Betreff: RoteMännerInfo 80 (Endfassung)
Datum: Thu, 20 Jan 2005 11:58:01 +0100
Von: <redaktion@rotemaenner.de>
An: <redaktion@rotemaenner.de>
 

Leider haben wir vorgestern versehentlich eine noch nicht ganz fertige
Fassung unseres 80. Infos rund gemailt. Dafür bitten wir um Nachsicht,
und weil einige fleißige Sammler unter euch sind, und einige
Ergänzungen auch uns nicht unwichtig sind, hier nochmal die korrekte
Fassung:
 

RoteMänner!
Scheintäter und Triebväter!
Rabenhüter und Ladenmütter!

Wir müssen das gleich zum Eingang mal klarstellen: Wir haben euch, oh
ihr RotenMänner, sehr lieb, obwohl ihr nicht unsere Söhne seid. Das
wird auch so bleiben, egal was die Vaterschaftstests ergeben. Nur habt
bitte Verständnis, dass wir auch beim besten Willen nicht in der Lage
sind, Unterhalt für euch alle zu zahlen. Dem Himmel sei Dank, es ist
auch noch niemand von euch auf die Idee gekommen. Manche Anderen sind
da rücksichtsloser und beharren gerne auf ihrem einträglichen Unrecht.
Mehr dazu später.

Es ist wirklich unerhört! Da müht man sich ab, rackert und schimpft,
indoktriniert und ideologisiert, klärt auf und erfindet eine Horrorzahl
nach der anderen – und dann das: In Deutschland lebende Ausländerinnen
fühlen sich hier wohl! Um das herauszufinden, hat das
Bundesfrauenministerium noch eine Studie anfertigen lassen. Aber wie
ist das möglich? Werden die jungen Ausländerinnen jetzt nicht mehr
täglich zwangsverheiratet? Von Serien-Ehrenmördern bedroht?
Dauergeprügelt? Oder merken die einfach nicht, wie sie gewalttätig
dezimiert werden, obwohl ihre feministoid engagierten deutschen
Schwestern es ihnen doch immer und immer wieder gepredigt haben? Nun
also dies: Da erklärt so eine offensichtlich in solchen Realitäten
ungeübte Wissenschaftlerin, „die Diskussion über die Integration von
Zuwanderern gehe an der Lebenswirklichkeit von jungen Migrantinnen
vorbei. Durch die Betonung von Einzelbeispielen werde zum Beispiel der
Eindruck erweckt, vor allem Frauen aus der Türkei würden in ihren
Familien unterdrückt und zur Heirat mit einem von den Eltern
ausgewählten Mann gezwungen.“
www.welt.de/data/2004/12/15/374939.html
EINZELBEISPIELE ???  Jetzt relativieren schon Frauen mit Doppelnamen das
ganze weibliche Elend. So als wüßten die nicht, dass das nur dazu
führen kann, dass die Männergewalt noch ungehemmter tobt. Wenn alle
Stricke, sprich Feindbilder, reißen, dann war da wenigstens bisher noch
der marodierende Türken-Macho, der seine diversen Frauen und Töchter
täglich einmal quer durch die Wohnung prügelt, weil er sonst Atemnot
kriegt. Nicht mal den wollen sie unseren
„Nein-zur-Gewalt-gegen-Frauen“-Dummschwätzerinnen und –Dummschwätzern
mehr lassen. Wenn das so weiter geht, kann das RoteMännerInfo sein
Erscheinen demnächst einstellen. Ihr werdet schon sehen, was ihr davon
habt! Eine Schande ist das.

Die „taz“ fand sie dennoch, die „Parallelgesellschaft“ der religiösen
Fundamentalisten, wo die Frauen eine quasi mittelalterliche
Unterordnung akzeptieren. Man kann in unserer Gesellschaft wahrlich
nicht mehr davon reden, dass sie dies akzeptieren MÜSSTEN. Zumal es
sich im vorliegenden Fall um christliche Fundis handelt! Da schau her:
www.taz.de/pt/2004/12/17/a0145.nf/text Es sind nicht nur
komische Frauen, die sich sowas in der heutigen Zeit noch gefallen
lassen. Es sind zweifellos auch schwerkranke Männer, die an solchen
sprachlosen Frauen ihrerseits Gefallen finden. Beide Geschlechter
offenbar Menschen, die mit Widersprüchen und Konflikten und ihrer
zivilisierten Bewältigung in einer Gesellschaft, die nicht mehr nur
eine überschaubare Gemeinschaft ist, nichts am Hut haben. Aber
zweifellos hat eine Familienpolitik des „anything goes“ und der Aufgabe
jeglicher Werte – zugunsten einer unbedingten individualisierten
Emanzipation, die nach den menschlichen Kosten nicht mehr fragt –
massiv dazu beigetragen, dass manche Menschen solchen
gegenaufklärerischen Konzepten heute wieder etwas abgewinnen.

„Jammern bringt oft viel Geld ein. Doch ein positives Selbstbild, ein
angenehmes Lebensgefühl entsteht so nicht. Deshalb stellen solche Siege
auch die Gewinner selten wirklich zufrieden.“ Ein komischer Artikel,
den Elisabeth Niejahr da in der „Zeit“ über die Lebenswirklichkeit von
Senioren schrieb und versuchte, sie in das neue
Antidiskriminierungsverbot einzuordnen. Ständig hatte man den Eindruck,
als wolle sie damit auch einigen ihrer feministischen Schwestern was
ins Stammbuch schreiben: „Die Älteren fechten einen Grundsatzstreit
aus, den die Frauen und die Schwarzen kennen. Was hilft gegen
Diskriminierung: ein selbstbewusster Auftritt oder demonstrative
Schwäche?“ Ja, was? www.zeit.de/2004/52/01___leit_1_52_2f04
Eine Debatte, der aber auch die Männer sich irgendwann stellen müssen.
Vielleicht ist es ja „typisch Macho“, wenn man wie wir für ein gesundes
Selbstbewußtsein plädiert und dafür, die positiven Seiten des Lebens zu
genießen, so gut es eben geht – und solange der Riesling reicht. Und
wenn schon! Den Senioren gibt Frau Niejahr dies mit auf den Weg: „Doch
wer von anderen erwartet, dass sie vom Lebensalter nicht viel Aufhebens
machen, sollte das auch selbst nicht tun.“ Wenn wir dazu irgendwann
auch in der Geschlechterdebatte kommen, dann wissen wir, dass Männer
und Frauen es geschafft haben: Wer von anderen erwartet, dass sie um
das Geschlecht nicht viel Aufhebens machen, sollte es nämlich ebenfalls
selbst nicht tun.

