerin,
oder? Zumal sie offenbar
davon ausgeht, dass das den Familienfrieden
nicht nennenswert berührt.
Den Vogel schoss bei der Debatte um die
Vaterschaftstests die grüne
Schrappe Biggi Bender ab, als sie Zypries’
(vom Kanzler gebilligtes!)
Dampfgeplauder über Haftsanktionen
mit den Worten unterstützte, es
dürfe „keinen Bonus für männliche
Feigheit“ geben.
www.sueddeutsche.de/,poll1/deutschland/artikel/642/45597/
Ein
bekannter Satiriker fragte mal in einem
ganz anderen Zusammenhang, was
eigentlich die „Steigerungsform von Arschloch“
ist. Darüber hinaus
stellt sich die Frage, was Miss Biggi
hier eigentlich meint mit dem
Vorwurf der Feigheit: Ist es die Tatsache,
dass die Männer, die
heimlich einen Test durchführen,
das darin liegende Konfliktpotenzial
für ihre Familien – also auch für
ihre Kinder! – gering halten wollen?
Ist es die Tatsache, dass sie ihre Frauen,
denen sie misstrauen, nicht
direkt ohne klare Handhabe beschuldigen
wollen? Ist es die Tatsache,
dass sie den Eklat gerade NICHT wollen
– und in der Konsequenz
vermutlich auch bereit sind, vor allem
im Fall des widerlegten
Misstrauens konstruktiv am Fortbestand
der Familie mitzuwirken – ja
sich diesen sogar wünschen? Feiglinge
also? Nein, Miss Biggi! Menschen
mit Verantwortung aber sehr wohl – im
Gegensatz zu solchen Damen, die
sich offenbar lieber am Elend der Familien
und der Notlage mancher
Männer weiden.
Immerhin wollen wir an dieser Stelle aber
nicht vegessen, dass Benders
Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckhardt
die vorgebrachten Absichten
inhaltlich so kritisierte, dass selbst
wir dem wenig hinzuzufügen
hatten: „Durch eine offene Anfechtung
der Vaterschaft vor Gericht - die
einzige Alternative zu heimlichen Tests
- würde Familien oft mehr
geschadet. Falls sich der Kuckuckskind-Verdacht
als falsch
herausstelle, sei die Beziehung ohne Not
beschädigt. Außerdem dürften
Männer nicht benachteiligt werden.
Sie müßten genauso sicher wie die
Frau wissen dürfen, ob sie der Vater
sind.“
www.welt.de/data/2005/01/07/384973.html
Zwischenzeitlich hatte es hier und da den
Anschein, als hätten die
Büchsenspanner des Feminismus den
Bogen mit der Absicht der
strafrechtlichen Sanktionierung unabgesprochener
Vaterschaftstests so
weit überspannt, dass jetzt das ganze
Projekt einem raschen Tod
entgegen sehen könnte. Auch solche
Mitstreiterinnen des Feminismus, die
ihr Denken noch nicht völlig auf
egomanische Reflexe umgestellt haben,
verloren vernehmbar das Verständnis,
wie die eben zitierte Frau
Göring-Eckhardt. Überraschend
war ja vor allem, dass nach Frau Zypries’
Plänen SORGEBERECHTIGTE Väter
keinen Test ohne die Einwilligung der
Mutter veranlassen dürfen. Da teilte
denn auch der Hamburger
Datenschutzbeauftragte Lubomierski mit,
die datenschutzrechtlichen
Begründungen, die Frau Zypries anführt,
seien abwegig:
www.abendblatt.de/daten/2005/01/10/385244.html
Seine Kollege in
Schleswig-Holstein, und auch noch einige
andere, waren allerdings
anderer Meinung. Für Theologen und
andere Lateiner: Cujus regio, eius
religio.
Da sprangen denn die sozialdemokratischen
Juristen (AsJ) ihrer
Justizministerin rasch und beflissen zur
Seite – doch mochten selbst
sie die strafrechtliche Ahndung am Ende
nicht mittragen.
www.spd.de/servlet/PB/menu/1009332/1043466.html
Wir haben bei
den Genossen mal nachgefragt, wieso die
informationelle
Selbstbestimmung des Kindes bei Zustimmung
der Mutter gewahrt bleibt,
während sie dies angeblich bei einer
eigenmächtigen Maßnahme des
(sorgeberechtigten) Vaters nicht wäre.
