Scheinvaterschaft als neuer Trick gegen die Ausweisung MdL Pongratz fordert Zwang zum Vaterschaftstest München - Von „Scheinehen“ hat man schon viel gehört, die Asylbewerber vor der Ausweisung bewahren. Eine neue Variante ist offenbar die „Scheinvaterschaft“. Innerhalb nur eines Jahres bekannten sich in Deutschland 2000 Ausländer zu einem Kind - und erlangten auf diesem Wege die Aufenthaltserlaubnis oder zumindest die Duldung. Die Innenminister der Länder argwöhnen, dass die Männer oft gar nicht der Papa sind. Bisher gibt es aber keinen Zwang zum Vaterschaftstest, mit dem das bewiesen werden könnte, bedauerte MdL Ingeborg Pongratz im Landtag. Der neue Dreh greift offenbar auch bei Frauen. 1600 unverheiratete ausländische Schwangere oder Mütter, die eigentlich ausreisen mussten, bekamen dann doch eine Aufenthaltsgenehmigung, weil ein Deutscher die Vaterschaft anerkannte. „Wenn das angebliche Elternpaar nicht zusammen wohnt, und wenn ein zeitlicher Zusammenhang mit einer Aufenthaltsgenehmigung besteht, ist Misstrauen angebracht, finden die Innenminister. „Es geht nicht um einen pauschalen Verdacht bi-nationaler Verbindungen, aus denen ein Kind hervorgeht“, sagte Pongratz . „Aber der Ausländerbehörde sollte das Recht eingeräumt werden, bei konkretem Verdacht einen Vaterschaftstest anzuordnen“. Dieser Meinung schloss sich die Mehrheit im Ausschuss für Bundesangelegenheiten an: Die Staatsregierung soll nun im Bundesrat tätig werden, damit die Landesbehörden Vaterschaften anfechten können. Derzeit gibt es keine gesetzlichen Regelungen, nach denen die biologische Vaterschaft erforscht werden darf. Die Scheinvaterschaft ist nicht verboten: Wer die Vaterschaft eines Kindes anerkennt, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, ist kein Betrüger, weil niemand finanziell geschädigt wird. Anders als bei Scheinehen liegt auch keine Personenstandfälschung oder Falschbeurkundung vor. 07.11.2005 Bayern-News |