Keinen Grund zum Jammern hatten deutsche Frauen offenbar in den ersten
Jahren des Zweiten Weltkrieges, wie der Historiker Götz Aly in einem
„taz“-Interview klarstellt. Dieses Interview ist nicht nur für
geschichtlich Interessierte sehr aufschlussreich und lesenswert, es
stellt auch eine Facette dar zur Illustration einer allgegenwärtigen
Opferfixierung. „Die Frauen erhielten doppelt so hohe Versorgungssätze
wie die Frauen britischer und US-amerikanischer Soldaten; die Inflation
wurde unterdrückt beziehungsweise ins besetzte Ausland verlagert.
Sozialgeschichtlich gesehen verfügten die deutschen Frauen nie zuvor
über so viel Geld; der Ehemann war an der Front, konnte den Inhalt der
Lohntüte weder versaufen noch verspielen noch sich
herrschsüchtig-kleinlich in die häusliche Ausgabenpolitik einmischen.
Die Volksgenossinnen empfanden das als Befreiung und dankten es ihrem
Führer.“ www.taz.de/pt/2005/01/15/a0167.nf/text

Eine gute Idee hatte der Landrat des Kreises Pinneberg just im Advent:
Die Frauenbeauftragten sollten zukünftig ihren Job ehrenamtlich machen.
Warum auch nicht, beweist doch gerade die Ehrenamtlichkeit den
besonderen moralischen Anspruch und die Würde der Funktion. Aus uns
unerfindlichen Gründen waren die betroffenen Damen anderer Meinung:
Ehrenamtlerinnen, so befanden sie, hätten nicht die Möglichkeit,
innerhalb der Verwaltung die notwendigen Kontakte zu knüpfen. Ein
Problem, das leicht zu beheben wäre, würde man die doch zweifellos
überaus engagierten Frauen einfach (wie auch keineswegs unüblich) aus
den Reihen der Verwaltung selbst wählen, wo sie ihre bisherige
hauptamtliche Tätigkeit ja neben ihrem wichtigen Ehrenamt fortsetzen
könnten. www.abendblatt.de./daten/2004/12/20/378159.html

Die Zeitschrift „brigitte“ interviewte die Bundesjustizministerin unter
anderem zu Thema Unterhaltsrecht – das Frau Zypries einer Reform
zuführen möchte. Dabei brachte die Redakteurin Ursula Ott eine richtige
kleine Preziose am Rande zustande: Im Zusammenhang mit der Kürzung des
Ehegattenunterhalts (zugunsten höherer Sätze für Kinder) gab sie zu
bedenken: „Manche Frauen werden sehr empört sein. Sie haben ja
geheiratet, um vom Mann versorgt zu werden.“ – Ein Maß an Ehrlichkeit,
das man sich viel häufiger wünschen möchte!
www.brigitte.de/frau/familie/zypries/index.html   (Zu diesem
Beitrag gleich noch mehr!)

Natürlich die Vaterschaftstests, nein, wir haben die letzten Wochen
nicht verschlafen, ist ja schon gut! Das heißt, zunächst mal ist alles
ganz furchtbar, obwohl sich eigentlich überhaupt nichts geändert hat.
Doch! Eins hat sich geändert: Schon lange nicht mehr, wenn überhaupt
je, wurde über eine spezifisch männliche Interessenlage öffentlich so
ausführlich debattiert wie jetzt über die heimlichen Vaterschaftstests.
Allein deswegen sollten wir diese Debatte, auch in ihren schrillsten
Ausprägungen, nicht beklagen. Im Gegenteil. Was natürlich nicht heißt,
dass wir die dümmsten Beiträge nicht, wie üblich, teern und federn
wollen, um andererseits jene, die Weisheit und Weitsicht in sich
tragen, gebührendem Lobe zuzuführen. Lasst uns also beten:

1.      Wer als Vater ein Kind angenommen hat, der bleibt auch dessen Vater.
Was im Sinne der Kinder ist, denen man ein Psychodrama ersparen will.
Aber auch diese Kinder haben das Recht, um ihre biologische Wurzeln zu
wissen, und die Väter, nicht wie hilflose Deppen dem Betrug
ausgeliefert zu sein.Ein Plädoyer für obligatorische Vaterschaftstests
unmittelbar nach der Geburt.
2.      Wie sollen sich Männer verhalten, wenn sie Zweifel haben?
Übertriebene Rücksicht, um die Familie zu retten, zahlt sich nicht aus:
Meist kommt die Scheidung ja doch.
3.      Das OLG Naumburg vertritt im Fall Görgülü auch heute noch die
Lebensborn-Ideologie der Nazis. Jetzt hat Karlsruhe den Naumburger
Richtern kräftig auf die Finger gehauen.
4.      Aus den Nahen Osten kehren traumatisierte, seelisch kranke Männer
heim, die man als Jungs in die Kriege geworfen hat. Die Kriegspraxis
der USA macht sie zu gewalttätigen emotionalen Krüppeln, die die
amerikanischen Großsstädte bedrohen: Neues Futter für die Feindbilder
des Feminismus.
 