Ferner wollten wir wissen, ob
das Sorgerecht der Mutter einseitig höher
zu bewerten ist als das des
Vaters, oder ob zukünftig grundsätzlich
nur noch gemeinsame
Entscheidungen über die Sorge für
die Kinder Gültigkeit haben sollen.
Nun ist das Recht eine heikle Materie,
die es wahlweise
unterschiedlichen Parteien ebenso wie
unterschiedlichen Gerichten
erlaubt, mal den Wortlaut des Gesetzes,
mal seine mehr oder weniger
denkbaren (und oft sehr gegensätzlichen)
Interpretationen ins Feld zu
führen. Die sozialdemokratischen
Juristen antworteten rasch und
verwiesen auf den § 1627 BGB: „Die
Eltern haben die elterliche Sorge in
eigener Verantwortung und in gegenseitigem
Einvernehmen und zum Wohl
des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten
müssen sie
versuchen, sich zu einigen.“ Wären
sie aus politischen oder moralischen
Erwägungen zu einem anderen Ergebnis
gekommen, hätte ihnen vermutlich
auch der Hinweis keine Schwierigkeiten
bereitet, dass dieser Paragraph
im Falle eines gravierenden Interessenkonflikts
der Eltern
untereinander wenig Sinn und Überzeugungskraft
aufweist und deswegen
kreativ zu interpretieren ist. Eben das
ist ja wohl auch die Intention
der Justizministerin, die aber überhaupt
keinen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf hätte, hätten
ihre Parteijuristen Recht! Nur die
Strafbarkeit der Verstöße stünde
dann noch zur Debatte – aber die
wiederum lehnten die sozialdemokratischen
Juristen ab!
Interessant war dazu der folgende Kommentar
unseres Lesers Benno: „Klar
ist doch, dass ein untergeschobenes Kind
Betrug ist ... Vielleicht habe
ich ja etwas verpasst. Denn wie sagte
die Anwältin meiner Exe so schön:
‚Diebstahl (von gemeinsamen Sachen) in
der Ehe gibt es nicht!’ So sah
dann auch mein Haushalt aus. Betrug in
der Ehe gibt es anscheinend auch
nicht. Aber Gewalt in der Ehe gibt es.
Aber das machen ja immer nur die
Männers.“
In den Medien gab es eine Menge Vernünftiges
– und wie immer auch eine
Menge Blödsinn – zu lesen. Zu den
überzeugenden Beiträgen gehörte der
von Markus Schulte von Drach in der „Süddeutschen
Zeitung“, wo wir
lasen: „Ein heimlicher Vaterschaftstest
ist … gerade für jene Väter
interessant, die zwar einen Verdacht haben,
denen die Beziehung zu Frau
und Kind jedoch so wichtig ist, dass sie
erst Klarheit haben wollen,
bevor sie Konsequenzen ziehen. Etwas anders
liegt der Fall, wenn ein
rechtlicher Vater, der nicht mit der Mutter
zusammenlebt, den Anspruch
auf Unterhaltzahlungen in Frage stellt.
In diesem Fall wird nicht die
Beziehung zur Partnerin gefährdet,
ein heimliches Vorgehen ist nicht
notwendig. Doch sogar in diesem Fall sind
die Datenschutz-Argumente von
Justizministerin Brigitte Zypries, die
solche heimlichen Tests unter
Strafe stellen möchte, äußerst
schwach. ‚Die Gefahr besteht’, so die
SPD-Politikerin, ‚dass sich jedermann
leicht zu erlangendes genetisches
Material besorgt und testen lässt.’
Das müsse verhindert werden.
