VALID gegen Pflichtzustimmung von Müttern 
zu Vaterschaftstests

Vorsitzende Tewes: "Gesetzgeber würde Väter diskriminieren"

Geesthacht, Juli 2004. In die momentane Diskussion um das von der Bundesregierung geplante "Gen-Diagnostik-Gesetz" will sich die Kooperationsgemeinschaft freier Sachverständiger für Abstammungsgutachten - kurz VALID für "Verein für Vaterschafts- und Abstammungs-Analyselabore in Deutschland" - einbringen und zur Klarstellung beitragen. VALID repräsentiert den überwiegenden Teil der in Deutschland vertretenen unabhängigen Laborinstitute, die sich auf Vaterschaftsanalysen spezialisiert haben.

VALID tritt dem Irrtum entgegen, wonach ein Vaterschaftstest ein "Gentest" ist. Das ist verkehrt, betont die Vorsitzende: "Nur 10 bis 20 Prozent der DNA enthalten überhaupt genetische Informationen über persönliche Eigenschaften wie Dispositionen für Krankheiten. Für einen DNA-Vaterschaftstest werden jedoch ausschließlich Bereiche der 80 bis 90 Prozent DNA untersucht, die keine solchen Informationen enthalten." Daher erhält niemand Kenntnis über sensible genetische Daten, so dass Regelungen zu Vaterschaftstests nicht in das geplante Gen-Diagnostik-Gesetz gehören.

Geht es nach dem Willen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, soll es künftig verboten sein, dass ein Vater ohne Zustimmung der Mutter ein solches Abstammungsgutachten in Auftrag geben kann. "Damit würde der Gesetzgeber unnötigerweise Väter kriminalisieren, die von Zweifeln an ihrer Vaterschaft geplagt sind und die trotz ihrer emotionalen Zwangslage versuchen, diese möglichst schonend für alle Betroffenen zu klären, ohne sofort ein Gericht zu bemühen", kritisiert die VALID-Vorsitzende. Wie bisher muss weiterhin die Möglichkeit bestehen, privat, ohne das zwangsweise Einschalten der Mutter (siehe Urteil Münchner Landgericht I AZ 17 HKO 344/03) die Abstammung eines Kindes klären zu können. "Nicht jeder möchte das vor Gericht austragen. Schließlich ist das keine einfache Lebenssituation und für alle Beteiligten schwer zu bewältigen", erklärt Tewes. Ohnehin erweist sich in den meisten Fällen, dass der vermeintliche Vater der richtige ist. "Würden diese Fälle alle vor Gericht verhandelt, käme es vielfach zu einer nicht wieder gut zu machenden Belastung für die Beziehung von Vater und Kind, die durch einen privaten Test geschont bliebe." Die Tatsache, dass die Gerichte stark überlastet sind, führt ebenfalls dazu, dass Abstammungsklärungen durch ein Gericht oft sehr lange dauern und die Familien zusätzlich emotional und wirtschaftlich belastet werden. Einseitig und nicht zu Ende gedacht ist nach Ansicht von VALID die Argumentation der Justizministerin, wonach eine Abstammungsanalyse ohne vorherige Zustimmung der Mutter einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes darstelle. Die informationelle Selbstbestimmung eines minderjährigen Kindes ist bei alleiniger Entscheidung der Mutter nicht gegeben, da die Mutter nicht nur zum Wohle des Kindes, sondern auch zu ihrem eigenen Vorteil entscheidet. 

"Wo bleibt die Verantwortung der Mutter gegenüber dem angeblich biologischen Vater und dem Kind, das ebenso ein Recht auf die Information hat, wer sein Erzeuger ist?", fragt die VALID-Vorsitzende und betont: "Wir stellen die Mündigkeit des Bürgers nicht in Frage. Auch künftig muss ein Vater frei entscheiden dürfen, ob er einen Vaterschaftstest möchte. Andernfalls würde der Gesetzgeber ihn diskriminieren."

Weitere Informationen über die Anfang 2004 gegründete Kooperationsgemeinschaft finden sich unter www.valid-ev.de. Dort wird detailliert auf das VALID-Gütesiegel und die damit verbundenen hohen Qualitätsstandards eingegangen, nach denen die in VALID zusammengeschlossenen freien Sachverständigen für Abstammungsgutachten arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Nikolai Webel

Väteraufbruch für Kinder e.V. Sachsen-Anhalt Mitte

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Väterradio

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