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WAS DIE REPUBLIK ERSCHÜTTERT:
DER HEIMLICHE VATERSCHAFTSTEST, SEINE STRAFBARKEIT, SEINE
VERWERFLICHKEIT UND SEINE RECHTLICHE FOLGENLOSIGKEIT

Was Frau Zypries sagte, war nicht neu, außer der Ankündigung, nicht von
den Müttern autorisierte Vaterschaftstests mit bis zu einem Jahr Haft
ahnden zu wollen. Vor allem, weil die Bundesjustizministerin es
„unglaublich“ findet, dass die einschlägigen Genlabors „sogar in der
U-Bahn werben.“ Sehr überraschend, so eine plötzliche
Zivilisationskritik durch die Bundesregierung! Zypries’ Ratschlag:
„Wenn ein Mann Zweifel hat, soll er mit der Frau darüber reden.“
www.brigitte.de/frau/familie/zypries/index.html  Offenbar kennt
Frau Ministerin weder ihre Geschlechtsgenossinnen noch die
unberechenbare Dynamik in vielen Beziehungen. Wie soll das eigentlich
ablaufen? „Schatz, ich glaube, du hast anderswo rumgevögelt, bist du
einverstanden, wenn wir das mal testen?“ Komische Auffassung von
familiären Lebenswelten bei der Ministerin, oder? Zumal sie offenbar
davon ausgeht, dass das den Familienfrieden nicht nennenswert berührt.

Den Vogel schoss bei der Debatte um die Vaterschaftstests die grüne
Schrappe Biggi Bender ab, als sie Zypries’ (vom Kanzler gebilligtes!)
Dampfgeplauder über Haftsanktionen mit den Worten unterstützte, es
dürfe „keinen Bonus für männliche Feigheit“ geben.
www.sueddeutsche.de/,poll1/deutschland/artikel/642/45597/  Ein
bekannter Satiriker fragte mal in einem ganz anderen Zusammenhang, was
eigentlich die „Steigerungsform von Arschloch“ ist. Darüber hinaus
stellt sich die Frage, was Miss Biggi hier eigentlich meint mit dem
Vorwurf der Feigheit: Ist es die Tatsache, dass die Männer, die
heimlich einen Test durchführen, das darin liegende Konfliktpotenzial
für ihre Familien – also auch für ihre Kinder! – gering halten wollen?
Ist es die Tatsache, dass sie ihre Frauen, denen sie misstrauen, nicht
direkt ohne klare Handhabe beschuldigen wollen? Ist es die Tatsache,
dass sie den Eklat gerade NICHT wollen – und in der Konsequenz
vermutlich auch bereit sind, vor allem im Fall des widerlegten
Misstrauens konstruktiv am Fortbestand der Familie mitzuwirken – ja
sich diesen sogar wünschen? Feiglinge also? Nein, Miss Biggi! Menschen
mit Verantwortung aber sehr wohl – im Gegensatz zu solchen Damen, die
sich offenbar lieber am Elend der Familien und der Notlage mancher
Männer weiden.

Immerhin wollen wir an dieser Stelle aber nicht vegessen, dass Benders
Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckhardt die vorgebrachten Absichten
inhaltlich so kritisierte, dass selbst wir dem wenig hinzuzufügen
hatten: „Durch eine offene Anfechtung der Vaterschaft vor Gericht - die
einzige Alternative zu heimlichen Tests - würde Familien oft mehr
geschadet. Falls sich der Kuckuckskind-Verdacht als falsch
herausstelle, sei die Beziehung ohne Not beschädigt. Außerdem dürften
Männer nicht benachteiligt werden. Sie müßten genauso sicher wie die
Frau wissen dürfen, ob sie der Vater sind.“
www.welt.de/data/2005/01/07/384973.html

Zwischenzeitlich hatte es hier und da den Anschein, als hätten die
Büchsenspanner des Feminismus den Bogen mit der Absicht der
strafrechtlichen Sanktionierung unabgesprochener Vaterschaftstests so
weit überspannt, dass jetzt das ganze Projekt einem raschen Tod
entgegen sehen könnte. Auch solche Mitstreiterinnen des Feminismus, die
ihr Denken noch nicht völlig auf egomanische Reflexe umgestellt haben,
verloren vernehmbar das Verständnis, wie die eben zitierte Frau
Göring-Eckhardt. Überraschend war ja vor allem, dass nach Frau Zypries’
Plänen SORGEBERECHTIGTE Väter keinen Test ohne die Einwilligung der
Mutter veranlassen dürfen. Da teilte denn auch der Hamburger
Datenschutzbeauftragte Lubomierski mit, die datenschutzrechtlichen
Begründungen, die Frau Zypries anführt, seien abwegig:
www.abendblatt.de/daten/2005/01/10/385244.html Seine Kollege in
Schleswig-Holstein, und auch noch einige andere, waren allerdings
anderer Meinung. Für Theologen und andere Lateiner: Cujus regio, eius
religio.

Da sprangen denn die sozialdemokratischen Juristen (AsJ) ihrer
Justizministerin rasch und beflissen zur Seite – doch mochten selbst
sie die strafrechtliche Ahndung am Ende nicht mittragen.
www.spd.de/servlet/PB/menu/1009332/1043466.html  Wir haben bei
den Genossen mal nachgefragt, wieso die informationelle
Selbstbestimmung des Kindes bei Zustimmung der Mutter gewahrt bleibt,
während sie dies angeblich bei einer eigenmächtigen Maßnahme des
(sorgeberechtigten) Vaters nicht wäre. Ferner wollten wir wissen, ob
das Sorgerecht der Mutter einseitig höher zu bewerten ist als das des
Vaters, oder ob zukünftig grundsätzlich nur noch gemeinsame
Entscheidungen über die Sorge für die Kinder Gültigkeit haben sollen.