Richtig, das muss verhindert werden. Heimliche
Vaterschaftstests dürfen
nur dann stattfinden, wenn es nachgewiesenermaßen
die rechtlichen Väter
sind, die testen lassen. Das Argument
von Frau Zypries, genetische
Daten seien ‚das Wertvollste, das der
Mensch hat’, spricht jedoch nicht
gegen die heimlichen Tests. Es geht schließlich
dem Mann um die Frage:
Sind es seine genetischen Daten, die das
Kind trägt oder die eines
Fremden? Hat er also nicht genauso das
Recht, über seine wertvollen
Daten Bescheid zu wissen, wie die Frau,
die ja immer weiß, dass das
Kind von ihr ist? Schließlich interessieren
den Vater nicht die Daten
seiner Frau, von denen er ja weiß,
dass das Kind sie trägt. Die
Information, die er erhält, ist,
ob er der biologische Vater ist, oder
nicht. Sonst nichts.“
www.sueddeutsche.de/,tt1l3/deutschland/artikel/898/45853/
(Nebenbei überraschte uns dann erst
gestern die eilfertig artikulierte
Forderung nach umfassenden DNA-Dateien
zur Verbrechensbekämpfung im
Gefolge der raschen Aufklärung des
Falls Moshammer. Wenns den
Herrschaften in den reaktionären
Kram passt, ist die informationelle
Selbstbestimmung bis weit in die Reihen
unserer sozialdemokratischen
Genossen hinein nur noch einen Scheißdreck
wert. Frei nach dem Motto
„Was schert mich mein dummes Geschwätz
zum selben Problem, wenn’s gar
nicht um’s Kujonieren von Männern
geht?“ äußerte sich jedenfalls der
innenpolitische SPD-Catweazel Wiefelspütz.)
Hoffnungsvoll-skeptisch stellte Christian
Rath in der „taz“, die
tagelang beredt geschwiegen hatte, zu
dem Beschluss des BHG vom 12.
Januar fest: „Das gestrige BGH-Urteil
wird von der politischen
Entwicklung überholt werden.“
www.taz.de/pt/2005/01/13/a0061.nf/text
Das Pro und Contra einer Reaktion, die
sich nicht einigen konnte,
bekamen wir – statt wie erwartet von der
„taz“ – dann von der „Zeit“,
wo Bernd Ulrich feststellte: Dass die
heimlichen Tests nicht strafbar
sind, „möchte die Justizministerin
nun ändern. Also, nur das mit den
testenden Vätern, nicht das mit den
verheimlichenden Müttern. Dabei
hüllt sich die Ministerin in das
hellste Weiß gespielter Naivität. Es
gehe nur um das Selbstbestimmungsrecht
des Kindes, sagt sie. Und wer
wollte den informationellen Missbrauch
eines Kindes nicht unter Strafe
stellen? Leider geht es darum in Wahrheit
gar nicht. Denn das
informationelle Selbstbestimmungsrecht
des unmündigen Kindes wird auch
durch den von Vater und Mutter gemeinschaftlich
und ganz legal verübten
Vaterschaftstest verletzt. Nein, es geht
Brigitte Zypries
ausschließlich um die Sache zwischen
Mann und Frau. …. An der
Entscheidung, ob heimliche Vaterschaftstests
strafbar sind oder nicht,
führt jedoch kein Weg vorbei. Zypries
sollte es lassen und ihre
strafbewehrte Volkspädagogik aufgeben.“
www.zeit.de/2005/03/contra_Gesetz
Die Gegenposition vertrat in derselben
Zeitung Martin Klingst mit
formaljuristischem Bedenkenträgertum,
das in einem ärgerlichen Popanz
gipfelte, als Klingst sich die Frage nicht
verkniff, ob „ein Vater, der
sich aus dem Staub macht, nachdem er herausgefunden
hat, dass er gar
nicht der leibliche Vater ist, eigentlich
das Kindeswohl“ verletze.
www.zeit.de/2005/03/pro_Gesetz
Natürlich tut er das, und wir
haben für diese Männer nicht
die geringste Sympathie. Nur ist dies hier
überhaupt nicht die Frage, um die
es geht. Der (heimliche) Test allein
nutzte auch vor dem BGH-Urteil vom 12.
Januar nichts. Vielmehr geht es
doch um die schlichte Frage, ob und wie
ein juristischer Vater die
Verhältnisse auf gerichtlichem Wege
prüfen und korrigieren lassen kann.
– Er kann es aber nur in den ersten zwei
Jahren, was tatsächlich seine
Berechtigung im Interesse der Kinder hat,
denen man sich nicht über
Jahre als Vater präsentieren kann,
um das später doch wieder in Frage
zu stellen. (Wie sich zweifelnde Väter
sinnvollerweise verhalten,
diskutieren wir im nächsten Beitrag.)
Der Kölner Stadtanzeiger fragte: „Haben
etwa Männer kein Recht, aus
ethischen wie finanziellen Gründen
die Wahrheit über die Abstammung der
ihnen zugerechneten Kinder zu erfahren?
