heute im
Bundestag - 12.12.2007
Rechtsausschuss/
Berlin: (hib/BOB) Behörden sollen das Recht bekommen, Gerichte anzurufen, wenn sie den Verdacht haben, dass ein deutscher Mann lediglich formal die Vaterschaft für ein Kind übernommen hat, um die Mutter vor der Ausweisung zu bewahren. Dies hat der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen beschlossen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/3291) fand die Zustimmung der Regierungsfraktionen. Die Opposition stimmte geschlossen gegen die Vorlage. Am morgigen Donnerstag soll der Gesetzentwurf vom Plenum des Bundestages verabschiedet werden. Die Regierung hatte ausgeführt, der Verdacht, dass eine Vaterschaft nur vorgetäuscht sei, liege dann nahe, wenn weder eine familiäre Vater-Kind-Beziehung noch eine biologische Vaterschaft der Fall sei. Oft bräuchten die Männer, die eine solche Vaterschaft übernähmen, keine Unterhaltspflicht zu fürchten, weil sie selbst zu wenig Geld hätten. Die Länder sollten bestimmen, welche öffentliche Stelle die Möglichkeit bekomme, die Anerkennung der Vaterschaft vor Gericht anzufechten. Ferner solle das Jugendamt beteiligt werden.
Behörden
sollen das Recht zur Anfechtung einer Vaterschaft bekommen
Rechtsausschuss/
Berlin: (hib/BOB) Behörden sollen das Recht bekommen, Gerichte anzurufen, wenn sie den Verdacht haben, dass ein deutscher Mann lediglich formal die Vaterschaft für ein Kind übernommen hat, um die Mutter vor der Ausweisung zu bewahren. Dies hat der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen beschlossen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/3291) fand die Zustimmung der Regierungsfraktionen. Die Opposition stimmte geschlossen gegen die Vorlage. Am morgigen Donnerstag soll der Gesetzentwurf vom Plenum des Bundestages verabschiedet werden. Die Regierung hatte ausgeführt, der Verdacht, dass eine Vaterschaft nur vorgetäuscht sei, liege dann nahe, wenn weder eine familiäre Vater-Kind-Beziehung noch eine biologische Vaterschaft der Fall sei. Oft bräuchten die Männer, die eine solche Vaterschaft übernähmen, keine Unterhaltspflicht zu fürchten, weil sie selbst zu wenig Geld hätten. Die Länder sollten bestimmen, welche öffentliche Stelle die Möglichkeit bekomme, die Anerkennung der Vaterschaft vor Gericht anzufechten. Ferner solle das Jugendamt beteiligt werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_319/02
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
© Deutscher Bundestag, 2007