Nun ist das Recht eine heikle Materie, die es wahlweise
unterschiedlichen Parteien ebenso wie unterschiedlichen Gerichten
erlaubt, mal den Wortlaut des Gesetzes, mal seine mehr oder weniger
denkbaren (und oft sehr gegensätzlichen) Interpretationen ins Feld zu
führen. Die sozialdemokratischen Juristen antworteten rasch und
verwiesen auf den § 1627 BGB: „Die Eltern haben die elterliche Sorge in
eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen und zum Wohl
des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie
versuchen, sich zu einigen.“ Wären sie aus politischen oder moralischen
Erwägungen zu einem anderen Ergebnis gekommen, hätte ihnen vermutlich
auch der Hinweis keine Schwierigkeiten bereitet, dass dieser Paragraph
im Falle eines gravierenden Interessenkonflikts der Eltern
untereinander wenig Sinn und Überzeugungskraft aufweist und deswegen
kreativ zu interpretieren ist. Eben das ist ja wohl auch die Intention
der Justizministerin, die aber überhaupt keinen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf hätte, hätten ihre Parteijuristen Recht! Nur die
Strafbarkeit der Verstöße stünde dann noch zur Debatte – aber die
wiederum lehnten die sozialdemokratischen Juristen ab!

Interessant war dazu der folgende Kommentar unseres Lesers Benno: „Klar
ist doch, dass ein untergeschobenes Kind Betrug ist ... Vielleicht habe
ich ja etwas verpasst. Denn wie sagte die Anwältin meiner Exe so schön:
‚Diebstahl (von gemeinsamen Sachen) in der Ehe gibt es nicht!’ So sah
dann auch mein Haushalt aus. Betrug in der Ehe gibt es anscheinend auch
nicht. Aber Gewalt in der Ehe gibt es. Aber das machen ja immer nur die
Männers.“

In den Medien gab es eine Menge Vernünftiges – und wie immer auch eine
Menge Blödsinn – zu lesen. Zu den überzeugenden Beiträgen gehörte der
von Markus Schulte von Drach in der „Süddeutschen Zeitung“, wo wir
lasen: „Ein heimlicher Vaterschaftstest ist … gerade für jene Väter
interessant, die zwar einen Verdacht haben, denen die Beziehung zu Frau
und Kind jedoch so wichtig ist, dass sie erst Klarheit haben wollen,
bevor sie Konsequenzen ziehen. Etwas anders liegt der Fall, wenn ein
rechtlicher Vater, der nicht mit der Mutter zusammenlebt, den Anspruch
auf Unterhaltzahlungen in Frage stellt. In diesem Fall wird nicht die
Beziehung zur Partnerin gefährdet, ein heimliches Vorgehen ist nicht
notwendig. Doch sogar in diesem Fall sind die Datenschutz-Argumente von
Justizministerin Brigitte Zypries, die solche heimlichen Tests unter
Strafe stellen möchte, äußerst schwach. ‚Die Gefahr besteht’, so die
SPD-Politikerin, ‚dass sich jedermann leicht zu erlangendes genetisches
Material besorgt und testen lässt.’ Das müsse verhindert werden.
Richtig, das muss verhindert werden. Heimliche Vaterschaftstests dürfen
nur dann stattfinden, wenn es nachgewiesenermaßen die rechtlichen Väter
sind, die testen lassen. Das Argument von Frau Zypries, genetische
Daten seien ‚das Wertvollste, das der Mensch hat’, spricht jedoch nicht
gegen die heimlichen Tests. Es geht schließlich dem Mann um die Frage:
Sind es seine genetischen Daten, die das Kind trägt oder die eines
Fremden? Hat er also nicht genauso das Recht, über seine wertvollen
Daten Bescheid zu wissen, wie die Frau, die ja immer weiß, dass das
Kind von ihr ist? Schließlich interessieren den Vater nicht die Daten
seiner Frau, von denen er ja weiß, dass das Kind sie trägt. Die
Information, die er erhält, ist, ob er der biologische Vater ist, oder
nicht. Sonst nichts.“
www.sueddeutsche.de/,tt1l3/deutschland/artikel/898/45853/

(Nebenbei überraschte uns dann erst gestern die eilfertig artikulierte
Forderung nach umfassenden DNA-Dateien zur Verbrechensbekämpfung im
Gefolge der raschen Aufklärung des Falls Moshammer. Wenns den
Herrschaften in den reaktionären Kram passt, ist die informationelle
Selbstbestimmung bis weit in die Reihen unserer sozialdemokratischen
Genossen hinein nur noch einen Scheißdreck wert. Frei nach dem Motto
„Was schert mich mein dummes Geschwätz zum selben Problem, wenn’s gar
nicht um’s Kujonieren von Männern geht?“ äußerte sich jedenfalls der
innenpolitische SPD-Catweazel Wiefelspütz.)

Hoffnungsvoll-skeptisch stellte Christian Rath in der „taz“, die
tagelang beredt geschwiegen hatte, zu dem Beschluss des BHG vom 12.
Januar fest: „Das gestrige BGH-Urteil wird von der politischen
Entwicklung überholt werden.“
www.taz.de/pt/2005/01/13/a0061.nf/text