Gerade im zwar legalen, aber
auch langwierigen Gerichtsweg sehen zweifelnde
Männer die ungleich
höhere Belastung gegenüber einem
diskreten Schnelltest. Dass bei
deutschen Vätern die Angst vor ‚Kuckuckskindern’
umgeht, liegt ja nicht
nur an der aggressiven Werbung der Institute,
sondern auch daran, dass
bei den Tests in jedem vierten Fall ein
Betrug ans Licht kommt - meist
mit verheerenden Konsequenzen für
die betroffenen Familien.“
Das Irre ist aber, dass dafür
– für die verheerenden Konsequenzen
nämlich – in der Regel bloß
die Männer verantwortlich gemacht werden.
Wer einen Kommentar lesen wollte, bei dem
einem regelrecht schlecht
werden konnte, der musste die „Frankfurter
Rundschau“ zu Rate ziehen:
Den Männern gehe es in Wirklichkeit
nur um Unterhalt und Erbe.
Argumente, die nach Ansicht der Autorin
Katharina Sperber nur als
krämerisch anzusehen sind: Der Unterhalt
– ein sechsstelliges
Trinkgeld! Dass 75 Prozent der Tests die
biologische Vaterschaft
bestätigen, belegt nach Frau Sperber,
wie überflüssig, aber vor allem
wie emotional riskant diese Tests sind,
die das Recht der Kinder
angeblich mit Füßen treten.
Ein Viertel bewiesener Betrugsvorgänge sind
für eine richtige Wandermöse
nun mal keine signifikante Größe!
www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/die_seite_3/?cnt=616999
Gottlob, bei der „Frankfurter Rundschau“
sind nicht alle völlig
bescheuert: Knut Pries schrieb einen ganz
anderen Text:
www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/die_seite_3/?cnt=617492
Am Ende stehen da jetzt zwei Väter,
die wissen, dass ihre Kinder nicht
von ihnen stammen. Die aber trotzdem keine
Chance haben, etwa aus der
Unterhaltspflicht heraus zu kommen. Männer,
die für den Betrug, dessen
Opfer sie geworden sind, weiterhin noch
viele Jahre lang bezahlen
müssen. Allerdings stehen da auch
zwei Kinder, denen eine der beiden
wichtigsten Personen in ihrem Leben abhanden
zu kommen droht. Die
Kinder können nun wahrlich nichts
für die bedenkenlose Läufigkeit ihrer
Mütter und den zertrümmerten
Stolz ihrer Väter. Ihnen immerhin wünschen
wir, dass jenseits beleidigter Ehrpusseligkeiten
auch Scheinväter mit
der Gewissheit nicht gleich ihre Menschlichkeit
ablegen. Gene sind
nicht alles. Selbst unsere besten Freunde
haben andere Väter als uns!
All’ diese Verwerfungen ließen sich
auf relativ einfachem Weg
beseitigen, wenn nämlich bereits
kurz nach der Geburt ein
obligatorischer Vaterschaftstest stattfände.
Obligatorisch, weil sich
dann keine Frau (und auch kein stolzer
Vater, dem die Zweifel erst
Jahre später kommen könnten)
beleidigt fühlen muss. Im Sinne der Kinder
wird man sich mit der Situation arrangieren
müssen, die dann entsteht,
wenn der vermeintliche nicht der biologische
Vater ist. Das dann aber
im vollem Wissen und Bewußtsein.
Jedenfalls würde später kein plötzlich
durchdrehender Scheinvater ein Kind sitzen
lassen, das SEINS ist, weil
es ihn von Geburt an lieben gelernt hat,
und dessen Gefühle urplötzlich
nicht mehr erwidert würden.