Das Pro und Contra einer Reaktion, die sich nicht einigen konnte,
bekamen wir – statt wie erwartet von der „taz“ – dann von der „Zeit“,
wo Bernd Ulrich feststellte: Dass die heimlichen Tests nicht strafbar
sind, „möchte die Justizministerin nun ändern. Also, nur das mit den
testenden Vätern, nicht das mit den verheimlichenden Müttern. Dabei
hüllt sich die Ministerin in das hellste Weiß gespielter Naivität. Es
gehe nur um das Selbstbestimmungsrecht des Kindes, sagt sie. Und wer
wollte den informationellen Missbrauch eines Kindes nicht unter Strafe
stellen? Leider geht es darum in Wahrheit gar nicht. Denn das
informationelle Selbstbestimmungsrecht des unmündigen Kindes wird auch
durch den von Vater und Mutter gemeinschaftlich und ganz legal verübten
Vaterschaftstest verletzt. Nein, es geht Brigitte Zypries
ausschließlich um die Sache zwischen Mann und Frau. …. An der
Entscheidung, ob heimliche Vaterschaftstests strafbar sind oder nicht,
führt jedoch kein Weg vorbei. Zypries sollte es lassen und ihre
strafbewehrte Volkspädagogik aufgeben.“
www.zeit.de/2005/03/contra_Gesetz

Die Gegenposition vertrat in derselben Zeitung Martin Klingst mit
formaljuristischem Bedenkenträgertum, das in einem ärgerlichen Popanz
gipfelte, als Klingst sich die Frage nicht verkniff, ob „ein Vater, der
sich aus dem Staub macht, nachdem er herausgefunden hat, dass er gar
nicht der leibliche Vater ist, eigentlich das Kindeswohl“ verletze.
www.zeit.de/2005/03/pro_Gesetz  Natürlich tut er das, und wir
haben für diese Männer nicht die geringste Sympathie. Nur ist dies hier
überhaupt nicht die Frage, um die es geht. Der (heimliche) Test allein
nutzte auch vor dem BGH-Urteil vom 12. Januar nichts. Vielmehr geht es
doch um die schlichte Frage, ob und wie ein juristischer Vater die
Verhältnisse auf gerichtlichem Wege prüfen und korrigieren lassen kann.
– Er kann es aber nur in den ersten zwei Jahren, was tatsächlich seine
Berechtigung im Interesse der Kinder hat, denen man sich nicht über
Jahre als Vater präsentieren kann, um das später doch wieder in Frage
zu stellen. (Wie sich zweifelnde Väter sinnvollerweise verhalten,
diskutieren wir im nächsten Beitrag.)

Der Kölner Stadtanzeiger fragte: „Haben etwa Männer kein Recht, aus
ethischen wie finanziellen Gründen die Wahrheit über die Abstammung der
ihnen zugerechneten Kinder zu erfahren? Gerade im zwar legalen, aber
auch langwierigen Gerichtsweg sehen zweifelnde Männer die ungleich
höhere Belastung gegenüber einem diskreten Schnelltest. Dass bei
deutschen Vätern die Angst vor ‚Kuckuckskindern’ umgeht, liegt ja nicht
nur an der aggressiven Werbung der Institute, sondern auch daran, dass
bei den Tests in jedem vierten Fall ein Betrug ans Licht kommt - meist
mit verheerenden Konsequenzen für die betroffenen Familien.“

www.ksta.de/servlet/CachedContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1105553521113&openMenu=987490165154&calledPageId=990463457062&listid=994347600305

 Das Irre ist aber, dass dafür – für die verheerenden Konsequenzen
nämlich – in der Regel bloß die Männer verantwortlich gemacht werden.

Wer einen Kommentar lesen wollte, bei dem einem regelrecht schlecht
werden konnte, der musste die „Frankfurter Rundschau“ zu Rate ziehen:
Den Männern gehe es in Wirklichkeit nur um Unterhalt und Erbe.
Argumente, die nach Ansicht der Autorin Katharina Sperber nur als
krämerisch anzusehen sind: Der Unterhalt – ein sechsstelliges
Trinkgeld! Dass 75 Prozent der Tests die biologische Vaterschaft
bestätigen, belegt nach Frau Sperber, wie überflüssig, aber vor allem
wie emotional riskant diese Tests sind, die das Recht der Kinder
angeblich mit Füßen treten. Ein Viertel bewiesener Betrugsvorgänge sind
für eine richtige Wandermöse nun mal keine signifikante Größe!
www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/die_seite_3/?cnt=616999
 Gottlob, bei der „Frankfurter Rundschau“ sind nicht alle völlig
bescheuert: Knut Pries schrieb einen ganz anderen Text:
www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/die_seite_3/?cnt=617492
 
 

Am Ende stehen da jetzt zwei Väter, die wissen, dass ihre Kinder nicht
von ihnen stammen. Die aber trotzdem keine Chance haben, etwa aus der
Unterhaltspflicht heraus zu kommen. Männer, die für den Betrug, dessen
Opfer sie geworden sind, weiterhin noch viele Jahre lang bezahlen
müssen. Allerdings stehen da auch zwei Kinder, denen eine der beiden
wichtigsten Personen in ihrem Leben abhanden zu kommen droht. Die
Kinder können nun wahrlich nichts für die bedenkenlose Läufigkeit ihrer
Mütter und den zertrümmerten Stolz ihrer Väter. Ihnen immerhin wünschen
wir, dass jenseits beleidigter Ehrpusseligkeiten auch Scheinväter mit
der Gewissheit nicht gleich ihre Menschlichkeit ablegen. Gene sind
nicht alles. Selbst unsere besten Freunde haben andere Väter als uns!

All’ diese Verwerfungen ließen sich auf relativ einfachem Weg
beseitigen, wenn nämlich bereits kurz nach der Geburt ein
obligatorischer Vaterschaftstest stattfände. Obligatorisch, weil sich
dann keine Frau (und auch kein stolzer Vater, dem die Zweifel erst
Jahre später kommen könnten) beleidigt fühlen muss. Im Sinne der Kinder
wird man sich mit der Situation arrangieren müssen, die dann entsteht,
wenn der vermeintliche nicht der biologische Vater ist. Das dann aber
im vollem Wissen und Bewußtsein. Jedenfalls würde später kein plötzlich
durchdrehender Scheinvater ein Kind sitzen lassen, das SEINS ist, weil
es ihn von Geburt an lieben gelernt hat, und dessen Gefühle urplötzlich
nicht mehr erwidert würden.

Über den Sprengstoff, den das dennoch bergen kann, nämlich im Falle
einer späteren Scheidung, wollen wir hier lieber nicht weiter
spekulieren. Der ist bei Adoptivkindern identisch – wo immerhin die
vermittelnde Behörde die familiäre Solidität vorher prüft. Vielleicht
sollte man eine solche Prüfung grundsätzlich schon vor standesamtlichen
Eheschließungen veranlassen…
 

Post scriptum: Gerhard Amendt hat sich vor ein paar Tagen in der „Welt“
zu dem Thema geäußert, was wie immer überaus lesenswert war, aber hier
nicht mehr eingearbeitet werden konnte:
www.welt.de/data/2005/01/14/387768.html?search=amendt&searchHILI=1
Ebensowenig konnten wir den brillianten Beitrag von Martin Reichert in
der „taz“ noch berücksichtigen, wir hätten ihm aber auch wenig
hinzuzufügen gehabt. Umso mehr empfehlen wir ihn vor allem denen, die
die (ziemlich pluralistische) „taz“ gerne mal verfluchen, nicht nur
weil auch die RotenMänner hier Erwähnung fanden:
www.taz.de/pt/2005/01/15.nf/magText.tname,a0287.re,hi.idx,0
 
 

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DER RECHTS-TIPP:
SCHEINVATERSCHAFT UND UNTERHALTSPFLICHT

Einige besonders bescheuerte Zeitgenossinnen – zwei sind uns namentlich
bekannt – fanden es besonders geschmackvoll, den Auftraggebern
heimlicher Vaterschaftstest „Feigheit“ zu unterstellen. Bei solchen
Kokotten der öffentlichen Meinung hat Mann ohnehin nur die freie Wahl
zwischen Feigkeit und Rücksichtslosigkeit. Da bleibt keiner sauber!

Was sollen Männer also tun, die Zweifel haben, diese aber mit Rücksicht
auf ihre Familie nicht offen äußern möchten – vielleicht weil sie die
Reaktion ihrer Angetrauten erahnen? Man stelle sich nur mal vor, dass
ein Mann sein Misstrauen bei der Geburt hintenanstellt, weil ihm seine
Familie trotz allem Misstrauen zu wertvoll ist, um sie durch den
unausweichlichen Konflikt in Frage zu stellen. Auch das mag man als
feige kritisieren, was soll’s! Jahre später aber hat Madame trotzdem
einen Neuen, bei dem sie sich verlustiert, und reicht die Scheidung
ein. Der Vater weiß inzwischen aufgrund eines heimlichen
Vaterschaftstests, dass das Kind nicht sein Kind ist. Er hat es dennoch
über Jahre mitbetreut, und als sein eigenes geliebt. Nach der Scheidung
wird ihm seitens der Mutter, die sich das Kind unter den Nagel gerissen
hat, auch kein Umgang mehr gestattet. Das Familiengericht ordnet zwar
an, setzt den Umgang aber nicht durch. Mutter weiß, dass sie sich auf
die deutsche Justiz verlassen kann!

Die geltende Rechtsprechung gibt diesem Vater keine Chance mehr, aus
seiner finanziellen Verpflichtung gegenüber einem Kind heraus zu
kommen, von dem er weiß, dass es nicht von ihm stammt – und das er
nicht mal mehr besuchen kann. Diese Verpflichtung ist jetzt jedenfalls
zementiert. Der Betrug der Mutter ist nach zwei Jahren nicht mehr
justiziabel, der Rechtsbruch wird zu gültigem Recht. Schuld daran ist
natürlich unser Vater selbst, weil er seine Familie nicht auf’s Spiel
setzen wollte; vulgo: weil er „feige“ war. Genutzt hat’s ihm nichts. Es
hätte natürlich gut gehen können, auch wenn die Hoffnung nach dem
einmal erwiesenen Betrug naiv gewesen sein mag. Diese Naivität ist zwar
nicht strafbar, hat aber trotzdem schwere – und teuere – Folgen.

Wer redet vom Recht dieses Vaters? Niemand mehr, nachdem er selbst seine
einzige Chance vergeigt hat. Es hätte diesem Vater aber auch vorderhand
nichts genutzt, dass heimliche Vaterschaftstests (noch) nicht illegal
sind. Denn gerichtsverwertbar waren sie noch nie, und er hat seine
Vaterschaft nicht bestritten, als dies noch möglich gewesen wäre. Die
jetzt entstandene Situation ist besonders tragisch, weil Vaterrechte
nun mal einer erstaunlichen Disponibilität unterliegen. Warnen kann man
nur davor, wenn Väter sich durch eigene falsche Hoffnungen selbst in
solche Situationen bringen. Und letztlich eben doch den Rat geben,
begründetes Misstrauen zu klären – koste es was es wolle! Es nicht zu
tun, kann noch viel teuerer kommen. Und im Umgang mit Frauen tut Mann
angesichts der herrschenden Rechtspraxis und einer unermüdlich
arbeitenden Scheidungsindustrie gut daran, vor allem an Murphy’s Gesetz
zu glauben: Was schief gehen kann, geht schief. Wenn’s anders kommt –
umso besser!