Über den Sprengstoff, den das dennoch
bergen kann, nämlich im Falle
einer späteren Scheidung, wollen
wir hier lieber nicht weiter
spekulieren. Der ist bei Adoptivkindern
identisch – wo immerhin die
vermittelnde Behörde die familiäre
Solidität vorher prüft. Vielleicht
sollte man eine solche Prüfung grundsätzlich
schon vor standesamtlichen
Eheschließungen veranlassen…
Post scriptum: Gerhard Amendt hat sich
vor ein paar Tagen in der „Welt“
zu dem Thema geäußert, was
wie immer überaus lesenswert war, aber hier
nicht mehr eingearbeitet werden konnte:
www.welt.de/data/2005/01/14/387768.html?search=amendt&searchHILI=1
Ebensowenig konnten wir den brillianten
Beitrag von Martin Reichert in
der „taz“ noch berücksichtigen, wir
hätten ihm aber auch wenig
hinzuzufügen gehabt. Umso mehr empfehlen
wir ihn vor allem denen, die
die (ziemlich pluralistische) „taz“ gerne
mal verfluchen, nicht nur
weil auch die RotenMänner hier Erwähnung
fanden:
www.taz.de/pt/2005/01/15.nf/magText.tname,a0287.re,hi.idx,0
***********************************************************
DER RECHTS-TIPP:
SCHEINVATERSCHAFT UND UNTERHALTSPFLICHT
Einige besonders bescheuerte Zeitgenossinnen
– zwei sind uns namentlich
bekannt – fanden es besonders geschmackvoll,
den Auftraggebern
heimlicher Vaterschaftstest „Feigheit“
zu unterstellen. Bei solchen
Kokotten der öffentlichen Meinung
hat Mann ohnehin nur die freie Wahl
zwischen Feigkeit und Rücksichtslosigkeit.
Da bleibt keiner sauber!
Was sollen Männer also tun, die Zweifel
haben, diese aber mit Rücksicht
auf ihre Familie nicht offen äußern
möchten – vielleicht weil sie die
Reaktion ihrer Angetrauten erahnen? Man
stelle sich nur mal vor, dass
ein Mann sein Misstrauen bei der Geburt
hintenanstellt, weil ihm seine
Familie trotz allem Misstrauen zu wertvoll
ist, um sie durch den
unausweichlichen Konflikt in Frage zu
stellen. Auch das mag man als
feige kritisieren, was soll’s! Jahre später
aber hat Madame trotzdem
einen Neuen, bei dem sie sich verlustiert,
und reicht die Scheidung
ein. Der Vater weiß inzwischen aufgrund
eines heimlichen
Vaterschaftstests, dass das Kind nicht
sein Kind ist. Er hat es dennoch
über Jahre mitbetreut, und als sein
eigenes geliebt. Nach der Scheidung
wird ihm seitens der Mutter, die sich
das Kind unter den Nagel gerissen
hat, auch kein Umgang mehr gestattet.
Das Familiengericht ordnet zwar
an, setzt den Umgang aber nicht durch.
Mutter weiß, dass sie sich auf
die deutsche Justiz verlassen kann!
Die geltende Rechtsprechung gibt diesem
Vater keine Chance mehr, aus
seiner finanziellen Verpflichtung gegenüber
einem Kind heraus zu
kommen, von dem er weiß, dass es
nicht von ihm stammt – und das er
nicht mal mehr besuchen kann. Diese Verpflichtung
ist jetzt jedenfalls
zementiert. Der Betrug der Mutter ist
nach zwei Jahren nicht mehr
justiziabel, der Rechtsbruch wird zu gültigem
Recht. Schuld daran ist
natürlich unser Vater selbst, weil
er seine Familie nicht auf’s Spiel
setzen wollte; vulgo: weil er „feige“
war. Genutzt hat’s ihm nichts. Es
hätte natürlich gut gehen können,
auch wenn die Hoffnung nach dem
einmal erwiesenen Betrug naiv gewesen
sein mag. Diese Naivität ist zwar
nicht strafbar, hat aber trotzdem schwere
– und teuere – Folgen.
Wer redet vom Recht dieses Vaters? Niemand
mehr, nachdem er selbst seine
einzige Chance vergeigt hat. Es hätte
diesem Vater aber auch vorderhand
nichts genutzt, dass heimliche Vaterschaftstests
(noch) nicht illegal
sind. Denn gerichtsverwertbar waren sie
noch nie, und er hat seine
Vaterschaft nicht bestritten, als dies
noch möglich gewesen wäre. Die
jetzt entstandene Situation ist besonders
tragisch, weil Vaterrechte
nun mal einer erstaunlichen Disponibilität
unterliegen. Warnen kann man
nur davor, wenn Väter sich durch
eigene falsche Hoffnungen selbst in
solche Situationen bringen. Und letztlich
eben doch den Rat geben,
begründetes Misstrauen zu klären
– koste es was es wolle! Es nicht zu
tun, kann noch viel teuerer kommen. Und
im Umgang mit Frauen tut Mann
angesichts der herrschenden Rechtspraxis
und einer unermüdlich
arbeitenden Scheidungsindustrie gut daran,
vor allem an Murphy’s Gesetz
zu glauben: Was schief gehen kann, geht
schief. Wenn’s anders kommt –
umso besser!