Eines immerhin mag manche Gemüter ein wenig beruhigen: „Die Debatte über
heimliche Gentests beschränkt sich derzeit zwar nur auf die zweifelnden
Väter. Tatsächlich sind aber Frauen gleichermaßen von dem Verbot
betroffen. Falls zum Beispiel ein nicht verheirateter Partner sich
weigert, seine Vaterschaft beim Jugendamt anzuerkennen, bleibt der
Mutter des gemeinsamen Kindes nur der offizielle Klageweg. So lange die
Vaterschaft gerichtlich nicht festgestellt wurde, kann die Frau keinen
Unterhalt für das Kind einfordern. Einen heimlichen Test von
genetischem Material des Mannes, den die Mutter theoretisch auf die
gleiche Weise durchführen lassen könnte wie der Mann, könnte auch sie
nicht als Beweis für dessen biologische Vaterschaft anführen.“
www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/412275.html?2005-01-14
 Die dann aber – und das unterschlägt die „Berliner Zeitung“ – dann
trotzdem zwangsweise ermittelt wird. Schließlich müsste sonst der Staat
das Kind finanzieren, und da kennt der keinen Spaß!
 

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KARLSRUHE WATSCHT OLG NAUMBURG KRÄFTIG AB

Noch vor Ablauf des vergangenen Jahres gelang es dem
Bundesverfassungsgericht tatsächlich, uns mal POSITIV zu überraschen,
indem es qua einstweiliger Anordnung Kazim Görgülü, dessen Sohn
Christopher von dessen Mutter zur Adoption freigegeben worden war und
der diesen seither nicht mal mehr sehen durfte, ein wöchentliches
Umgangsrecht einräumte. Das Oberlandesgericht Naumburg, der letzte
Sachwalter nationalsozialistischer Lebensborn-Ideologie, hatte dem
Jungen ungeachtet der gegenläufigen Beschlüsse des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) seinen leiblichen Vater
beharrlich vorenthalten und dessen Überstellung an Pflegeeltern mit
Zähnen und Klauen auch noch gegen jede kleinste Konzession verteidigt.
Die Begründung aus Karlsruhe war denn auch tatsächlich eine dieser
berühmten „schallenden Ohrfeigen“ für das OLG.

Einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts konnte man den
folgenden wohltuend deutlichen Passus entnehmen: Die Vorgaben des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte „hat das OLG ersichtlich
abermals nicht beachtet. Insbesondere hat es sich nicht ansatzweise mit
der Frage auseinander gesetzt, wie der Beschwerdeführer eine
Familienzusammenführung überhaupt erreichen kann, wenn ihm der Aufbau
jeglicher Kontakte mit seinem Kind versagt bleibt. Auch hat es sich
nicht hinreichend mit den Erwägungen des EGMR befasst, wonach es dem
Kindeswohl entspreche, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten,
da der Abbruch solcher Beziehungen die Trennung des Kindes von seinen
Wurzeln bedeute, was nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen
gerechtfertigt sei. Dass die vom OLG pauschal erwogene und mit keinen
konkreten Tatsachen belegte Kindeswohlgefährdung durch die vom
Amtsgericht angeordnete Anwesenheit einer geschulten Begleitperson
gebannt werden kann, hat das OLG ebenso wenig in Betracht gezogen wie
die Tatsache, dass der Umgang ohnehin nur für eine Dauer von zwei
Stunden pro Woche vorgesehen ist. Die Anordnung des
Bundesverfassungsgerichts bedeutet, dass die
amtsgerichtliche Umgangsregelung für die Dauer der durch das
Bundesverfassungsgericht erlassenen einstweiligen Anordnung Bestand hat
und von daher - vorbehaltlich einer Änderung der Sachlage – solange
einer gerichtlichen Überprüfung durch das OLG entzogen ist.“ (Beschluss
vom 28. Dezember 2004 – 1 BvR 2790/04)
www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/bvg04-117.html

Das ist in der Tat mal ein Hammer – und obendrein ein juristisch
erfreulicher. Dem OLG Naumburg wird schlicht die Kompetenz aberkannt.
Damit wurde zwar nur das Offensichtliche gesehen und entsprechende
Fakten geschaffen. Aber schon dies kann im deutschen Rechtsstaat in
ausgewählten Fällen durchaus eine Sensation sein! Einen deutlichen
Kommentar zu diesem Vorgang lest ihr u.a. in der „Süddeutschen
Zeitung“:
www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/833/44789/print.html
 
 

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URBANE GEWALTTÄTER ALS WIEDERGÄNGER „UNSERER HELDEN“:
HUNDERTTAUSENDE HEIMKEHRENDE US-SOLDATEN BEDROHEN DAS LAND

Ein Thema, dem wir eigentlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet hätten, wenn
der Januar nicht eigentlich unser gesamtredaktioneller Urlaubsmonat
hätte sein sollen: Experten warnen vor Hunderttausenden seelischen
Wracks unter den aus dem Irak zurückkehrenden US-Soldaten.

Bei manchen dieser Männer – denn das sind die „Frontschweine“ noch immer
ausschließlich – mag man fragen, inwiefern das eine Veränderung zum
Ausgangszustand darstellt. Man muss gar nicht erst so tun, als wären
Verhältnisse wie im Foltergefängnis von Abu Ghraib in Gottes eigenem
Land, den USA und seinen Knästen, nicht an der Tagesordnung. Dutzende
von Hollywood-Filmen haben diese Gefängnisrealität in den letzten
Jahrzehnten – meistens ziemlich unbekümmert – ins rechte Licht gesetzt.
Entsprechend ist auch das Personal amerikanischer Kriegsführung
vielerorts keinen Deut besser als das Bild jener gewalttätigen und
sadistischen Knastaufseher, die uns dort schon als nicht groß
beanstandeter Normalfall präsentiert werden. In Kalifornien hat
schließlich sogar das höchste Gericht des Bundesstaats vor wenigen
Jahren mal klar gestellt, dass die Vergewaltigung von Männern in
Knästen als Teil der Bestrafung angesehen werden mag. Da fragt man sich
schon, wieso Politiker und Richter in einem solchen Land sich nicht
entblöden, von Menschenrechten und Demokratie zu faseln.

Aber die Jungs, die sich aus einem falsch verstandenen, in Amerika aber
sehr verbreiteten, Patriotismus (oder auch wegen schlichter materieller
Not) zur Army melden, darf man selbstverständlich nicht über einen Kamm
scheren mit brutalen Killerkommandos der Marines und Navy Seals. Auch
in den USA werden Jungs, die Männer zu nennen wirklich nicht angemessen
wäre, Opfer von Ideologie, Selbstüberhöhung, Weltfremdheit und
Fremdenhass. Daran sind aber nicht sie selbst schuld. Insofern Schuld
bei Ideologien überhaupt zu personifizieren ist, haben wir eine breite
Koalition von der Rüstungsindustrie bis hin zu BushRiceRumsfeld und
ihren Bible-Belt-Kreuzzug-Fanatikern, denen man für das, was jetzt
befürchtet wird, getrost die Verantwortung geben darf: „Immer neue
Studien malen ein schwarzes Bild von den seelischen Kriegsfolgen für
die US-Soldaten: Bis zu einem Drittel der GIs im Irak leide an
Depressionen, Angstzuständen oder dem Posttraumatischen
Stress-Syndrom.“ Von Hunderttausenden seelisch kranker Gis ist die
Rede, für die es überhaupt keine Behandlungsmöglichkeiten gebe: Männer,
verkrüppelt und zur Sau gemacht im Namen des Vaterlandes. Die wenigen
beteiligten Soldatinnen trifft dies in der Regel nicht, denn sie werden
aus den größten Sauereien herausgehalten.

Gut ein Drittel der Soldaten kehre seelisch krank aus Irak und
Afghanistan zurück. Bei insgesamt einer Million US-Soldaten, die bisher
im Irak und in Afghanistan im Einsatz waren, ergebe dies eine
erschreckend hohe Zahl Betroffener. „Der Grund für die hohe Zahl
seelisch Kranker ist für viele Psychiater die besondere Kampfsituation
im Irak. Die Truppen erleben das Töten aus nächster Nähe, dazu kommt
die permanente Bedrohungssituation. Kämpfe wie in Falludscha, mit einer
Vielzahl von Hinterhaltsmöglichkeiten für den Feind, und der
Schwierigkeit, Freund von Feind zu unterscheiden, überlasten die Psyche
vieler Soldaten.“
www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,333203,00.html

Die Folgen brechen oft erst Monate nach der Heimkehr zutage, mit oft
gravierenden Konsequenzen. Wer einmal im Dienste des Vaterlandes
brutalste Gewaltanwendung als legitim erlebt hat, dürfte schwer wieder
in ein zivilisiertes Normensystem zurückfinden. Doch davon kann in
amerikanischen Großstädten nun auch wirklich keine Rede mehr sein. Was
nicht wenige Interessierte dann – mir nichts dir nichts – zu einem
Problem der nun mal grundsätzlich gewalttätigen Männer machen. Die Liga
zum Schutz unserer reaktionären Feindbilder, jene seltsame Mischung aus
Nationalisten, Rechtsextremen und Feministinnen, zieht dann – nach der
Industrie – als zweite Interessengruppe ihren Profit aus der
emotionalen und oft auch physischen Vergewaltigung der in den Krieg
geschickten Kinder. Ihr gemeinsames Fazit heißt in der Regel: „Wir
brauchen dringend strengere Gesetze!“
 

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Eine erfreuliche Erkenntnis zur Monatsmitte: „Es ist zu einfach, Frauen
als die Hauptverliererinnen der Arbeitsmarktgesetze zu sehen.
Joblosigkeit entwickelt sich zum männlichen Problem.“ stellte Thomas
Gersterkamp, Autor des Buches „Die Krise der Kerle. Männlicher
Lebensstil und der Wandel der Arbeitsgesellschaft“ in einem Beitrag für
die „taz“ fest. Gersterkamp vermeidet dabei nicht völlig die weiblichen
Opferkonstruktionen, zeigt aber recht differenziert, inwiefern
Nachteile sich geschlechterspezifisch aufdröseln. Eine
Schlussfolgerung: „Die Zeiten des rheinischen Kapitalismus, der dem
männlichen Proletarier so viel Geld und Sicherheit zugestand, dass sich
dieser den Luxus einer Hausfrauenehe erlauben konnte, sind vorbei. Dem
sozialen Abstieg im Beruf folgt häufig der private: Wenn es
Arbeitslosen nicht mehr gelingt, den weiblichen Wünschen nach einem
hohen Einkommen zu entsprechen, sinken ihre Möglichkeiten, eine feste
Beziehung einzugehen.“ Es werde noch immer übersehen, „wie sehr andere
Gruppen von Männern mit Rollenirritationen und sozialer Deklassierung
konfrontiert sind. Vor allem angelernte Arbeiter zählen zu den
Verlierern des Wandels zur Dienstleistungsgesellschaft.“
Dabei habe auch die Vernachlässigung der Jungen „negative Konsequenzen
für deren berufliche Perspektiven“ und verursache hohe
gesellschaftliche Kosten.
www.taz.de/pt/2005/01/08/a0156.nf/text
 

Das sollte reichen für heute. Wir sind zwei Infos vor der Zeit und das
Jahr ist noch jung. Karneval steht vor der Tür, der Abwasch knastert
vor sich hin und wir haben unseren Rhythmus für 2005 noch überhaupt
nicht gefunden – im Carmen-Thomas-Jahr, wenn ihr schon alt genug seid,
um das zu verstehen. Oder vielleicht doch eher „Steppi“ Stepanovic mit
„Lebbe geht weiter“, hm? Der Ofen ist noch lange nicht aus, dafür ist
der Winter auch noch viel zu lang, und was so ein richtig russisches
Delir ist, das hält dann auch bis Mitte Februar.

Alaaf us Kölle, Helau aus Määänz, Heijo aus Berlin, wa!
sagen euer RoteMännerElferrat und RedManAlex.
(18.01.2005)
 
 

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