Eines immerhin mag manche Gemüter
ein wenig beruhigen: „Die Debatte über
heimliche Gentests beschränkt sich
derzeit zwar nur auf die zweifelnden
Väter. Tatsächlich sind aber
Frauen gleichermaßen von dem Verbot
betroffen. Falls zum Beispiel ein nicht
verheirateter Partner sich
weigert, seine Vaterschaft beim Jugendamt
anzuerkennen, bleibt der
Mutter des gemeinsamen Kindes nur der
offizielle Klageweg. So lange die
Vaterschaft gerichtlich nicht festgestellt
wurde, kann die Frau keinen
Unterhalt für das Kind einfordern.
Einen heimlichen Test von
genetischem Material des Mannes, den die
Mutter theoretisch auf die
gleiche Weise durchführen lassen
könnte wie der Mann, könnte auch sie
nicht als Beweis für dessen biologische
Vaterschaft anführen.“
www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/412275.html?2005-01-14
Die dann aber – und das unterschlägt
die „Berliner Zeitung“ – dann
trotzdem zwangsweise ermittelt wird. Schließlich
müsste sonst der Staat
das Kind finanzieren, und da kennt der
keinen Spaß!
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KARLSRUHE WATSCHT OLG NAUMBURG KRÄFTIG AB
Noch vor Ablauf des vergangenen Jahres
gelang es dem
Bundesverfassungsgericht tatsächlich,
uns mal POSITIV zu überraschen,
indem es qua einstweiliger Anordnung Kazim
Görgülü, dessen Sohn
Christopher von dessen Mutter zur Adoption
freigegeben worden war und
der diesen seither nicht mal mehr sehen
durfte, ein wöchentliches
Umgangsrecht einräumte. Das Oberlandesgericht
Naumburg, der letzte
Sachwalter nationalsozialistischer Lebensborn-Ideologie,
hatte dem
Jungen ungeachtet der gegenläufigen
Beschlüsse des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte
(EGMR) seinen leiblichen Vater
beharrlich vorenthalten und dessen Überstellung
an Pflegeeltern mit
Zähnen und Klauen auch noch gegen
jede kleinste Konzession verteidigt.
Die Begründung aus Karlsruhe war
denn auch tatsächlich eine dieser
berühmten „schallenden Ohrfeigen“
für das OLG.
Einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
konnte man den
folgenden wohltuend deutlichen Passus
entnehmen: Die Vorgaben des
Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte „hat das OLG ersichtlich
abermals nicht beachtet. Insbesondere
hat es sich nicht ansatzweise mit
der Frage auseinander gesetzt, wie der
Beschwerdeführer eine
Familienzusammenführung überhaupt
erreichen kann, wenn ihm der Aufbau
jeglicher Kontakte mit seinem Kind versagt
bleibt. Auch hat es sich
nicht hinreichend mit den Erwägungen
des EGMR befasst, wonach es dem
Kindeswohl entspreche, die familiären
Beziehungen aufrechtzuerhalten,
da der Abbruch solcher Beziehungen die
Trennung des Kindes von seinen
Wurzeln bedeute, was nur unter ganz außergewöhnlichen
Umständen
gerechtfertigt sei. Dass die vom OLG pauschal
erwogene und mit keinen
konkreten Tatsachen belegte Kindeswohlgefährdung
durch die vom
Amtsgericht angeordnete Anwesenheit einer
geschulten Begleitperson
gebannt werden kann, hat das OLG ebenso
wenig in Betracht gezogen wie
die Tatsache, dass der Umgang ohnehin
nur für eine Dauer von zwei
Stunden pro Woche vorgesehen ist. Die
Anordnung des
Bundesverfassungsgerichts bedeutet, dass
die
amtsgerichtliche Umgangsregelung für
die Dauer der durch das
Bundesverfassungsgericht erlassenen einstweiligen
Anordnung Bestand hat
und von daher - vorbehaltlich einer Änderung
der Sachlage – solange
einer gerichtlichen Überprüfung
durch das OLG entzogen ist.“ (Beschluss
vom 28. Dezember 2004 – 1 BvR 2790/04)
www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/bvg04-117.html
Das ist in der Tat mal ein Hammer – und
obendrein ein juristisch
erfreulicher. Dem OLG Naumburg wird schlicht
die Kompetenz aberkannt.
Damit wurde zwar nur das Offensichtliche
gesehen und entsprechende
Fakten geschaffen. Aber schon dies kann
im deutschen Rechtsstaat in
ausgewählten Fällen durchaus
eine Sensation sein! Einen deutlichen
Kommentar zu diesem Vorgang lest ihr u.a.
in der „Süddeutschen
Zeitung“:
www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/833/44789/print.html
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URBANE GEWALTTÄTER ALS WIEDERGÄNGER
„UNSERER HELDEN“:
HUNDERTTAUSENDE HEIMKEHRENDE US-SOLDATEN
BEDROHEN DAS LAND
Ein Thema, dem wir eigentlich mehr Aufmerksamkeit
gewidmet hätten, wenn
der Januar nicht eigentlich unser gesamtredaktioneller
Urlaubsmonat
hätte sein sollen: Experten warnen
vor Hunderttausenden seelischen
Wracks unter den aus dem Irak zurückkehrenden
US-Soldaten.
Bei manchen dieser Männer – denn das
sind die „Frontschweine“ noch immer
ausschließlich – mag man fragen,
inwiefern das eine Veränderung zum
Ausgangszustand darstellt. Man muss gar
nicht erst so tun, als wären
Verhältnisse wie im Foltergefängnis
von Abu Ghraib in Gottes eigenem
Land, den USA und seinen Knästen,
nicht an der Tagesordnung. Dutzende
von Hollywood-Filmen haben diese Gefängnisrealität
in den letzten
Jahrzehnten – meistens ziemlich unbekümmert
– ins rechte Licht gesetzt.
Entsprechend ist auch das Personal amerikanischer
Kriegsführung
vielerorts keinen Deut besser als das
Bild jener gewalttätigen und
sadistischen Knastaufseher, die uns dort
schon als nicht groß
beanstandeter Normalfall präsentiert
werden. In Kalifornien hat
schließlich sogar das höchste
Gericht des Bundesstaats vor wenigen
Jahren mal klar gestellt, dass die Vergewaltigung
von Männern in
Knästen als Teil der Bestrafung angesehen
werden mag. Da fragt man sich
schon, wieso Politiker und Richter in
einem solchen Land sich nicht
entblöden, von Menschenrechten und
Demokratie zu faseln.
Aber die Jungs, die sich aus einem falsch
verstandenen, in Amerika aber
sehr verbreiteten, Patriotismus (oder
auch wegen schlichter materieller
Not) zur Army melden, darf man selbstverständlich
nicht über einen Kamm
scheren mit brutalen Killerkommandos der
Marines und Navy Seals. Auch
in den USA werden Jungs, die Männer
zu nennen wirklich nicht angemessen
wäre, Opfer von Ideologie, Selbstüberhöhung,
Weltfremdheit und
Fremdenhass. Daran sind aber nicht sie
selbst schuld. Insofern Schuld
bei Ideologien überhaupt zu personifizieren
ist, haben wir eine breite
Koalition von der Rüstungsindustrie
bis hin zu BushRiceRumsfeld und
ihren Bible-Belt-Kreuzzug-Fanatikern,
denen man für das, was jetzt
befürchtet wird, getrost die Verantwortung
geben darf: „Immer neue
Studien malen ein schwarzes Bild von den
seelischen Kriegsfolgen für
die US-Soldaten: Bis zu einem Drittel
der GIs im Irak leide an
Depressionen, Angstzuständen oder
dem Posttraumatischen
Stress-Syndrom.“ Von Hunderttausenden
seelisch kranker Gis ist die
Rede, für die es überhaupt keine
Behandlungsmöglichkeiten gebe: Männer,
verkrüppelt und zur Sau gemacht im
Namen des Vaterlandes. Die wenigen
beteiligten Soldatinnen trifft dies in
der Regel nicht, denn sie werden
aus den größten Sauereien herausgehalten.
Gut ein Drittel der Soldaten kehre seelisch
krank aus Irak und
Afghanistan zurück. Bei insgesamt
einer Million US-Soldaten, die bisher
im Irak und in Afghanistan im Einsatz
waren, ergebe dies eine
erschreckend hohe Zahl Betroffener. „Der
Grund für die hohe Zahl
seelisch Kranker ist für viele Psychiater
die besondere Kampfsituation
im Irak. Die Truppen erleben das Töten
aus nächster Nähe, dazu kommt
die permanente Bedrohungssituation. Kämpfe
wie in Falludscha, mit einer
Vielzahl von Hinterhaltsmöglichkeiten
für den Feind, und der
Schwierigkeit, Freund von Feind zu unterscheiden,
überlasten die Psyche
vieler Soldaten.“
www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,333203,00.html
Die Folgen brechen oft erst Monate nach
der Heimkehr zutage, mit oft
gravierenden Konsequenzen. Wer einmal
im Dienste des Vaterlandes
brutalste Gewaltanwendung als legitim
erlebt hat, dürfte schwer wieder
in ein zivilisiertes Normensystem zurückfinden.
Doch davon kann in
amerikanischen Großstädten
nun auch wirklich keine Rede mehr sein. Was
nicht wenige Interessierte dann – mir
nichts dir nichts – zu einem
Problem der nun mal grundsätzlich
gewalttätigen Männer machen. Die Liga
zum Schutz unserer reaktionären Feindbilder,
jene seltsame Mischung aus
Nationalisten, Rechtsextremen und Feministinnen,
zieht dann – nach der
Industrie – als zweite Interessengruppe
ihren Profit aus der
emotionalen und oft auch physischen Vergewaltigung
der in den Krieg
geschickten Kinder. Ihr gemeinsames Fazit
heißt in der Regel: „Wir
brauchen dringend strengere Gesetze!“
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Eine erfreuliche Erkenntnis zur Monatsmitte:
„Es ist zu einfach, Frauen
als die Hauptverliererinnen der Arbeitsmarktgesetze
zu sehen.
Joblosigkeit entwickelt sich zum männlichen
Problem.“ stellte Thomas
Gersterkamp, Autor des Buches „Die Krise
der Kerle. Männlicher
Lebensstil und der Wandel der Arbeitsgesellschaft“
in einem Beitrag für
die „taz“ fest. Gersterkamp vermeidet
dabei nicht völlig die weiblichen
Opferkonstruktionen, zeigt aber recht
differenziert, inwiefern
Nachteile sich geschlechterspezifisch
aufdröseln. Eine
Schlussfolgerung: „Die Zeiten des rheinischen
Kapitalismus, der dem
männlichen Proletarier so viel Geld
und Sicherheit zugestand, dass sich
dieser den Luxus einer Hausfrauenehe erlauben
konnte, sind vorbei. Dem
sozialen Abstieg im Beruf folgt häufig
der private: Wenn es
Arbeitslosen nicht mehr gelingt, den weiblichen
Wünschen nach einem
hohen Einkommen zu entsprechen, sinken
ihre Möglichkeiten, eine feste
Beziehung einzugehen.“ Es werde noch immer
übersehen, „wie sehr andere
Gruppen von Männern mit Rollenirritationen
und sozialer Deklassierung
konfrontiert sind. Vor allem angelernte
Arbeiter zählen zu den
Verlierern des Wandels zur Dienstleistungsgesellschaft.“
Dabei habe auch die Vernachlässigung
der Jungen „negative Konsequenzen
für deren berufliche Perspektiven“
und verursache hohe
gesellschaftliche Kosten.
www.taz.de/pt/2005/01/08/a0156.nf/text
Das sollte reichen für heute. Wir
sind zwei Infos vor der Zeit und das
Jahr ist noch jung. Karneval steht vor
der Tür, der Abwasch knastert
vor sich hin und wir haben unseren Rhythmus
für 2005 noch überhaupt
nicht gefunden – im Carmen-Thomas-Jahr,
wenn ihr schon alt genug seid,
um das zu verstehen. Oder vielleicht doch
eher „Steppi“ Stepanovic mit
„Lebbe geht weiter“, hm? Der Ofen ist
noch lange nicht aus, dafür ist
der Winter auch noch viel zu lang, und
was so ein richtig russisches
Delir ist, das hält dann auch bis
Mitte Februar.
Alaaf us Kölle, Helau aus Määänz,
Heijo aus Berlin, wa!
sagen euer RoteMännerElferrat und
RedManAlex.
(18.01.2005)
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